Beschlussvorlage (Neubau einer viergruppigen Kita durch die Freie Evangelische Schule (FES) Lahr e.V.)
21. März 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer Drucksache Nr.: 4/2022 Az.: 6460.023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 12.01.2022 beschließend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 02.02.2022 vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 11 Enthaltungen Haupt- und Personalausschuss 07.03.2022 vorberatend nichtöffentlich 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 3 Enthaltungen Gemeinderat 21.03.2022 beschließend öffentlich Betreff: Neubau einer viergruppigen Kita durch die Freie Evangelische Schule (FES) Lahr e.V. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Träger „Freie Evangelische Schule Lahr e.V.“ eine Kita mit vier Gruppen zu planen. Das Ergebnis, v.a. auch bezüglich der finanziellen Auswirkungen, wird den Gremien zu gegebener Zeit in Form eines detaillierten Konzeptes zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Anmerkung: Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 den Beschlussvorschlag abgeändert und empfiehlt dem Gemeinderat diesem Vorschlag zuzustimmen. Zusammenfassende Begründung: Die Verwaltung unterstützt die Initiative des Trägers, da dieser im Schulbereich seit vielen Jahren anerkannt ist und keine objektiven Kriterien gegen die Aufnahme in die Bedarfsplanung (und somit Abmangelfinanzierung) ausgemacht werden können. Mit der Umsetzung eines Mietmodells und der rechtlichen Trennung von Kita-Betreiber und Vermieter fallen keine Investitionsausgaben für das Gebäude an. Üblich ist jedoch die Gewährung eines Ausstattungszuschusses von 25.000 Euro pro neu entstehende Gruppe, das wären in diesem Fall 100.000 Euro. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 4/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Freie Evangelische Schule (FES) Lahr e.V. hat Interesse an der Trägerschaft einer Kita in unmittelbarer Nähe zur Schule bekundet. Viele Familien, deren Kinder diese Schule besuchen, würden gerne jüngere Geschwister dort betreuen lassen. Vorstellbar wäre eine Einrichtung mit drei Gruppen (70-75 Plätze) für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sowie eine Krippe mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Die unmittelbare Nähe dieser Kita zum Flugplatzareal und den dort angesiedelten Firmen wäre zudem auch für die dort tätigen Mitarbeitenden attraktiv. Das Projekt wurde bereits im Juli 2020 im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport sowie im Hauptund Personalausschuss und im Ältestenrat vorberaten. Politischer Wunsch war unter anderem, dass sich der Träger zunächst vor der Befassung im Gemeinderat im Fachausschuss vorstellt. Dies erfolgte nun mehrfach, zuletzt am 17. November 2021 unter Einbindung eines vergleichbaren Trägers aus Freiburg, der von Konzeption und Betriebsablauf in der Kita berichtete. Die Freie Evangelische Schule Lahr beabsichtigt, sich mit ihrem pädagogischen Konzept an dem Freiburger Modell zu orientieren. Des Weiteren war in einer ersten Konzeption der Kindertagesstätte der Freien Evangelischen Schule zunächst angedacht, dass etwa 25% der Kita-Plätze für Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Lahr vorgehalten werden sollen, da die Kita-Plätze auch von auswärtigen Eltern nachgefragt werden würden. Aufgrund der sehr großen Nachfrage nach Kita-Plätzen innerhalb des Lahrer Stadtgebietes und der hohen Kosten, die mit der Aufnahme von auswärtigen Kindern verbunden sind (und durch den Interkommunalen Kostenausgleich mit den Wohnsitzgemeinden nur zum Teil ausgeglichen werden würde), wurde die Aufnahme von Nicht-Lahrer Kinder sowohl im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport als auch im Haupt- und Personalausschuss sowie im Ältestenrat kritisch gesehen. Vonseiten der Gremien konnte dieser Punkt so nicht mitgetragen werden. Die Verwaltung hat daraufhin noch einmal das Gespräch mit dem Trägervertreter gesucht. Im Ergebnis verzichtet die Freie Evangelische Schule Lahr darauf, dass Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Lahr in der Einrichtung aufgenommen werden. Zielsetzung: Schaffung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Betreuung und Bildung unter Beachtung des Subsidiaritätsgebots. Maßnahmen: Geplant werden soll eine viergruppige Einrichtung in separater Trägerschaft, die von der FES gebaut werden soll. Der Planungsprozess wird in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen, die üblichen Standards bei Errichtung einer Kindertagesstätte werden auch bei diesem Projekt greifen. Der Bau der Kita soll in Holzmodular-Bauweise erfolgen. Die Planungszeit ist ab dem Jahr 2023 angedacht, im Anschluss erfolgt die Realisierung. Mit einer Inbetriebnahme kann frühestens ab 2025 gerechnet werden, daher wird das Projekt auch erst dann haushaltsrelevant. Die Miet- und Betriebskosten werden im Rahmen der Abmangelfinanzierung durch die Stadt Lahr übernommen, die Betriebskostenvereinbarung wird analog aller bestehenden Verträge mit anderen Trägern zu gegebener Zeit abgeschlossen. Drucksache 4/2022 Seite 3 Die Kostenermittlung erfolgte analog den Betriebskosten vergleichbarer Kita-Größen, einer angenommenen Fläche von ca. 700 m² und einer angenommenen Miethöhe von 12,50 Euro/m². Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erfolgt regelmäßig im Rahmen der jährlichen Kita-Bedarfsplanung. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleiterin Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten 2024 100.000 Eurofür Mobiliar Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Betriebskostenzuschuss einschließlich Miete: 690.000 Euro Ertrag / Verminderung von Aufwand ab dem zweiten Betriebsjahr, wenn am 01.03. des Vorjahres Kinder betreut wurden: FAG- Zuweisung: 262.000 Euro SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 690.000 Euro im ersten Betriebsjahr, dann jährlich 428.000 Euro Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 4/2022 Seite 4 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Eine Inbetriebnahme erfolgt frühestens 2025, daher werden die Aufwendungen erst dann haushaltsrelevant. Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.