Beschlussvorlage (Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2023)
26. September 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 173/2022 Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 20.07.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 03.08.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 14.09.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 26.09.2022 beschließend öffentlich Betreff: Bewerbung als RadKULTUR-Kommune 2023 Beschlussvorschlag: Die Stadt Lahr bewirbt sich um eine Förderung der Initiative RadKULTUR im kommenden Jahr 2023. Der Eigenanteil in Höhe von EUR 5.000 ist zusätzlich zu den regulären, jährlichen Haushaltsmitteln für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität/Verkehr in den Haushaltsplan 2023 der Stadt Lahr unter der KST 51105020 einzustellen. Zusammenfassende Begründung: Durch die Unterstützung, die eine RadKULTUR-Kommune erhält, kann die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Radverkehrsförderung im nächsten Jahr deutlich ausgeweitet werden. Die im Stadtplanungsamt neu geschaffene, zusätzliche Verkehrsplanerstelle übernimmt die Federführung. Drucksache 173/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Seit November 2014 ist die Stadt Lahr Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW). Der Beitritt war eine Empfehlung aus dem 2012 beschlossenen Radverkehrskonzept. Die AGFK-BW ist ein Zusammenschluss aus inzwischen über 100 Städten, Gemeinden und Landkreises in Baden-Württemberg mit dem Ziel, eine aktive und nachhaltige Mobilitätskultur zu etablieren. Sie wird aus Landesmitteln unterstützt und fördert das Zufußgehen und Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Formen der Fortbewegung. Darüber hinaus vertritt sie die Interessen der Kommunen gegenüber der Politik und steht auch mit der Wirtschaft und Industrie im Dialog. Die AGFK-Mitgliedschaft bietet eine Menge Vorteile wie kostenfreie oder vergünstigte Projektangebote und Weiterbildungsangebote, Beratung zu Fachfragen und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Netzwerk werden Fragestellungen zur Rad- und Fußverkehrsförderung diskutiert und oft zeitnah gelöst. Außerdem erhalten die Mitgliedskommunen direkte Vorteile durch die Partnerschaft mit der Initiative RadKULTUR. Die Stadt Lahr hat in den vergangenen Jahren insbesondere von den Angeboten zur Öffentlichkeitsarbeit profitiert. So wurden neben der Nutzung von Vorlagen zur Pressearbeit mehrere Aktionen im Rahmen unterschiedlicher Kampagnen durchgeführt, bspw. die Nikolaus-Aktion zum Thema Fahrradbeleuchtung, die Duftherzen-Aktion am Valentinstag zum Thema Schulterblick, die Brötchentüten-Aktion als Belohnung für alle Radpendler oder die Ausstrahlung eines kurzen Verkehrssicherheitsspots im Vorprogramm der Sommer-Kino-Nächte auf dem Urteilsplatz. Seit April 2022 ist im Stadtplanungsamt ein zweiter Verkehrsplaner (50 % Radverkehr, 50 % Mobilitätsstationen) beschäftigt. Damit können das fortgeschriebene Radverkehrskonzept und der Verkehrsentwicklungsplan sukzessive umgesetzt werden. Eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Auf Angebote und Fördermöglichkeiten des Landes soll zurückgegriffen werden. Zielsetzung: Gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan soll sich der Modal Split (Verkehrsmittelwahl) in Lahr bis 2030 deutlich zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV ändern. Der Anteil des Fahrrads bei der Verkehrsmittelwahl soll von 14 % auf 21 % steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind u.a. Maßnahmen aus dem Maßnahmenfeld D6 Öffentlichkeitsarbeit und Service umzusetzen, welches im Umsetzungskonzept des VEP als Daueraufgabe gekennzeichnet und mit der Priorität 1 versehen wurde. Darüber hinaus ist es auch erklärtes Ziel der Landesregierung, den Radverkehrsanteil deutlich zu erhöhen – bis 2030 im Landesdurchschnitt auf 20 Prozent. Bei der Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg dreht sich alles um die Freude am Fahrradfahren im Alltag. Die Begeisterung des Radfahrens vor Ort soll erlebbar und der Spaß am Radfahren gefördert werden. Die Menschen sollen dazu motiviert werden, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen. Denn Radfahren beginnt im Kopf. Deshalb setzt die Initiative RadKULTUR auf positive Erlebnisse und interaktive Mitmach-Aktionen, spannende Veranstaltungen und praktische Service-Angebote – landesweit und vor Ort in den Förderkommunen. Maßnahmen: Die Initiative RadKULTUR bietet zwei verschiedene Förderpakete an, die in der folgenden Tabelle gegenübergestellt werden. Drucksache 173/2022 Seite 3 Kleines Förderpaket Großes Förderpaket 20.000 € brutto ab 50.000 € brutto 5.000 € 25.000 € Anzahl geförderter Module 2 individuell Microsite auf Website Ja Ja Professionelle Fotomotive 1 3 Werbemittel für 1.000 € netto Ja Ja Unterstützung bei der Pressearbeit Ja Ja Fördersumme Eigenanteil (zusätzlich) Die Stadt Lahr bewirbt sich um das Kleine Förderpaket und hat dementsprechend einen Eigenanteil in Höhe von EUR 5.000 zu leisten. Bei den geförderten Modulen stehen sechs zur Auswahl: RadCheck, RadKULTUR-Tag, Fotowettbewerb RadStar, RadService-Punkte, RadSchnitzeljagd, LastenradVerleih, RadGeber, Kreativwettbewerb, STADTRADELN. Die Stadt hat sich für den RadCheck und die RadSchnitzeljagd entschieden. Beim RadCheck haben Radfahrer an einem ausgewählten Tag die Möglichkeit, ihre Räder von fachkundigen Mechanikern kostenlos durchchecken zu lassen. Dabei stehen sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Licht und Klingel im Vordergrund. Kleinere Mängel werden sofort behoben, dazu gehört: Bremsen einstellen, Lichtanlage überprüfen, Reifen aufpumpen, Fahrradhelm auf richtigen Sitz prüfen, Reflektoren anbringen, Kette ölen und vieles mehr. Für größere Reparaturen wird an die Fachwerkstätten verwiesen. Zudem gibt es Tipps für die regelmäßige Instandhaltung und viele Informationen rund ums Radfahren. Bei der RadSchnitzeljagd fahren Radfahrer verschiedene Stationen im Stadtgebiet und ggf. darüber hinaus an. Dabei geht es neben der gemeinsam erlebten Freude am Fahrradfahren auch darum, die eigene Wohn- und Stadtumgebung auf neuen und bekannten Wegen mit dem Rad zu erfahren und kennenzulernen. Das Ziel der eigens gestalteten Touren und Routen ist es, Radstempel an den unterschiedlichen Stationen im Stadtgebiet und im Umland einzusammeln. Mit den Stempelkarten kann an einer Verlosung teilgenommen werden. Darüber hinaus bieten die Stempelstellen unterschiedliche kulturelle, sportliche oder gastronomische Angebote, die die Radler nutzen können, bevor sie die Tour fortsetzen. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Ohne die Angebote der Initiative RadKULTUR kann die Öffentlichkeitsarbeit nur im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Drucksache 173/2022 Seite 4 ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 5.000 0 -5.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Anmerkung: Die Stadt Lahr hat sich aufgrund der am 31.07.2022 endenden Bewerbungsfrist bereits beworben. Ein Gremienbeschluss ist bis zum 30.09.2022 nachzureichen. Sollte eine Bewerbung seitens der Gremien abgelehnt werden, würde die Bewerbung zurückgezogen werden. Tilman Petters Sabine Fink Anlage(n): - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.