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Beschlussvorlage (Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Herzog

Drucksache Nr.: 211/2021
Az.: 708.10

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
15.09.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.10.2021

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Umweltausschuss

23.11.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Betreff:
Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)"

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt
die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Lahr, in der Verbandsversammlung des
Abwasserverbands Raumschaft Lahr folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Raumschaft Lahr stimmt der
Gründung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“
und dem Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum Zweckverband „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ auf Grundlage der beiliegenden Verbandssatzung gemäß Anlage 1 zu“

Drucksache 211/2021

Seite 2

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Investition

Nicht investive
Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BesolArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
dungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten
Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten
Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Nein

Drucksache 211/2021

Seite 3

Sachdarstellung
I. Rechtliche Hintergründe der Befassung des Sachverhalts im Gemeinderat
Dem Oberbürgermeister der Stadt Lahr ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt
Lahr zur dauernden selbstständigen Erledigung die Aufgabe übertragen worden, Weisungen an
die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Lahr in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden
zu erteilen. Ausgenommen davon sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4. bb) „die Festlegung der strategischen Ziele des Zweckverbands“ und gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4. bc) „Angelegenheiten von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung (…)“.
Das vorliegende Vorhaben – der Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr (AWV) zu einem
neu zu gründenden Zweckverband – erfüllt die Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände
zweifelsfrei.
Daher ist der Gemeinderat vor der Abstimmung der städtischen Vertreter und Vertreterinnen im
Zuge der noch folgenden Beschlussfassung der Verbandsversammlung des AWV zu hören.
II. Technische Hintergrunde / Sachverhalt
A. Allgemeines
Bisher wird der auf der Kläranlage Lahr anfallende Klärschlamm durch Co-Verbrennung in einem
Zementwerk thermisch verwertet. Jährlich fallen rd. 5.000 t Klärschlamm (bezogen auf einen TR
von 25%) an.
Die Novellierung der Klärschlammverordnung (KVO, vom 03.10.2017), lässt diesen Verwertungsweg für unseren Klärschlamm ab 2029 nicht mehr zu. Ziel der Novelle der KVO ist es, den endlichen Wertstoff Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen.
Um den Vorgaben der KVO künftig entsprechen zu können, wird die Monoverbrennung des Klärschlammes als notwendiger, entscheidender Schritt gesehen um den Phosphor in der Klärschlammasche verwertbar zu machen. Dazu müssen jetzt die Entscheidungen gefällt werden, um
entsprechende Verbrennungskapazitäten schaffen zu können. Mit dem Beitritt zum KZV könnten
ab 2029 die Klärschlämme des AWV entsprechend den Vorgaben der Klärschlammverordnung
wirtschaftlich günstig und ökologisch sinnvoll verwertet werden.
B. Anforderungen aus der Klärschlammverordnung
Die Anforderungen aus der Novelle der KVO lassen sich wie folgt zusammenfassen:
▪ Grundsätzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm; Rückgewinnungsquote
direkt aus dem Klärschlamm 50% (bzw. <20g/kg TM) oder 80% aus der Klärschlammasche;
▪ Umsetzung bei Kläranlagen >100.000 EW bis zum 01.01.2029; Kläranlagen > 50.000 EW bis
zum 01.01.2032, Befreiung von der Pflicht bei Kläranlagen < 50.000 EW nur in Ausnahmefällen;
▪ Konzeptvorlage bei den Aufsichtsbehörden bis 2023;
▪ statt Phosphorrückgewinnung ist auch die Einlagerung von Klärschlammasche in Monodeponien zur späteren Verwertung bzw. die direkte stoffliche Verwertung, falls der Phosphor in der
Asche direkt pflanzenverfügbar vorliegt, zulässig.

Drucksache 211/2021

Seite 4

C. Verbandslösung: Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden
In den zurückliegenden Sitzungen der Verbandsversammlung des AWV wurde die Thematik bereits mehrfach behandelt. Außerdem hat die Verbandsversammlung dem Beitritt zum neu zu gründenden Zweckverband vorbehaltlich der Behandlung in den Gemeinderäten zugestimmt. Der
AWV war eng an den Überlegungen und an den Prozessen der Initiative für eine große Verbandslösung beteiligt.
Hintergrund der Initiative war insbesondere der immer schwieriger werdende Entsorgungsmarkt
für Klärschlamm. Die Änderungen der Klärschlammentsorgung haben zu einem deutlichen Nachfrageüberhang geführt, was sich wiederum in überproportional steigenden Preisen für die Klärschlammentsorgung niederschlägt. Außerdem lassen die aktuellen Entwicklungen die Gefahr erkennen, dass der Markt die erforderliche Abnahme- und Entsorgungssicherheit nicht nachhaltig
gewährleisten kann.
Im Ergebnis zeigt sich, dass eine zentrale Lösung unter Federführung eines neu zu gründenden
Verbandes – Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden – die richtige und zukunftsweise
Lösung darstellt. Dieser Einschätzung wird auch behördenseitig geteilt. Das Umweltministerium
Baden-Württemberg favorisiert die Gründung größerer Verbände, die zukünftig die Entsorgungssicherheit für die Klärschlammverwertung durch eine Monoverbrennung (ausschließlich Klärschlamm) mit anschließender Phosphorrückgewinnung sicherstellen.
Unter Federführung des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, als größtem Klärschlammproduzenten in Südbaden, wurde die Initiative ergriffen, für diese Aufgabe einen Zweckverband
zu gründen. Dabei wird der Bau einer Monoverbrennungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage
angestrebt. Eine Vorabstimmung hinsichtlich des Standortes für die Monoverbrennungsanlage
wurde mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Nachbargemeinde Forchheim mit positivem Ergebnis geführt.
Am 12.10.2020 fand in Freiburg eine Informationsveranstaltung statt, an der die verantwortlichen
Betreiber der Kläranlagen von Rastatt bis Lörrach eingeladen waren. Es zeichnet sich ab, dass
nahezu alle diesen gemeinsamen kommunalen Weg der Klärschlammverwertung ab 2029 durch
den Beitritt zum KZV mitgehen werden.
Für den Beitritt zum KZV sprechen u.a. folgende Gründe:
▪ Der KZV erzielt mit einer großen Anlage einen günstigeren Verwertungspreis, als dies bei kleineren Einheiten der Fall ist.
▪ Die Verwertung erfolgt weiterhin regional, kurze Transportwege.
▪ Die Phosphorrückgewinnung wird vom KZV übernommen.
▪ Sicherstellung der zukünftigen Klärschlammverwertung, Unabhängigkeit von Marktentwicklungen und Engpässen bei der Verwertung.
In der Anlage 2 „Hintergrundinformationen zur Verbandslösung“ werden die Argumente und Kosten für die gemeinsame Lösung erläutert. Außerdem ist der mit dem Regierungspräsidium abgestimmte Satzungsentwurf beigefügt.

Drucksache 211/2021

Seite 5

Die Stadt Lahr ist von möglichen finanziellen Auswirkungen indirekt betroffen. Der Abwasserverband Raumschaft Lahr finanziert sich über Umlagen, die von den Verbandsmitgliedern zu entrichten sind (im Fall der Stadt Lahr erfolgen die Zahlungen über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung). Die Verbandsumlagen sind kostendeckend bemessen und enthalten folglich die Kosten für die Klärschlammentsorgung, die bislang am Markt ausgeschrieben
und an externe Dienstleister vergeben wurde. Die konkreten Kosten der Verbandslösung und die
Preisentwicklung am Markt sind aktuell nur schwer mit belastbaren Ergebnissen zu prognostizieren. Aufgrund des Nachfrageüberhangs, der in den kommenden Jahren tendenziell steigen wird,
werden die für die Mitglieder des KZV entstehenden Kosten der Verbandslösung nach aktueller
Einschätzung unter dem Marktniveau liegen.
Die Verwaltung hat den Satzungsentwurf des KZV insbesondere hinsichtlich rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken geprüft. Die Regelungen zur Verfassung, Verwaltung, Wirtschaftsführung und
Finanzierung entsprechen den gängigen Normen bei Zweckverbänden und können als tragbar
eingestuft werden.
III. Weiteres Vorgehen
Die Gründung des KZV ist nach der aktuellen Zeitplanung im ersten Quartal 2022 vorgesehen.
Der endgültige Beschluss über den Beitritt des AWV muss von der Verbandsversammlung somit
noch dieses Jahr gefasst werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird in die nächste
Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht, nachdem die Behandlung des Sachverhalts in
den Gemeinderäten der Verbandsmitglieder erfolgt ist.
Wir empfehlen dem Gemeinderat, dem Beitritt zum KZV zuzustimmen.

____________________
Markus Ibert
Oberbürgermeister/
Verbandsvorsitzender

____________________
Dr. Ing. Gereon Anders
Betriebsleiter

____________________
Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung des "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden
(KZV)"
Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.