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Beschlussvorlage (Neuausweisung von Naturdenkmalen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Sottru

Drucksache Nr.: 116/2022
Az.: 60/602

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.05.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Umweltausschuss

14.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Abgesetzt

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Abgesetzt

Umweltausschuss

06.10.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

24.10.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Neuausweisung von Naturdenkmalen

Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die beiden Linden (Tilia cordata) vor der Eichrodtschule in die
Liste der Naturdenkmale und geschützter Grünbestände aufzunehmen.

Zusammenfassende Begründung:
Es sollen weitere Naturdenkmäler ausgewiesen werden

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
entfällt

Drucksache 116/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Naturschutz

Zielsetzung:
Naturschutz

Maßnahmen:
Verordnung zu Naturdenkmalen
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Begründung:

Drucksache 116/2022

Seite 3

Im Zuge der Verwaltungsreform ging die Zuständigkeit für die Ausweisung von Naturdenkmalen 1992
vom Landratsamt auf die Stadt Lahr als Große Kreisstadt als Untere Verwaltungsbehörde über.
Als Naturdenkmale nach § 31 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg können sowohl Einzelgebilde
(z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar
Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Hohlwege u.a.) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit
dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Die Ausweisung als Naturdenkmale erfolgt durch den
Erlass einer Rechtsverordnung. Die Ausweisung als geschützter Grünbestand gemäß § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ermöglicht einen zusätzlichen Schutz z.B. für wertvolle Grünflächen, Parkanlagen oder ähnliches.

Die letzte Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgte 2008. (Vgl. angehängte Liste)
Naturdenkmale und geschützte Grünbestände sind ebenfalls im Terraweb der Stadt Lahr dargestellt.

Begründung zur Neuausweisung:
Vor der Eichrodtschule stehen zwei Winterlinden (Tilia cordata). Die Bäume geben Zeugnis von früherer Schularchitektur und Schulhofgestaltung. In der dicht bebauten Innenstadt kommt den Bäumen
eine wichtige Funktion als Lebensraum und Bedeutung für das Kleinklima zu. Es sind markante
Bäume für das Stadtbild. Beide Bäume weisen eine gute Vitalität auf.

Tilman Petters

Richard Sottru

Anlage(n):
Anlage 0
2011-08 Bestand ND Lahr
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.