Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
5. Juli 2022
5. Juli 2022
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Stelle; 61 Sachbearbeitung: Heinzei Drucksache Nr.: 150/2022 Az.:-0684/Hei An der Vorlagenersteilung beteilig te Stellen ZS 02 303 Beratungsfoige Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 15.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Vorlagenkonferenz 22.06.2022 beschließend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 05.07.2022 vorberatend öffentlich Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes LINDENBERGSTRASSE gemäß § 30 Bau gesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung § 13a BauGB. erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 3. Die Pianungsziele vom 08.06.2022 werden gebilligt. Zusammenfassende Begründung: Der Bebauungsplan ist notwendig, um für ein konkretes Bauvorhaben die Sozialwoh nungsquote und angemessene städtebauliche Qualitäten zu sichern. Seite 2 Drucksache 150/2022 Sachdarstellung Im Bereich der Lindenbergstraße 3 liegt aktuell ein Bauantrag vor, weicher die Kriterien der wohnungsbaupolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen erfüllt. In dem Bereich ist kein Bebauungsplan vorhanden. Auf dem Flurstück 20020/1 und einer Teilfläche von 20020 ist der Abriss eines Bestandsgebäudes und der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Vollgeschossen, 10 Wohneinheiten mit einer Ge samtwohnfläche von 732 m2 geplant. Die Parkierung erfolgt oberirdisch mit 14 Stellplätzen, davon 8 Garagen. Auf dem Gesamtareal sind weitere Gebäudeabrisse und Neubaumaßnahmen vorgese hen. Gemäß § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, bei denen sich der Vorhabenträger bindet, Woh nungen zu errichten, die den aktuell geltenden Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung ent sprechen. Auch weiterhin würden dann in einem Städtebaulichen Vertrag die entsprechenden Bindun gen eingegangen werden müssen, wie es den baupolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum entspricht. in dem Bebauungsplan können weitere Festsetzungen getroffen werden. Die wesentlichen Städte baulichen Planungsziele sind als Anlage beigefügt. Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE ge fasst werden. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Pfangebiet umfasst 10 Grundstücke mit einer Gesamtgröße von gut 9.800 m2. Die Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe darf) □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR □ Die finanzielien/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestefit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Tilman Petters Anlage(n): - Städtebauliche Planungsziele - Bestandsplan Sabine Fink