Beschlussvorlage (Beschaffung Aktiver Komponenten für die Netzwerksmodernisierung im Rathaus II Umstellung auf Glasfasertechnik (überplanmäßige Mittelumschichtung / Umwidmung im Haushaltsjahr 2022))
Sitzung: Gemeinderat (14. Sitzung)
19. Dezember 2022
19. Dezember 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 103 Sachbearbeitung: Mülhaupt Drucksache Nr.: 251/2022 Az.: 902.41 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 / 603 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 09.11.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 05.12.2022 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 19.12.2022 beschließend öffentlich Einstimmig Betreff: Beschaffung Aktiver Komponenten für die Netzwerksmodernisierung im Rathaus II Umstellung auf Glasfasertechnik (überplanmäßige Mittelumschichtung / Umwidmung im Haushaltsjahr 2022) Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 110.000 € in Form von einer Umwidmung von Haushaltsmitteln für das Projekt der Netzwerkverkabelung im Rathaus II (Investitionsauftrag: I11200100010). 2. Gleichzeitig werden bereits vorhandene und einkalkulierte Mittel in Höhe von 120.000 € vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt umgeschichtet. Zusammenfassende Begründung: Zur Modernisierung der Netzwerksinfrastruktur im Rathaus Luisenschule wurde vom Gebäudemanagement eine auf Glasfasertechnik basierte Verkabelung ausgeschrieben und 2022 umgesetzt. Zur Inbetriebnahme der neuen Verkabelung sind zusätzlich aktive Netzwerkskomponenten erforderlich, die die Steuerung des Datenflusses übernehmen. Für diese aktiven Komponenten sind im Haushalt 2022 90.000€ im Finanzhaushalt und 120.000 € im Ergebnishaushalt eingeplant gewesen. Hiervon entfallen 70.000 € auf bauliche Maßnahmen des Gebäudemanagements, welche unmittelbar mit dem Gesamtprojekt in Verbindung stehen. In Summe waren also 210.000 € für die Maßnahme eingeplant. Die anhaltende Coronakrise, steigende Energiekosten und krisenbedingte Güter- und Lieferknappheit haben dafür gesorgt, dass sich die Preise der kalkulierten Komponenten erheblich verteuert haben. Durch Veränderungen der ursprünglichen Ausführungsplanung, hat sich zusätzlich die erforderliche Anzahl an Komponenten nach oben erhöht, so dass eine erneute detailgenaue Kostenermittlung für das Ausschreibungsverfahren, einen Mehrbedarf von 110.000 € auf insgesamt 320.000 € ergeben hat. Durch die Teuerung der Drucksache 251/2022 Einzelkomponenten ergibt sich außerdem, dass alle Komponenten aufgrund ihres Anschaffungswertes über den Finanzhaushalt abzuwickeln sind. Seite 2 Drucksache 251/2022 Seite 3 Sachdarstellung Die Netzwerksinfrastruktur im Rathausgebäude Luisenschule ist aufgrund ihres Alters und ihres Aufbaus nicht mehr auf dem Stand die durch die rasant anwachsende Digitalisierung anwachsende Datenflut angemessen zu bewältigen. Gerade die in diesem Gebäude angesiedelten technischen Verwaltungseinheiten arbeiten mit großen Datenmengen, die zügig über das Netzwerk übertragen und bereitgestellt werden müssen. Die steigende Anzahl der Arbeitsplätze, wie auch moderne Computertechnik und damit gesteigerte Verarbeitungsgeschwindigkeiten erfordern eine adäquate Netzwerksinfrastruktur. Aus diesem Grund wurde dieses Jahr parallel zum vorhandenen Datennetz eine neue Verkabelung auf modernster Glasfasertechnik umgesetzt. Um diese Verkabelung auch entsprechend nutzen zu können, werden sogenannte aktive Netzwerkskomponenten benötigt. Die für das Gebäude ursprünglich vorhandenen zwei Verteilerschränke werden durch 5 neue Verteiler ersetzt, in denen das Netzwerk auf die einzelnen Gebäudeteile und Stockwerke gleichmäßig verteilt wird. In jedem Büroraum werden ebenfalls aktive Netzwerksverteiler benötigt, die die für die moderne Bürotechnik erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung stellen. Insgesamt sind es 105 Büroräume die ins Netzwerk integriert werden müssen. Telefone, Drucker, PC-Arbeitsplatze und Plotter sowie viele kleinere netzwerksgebundene Geräte erfordern eine hohe Anzahl schneller Anschlüsse. Durch diese neue Infrastruktur sind wir auf die Anforderungen der kommenden Jahre ausreichend vorbereitet. Finanzierung: 1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 110.000 € für das Projekt der Netzwerkverkabelung im Rathaus II (Investitionsauftrag: I11200100010). Die Deckung erfolgt durch eine Umwidmung von Haushaltsmitteln. Die Haushaltsmittel folgender Projekte sind zur Umwidmung für die genannte Maßnahme vorgesehen. Diese sind auf dem gleichen Investitionsauftrag veranschlagt wie die Netzwerksmodernisierung und müssen somit entgegen ihres ursprünglichen Verwendungszweckes umgewidmet werden: - Glasfaseranbindung des Kulturamts an das Rathaus: 40.000 € (Maßnahme aktuell technisch nicht umsetzbar) - Mittel aus dem Projekt Digitale Zeiterfassung: 30.000 € (Aufgrund Mietpreismodell keine Investitionsmittel in 2022 erforderlich) - Infoterminal Kulturamt: 40.000 € (Keine Umsetzung in 2022 sowie keine Kosten in 2023) 2. Im Weiteren war ein Teil der vorhandenen Mittel im Ergebnishaushalt veranschlagt und ist nun von der Kostenstelle 11205001 i.V.m. Sachkonto 42220000 in Höhe von 50.000 € in den Finanzhaushalt umzuschichten. Außerdem stehen aus der baulichen Verkabelungsmaßnahme der Abteilung Gebäudemanagement noch 70.000 € zur Verfügung, da man hier unter der Auftragssumme liegt. Diese freiwerdenden Mittel müssen ebenfalls in den Finanzhaushalt umgeschichtet werden. Dies stellt keine überplanmäßige Abweichung im klassischen Sinne dar, weil diese Mittel für das Gesamtprojekt bereits eingeplant waren und nunmehr lediglich umgeschichtet werden müssen. Die Umschichtung in den Finanzhaushalt ist deshalb von Nöten, da durch die Veränderung der ursprünglichen Ausführungsplanung man nun davon ausgehen kann, dass das komplette Projekt im Finanzhaushalt abgewickelt werden muss. Drucksache 251/2022 Seite 4 Hieraus ergibt sich ein Finanzierungsrahmen von insgesamt 320.000 €, der zur Deckung der kalkulierten Kosten herangezogen werden kann. Die folgende Übersicht gibt nochmal eine Gesamtschau der Deckungsmittel. Die von der Umschichtung betroffenen Facheinheiten sind in den Umschichtungsprozess mit einbezogen worden. Übersicht: Mittel für Netzwerkskomponeten RH II Ansatz für Verkabelung RH II Verkabelung RH II Verkabelung RH II TGM Einsatz 90.000 € 50.000 € 70.000 € Kostenstelle/ Investitionsauftrag I11200100010 11205001 11243068 = Mittelumschichtung = Mittelumschichtung Glasfaseranb. Kulturamt 40.000 € I11200100010 = Mittelumwidmung Zeiterfassung Infoterminal 30.000 € 40.000 € I11200100010 I11200100010 = Mittelumwidmung = Mittelumwidmung Finanzierungsrahmen 320.000 € Mittel für das Projekt vorgesehen Mittel für gleichen Zweck (Netzwerksinfrastruktur) Mittel aus anderen Projekten Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 320.000 320.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag keine Ertrag / Verminderung von Aufwand Pachteinnahmen vom Leitungsnetzbetreiber (Abwicklung über BOKG) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) -/- Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang 2026 ff. in EUR Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 251/2022 Seite 5 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten Markus Ibert Oberbürgermeister ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Peter Kees Abteilungsleitung Anlage(n): Anlage_0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.