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Beschlussvorlage (Neubau einer viergruppigen Kita durch die Freie Evangelische Schule (FES) Lahr e.V.)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer

Drucksache Nr.: 4/2022
Az.: 6460.023

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

12.01.2022

beschließend

nichtöffentlich

Freigabe

Ausschuss für Soziales,
Schulen und Sport

02.02.2022

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
11 Enthaltungen

Haupt- und Personalausschuss 07.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

7 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
3 Enthaltungen

Gemeinderat

21.03.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Neubau einer viergruppigen Kita durch die Freie Evangelische Schule (FES) Lahr e.V.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Träger „Freie Evangelische Schule
Lahr e.V.“ eine Kita mit vier Gruppen zu planen. Das Ergebnis, v.a. auch bezüglich der
finanziellen Auswirkungen, wird den Gremien zu gegebener Zeit in Form eines
detaillierten Konzeptes zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Anmerkung: Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport hat in seiner Sitzung
am 02.02.2022 den Beschlussvorschlag abgeändert und empfiehlt dem
Gemeinderat diesem Vorschlag zuzustimmen.

Zusammenfassende Begründung:
Die Verwaltung unterstützt die Initiative des Trägers, da dieser im Schulbereich seit vielen Jahren
anerkannt ist und keine objektiven Kriterien gegen die Aufnahme in die Bedarfsplanung (und somit
Abmangelfinanzierung) ausgemacht werden können. Mit der Umsetzung eines Mietmodells und der
rechtlichen Trennung von Kita-Betreiber und Vermieter fallen keine Investitionsausgaben für das
Gebäude an. Üblich ist jedoch die Gewährung eines Ausstattungszuschusses von 25.000 Euro pro
neu entstehende Gruppe, das wären in diesem Fall 100.000 Euro.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Freie Evangelische Schule (FES) Lahr e.V. hat Interesse an der Trägerschaft einer Kita in unmittelbarer Nähe zur Schule bekundet. Viele Familien, deren Kinder diese Schule besuchen, würden gerne
jüngere Geschwister dort betreuen lassen. Vorstellbar wäre eine Einrichtung mit drei Gruppen (70-75
Plätze) für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sowie eine Krippe mit 10 Plätzen für Kinder
unter drei Jahren. Die unmittelbare Nähe dieser Kita zum Flugplatzareal und den dort angesiedelten
Firmen wäre zudem auch für die dort tätigen Mitarbeitenden attraktiv.
Das Projekt wurde bereits im Juli 2020 im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport sowie im Hauptund Personalausschuss und im Ältestenrat vorberaten. Politischer Wunsch war unter anderem, dass
sich der Träger zunächst vor der Befassung im Gemeinderat im Fachausschuss vorstellt. Dies erfolgte
nun mehrfach, zuletzt am 17. November 2021 unter Einbindung eines vergleichbaren Trägers aus Freiburg, der von Konzeption und Betriebsablauf in der Kita berichtete. Die Freie Evangelische Schule Lahr
beabsichtigt, sich mit ihrem pädagogischen Konzept an dem Freiburger Modell zu orientieren.
Des Weiteren war in einer ersten Konzeption der Kindertagesstätte der Freien Evangelischen Schule
zunächst angedacht, dass etwa 25% der Kita-Plätze für Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Lahr vorgehalten werden sollen, da die Kita-Plätze auch von auswärtigen Eltern nachgefragt werden würden.
Aufgrund der sehr großen Nachfrage nach Kita-Plätzen innerhalb des Lahrer Stadtgebietes und der
hohen Kosten, die mit der Aufnahme von auswärtigen Kindern verbunden sind (und durch den Interkommunalen Kostenausgleich mit den Wohnsitzgemeinden nur zum Teil ausgeglichen werden würde),
wurde die Aufnahme von Nicht-Lahrer Kinder sowohl im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport als
auch im Haupt- und Personalausschuss sowie im Ältestenrat kritisch gesehen. Vonseiten der Gremien
konnte dieser Punkt so nicht mitgetragen werden. Die Verwaltung hat daraufhin noch einmal das Gespräch mit dem Trägervertreter gesucht. Im Ergebnis verzichtet die Freie Evangelische Schule Lahr
darauf, dass Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Lahr in der Einrichtung aufgenommen werden.
Zielsetzung:
Schaffung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf
frühkindliche Betreuung und Bildung unter Beachtung des Subsidiaritätsgebots.

Maßnahmen:
Geplant werden soll eine viergruppige Einrichtung in separater Trägerschaft, die von der FES gebaut
werden soll. Der Planungsprozess wird in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen, die
üblichen Standards bei Errichtung einer Kindertagesstätte werden auch bei diesem Projekt greifen. Der
Bau der Kita soll in Holzmodular-Bauweise erfolgen. Die Planungszeit ist ab dem Jahr 2023 angedacht,
im Anschluss erfolgt die Realisierung. Mit einer Inbetriebnahme kann frühestens ab 2025 gerechnet
werden, daher wird das Projekt auch erst dann haushaltsrelevant. Die Miet- und Betriebskosten werden
im Rahmen der Abmangelfinanzierung durch die Stadt Lahr übernommen, die Betriebskostenvereinbarung wird analog aller bestehenden Verträge mit anderen Trägern zu gegebener Zeit abgeschlossen.

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Die Kostenermittlung erfolgte analog den Betriebskosten vergleichbarer Kita-Größen, einer angenommenen Fläche von ca. 700 m² und einer angenommenen Miethöhe von 12,50 Euro/m².

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Erfolgt regelmäßig im Rahmen der jährlichen Kita-Bedarfsplanung.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleiterin

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

2024

100.000 Eurofür Mobiliar

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

Betriebskostenzuschuss einschließlich Miete: 690.000 Euro

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

ab dem zweiten Betriebsjahr, wenn am 01.03. des Vorjahres Kinder betreut wurden:
FAG- Zuweisung: 262.000 Euro

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

690.000 Euro im ersten Betriebsjahr, dann jährlich 428.000 Euro

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 4/2022

Seite 4

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Eine Inbetriebnahme erfolgt frühestens 2025, daher werden die Aufwendungen erst dann haushaltsrelevant.

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.