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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 501
Sachbearbeitung: Ott/Kammerer

Drucksache Nr.: 38/2022
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen
603

602

ZS 02

Gebäude­

Öffentliches
Grün- und

Recht/Justiziariat

management

Umwelt

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

02.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Vorlagenkonferenz

09.03.2022

beschließend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

15.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

23.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Mietershelm

07.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Sulz

07.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

12.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkei

26.04.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

02.05.2022

vorberatend .

nichtöffentlich

Gemeiridefat

16.05.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung
Freigabe

Betreff:
Satzung über die Benutzung der Schulhöfe der Stadt Lahr (Benutzungsordnung Schu
höfe)

Beschlussvorschlag:
1. Der „Satzung über die Benutzung der Schulhöfe der Stadt Lahr (Benutzungsordnung
Schulhöfe) vom XX.XX.2022 wird zugestimmt
2. Die Benutzungsschifderfür sämtliche Schulhöfe werden erneuert. Die hierfür anfallen­
den Ausgaben sind von den laufenden Schuibudgets zu übernehmen

Zusammenfassende Begründung:
Die Benutzung sämtlicher städtischer Schulhöfe sollen künftig als Teil des öffentlichen Rau­
mes einheitlich auf der Grundlage einer Benutzungsordnung geregelt werden.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 38/2022

Seite 2

Drucksache 38/2022

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit;
In der Polizeiverordnung der Stadt Lahr gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allge­
meinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
(Polizeiliche Umweltschutzverordnung vom 09.04.2013) sind bereits für einen Großteil des öffentli­
chen Raums Verhaltensregeln durch Rechtsverordnung definiert. Ergänzend besteht für den Bereich
der öffentlichen Kinderspielplätze eine Benutzungsordnung, die der Gemeinderat zuletzt am
15.09.2009 geändert hat.
Da die Schulhöfe der städtischen Schulen künftig auch zu den öffentlichen Plätzen zählen sollen und
die individuellen Erfordernisse vor Ort zu berücksichtigen sind, muss für diesen Bereich noch eine
entsprechende Benutzungsordnung gefasst werden.
Insbesondere greift die Benutzungsordnung die deutliche Zunahme von Lärm- und Verhaltensbe­
schwerden im Zusammenhang mit Schulhöfen auf. Dabei muss die Stadt im öffentlichen Raum stets
einen Interessensäusgleich hersteilen und dabei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen berücksich­
tigen. Anwohnerinteressen und Nutzerinteressen widersprechen sich häufig, es bedarf deshalb klarer
Regelungen.
Von den zuständigen Fachabteiiungen wurden alle Schulhöfe der städtischen Schulen, die künftig
durch die Benutzungsordnung als öffentliche Plätze gewidmet sind, systematisch durchgegangen.
Folgende Kriterien / Zielsetzungen waren dabei insbesondere maßgeblich:
•
Schulhöfe sollen öffentliche Flächen sein
•
Schulhöfe sind Aufenthäitsflächen für alle Bürger/in'nen und sollen insbesondere auch Fami­
lien, Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, wann immer möglich
•
Rechtssicherheit in der Nutzung
•
, Klarstellung hinsichtlich Vorrangs schulischer Nutzung
•
Bestmögliche Umsetzung von Sicherheitsaspekten (Vandalismus, Drogenkonsum, starke Ver­
schmutzungen, etc.)
■
•
Klare, verständliche Beschilderung an allen Plätzen (auch durch Piktogramme) und gleiche Re­
geln für gleiche Plätze
•
Kontrolle durch Kommunalen Ordnungsdienst, Polizei, von der Stadt beauftragte Sicherheits­
dienste sowie ergänzend aufsuchende Jugendarbeit.
•
Ausübung des Hausrechts durch die Schulleitungen
•
Geltungsbereich der einheitlichen Regelungen in der Kernstadt und den Stadtteilen ,
•
Berücksichtigung von möglichen künftigen baulichen Anpassungen (z.B. mehr Licht, Bewe­
gungsmelder, etc.)

Zielsetzung:
Wie bereits ausgeführt, hat die Stadt Lahr bislang keine gesonderte Benutzungsordnung für den Be­
reich der Schulhöfe, die künftig Teil des öffentlichen Raums sein sollen. Die Benutzungsordnung ist
notwendig, um die Nutzungszeiten, das Hausrecht der Schule und die jeweils erlaubten Nutzungen zu
regeln.

Maßnahmen;
Eine Neufassung der Benutzungsordnung und Verabschiedung durch den Gemeinderat ist erforderlich
(Anlage 1 - Satzung über die Benutzung der Schulhöfe der Stadt Lahr - Benutzungsordnung Schul­
höfe).

Seite 4

Drucksache 38/2022

Mit der Neufassung der Benutzungsordnung soll die Beschilderung erneuert und vereinheitlicht wer­
den, damit die Nutzungsregeln transparent sind und die Durchsetzung auch seitens der Schulen,
Stadt (Kommunaler Ordnungsdienst, von der Stadt Lahr Beauftragte) und Polizei einfacher gelingt.
Die hierfür anfallenden Ausgaben können von den laufenden Schulbudgets übernommen werden.
Außerdem regen Verwaltung und Schulleitungen an, dass bei künftigen baulichen Maßnahmen ver­
stärkt Bewegungsmelder, Verbesserungen an der Außenbeleuchtung und gegebenenfalls eine Video­
überwachung unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eingeplant
werden sollen.
Grundsätzlich wurde die Widmung der Schulhöfe als öffentliche Flächen und die Öffnung der Höfe zu
den von der Verwaltung vorgeschlagenen Nutzungszeiten mit den Schulen abgestimmt
Eine Umfrage der Verwaltung ergab, dass einige Schulleitungen einer Öffnung ihrer Schulhöfe eher
kritisch gegenüberstehen. Überwiegend werden hierfür als Gründe Schäden durch Vandalismus, er­
hebliche Verschmutzungen und Lärmbelästigung der Anwohner aufgeführt.
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt hat die Schulhöfe auf ihr Potential für Spiel- und Sport­
nutzung geprüft. Außerdem sind weitere Faktoren wie Erreichbarkeit, soziale Kontrolle und Nutzungs­
bedarf in die Bewertung eingeflossen. Die Fachabteilung siebtes im Hinblick auf eine bessere Freiflä­
chen- und Spielplatzversorgung in der Stadt ist als sinnvoll an, geeignete Flächen von Schulen außer­
halb der Nutzungszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
insbesondere die Schulhöfe in der Kernstadt werden bereits seit einigen Jahren im Rahmen der Dele­
gation von Schließregelungen über beauftragte private Sicherheitsdienste teilweise mehrfach täglich
angefahren und kontrolliert. Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Schulhöfe ist in Anlage 3 beigefügt.
Mit der neuen Nutzungsordnung der Schulhöfe schlägt die Verwaltung gleichzeitig mit der öffentlichen
Widmung einheitliche Benutzungsregelungen vor. Diese sollen für Transparenz sorgen und gleichzei­
tig eine Möglichkeit bieten, Fehlverhalten auch zu sanktionieren.
Da der Geltungsbereich der Satzung auch die Schulhöfe der Stadtteilschulen betrifft, ist eine entspre­
chende Anhörung der Ortschaftsräte erforderlich.

Erster Bürgermeister

Harry Ott
Abteilungsleiter 501

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die künftigen Regelungen der Schulhöfe können nur auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Sat­
zung erfolgen.

Drucksache 38/2022

Seite 5

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
j£3

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

IEI

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An­

lage beigefügt
ßä Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Foigekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmaliae (lnvestitions->Kosten

;2023'^U';

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In­
vestition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu­
schüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Foiaekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos­
ten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag/
Verminderung von Aufwand

SALDO;
Überschuss (+) / Fehlbetrag {-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stelienbezeichnung, Umfang

Entgelt-/Bespldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
•2.
SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?_____________________________ _________________
□Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Ja, mit abweichenden Kosten

DNein

Ist äle MaShahme In der mittelfristigen Planung berpcksichtigt?_________________________ _________ □Ja. mit den angegebenen Kosten

□ Ja. mit abweichenden Kosten

Begründung:

Anlage(n):
Anlage 1 - Satzung über die Benutzung der Schulhöfe
Anlage -1-2 Grundschulen Kernstadt

DNein

Drucksache 38/2022

Seite 6

Anlage -1-3 Grundschulen Ortsteile
Anlage -1-4 Weiterführende Schulen
Anlage 2 - Schulhof - Übersicht Schulen Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.