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Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG; Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG Diese Vorlage wurde aufgrund technischer Probleme als 1.…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 133/2022
1. Ergänzung
Az.: 922.5221

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

01.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

08.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Abgesetzt

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

18.07.2022

Betreff:
badenova AG & Co. KG;
Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova
AG & Co. KG
Diese Vorlage wurde aufgrund technischer Probleme als 1. Ergänzung neu aufgebaut.
Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen.

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die
hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG
badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des
Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum
01.01.2023 zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Vertreter der Stadt die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der(n) Gesellschafterversammlung(-en) der badenova AG & Co.
KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt auf die Anfechtung des Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrages und die Erstellung
des Spaltungsberichtes zu verzichten.

Drucksache 133/2022 1. Ergänzung

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Seite 2

Drucksache 133/2022 1. Ergänzung

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Energievertrieb bei der badenova ist direkt in das Unternehmen integriert. Eine Beteiligung von
Partnern hieran ist in der aktuellen Struktur nicht möglich.

Zielsetzung:
Herstellung der Partnerfähigkeit des Energievertriebs bei der badenova.

Maßnahmen:
Ausgründung des Energievertriebs in eine Tochtergeselslchaft.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 133/2022 1. Ergänzung

Seite 4

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
1. Ausgangslage
Die badenova AG & Co. KG ist als vollumfänglicher Energiedienstleiter tätig. Die Geschäftstätigkeit der badenova AG & Co. KG teilt sich in drei große Geschäftsfelder auf: Markt & Energiedienstleistungen (insb. Beschaffung und Vertrieb von Strom und Gas), Netze & Wasser
sowie Wärme & Erzeugung.
Sowohl das Geschäftsfeld Netze & Wasser (der Betrieb von Strom-, Gas- und Wassernetzen
sowie Abwasserdienstleistungen) als auch das Geschäftsfeld Wärme & Erzeugung (Fernwärmeversorgung und Erzeugung von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energien) sind
bereits in 100%ige Tochtergesellschaften der badenova AG & Co. KG ausgegliedert: die bnNETZE GmbH und die badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG. Nunmehr soll auch das Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleistungen (der Vertrieb von Strom und Gas) in eine eigene,
100%-ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG ausgegliedert werden.
Bisherige Struktur:
badenova AG & Co. KG
incl. Geschäftsfeld
Markt & Energiedienstleistungen

bnNETZE GmbH
Geschäftsfeld
Netze & Wasser

badenova WÄRMEPLUS GmbH & Co. KG
Geschäftsfeld
Wärme & Erzeugung

…

Drucksache 133/2022 1. Ergänzung

Seite 5

Zielstruktur:
badenova AG & Co. KG

bnNETZE GmbH
Geschäftsfeld
Netze & Wasser

badenova Energie GmbH
Geschäftsfeld
Markt & Energiedienstleitungen

badenova WÄRMEPLUS GmbH & Co. KG
Geschäftsfeld
Wärme & Erzeugung

Mit der Ausgliederung des Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleistungen in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG soll das Vertriebsgeschäft perspektivisch für weitere
Partner geöffnet werden können und somit eine potentielle Partnerfähigkeit hergestellt werden. Denn eine Beteiligung Dritter am Vertriebsgeschäft der badenova ist derzeit aufgrund
der bestehenden Unternehmensstruktur nicht möglich. Auch wenn aktuell keine Beteiligung
Dritter beabsichtigt ist, müssen die Weichen hierfür mit erheblichem zeitlichem Vorlauf gestellt werden.
Um etwaige wirtschaftliche Nachteile aus einer Versteuerung sogenannter stiller Reserven zu
vermeiden, soll ein steuerlicher Teilbetrieb definiert und mittels einer verbindlichen Auskunft
mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Dieser steuerliche Teilbetrieb ermöglicht eine steuerneutrale Übertragung des Vermögens in die neu gegründete Tochtergesellschaft. Die Beteiligung weiterer Gesellschafter an dieser Tochtergesellschaft ist erst nach einer Sperrfrist
von sieben Jahren vollständig steuerneutral möglich. Sofern sich weitere Gesellschafter innerhalb dieser Sperrfrist beteiligen, würde für jedes Jahr innerhalb der Sperrfrist, das zur
Übertragung verstrichen ist, die zu versteuernden stillen Reserven um ein Siebtel geringer
ausfallen. Aufgrund dieser langen Frist empfiehlt sich die Umsetzung zum 01.01.2023, so
dass ab dem Jahr 2030 eine steuerneutrale Beteiligung Dritter an der neuen Vertriebsgesellschaft möglich wäre.
Die badenova hat das Vertriebsgeschäft in den letzten Jahren mit großem Erfolg weiterentwickelt. Der Geschäftskundenvertrieb wird entgegen der allgemeinen Marktentwicklung sehr
profitabel betrieben. Im Privatkundenvertrieb können Kundenverluste im Bestandsgeschäft
inzwischen deutlich reduziert und durch den bundesweiten Vertriebsansatz profitables
Wachstum erzielt werden. Durch Investitionen in kundenorientierte IT-Systeme und Prozesse
nimmt die badenova inzwischen eine führende Marktposition in der Thüga-Gruppe ein.
Um diese Marktposition auch in Zukunft behaupten zu können, soll durch die Ausgründung
das Vertriebsgeschäft partnerfähig und die Optionen im künftigen Vertriebsgeschäft verbessert werden.
Hierzu gehören u.a. das Eingehen von Partnerschaften mit Unternehmen der Energiebranche sowie anderer Branchen, Investitionen in neue Technologien, um erforderliche Themen
der Digitalisierung umsetzen zu können oder auch die Weiterentwicklung von Plattformen für
Energiedienstleistungen und dezentraler Energiewendethemen.
…

Drucksache 133/2022 1. Ergänzung

Seite 6

2. Umsetzung der Ausgliederung
Zur Durchführung der Ausgliederung wird das Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleitungen
im Rahmen einer Neugründung der badenova Energie GmbH auf diese nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übertragen.
Mit übertragen werden sollen die Beteiligungen der badenova AG & Co. KG, die inhaltlich
dem Geschäftsbereich Markt & Energiedienstleistungen zuzuordnen sind. Dies sind die sparstrom Energievertriebs GmbH und die Energieservice-Dienstleistungsgesellschaft mbH, beides 100%ige Töchtergesellschaften der badenova AG & Co. KG.
Mit der Ausgliederung gem. § 123 UmwG erfolgt bezüglich des Geschäftsfelds Markt & Energiedienstleistungen eine Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet, dass sämtliche Vermögensgegenstände, Verträge und auch Arbeitsverhältnisse, die dem Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleitungen zugeordnet werden, insgesamt auf die neu zu gründende Gesellschaft
übertragen werden. Als Gegenleistung erhält die badenova AG & Co. KG als alleinige Gesellschafterin der badenova Energie GmbH sämtliche Geschäftsanteile. Im Rahmen der Ausgliederung wird die badenova Energie GmbH somit ca. 190 Mitarbeiter von der badenova AG &
Co. KG übernehmen. Die Übernahme der Mitarbeiter wurde mit dem Betriebsrat im Vorfeld
erörtert und in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di in einem sog. „betrieblichen Interessenausgleich“ festgeschrieben.
Für die Ausgliederung ist ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter der badenova AG &
Co. KG erforderlich, der im Rahmen der notariellen Beurkundung des Ausgliederungsvertrags
gefasst werden wird.
Um das Geschäft der neuen Vertriebsgesellschaft auch hinsichtlich aller Partner und der Gesellschafter abzusichern, soll, ebenso wie bei der bnNETZE GmbH, ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der badenova Energie GmbH und der badenova AG & Co. KG geschlossen
werden. Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags ist als Anlage dieser Beschlussvorlage
beigefügt. Dieser stellt sicher, dass zum einen der wirtschaftliche Erfolg der badenova Energie
GmbH der badenova AG & Co. KG zufließt. Zum anderen zeigt er Kunden und Partnern, dass
die badenova AG & Co. KG für ihre Vertriebsgesellschaft einsteht und diese auch in Zukunft
sicherstellt.
Der Einfluss der badenova AG & Co. KG auf das in die badenova Energie GmbH ausgliederte
Vertriebsgeschäft wird über den Gesellschaftsvertrag sichergestellt. Dieser entspricht inhaltlich
dem Gesellschaftsvertrag der bnNETZE GmbH und sieht somit einen ausführlichen Zustimmungskatalog der Gesellschafterversammlung vor. Die Zustimmungserfordernisse sind § 8
des in der Anlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der badenova Energie
GmbH zu entnehmen. Zudem ist über die Mehrerfordernisse in § 8 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags sichergestellt, dass eine Vielzahl an Zustimmungsbeschlüssen zunächst im
Aufsichtsrat der badenova AG & Co. KG vorberaten werden müssen, da derzeit sämtliche Beschlüsse, die einer ¾ Mehrheit in der Gesellschafterversammlung der badenova Energie
GmbH bedürfen, zuvor im Aufsichtsrat der badenova AG & Co. KG beschlossen werden müssen.
Der Gesellschaftsvertrag sieht im Gegensatz zur bnNETZE GmbH keinen Aufsichtsrat vor. Die
Bildung des Aufsichtsrats in der bnNETZE GmbH ist dem DrittelBG geschuldet, das vorsieht,
dass bei einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 500 Arbeitnehmern in einer GmbH ein Aufsichtsrat gebildet werden muss. Da die badenova Energie GmbH diese Mitarbeitergrenze nicht überschreiten wird, kann hierauf verzichtet werden.
…

Drucksache 133/2022 1. Ergänzung

Ansonsten entspricht der Gesellschaftsvertrag inhaltlich dem Gesellschaftsvertrag der bnNETZE GmbH. Allerdings sind teilweise die Formerfordernisse für die Einladung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung überarbeitet worden, um die Gesellschaft an den
modernen Stand anzupassen. So können Gesellschafterversammlungen auch online im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt und zu Gesellschaftersammlungen muss nicht schriftlich, also per Brief, sondern kann auch online eingeladen werden.
Da die badenova Energie GmbH eine vollkonsolidierte Tochtergesellschaft der badenova AG
& Co. KG sein wird, wird sie in den Konzernwirtschaftsplan und in den Konzernjahresabschluss
mit einbezogen werden. Auch wird den Aufsichtsratsmitgliedern der badenova AG & Co. KG
auf Wunsch Einsicht in den Prüfbericht der badenova AG & Co. KG gewährt werden, wie dies
auch bei allen anderen Konzerngesellschaften sichergestellt ist.
Die Ausgliederung im Rahmen des Umwandlungsgesetzes sieht einige Formalien vor. Beispielsweise sind allen Anteilseignern der Ausgliederungsvertrag zu Übersenden. Des Weiteren
können die Anteilseigner einen Spaltungsbericht verlangen, in dem die Ausgliederung und der
Vertrag erläutert und begründet werden. Auf diesen Bericht sowie die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstattung des Spaltungsberichtes kann verzichtet werden. Dies würde
die Bearbeitungszeit des Handelsregisters und die schnellere Eintragung und somit den rechtzeitigen Vollzug der Ausgliederung sicherstellen. Den Ausgliederungsvertrag wird die badenova AG & Co. KG allen Gesellschaftern rechtzeitig zur Verfügung stellen. Ein Verzicht würde
somit die formale Durchführung der Ausgliederung erleichtern.
3. Rechtsaufsicht
Die Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen wurde federführend
von der Stadt Freiburg mit dem Regierungspräsidium Freiburg erörtert. Das Regierungspräsidium sieht das Vorhaben als rechtlich zulässig an. Der jeweilige Beschluss der Gemeinderäte
ist den Rechtsaufsichtsbehörden zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorzulegen. Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Lahr ist das Regierungspräsidium Freiburg.
4. Verfahren und Zeitplan
Im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates am 9. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat der
badenova AG & Co. KG der Ausgliederung des Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleistungen
in eine neu zugründende Tochtergesellschaft grundsätzlich unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die steuerlichen Fragestellungen positiv geklärt sind und dass die Vereinbarung
eines Interessenausgleichs und ggf. Sozialplans mit dem Betriebsrat geschlossen wird. Die
Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG wurde ebenfalls am 9. Dezember
2021 über das Vorhaben umfänglich informiert und hat die Geschäftsführung der badenova
beauftragt, die Ausgliederung vorzubereiten und zur finalen Beschlussfassung in der Sitzung
am 20 Juli 2022 vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Vertreter der der Kommanditisten der badenova alle erforderlichen Ermächtigungen/Beschlüsse für die Stimmabgabe in
der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG eingeholt haben. Die Ausgliederung soll dann zum 1. Januar 2023 vollzogen werden.
Die Beteiligung an der badenova AG & Co. KG ist im Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr eingelegt. Dort ist sie in den steuerlichen Querverbund eingebunden, d.h. die
Überschüsse aus der Energiebeteiligung können mit steuerlicher Wirkung mit den Verlusten
aus dem Verkehrsbereich und seit 2019 auch mit den Verlusten des Hallen- und des Terrassenbades verrechnet werden.
…

Seite 7

Drucksache 133/2022 1. Ergänzung

Seite 8

Die Neustrukturierung bei der badenova hätte durchaus Auswirkungen auf den steuerlichen
Querverbund bei der Stadt Lahr haben können und damit bestand die Gefahr steuerlicher
Nachteile für die Stadt Lahr. Zur Absicherung der steuerlichen Konstellation bei der Stadt Lahr
wurden zwei verbindliche Auskünfte bei der Steuerverwaltung dazu eingeholt. Die Finanzverwaltung bestätigt in der erhaltenen Auskunft, dass die Änderung bei der badenova, sofern es
zu einer Verwirklichung des ernsthaft geplanten Sachverhalts kommt, keine Auswirkung auf
den steuerlichen Querverbund bei der Stadt Lahr haben wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher der Beschlussfassung zuzustimmen und den Vertreter der
Stadt zu ermächtigen in der/den Gesellschafterversammlung/en die erforderlichen Beschlüsse
zu fassen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Gesellschaftsvertrag badenova Energie GmbH
Gewinnabführungsvertrag badenova Energie GmbH
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.