Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)" -Persönliche Vorstellung -Wahl)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
21. März 2022
21. März 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 102 Sachbearbeitung: Tricard Drucksache Nr.: 25/2022 Az.: tr/102 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 21.03.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)" -Persönliche Vorstellung -Wahl Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend dem Wahlergebnis Drucksache 25/2022 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Tagesordnungspunkt „Ausschreibung der Stelle Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr (m/w/d)“ beraten (Drucksache Nr. 269/2021) und die notwendigen Rahmenbedingungen sowie den beabsichtigten Verfahrensablauf beschlossen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde die Stelle mit Bewerbungsfrist 16.01.2022 öffentlich ausgeschrieben (Anlage 1). Es liegt die Bewerbung des derzeitigen Amtsinhabers Tilman Petters vor. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 den Bewerber Tilman Petters zur persönlichen Vorstellung zugelassen. Die Vorstellung und Wahl soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.03.2022 erfolgen. Ebenso wurde durch den Gemeinderat beschlossen, auf eine Vorstellung (Vorauswahl) in einer nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses zu verzichten. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes ist eine Vorstellungszeit von ca. 15 bis 20 Minuten vorgesehen. Im Anschluss haben die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber Tilman Petters zu richten. Anschließend ist die Entscheidung des Gemeinderates zur Besetzung der Stelle „Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr (m/w/d)“ durch Wahl vorgesehen. Wahlverfahren: Die Beigeordneten werden gemäß § 50 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom Gemeinderat gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 37 Abs. 7 GemO. Somit wird die Wahl geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht. Es steht nur ein Bewerber zu Wahl. Dieser gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Erreicht er dies im ersten Wahlgang nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. Markus Ibert Oberbürgermeister Sébastien Tricard Abteilung Personal und Organisation Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Drucksache 25/2022 Seite 3 Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Anlage(n): Anlage 0 Anlage 1 - Stellenausschreibung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.