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Beschlussvorlage (Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)" -Persönliche Vorstellung -Wahl)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 102
Sachbearbeitung: Tricard

Drucksache Nr.: 25/2022
Az.: tr/102

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

21.03.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Besetzung der Stelle "Technischer Beigeordneter (m/w/d)"
-Persönliche Vorstellung
-Wahl

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.
Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend dem Wahlergebnis

Drucksache 25/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Tagesordnungspunkt „Ausschreibung der
Stelle Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr (m/w/d)“ beraten (Drucksache Nr. 269/2021) und die
notwendigen Rahmenbedingungen sowie den beabsichtigten Verfahrensablauf beschlossen.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde die Stelle mit Bewerbungsfrist 16.01.2022 öffentlich ausgeschrieben (Anlage 1). Es liegt die Bewerbung des derzeitigen Amtsinhabers Tilman Petters vor. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 den Bewerber Tilman Petters zur persönlichen
Vorstellung zugelassen. Die Vorstellung und Wahl soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am
21.03.2022 erfolgen. Ebenso wurde durch den Gemeinderat beschlossen, auf eine Vorstellung (Vorauswahl) in einer nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses zu verzichten.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes ist eine Vorstellungszeit von ca. 15 bis 20 Minuten vorgesehen.
Im Anschluss haben die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber Tilman
Petters zu richten.
Anschließend ist die Entscheidung des Gemeinderates zur Besetzung der Stelle „Technischer Beigeordneter der Stadt Lahr (m/w/d)“ durch Wahl vorgesehen.

Wahlverfahren:
Die Beigeordneten werden gemäß § 50 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom Gemeinderat gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 37 Abs. 7 GemO. Somit wird die Wahl geheim
mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates
widerspricht.
Es steht nur ein Bewerber zu Wahl. Dieser gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen
der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Erreicht er dies im ersten Wahlgang nicht, findet ein zweiter
Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang
durchgeführt werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Sébastien Tricard
Abteilung Personal und Organisation

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Drucksache 25/2022

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Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1 - Stellenausschreibung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.