Beschlussvorlage (Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, 77933 Lahr Vergabe Putz- und Stuckarbeiten-Wärmedämmsysteme (Fassade))
Sitzung: Technischer Ausschuss (13. Sitzung)
1. Dezember 2021
1. Dezember 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Killius Drucksache Nr.: 259/2021 Az.: 60/603TGM-Ka/KH An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister am 17.11.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 01.12.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, 77933 Lahr Vergabe Putz- und Stuckarbeiten-Wärmedämmsysteme (Fassade) Beschlussvorschlag: Die Firma Stuckateur Schwarzwälder GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Putz- und Stuckarbeiten-Wärmedämmsysteme an der Fassade in Höhe von 148.974,79 € inkl. 19 % Mwst. Zusammenfassende Begründung: [Begründung der inhaltlichen Notwendigkeit und des Ziels] Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: [nur sofern tatsächlich im Gemeinderat nichtöffentlich Beschluss gefasst wird – andernfalls löschen] Drucksache 259/2021 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Die Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude und somit die Anpassung des Schulsanierungsprogrammes an die rechtskräftigen Verwaltungsvorschriften zur Schulsanierungsförderung des Landes und des Bundes wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.03.2018 (Drucksache Nr. 50/2018) einstimmig beschlossen. Für die Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, beinhaltet dies unter anderem auch die Sanierung der Gebäudehülle und den Einbau einer Pelletheizungsanlage. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen und kann gelöscht werdenEinmalige (Investitions-)Kosten 2021 2022 2023 2024 2025 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME [Ergänzende Erläuterung im Fließtext] Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 259/2021 Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Seite 3 Nein Nein [Sofern die Maßnahme nicht bereits in dieser Höhe im Haushaltsplan (+ggf. der mittelfristigen Planung) berücksichtigt wurde] Begründung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.