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Beschlussvorlage (Aufhebung der am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossenen "Förderrichtlinie der Stadt Lahr zur Förderung von Familien mit Kindern und zur Förderung von energetisch hochwertigen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 52/2022
Az.: 62/622/Br

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

16.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

23.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Umweltausschuss

31.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

19 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Haupt- und Personalausschuss

30.05.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.06.2022

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Betreff:
Aufhebung der am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossenen
"Förderrichtlinie der Stadt Lahr zur Förderung von Familien mit Kindern und zur
Förderung von energetisch hochwertigen Wohngebäuden".

Beschlussvorschlag:
Die am 24.01.2011 vom Gemeinderat beschlossene Förderrichtlinie wird mit Wirkung ab
01.01.2023 aufgehoben. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingehenden Anträge werden noch
bearbeitet und mit den hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Jahres 2022
abgewickelt.

Zusammenfassende Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsdiskussion für das Jahr 2022 wurde von der Fraktion „Bündnis
90/Die Grünen“ diese Förderung als freiwillige Leistung der Stadt Lahr identifiziert, die im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung zukünftig wegfallen könnte.
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 52/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
•

•

•
•
•

Hintergründe und Motivation des damaligen Gemeinderatsbeschlusses war das Ansinnen, junge Familien
bei der Gründung von Eigenheimen auf städtischen Bauplätzen zu unterstützen und so einen Beitrag zu
einer familienfreundlichen Kommune zu leisten. Ebenso sollte Hauseigentum auf städtischen Bauplätzen
gefördert werden, das weniger klimaschädlich sein wird.
In der Diskussion der Vorlage stellte damals die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ den Antrag, für geplante Passivhäuser unabhängig vom Bauplatzverkauf durch die Stadt einen Zuschuss an alle Bauherren
auszubezahlen, die ein Passivhaus errichtet haben. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen mit
der Folge, dass die potentiellen finanziellen Auswirkungen auf den jeweiligen Jahreshaushalt nicht abschätzbar sind. Die bisher in den vergangenen 9 Jahren (2013 – 2021) eingestellten Mittel von insgesamt
321.000,- € haben seit dem Jahr 2013 für die Zuschusszahlungen ausgereicht.
In den vergangenen 9 Jahren wurden bis Ende des Jahres 2021 109.500,- € an Fördermittel nach der
o.g. Richtlinie abgerufen. Für das Haushaltsjahr 2022 stehen weitere 75.000,- € zur Verfügung. In der
mittelfristigen Finanzplanung ist ein Betrag von jeweils 30.000,- € ausgewiesen.
Mit den o.g. Mitteln wurde für 72 Kinder in 47 Familien in den Baugebieten Heubühl und Hosenmatten II
(HM II) auf ehem. städtischen Bauplätzen Auszahlungen bewilligt.
In zwei Fällen wurde die Errichtung eines KfW-geförderten Wohnhauses bezuschusst. In dem zurückliegenden Zeitraum wurde kein Antrag auf Förderung eines Passivhauses gestellt.

Zielsetzung:
In der aktuellen Haushaltsdiskussion wurde von der Fraktion „Bündnis90/ Die Grünen“ ein sog. Sperrvermerk zur
Diskussion gestellt. Ein formaler Antrag wurde nicht gestellt. Oberbürgermeister Ibert sagte in der damaligen
Diskussion einen Bericht und die erneute Behandlung dieses Themas zu.
Die Begründung, dass die städtischen Bauplätze ohnehin im Vergleich zum freien Markt günstiger angeboten
werden und die städtischen Fördermittel nur einen „Mitnahmeeffekt“ hätten, der die Allgemeinheit jedoch jährlich
viel Geld kosten würde kann von der Verwaltung nachvollzogen werden. Die Verwaltung ist ebenfalls der Überzeugung, dass sämtliche städtischen Bauplätze auch ohne den städtischen Zuschuss veräußert worden wären.
Die bis dato geltende Förderung mit dem Hintergrund der Familienfreundlichkeit und des Umweltschutzgedanken
mit sofortiger Wirkung zu streichen, da auch zum Teil die KfW-Förderung des Bundes in Frage gestellt wurde
könnte bei den aktuell Bauenden für Unmut sorgen, zumal es sich vermutlich um die letzte Charge der Begünstigten handeln dürfte, da die städtischen Bauplätze allesamt veräußert sind und die Förderung für den Passivhausbau nicht attraktiv genug zu sein scheint.

Maßnahmen:
Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen die Aufhebung der Förderrichtlinie frühestens mit Wirkung ab
01.01.2023 vor. Da die Förderung erst beantragt werden kann wenn das Gebäude errichtet und bezogen wurde
ist davon auszugehen, dass einige der Käufer im Baugebiet HM II nicht mehr in den Genuss der Förderung
kommen werden.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Aufhebung der Förderrichtlinie zu einem späteren Zeitpunkt (bspw.31.12.2023) damit die Erwerber in HM II noch
in den Genuss der städtischen Förderung kommen können und insoweit gleich behandelt werden. Ansonsten
könnten einige Bauende, die in Erwartung eines städtischen Zuschusses Baugrundstücke erworben haben aber
ihr Bauvorhaben nicht bis zum 31.12.2022 fertigstellen und beziehen können mit dem Ende der Förderrichtlinie
am 31.12.2022 aus der Förderung „heraus fallen“.

Drucksache 52/2022

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

75.000

30.000

30.000

30.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Begründung:
Möglicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Anlage(n):
Anlage 0
Förderrichtlinie

Nein

Drucksache 52/2022

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Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

Tilman Petters

Ralph Brucker