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Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018)

21. November 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Gebhardt

Drucksache Nr.: 241/2022
1. Ergänzung; Az.: 095.62

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2022

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

21.11.2022

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

19.12.2022

beschließend

öffentlich

Abgesetzt

Betreff:
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen, aufgelisteten
Feststellungen der überörtlichen Prüfung Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er den Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Prüfungsfeststellungen zu.

Zusammenfassende Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 15.06.2021 den
Prüfungsbericht über die überörtliche Finanzprüfung der Jahre 2013 bis 2018 mit der Bitte übersandt,
das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. In der
Anlage sind einige wesentliche Feststellungen aufgelistet und die entsprechenden Stellungnahmen
der Verwaltung beigefügt. Es wird darum gebeten diesen zuzustimmen.
Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
---

Drucksache 241/2022 1. Ergänzung

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Stadt in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018, des Bauund Gartenbetriebs in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2019 und des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung
und Verkehr in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018.
Der Prüfungsbericht beschränkt sich auf wesentliche Feststellungen, die mit fortlaufenden Randnummern „A“ versehen sind. Diese konnten im Prüfungsverfahren nicht ausgeräumt werden. Zu diesen
Prüfungsfeststellungen ist Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen
Rechnung getragen wird (§ 114 Abs. 5 Satz 1 GemO).
Von einer Schlussbesprechung (§ 18 Abs. 2 Satz 2 GemPrO) konnte abgesehen werden. Der Leiter
der Verwaltung ist am 04.12.2020 und am 26.01.2021 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung
mündlich unterrichtet worden.
Die Beantwortung erfolgt in mehreren Teilschritten.

Zielsetzung:
Der Prüfungsbericht ist an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung gerichtet. Damit der
Gemeinderat aber sein allgemeines Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung ausüben kann, ist das
Gremium über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat der
wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes zugeleitet.

Maßnahmen:
Der abschließende Prüfungsbericht mit Datum vom 15.06.2021 umfasst 95 Seiten (zuzüglich Anlagen).
Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen mit der Bitte zugeleitet, zu
den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.
Die Stadtkämmerei hat anschließend die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und die dazugehörigen
Stellungnahmen der Verwaltung aufgelistet und der Vorlage beigefügt (Anlage).

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Keine Alternativen möglich, da gesetzliche Vorgabe.

Drucksache 241/2022 1. Ergänzung

Seite 3

Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 15.06.2021, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lahr am 16.06.2021, den Prüfungsbericht über die überörtliche Finanzprüfung der Jahre 2013 bis 2018 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den
Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen.
Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz
2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren und dass jedem Gemeinderat auf Verlangen
Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren ist.
Auf Antrag der Verwaltung hat die GPA eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme bis
zum 31.12.2022 eingeräumt.
Die Prüfungsfeststellung zur Randnummer A 86 (Grundstücksverkauf) ist bereits erledigt.
In der beigefügten Anlage sind weitere wesentliche Prüfungsfeststellungen sowie die entsprechenden
Stellungnahmen gelistet.
Darüber hinaus bestehen noch Prüfungspunkte, die dem Personalbereich zuzuordnen und gesondert
zu behandeln sind.
Es wird darum gebeten, den vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung zur überörtlichen Finanzprüfung für die Jahre 2013-2018 zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Stellungnahmen Finanzprüfung- Stand 20.10.2022
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.