Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Beschaffung Aktiver Komponenten für die Netzwerksmodernisierung im Rathaus II Umstellung auf Glasfasertechnik (überplanmäßige Mittelumschichtung / Umwidmung im Haushaltsjahr 2022))

19. Dezember 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 103
Sachbearbeitung: Mülhaupt

Drucksache Nr.: 251/2022
Az.: 902.41

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / 603

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 09.11.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

05.12.2022

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

19.12.2022

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Betreff:
Beschaffung Aktiver Komponenten für die Netzwerksmodernisierung im Rathaus II
Umstellung auf Glasfasertechnik (überplanmäßige Mittelumschichtung / Umwidmung im
Haushaltsjahr 2022)

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 110.000 € in
Form von einer Umwidmung von Haushaltsmitteln für das Projekt der Netzwerkverkabelung
im Rathaus II (Investitionsauftrag: I11200100010).
2. Gleichzeitig werden bereits vorhandene und einkalkulierte Mittel in Höhe von 120.000 €
vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt umgeschichtet.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Modernisierung der Netzwerksinfrastruktur im Rathaus Luisenschule wurde vom Gebäudemanagement eine auf Glasfasertechnik basierte Verkabelung ausgeschrieben und
2022 umgesetzt. Zur Inbetriebnahme der neuen Verkabelung sind zusätzlich aktive Netzwerkskomponenten erforderlich, die die Steuerung des Datenflusses übernehmen. Für
diese aktiven Komponenten sind im Haushalt 2022 90.000€ im Finanzhaushalt und
120.000 € im Ergebnishaushalt eingeplant gewesen. Hiervon entfallen 70.000 € auf bauliche Maßnahmen des Gebäudemanagements, welche unmittelbar mit dem Gesamtprojekt
in Verbindung stehen. In Summe waren also 210.000 € für die Maßnahme eingeplant.
Die anhaltende Coronakrise, steigende Energiekosten und krisenbedingte Güter- und Lieferknappheit haben dafür gesorgt, dass sich die Preise der kalkulierten Komponenten erheblich verteuert haben. Durch Veränderungen der ursprünglichen Ausführungsplanung,
hat sich zusätzlich die erforderliche Anzahl an Komponenten nach oben erhöht, so dass
eine erneute detailgenaue Kostenermittlung für das Ausschreibungsverfahren, einen
Mehrbedarf von 110.000 € auf insgesamt 320.000 € ergeben hat. Durch die Teuerung der

Drucksache 251/2022

Einzelkomponenten ergibt sich außerdem, dass alle Komponenten aufgrund ihres Anschaffungswertes über den Finanzhaushalt abzuwickeln sind.

Seite 2

Drucksache 251/2022

Seite 3

Sachdarstellung
Die Netzwerksinfrastruktur im Rathausgebäude Luisenschule ist aufgrund ihres Alters und ihres
Aufbaus nicht mehr auf dem Stand die durch die rasant anwachsende Digitalisierung anwachsende Datenflut angemessen zu bewältigen. Gerade die in diesem Gebäude angesiedelten technischen Verwaltungseinheiten arbeiten mit großen Datenmengen, die zügig über das Netzwerk
übertragen und bereitgestellt werden müssen. Die steigende Anzahl der Arbeitsplätze, wie auch
moderne Computertechnik und damit gesteigerte Verarbeitungsgeschwindigkeiten erfordern eine
adäquate Netzwerksinfrastruktur.
Aus diesem Grund wurde dieses Jahr parallel zum vorhandenen Datennetz eine neue Verkabelung auf modernster Glasfasertechnik umgesetzt. Um diese Verkabelung auch entsprechend nutzen zu können, werden sogenannte aktive Netzwerkskomponenten benötigt.
Die für das Gebäude ursprünglich vorhandenen zwei Verteilerschränke werden durch 5 neue Verteiler ersetzt, in denen das Netzwerk auf die einzelnen Gebäudeteile und Stockwerke gleichmäßig
verteilt wird. In jedem Büroraum werden ebenfalls aktive Netzwerksverteiler benötigt, die die für
die moderne Bürotechnik erforderlichen Anschlüsse zur Verfügung stellen. Insgesamt sind es 105
Büroräume die ins Netzwerk integriert werden müssen. Telefone, Drucker, PC-Arbeitsplatze und
Plotter sowie viele kleinere netzwerksgebundene Geräte erfordern eine hohe Anzahl schneller Anschlüsse. Durch diese neue Infrastruktur sind wir auf die Anforderungen der kommenden Jahre
ausreichend vorbereitet.
Finanzierung:
1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 110.000 € für das
Projekt der Netzwerkverkabelung im Rathaus II (Investitionsauftrag: I11200100010). Die Deckung erfolgt durch eine Umwidmung von Haushaltsmitteln.
Die Haushaltsmittel folgender Projekte sind zur Umwidmung für die genannte Maßnahme vorgesehen. Diese sind auf dem gleichen Investitionsauftrag veranschlagt wie die Netzwerksmodernisierung und müssen somit entgegen ihres ursprünglichen Verwendungszweckes umgewidmet werden:
- Glasfaseranbindung des Kulturamts an das Rathaus: 40.000 € (Maßnahme aktuell technisch
nicht umsetzbar)
- Mittel aus dem Projekt Digitale Zeiterfassung: 30.000 € (Aufgrund Mietpreismodell keine Investitionsmittel in 2022 erforderlich)
- Infoterminal Kulturamt: 40.000 € (Keine Umsetzung in 2022 sowie keine Kosten in 2023)
2. Im Weiteren war ein Teil der vorhandenen Mittel im Ergebnishaushalt veranschlagt und ist nun
von der Kostenstelle 11205001 i.V.m. Sachkonto 42220000 in Höhe von 50.000 € in den Finanzhaushalt umzuschichten. Außerdem stehen aus der baulichen Verkabelungsmaßnahme
der Abteilung Gebäudemanagement noch 70.000 € zur Verfügung, da man hier unter der Auftragssumme liegt. Diese freiwerdenden Mittel müssen ebenfalls in den Finanzhaushalt umgeschichtet werden. Dies stellt keine überplanmäßige Abweichung im klassischen Sinne dar, weil
diese Mittel für das Gesamtprojekt bereits eingeplant waren und nunmehr lediglich umgeschichtet werden müssen. Die Umschichtung in den Finanzhaushalt ist deshalb von Nöten, da
durch die Veränderung der ursprünglichen Ausführungsplanung man nun davon ausgehen
kann, dass das komplette Projekt im Finanzhaushalt abgewickelt werden muss.

Drucksache 251/2022

Seite 4

Hieraus ergibt sich ein Finanzierungsrahmen von insgesamt 320.000 €, der zur Deckung der
kalkulierten Kosten herangezogen werden kann. Die folgende Übersicht gibt nochmal eine Gesamtschau der Deckungsmittel. Die von der Umschichtung betroffenen Facheinheiten sind in
den Umschichtungsprozess mit einbezogen worden.

Übersicht:
Mittel für Netzwerkskomponeten RH II
Ansatz für
Verkabelung RH II
Verkabelung RH II
Verkabelung RH II TGM

Einsatz
90.000 €
50.000 €
70.000 €

Kostenstelle/
Investitionsauftrag
I11200100010
11205001
11243068

= Mittelumschichtung
= Mittelumschichtung

Glasfaseranb. Kulturamt

40.000 €

I11200100010

= Mittelumwidmung

Zeiterfassung
Infoterminal

30.000 €
40.000 €

I11200100010
I11200100010

= Mittelumwidmung
= Mittelumwidmung

Finanzierungsrahmen

320.000 €
Mittel für das Projekt vorgesehen
Mittel für gleichen Zweck (Netzwerksinfrastruktur)
Mittel aus anderen Projekten

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

320.000

320.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

keine

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

Pachteinnahmen vom Leitungsnetzbetreiber (Abwicklung über BOKG)

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

-/-

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

2026 ff.

in EUR

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 251/2022

Seite 5

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

Markus Ibert
Oberbürgermeister

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Peter Kees
Abteilungsleitung

Anlage(n):
Anlage_0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.