Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Federführende Stelle: Spital
Sachbearbeitung: Krupinski
Drucksache Nr.: 269/2022
Az.: 431.57100
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 07.12.2022
renz
vorberatend
nichtöffentlich
Freigabe
Gemeinderat
beschließend
öffentlich
19.12.2022
Betreff:
Beschlussfassung über die Entnahme aus der Kapitalrücklage zur Verwendung der Vermächtnisse gemäß Beschluss vom 20.11.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stiftungsrat beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes
Spital-Wohnen und Pflege eine Entnahme aus der Kapitalrücklage i.H.v. 29.351,26 €.
Zusammenfassende Begründung:
In den Jahren 2014 bis 2018 wurden gemäß Beschluss des Stiftungsrates vom 20.11.2017
Rücklagen bei der Aufnahme von Erbschaften gebildet und die Verwendung für das SpitalWohnen und Pflege beschlossen. Gemäß Vorgabe des HGB können Entnahmen aus der
Kapitalrücklage nur durch Beschluss des Stiftungsrates erfolgen. Eine Entnahme aus der
Kapitalrücklage soll dem Zweck der Erbschaften entsprechend für das Jahr 2021 vorgenommen werden.
Drucksache 269/2022
Seite 2
Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Dem Spital wurden in den Jahren 2014 bis 2018 Erbschaften zugewiesen. Diese werden nach und
nach zweckbestimmt für Belange und zum Wohl der Bewohner*innen, eingesetzt.
Zielsetzung:
Um den Einsatz in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden, erfolgt jährlich durch Beschluss des Stiftungsrates, die Entnahme aus der Kapitalrücklage.
Der Kapitalrücklage muss Kapital entnommen werden, damit dem Zweck der Erbschaften entsprochen wird.
Maßnahmen:
Die Entnahme in Höhe von 29.351,26 € erfolgt im Jahr 2021 für
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•
•
•
Aufwendungen bei der Außenanlage/Spitalgarten in Höhe der Abschreibung abzüglich der
Auflösung des Sonderpostens,
TV Geräte in den Bewohnerzimmern (Kurzzeitpflege),
die Anschaffung bzw. Abschreibung so genannter Funkfinger zur mobilen Nutzung von Notrufklingeln der Bewohner*innen,
Großtastentelefone in Bewohnerzimmer
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
keine
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Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrates
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Michael Krupinski
Heim- und Betriebsleiter
Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.