Gemeinderat als Stiftungsrat (Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
21. März 2022
21. März 2022
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Rappenecker Drucksache Nr.: 27/2022 Az.: 892.41 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 23.02.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.03.2022 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 21.03.2022 beschließend öffentlich Betreff: Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 27/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Entwurf des Haushaltsplans der Stiftung Hospital- und Armenfonds für das Haushaltsjahr 2022 sind im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H.v. 33.500,- Euro und ordentliche Aufwendungen i.H.v. 22.200,- Euro veranschlagt. Das planerische Gesamtergebnis weist somit ein Überschuss i.H.v. 11.300,- Euro aus. Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Tätigkeit betragsidentisch mit den Erträgen und Aufwendungen. Somit entsteht ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. 11.300,- Euro. Für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind keine Ansätze einzuplanen. Folglich ist im Haushaltsjahr 2022 von einer planmäßigen Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands i.H.v. 11.300,- Euro auszugehen. Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 verwiesen. Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen ____________________ Markus Ibert Stiftungsratsvorsitzender Anlage(n): Anlage 1: Entwurf Haushaltsplan 2022 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.