Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 157/2022 Az.: 922.5113 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 22.06.2022 nichtöffentlich Vorlagenkonferenz 29.06.2022 nichtöffentlich Gemeinderat 18.07.2022 öffentlich Abstimmung Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch Wahl zu ermitteln sind. Zusammenfassende Begründung: Durch Zeitablauf scheiden vier Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Wohnbau Stadt Lahr aus. Die Mandate sind durch Beschluss des Gemeinderats für weitere drei Jahre neu zu bestimmen. Die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats können wiedergewählt werden. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: keine Drucksache 157/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zielsetzung: Besetzung aller Aufsichtsratsmandate bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH Maßnahmen: Wahl in der Gesellschafterversammlung Alternativ geprüfte Maßnahmen: keine Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 157/2022 Seite 3 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zur zeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 28.06.2021; Beschlussvorl. Nr. 118/2021): 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Oberbürgermeister Ibert –kraft Amtes Erster Bürgermeister Schöneboom StR Roth StRin Deusch StR Täubert StRin Thi-Dai-Trang Nguyen StR Hirsch StR Kleinschmidt StRin Rompel StR Dörfler StR Uffelmann StRin Amann-Vogt StR Oßwald Stadtkämmerer Wurth -kraft Amtes Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus: 1. Erster Bürgermeister Schöneboom 2. StR Roth 3. StR Uffelmann 4. StRin Amann-Vogt Eine Wiederwahl ist möglich. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat geeinigt. … Drucksache 157/2022 Seite 4 Bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH stehen nicht alle Mandate in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubesetzung. In einem ersten Schritt wurde am 22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD besetzt. In einem weiteren Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem Vertreter der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei besetzt. Entsprechend der Einigung standen in 2021 noch zwei Mandate durch die SPD und zwei Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an. Damit war die erzielte Einigung zur Mandatsbesetzung nach der Kommunalwahl umgesetzt. Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten und durch Wahl zu ermitteln. Markus Ibert Oberbürgermeister Dieter Singler Abteilungsleiter Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.