Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 1: Entwurf Haushaltsplan 2022)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
21. März 2022
21. März 2022
Hospital- und Armenfonds Lahr Stiftung des öffentlichen Rechts Haushaltsplan 2022 Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 Haushaltsplan 1. Haushaltsplan der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) in Verbindung mit §§ 96, 97 und 101 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Stiftungsrat am 21.03.2022 den folgenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 33.500 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 22.200 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 11.300 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 11.300 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 33.500 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -22.200 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 11.300 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 11.300 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -2- 0 11.300 Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,- EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,- EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,- EUR. Lahr/Schwarzwald, den 22.03.2022 Markus Ibert Vorsitzender des Stiftungsrats -3- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 Vorbericht I. Allgemeines Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist auf eine Gründung des Lahrer Spitals, die durch eine Urkunde vom 30. November 1259 auf Walther I. von Geroldseck erfolgte, zurückzuführen. Die Armenkasse, die zur Unterstützung der Armen zu Beginn des 19. Jahrhunderts von einigen Lahrer Bürgern gegründet wurde, ist auf Beschluss des Gemeinderates und des Bürgerausschusses im Jahre 1832 mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Ev. Kirchensektion, mit dem „Lahrer Spital“ vereinigt worden. Die Stiftung hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten. Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist heute noch eine Stiftung mit mildtätiger Zweckbestimmung im Sinne der Vorschriften über steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Stiftungssatzung wurde entsprechend dem Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom 04.10.1977 neu gefasst und ist mit Wirkung vom 03.10.1978 in Kraft getreten. Seit dem 01.01.1997 werden die Finanzvorgänge des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in einem kaufmännischen Rechnungswesen abgewickelt. Der Stiftungsrat hat am 20.12.1999 beschlossen, das Heim als Eigenbetrieb weiterzuführen. Die Betriebssatzung wurde am 29.12.1999 bekannt gemacht und ist damit wie vorgesehen am 01.01.2000 in Kraft getreten. Nähere Erläuterungen zu den Erlös- und Aufwandspositionen sowie Investitionsmaßnahmen des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - sind dem Wirtschaftsplan 2022 zu entnehmen. Das Haushalts- und Rechnungswesen der Hospital- und Armenfonds Lahr wurde bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2019 nach den Maßgaben der Kameralistik geführt. Im Jahr 2020 wird im Zuge der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens der erste doppische Haushalt verabschiedet. -4- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 II. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2020 Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2020 am 17.02.2020 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium Freiburg erfolgte am 27.02.2020. Im vorläufigen Rechnungsergebnis weist der Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen i.H.v. 27.886,16 EUR und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 18.220,41 einen vorläufigen Überschuss in Höhe von 9.665,75 EUR aus. Im Finanzhaushalt wurde eine Investition in Höhe von 96.602,- EUR für einen Grundstückserwerb im Zusammenhang mit der Erschließungsmaßnahme „Hosenmatten II“ getätigt. III. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2021 Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2021 am 26.04.2021 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium Freiburg erfolgte am 30.06.2021. Der Planentwurf weist im Ergebnishaushalt einen Gesamtbetrag von ordentlichen Erträgen i.H.v. 33.500,- EUR und Aufwendungen i.H.v. 21.500,- EUR aus. Im Ergebnis war ein Überschuss aus i.H.v. 12.000,- EUR zu veranschlagen. Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Tätigkeit betragsidentisch mit den Erträgen und Aufwendungen. Somit ist von einem planmäßigen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit i.H.v. 12.000,- EUR auszugehen. Im vorläufigen Rechnungsergebnis werden ordentliche Erträge i.H.v. 33.757,57 EUR und ordentliche Aufwendungen i.H.v. 17.964,21 EUR und somit ein vorläufiger Jahresüberschuss i.H.v. 15.793,36 EUR ausgewiesen. -5- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 IV. Haushaltsjahr 2022 1. Der Stiftungshaushalt im Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKHR) a.) Grundsätze des NKHR Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds Lahr ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Daher hat die Stiftung das Haushaltsund Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Dem Rechnungskonzept des NKHR liegt das Prinzip der (periodisierten) intergenerativen Gerechtigkeit zugrunde. An Stelle der kameralen Einnahme- und Ausgaberechnung tritt die am kaufmännischen Rechnungswesen orientierte kommunale Doppik, der als Rechnungsstoff Erträge und Aufwendungen zugrunde liegen. Ziel des NKHR ist es, eine nachhaltige Haushaltswirtschaft und den sparsamen und effizienten Umgang mit öffentlichen Ressourcen zu fördern. Außerdem soll die Transparenz des Rechnungswesens gegenüber Politik und Bürger gesteigert werden, indem ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dargelegt wird. b.) Drei-Komponenten-Rechnung Die aus der Kameralistik bekannte Unterteilung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt entfällt. Das NKHR stützt sich auf die sogenannte Drei-Komponentenrechnung, bei der in einem in sich schlüssigen System sämtliche ressourcen-, zahlungs- und vermögenswirksamen Bewegungen dargestellt werden. Finanzhaushalt Bilanz (Teilfinanzhaushalte) geplante Einzahlungen ./ . geplante Auszahlungen =Veränderung liq. Mittel Ergebnishaushalt (Teilergebnishaushalte) Aktiva Immatr. Vermögensgegenstände Sachvermögen Finanzvermögen - liquide Mittel Abgrenzungsposten Nettoposition Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung geplante Erträge ./ . geplante Aufwendungen Ergebnis Im Ergebnishaushalt (der Ergebnisrechnung) wird der Gesamtressourcenverbrauch und -zuwachs einer Rechnungsperiode in Form von Aufwendungen und Erträgen ermittelt. Der Ergebnishaushalt -6- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 umfasst die gesamte laufende Verwaltungstätigkeit und ist somit mit bestimmten Einschränkungen mit dem bisherigen Verwaltungshaushalt zu vergleichen. Neben den zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen werden hier im Gegensatz zur Kameralistik auch die nicht zahlungswirksamen Vorgänge wie Abschreibungen Ergebnisrechnung zeigt an, ob dargestellt. alle Das tatsächlich veranschlagte verbrauchten Gesamtergebnis Ressourcen während der des Haushaltsjahres auch wieder erwirtschaftet wurden. Die Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Im Finanzhaushalt (der Finanzrechnung) werden die jeweiligen Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Die Finanzrechnung dient somit dem Nachweis der Herkunft (z.B. laufende Einzahlungen, Zuweisungen, Kredite) und der Verwendung der liquiden Mittel (laufende Auszahlungen, Investitionen und Tilgungsleistungen). Alle Zahlungen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden, sind nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip in den Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung aufzunehmen. Der Saldo der Finanzrechnung (Differenz aus Einzahlungen und Auszahlungen) lässt sich als Nettozufluss bzw. Nettoabfluss an liquiden Mitteln innerhalb der betrachteten Rechnungsperiode interpretieren. Die Bilanz als zentrales doppisches Rechnungssystem bildet das gesamte Vermögen sowie alle Schulden ab. Der wesentliche Vorteil der Drei-Komponenten-Rechnung besteht darin, dass sämtliche Vorgänge des Finanz- und Ergebnishaushalts (der Finanz- und Ergebnisrechnung) logisch in der Bilanz nachvollzogen werden können. c.) Haushaltsgliederung Der Gesamthaushalt, der u.a. aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt besteht, gliedert sich in örtlich festgelegte Teilhaushalte, die wiederum in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte aufgesplittet werden. Die Mindestgliederung des Haushalts beschränkt sich nach den gesetzlichen Vorgaben auf wenige für eine einheitliche Struktur besonders relevante Bereiche. Die Ausgestaltung einer detaillierteren Haushaltsplandarstellung kann an die jeweiligen Schwerpunkte der Organisationseinheit angepasst werden. Aufgrund der übersichtlichen Aufgabenstruktur der Stiftung Hospital- und Armenfonds kann auf eine Haushaltsgliederung zurückgegriffen werden, die den Anforderungen an einen produktorientierten Haushaltsaufbau entspricht und gleichzeitig einfach gehalten ist. -7- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 GESAMTHAUSHALT HOSPITAL- UND ARMENFONDS Gesamt- Gesamt- Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Haushaltsquerschnitt Teilhaushalt 1 Teilhaushalt 2 Stiftungs- und Grundstücksverwaltung Allgemeine Finanzwirtschaft Teil- Teil- Teil- Teil- Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produktbereich Produktbereich 11 Innere Verwaltung 61 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe Produktgruppe 11.10 Steuerung 11.33 Grundstücksmanagement Produktgruppe 61.20 Sonstige allg. Finanzwirtschaft Produktgruppe 61.30 Abwicklung der Vorjahre Produkt Produkt 11.10.01 Steuerung 11.33.01 Abwicklung von Produkt Produkt Grundstücksgeschäften und 61.20.01 Sonstige allgemeine 61.30.01 Abwicklung der Bestellung und Verwaltung von Finanzwirtschaft Vorjahre Erbbaurechten Produkt 11.33.04 Grundstücksbewirtschaftung (Unbebaute Grundstücke) d.) Haushaltsausgleich In der Kameralistik war der Haushalt ausgeglichen, sofern die Ausgaben einer Rechnungsperiode durch entsprechende Einnahmen gedeckt waren. Dies galt sowohl für den Verwaltungs- als auch für den Vermögenshaushalt. Lag im Verwaltungshaushalt (laufendes Verwaltungsgeschäft) ein positiver Saldo aus Einnahmen und Ausgaben vor, wurde der entsprechende Überschuss dem Vermögenshaushalt zugeführt. Ein Überschuss im Vermögenshaushalt wurde durch eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Waren die Ausgaben höher als die Einnahmen, fand ein Ausgleich im Verwaltungshaushalt über eine negative Zuführungsrate bzw. im Vermögenshaushalt über eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage statt. Der entscheidende Mangel der Kameralistik lag in dem Umstand, dass der Ressourcenverbrauch nicht vollständig erwirtschaftet wurde – nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen waren nicht bzw. nur in kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Gebührenhaushalten Bestandteil des Haushaltsausgleichs. -8- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 2. Finanzierung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Der Haushalt des Hospital- und Armenfonds ist vorrangig geprägt durch die laufenden Erträge und Aufwendungen aus der Bewirtschaftung des Grundvermögens, das im Wesentlichen aus landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Erbbaugrundstücken besteht. Die im investiven Bereich darzustellenden Vorgänge betreffen in der Regel Grundstücksgeschäfte oder Maßnahmen in Bezug auf das Grundvermögen. Da die Stiftung keine Verbindlichkeiten aus Krediten oder kreditähnlichen Rechtsgeschäften hat, sind in der Regel keine Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit einzuplanen. Der Stiftungszweck des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 2 der Stiftungssatzung der "Unterhalt und Betrieb eines Altersheimes". Die Stiftungsmittel sollen in erster Linie dafür eingesetzt werden, eine finanzwirtschaftliche Unterstützung für das Spital zu leisten. Dies ist insbesondere im Zuge der Modernisierung und Erweiterung der Einrichtung in Form von Zuführungen zum Eigenkapital des Spitals geschehen, die wiederum zur Abdeckung der Investitionskosten und von Fehlbeträgen aus dem laufenden Betrieb eingesetzt wurden. Um dem Stiftungszweck gerecht zu werden, ist der Hospital- und Armenfonds darauf angewiesen, sein Vermögen zu erhalten und daraus möglichst Erträge zu generieren. Die Verpflichtung zum Erhalt des Stiftungsvermögens in seinem Bestand ergibt sich ferner aus den konkreten rechtlichen Vorgaben in § 7 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und § 4 der Stiftungssatzung. Die Erbbauzinsen und die Grundstückspachten sind die wesentlichen Ertragspositionen im Haushalt des Hospital- und Armenfonds. Da die Verzinsung des Kassenbestandes (aus der Einheitskasse) aufgrund der aktuellen Situation am Kapitalmarkt entfällt bzw. sogar mit Negativzinsen zu rechnen ist, sollte die Erhaltung des Grundvermögens angestrebt werden. 3. Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt weist in der Planung mit ordentlichen Erträgen i.H.v. 33.500.- EUR und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 22.200,- EUR einen planmäßigen Überschuss von 11.300,- EUR aus. -9- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 a) Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Pacht- und Erbbauzinsen für die unbebauten Grundstücke des Hospital- und Armenfonds werden jeweils zum Jahresbeginn für das Vorjahr abgerechnet und betragen im Haushaltsjahr 2022 planmäßig 33.500,- EUR. Davon entfallen auf die Verpachtung unbebauter Grundstücke 10.500,- EUR und auf die Erbbauzinsen 23.000,- EUR. b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Planansatz für Sach- und Dienstleistungen i.H.v. 4.600,- EUR beinhaltet die Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke (4.000,- EUR) und die Aufwendungen für EDV (600,- EUR). Die Grundstücksbewirtschaftung umfasst im Wesentlichen die Grundsteuer sowie die Kostenerstattung für Leistungen des Bau- und Gartenbetriebs. c) Sonstige ordentliche Aufwendungen Der vom Hospital- und Armenfonds für die Leistungen der städtischen Verwaltungseinheiten zu entrichtende Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich unter Berücksichtigung des aktuellen Leistungsumfangs und der aktuellen Stundensätze auf 17.000,- EUR. Außerdem sind für sonstige Geschäftsaufwendungen 600,- EUR zu veranschlagen. 4. Finanzhaushalt Die gesetzlich vorgegebene Gliederung des Finanzhaushalts beinhaltet sämtliche Ein- und Auszahlungen aus der laufenden (Verwaltungs-)Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Im Finanzhaushalt der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr ist für das Haushaltsjahr 2022 von Einzahlungen aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. 33.500,- EUR und Auszahlungen i.H.v 22.200,- EUR auszugehen. Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen dabei den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, da diese jeweils zahlungswirksam sind. Dementsprechend kann für das Haushaltsjahr 2022 ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. 11.300,- EUR eingeplant werden. -10- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 Für die Investitionstätigkeit werden im Haushaltsjahr 2022 keine Ansätze benötigt. Da die Stiftung keine Verbindlichkeiten aus Krediten o.ä. hat sind für die Finanzierungstätigkeit ebenfalls keine Einzahlungen oder Auszahlungen einzuplanen. 5. Stellenplan Nach Überführung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in eine Sonderrechnung ab dem 01.01.1997 sind in der kameralen Stiftungsrechnung keine Stellen mehr auszuweisen. Die Verwaltungsaufgaben werden von verschiedenen Dienststellen der Stadt Lahr wahrgenommen. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - verwiesen. 6. Vermögen und Schulden Im Zuge der Einführung des NKHR ist eine Eröffnungsbilanz mit einer umfassenden Vermögensbewertung zu erstellen, die voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen wird. -11- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 7. Kassenlage Bei der Gegenüberstellung der Gesamtauszahlungen und der Gesamteinzahlungen ist im Haushaltsjahr 2022 von einer planmäßigen Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands i.H.v. 11.300,- EUR auszugehen. Eine Kassenkreditermächtigung ist nicht festzulegen, da die Stiftung Rücklagenbestandes über eine ausreichende Liquidität verfügt. Lahr, im März 2022 ________________________ ________________________ Markus Ibert Markus Wurth Vorsitzender des Stiftungsrats Stadtkämmerer -12- aufgrund des Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 Gesamtergebnishaushalt lfd. Nr. 6 8 + + Gesamtergebnishaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Ertrags- und Aufwandsarten 2020 2021 2022 EUR EUR EUR 1 2 3 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 27.881,66 33.500 33.500 34111000 Erträge aus Pachten 10.610,06 10.500 10.500 34112000 Erbbauzinsen 17.271,60 23.000 23.000 Zinsen und ähnliche Erträge 4,50 0 0 36150000 Zinsertrag von verb.U.,Beteil.,SVerm. 4,50 0 0 11 = Ordentliche Erträge 27.886,16 33.500 33.500 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.307,40- 4.000- 4.600- 42410000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 1.183,20- 3.500- 4.000- 42720000 Aufwendungen für EDV 18 - 124,20- 500- 600- 16.913,01- 17.500- 17.600- 13,01- 500- 600- 44550000 Erstattungen an BGL, Beteilig., Sonderv. 16.900,00- 17.000- 17.000- 18.220,41- 21.500- 22.200- 9.665,75 12.000 11.300 Sonstige ordentliche Aufwendungen 44310000 Geschäftsaufwendungen 19 = Ordentliche Aufwendungen 20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 23 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0,00 0 0 24 = Veranschlagtes Gesamtergebnis 9.665,75 12.000 11.300 nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen -13- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 Gesamtfinanzhaushalt lfd. Nr. 5 + Gesamtfinanzhaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz VE Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2020 2021 2022 2022 EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 22.750,68 33.500 33.500 0 64110000 Mieten und Pachten 17.271,60 23.000 23.000 0 64111000 Erträge aus Pachten 5.479,08 10.500 10.500 0 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 22.750,68 33.500 33.500 0 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 1.276,35- 4.000- 4.600- 0 72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul. Anl. 1.183,20- 3.500- 4.000- 0 93,15- 500- 600- 0 1.183,20 17.500- 17.600- 0 0,00 500- 600- 0 72720000 Aufwendungen für EDV 15 - Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 74310000 Geschäftsauszahlungen 74410000 Versicherungen 74550000 Erstattungen an verb. Unternehmen 1.183,20 0 0 0 0,00 17.000- 17.000- 0 93,15- 21.500- 22.200- 0 22.657,53 12.000 11.300 0 0,00 0 0 0 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 96.602,00- 0 0 0 78210000 ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden 96.602,00- 0 0 0 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 96.602,00- 0 0 0 31 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit 96.602,00- 0 0 0 32 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf 73.944,47- 12.000 11.300 0 35 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 0 0 0 36 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 73.944,47- 12.000 11.300 0 nachrichtlich: -14- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 Mittelfristiger Finanzplan - Ergebnishaushalt lfd. Nr. 6 8 + + Mittelfristiger Finanzplan Ergebnishaushalt Ansatz 2021 Ansatz 2022 Planung 2023 Planung 2024 Planung 2025 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 33.500 33.500 33.500 33.500 33.500 34111000 Erträge aus Pachten 10.500 10.500 10.500 10.500 10.500 34112000 Erbbauzinsen 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 0 36150000 Zinsertrag von verb.U.,Beteil.,SVerm. 0 0 0 0 0 11 = Ordentliche Erträge 33.500 33.500 33.500 33.500 33.500 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000- 4.600- 5.100- 5.600- 5.600- 42410000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 3.500- 4.000- 4.500- 5.000- 5.000- 500- 600- 600- 600- 600- 17.500- 17.600- 18.600- 19.600- 19.600- 42720000 Aufwendungen für EDV 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 44310000 Geschäftsaufwendungen 500- 600- 600- 600- 600- 44550000 Erstattungen an BGL, Beteilig., Sonderv. 17.000- 17.000- 18.000- 19.000- 19.000- 21.500- 22.200- 23.700- 25.200- 25.200- 12.000 11.300 9.800 8.300 8.300 19 = Ordentliche Aufwendungen 20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 23 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 0 0 0 24 = Veranschlagtes Gesamtergebnis 12.000 11.300 9.800 8.300 8.300 nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen -15- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt lfd. Nr. 5 + Mittelfristiger Finanzplan Finanzhaushalt Ansatz 2021 Ansatz 2022 Planung 2023 Planung 2024 Planung 2025 Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 33.500 33.500 33.500 33.500 33.500 64110000 Mieten und Pachten 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 64111000 Erträge aus Pachten 10.500 10.500 10.500 10.500 10.500 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 33.500 33.500 33.500 33.500 33.500 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000- 4.600- 5.100- 5.600- 5.600- 72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul. Anl. 3.500- 4.000- 4.500- 5.000- 5.000- 500- 600- 600- 600- 600- 17.500- 17.600- 18.600- 19.600- 19.600- 500- 600- 600- 600- 600- 0 0 0 0 0 74550000 Erstattungen an verb. Unternehmen 17.000- 17.000- 18.000- 19.000- 19.000- 21.500- 22.200- 23.700- 25.200- 25.200- 72720000 Aufwendungen für EDV 15 - Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 74310000 Geschäftsauszahlungen 74410000 Versicherungen 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 12.000 11.300 9.800 8.300 8.300 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0 0 0 0 0 78210000 ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden 0 0 0 0 0 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 31 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 32 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 12.000 11.300 9.800 8.300 8.300 35 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 36 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 12.000 11.300 9.800 8.300 8.300 nachrichtlich: -16- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 THH1 lfd. Nr. 6 + Stiftungs- und Grundstücksverwaltung Teilergebnishaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Ertrags- und Aufwandsarten 2020 2021 2022 EUR EUR EUR 1 2 3 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 27.881,66 33.500 33.500 34111000 Erträge aus Pachten 10.610,06 10.500 10.500 34112000 Erbbauzinsen 17.271,60 23.000 23.000 11 = Anteilige ordentliche Erträge 27.881,66 33.500 33.500 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.276,35- 4.000- 4.600- 42410000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 1.183,20- 3.500- 4.000- 93,15- 500- 600- Sonstige ordentliche Aufwendungen 16.913,01- 17.500- 17.600- 44310000 Geschäftsaufwendungen 13,01- 500- 600- 44550000 Erstattungen an BGL, Beteilig., Sonderv. 16.900,00- 17.000- 17.000- 18.189,36- 21.500- 22.200- 9.692,30 12.000 11.300 42720000 Aufwendungen für EDV 18 - 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis 21 + Erträge aus internen Leistungen 0,00 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0,00 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss 9.692,30 12.000 11.300 -17- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 THH1 lfd. Nr. Stiftungs- und Grundstücksverwaltung Teilfinanzhaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz VE Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2020 2021 2022 2022 EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 1 + Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerord. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerungen) 2 - 22.750,68 33.500 33.500 0 64110000 Mieten und Pachten 17.271,60 23.000 23.000 0 64111000 Erträge aus Pachten 5.479,08 10.500 10.500 0 93,15- 21.500- 22.200- 0 1.183,20- 3.500- 4.000- 0 93,15- 500- 600- 0 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul. Anl. 72720000 Aufwendungen für EDV 74310000 Geschäftsauszahlungen 0,00 500- 600- 0 1.183,20 0 0 0 0,00 17.000- 17.000- 0 22.657,53 12.000 11.300 0 0,00 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 96.602,00- 0 0 0 78210000 ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden 96.602,00- 0 0 0 16 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 96.602,00- 0 0 0 17 = Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 96.602,00- 0 0 0 18 = Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 73.944,47- 12.000 11.300 0 74410000 Versicherungen 74550000 Erstattungen an verb. Unternehmen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10 - -18- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 THH2 lfd. Nr. 8 + Allgemeine Finanzwirtschaft Teilergebnishaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Ertrags- und Aufwandsarten 2020 2021 2022 EUR EUR EUR 1 2 3 Zinsen und ähnliche Erträge 4,50 0 0 36150000 Zinsertrag von verb.U.,Beteil.,SVerm. 4,50 0 0 11 = Anteilige ordentliche Erträge 4,50 0 0 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 31,05- 0 0 42720000 Aufwendungen für EDV 31,05- 0 0 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 31,05- 0 0 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis 26,55- 0 0 21 + Erträge aus internen Leistungen 0,00 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0,00 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss 26,55- 0 0 -19- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2022 PROD Nr. Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtl.- Bisher finanziert Ermächtig. übertragung aus 2020 Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 VE 2022 Planung 2023 Planung 2024 Planung 2025 Finanzbedarf weitere Jahre -nachrichtl.- EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 I11339110001: Erwerb von Grundstücken -Stiftung HuAF 6 = Summe Einzahlungen 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 0 0 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 96.602- 96.602- 0 96.602,00- 0 0 0 0 0 0 0 78210000 Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 96.602- 96.602- 0 96.602,00- 0 0 0 0 0 0 0 13 = Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 96.602- 96.602- 0 96.602,00- 0 0 0 0 0 0 0 14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 96.602- 96.602- 0 96.602,00- 0 0 0 0 0 0 0 16 = Gesamtkosten der Maßnahme 96.602- 96.602- 0 96.602,00- 0 0 0 0 0 0 0 -20- Hospital- und Armefonds Lahr Haushaltsplan 2022 Deckungsfähigkeit Gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 GemHVO sind die innerhalb eines Budgets veranschlagten ordentlichen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit. Ferner können gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO bzw. § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich zusammenhängen. Aufgrund der übersichtlichen Haushaltsstruktur beim Hospital- und Armenfonds wird von der Bildung von Budgets abgesehen. Außerdem ist es nicht erforderlich, Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig zu erklären. In Erweiterung des Grundsatzes der Zweckbindung kann gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO im Haushaltsplan bestimmt werden, dass Mehrerträge bestimmte Aufwendungsansätze des Ergebnishaushalts erhöhen oder Mindererträge bestimmte Aufwendungsansätze vermindern. Gleiches gilt nach § 19 Abs. 4 für den Finanzhaushalt. Entsprechend der bisherigen Regelung gilt der Mittelbedarf für den Erwerb von Grundstücken im Finanzhaushalt als gedeckt, soweit aus der Veräußerung von Grundstücken Mehreinzahlungen vorliegen. -21- Hospital- und Armefonds Lahr Haushaltsplan 2022 Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung Finanzhaushalt Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 826.095,67 739.756,92 2 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 0 0 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 0 0 4 = liquide Eigenm ittel zum Jahresbeginn 826.095,67 752.151,20 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre 0 0 6 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr 0 0 0 0 -73.944,47 15.793,36 11.300,00 9.800,00 8.300,00 8.300,00 752.151,20 767.944,56 779.244,56 789.044,56 797.344,56 805.644,56 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 752.151,20 767.944,56 779.244,56 789.044,56 797.344,56 805.644,56 425,29 380,78 362,56 389,23 425,76 474,00 Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.-Zuw endungen, -Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) Veranschlagte/Tatsächliche Änderung des 8 +/- Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) voraussichtlich liquide Eigenm ittel zum 9 = Jahresende davon: für zw eckgebundene Rücklagen 10 gebunden für sonstige bestimmte Zw ecke gebunden: 11 Überzahlung Verbandsumlage voraussichtlich liquide Eigenm ittel zum 12 = Jahresende ohne gebundene Mittel nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 13 GemHVO) 7 + -22- Hospital- und Armefonds Lahr Haushaltsplan 2022 Voraussichtliche Rücklagenentwicklung Art voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEUR 1. Ergebnisrücklagen 0 0 0 0 0 0 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 0 0 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses -23-