Beschlussvorlage (Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
18. Juli 2022
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brucker Drucksache Nr.: 92/2022 Az.: 62/622/Br An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 15.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 22.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimme 1 Enthaltung Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022. Zusammenfassende Begründung: Das AfW ist Fachaufsichtsbehörde des Forstbetriebes der Stadt Lahr. Die Daten für das Forstwirtschaftsjahr 2022 werden für die Genehmigung gesondert aufbereitet und dem AfW vorgelegt. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 92/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach wie vor kann der Forstbetrieb Stadt Lahr nur ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaften. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass der Forstbetrieb außer der Wirtschaftsfunktion des Waldes noch weitere Tätigkeiten im Stadtwald durchzuführen hat, die allesamt unwirtschaftlich sind aber für das Gemeinwohl unabdingbar. Hierzu gehören Tätigkeiten für die Freizeitnutzung, der Erholungsfürsorge, der waldpädagogischen Bildung, des Gewässer- und Grundwasserschutzes, des Luft- und Bodenschutzes sowie weiteren ökologischen Funktionen und der Sozialfunktion des Stadtwaldes. Zielsetzung: Da die o.g Funktionen des Stadtwaldes nachhaltig für die Allgemeinheit aufrecht erhalten werden müssen soll die wirtschaftliche Funktion (Gewinnerzielungsabsicht) weiterhin nicht im Vordergrund stehen. Das dabei unvermeidliche Defizit soll so gering wie möglich gehalten werden. Maßnahmen: Bewirtschaftung des Stadtwaldes nach den Vorgaben des Gemeinderates im Forsteinrichtungswerk. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2022 2023 2024 in EUR 126.400.-€ 2025 2026 ff. Drucksache 92/2022 Seite 3 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: 1. Betriebsplan Das Jahr 2022 ist das dritte Jahr der neuen 10-jährigen Forsteinrichtungsplanung. Auf Grund der starken Trockenschäden und Käferbefall im Stadtwald müssen im Jahr 2022 weiterhin Fremdleistungen in Anspruch genommen werden. Auch im Bereich der Holzernte werden die Forstmitarbeiter des BGL durch Dienstleister unterstützt (Holzrückmaschinen, Holzerntemaschinen, manuelle Arbeitskräfte). Die Holzerntearbeiten im Schwachholzbereich werden, wo möglich, teilmechanisiert ausgeführt. Der geplante Einschlag beträgt entsprechend dem vom Gemeinderat festgestellten Forsteinrichtungswerk die dort vorgesehenen 10.000 Festmeter. Es werden in allen Bereichen die gleichen Erlöse angenommen wie im Vorjahr. Der Holzerlös wurde mit 60,- € pro Festmeter (2021: 60,- €; 2020: 58,- €) kalkuliert. Insgesamt ergeben sich für den Holzverkauf (A), Einnahmen in Höhe von ca. 600.000,- €. Es werden Fördermittel wie im Vorjahr erwartet. Für Kulturen (B) wurden 15.000,- €, für den Waldschutz (C) 17.000,- € und für den Mehrbelastungsausgleich (N) weitere 17.600,- € angesetzt. Somit kann mit Fördermittel von insgesamt 49.600,- € gerechnet werden. Die Einnahmen aus Mieten und Pachten (H), Wegenutzungsgebühren (E) und aus der Hüttenvermietung (K) entsprechen mit 32.900,- € den Werten der Vorjahre. Die Einnahmen aus den Jagdpachten werden mit 28.800,- € angesetzt. Die Leistungen für andere Betriebsteile (sonst. Einzelaufträge und Dauerauftrag Wasserpfad (K99 + T30) entsprechen mit 11.000,-€ ebenfalls dem Vorjahresniveau. Drucksache 92/2022 Seite 4 Die Aufwendungen in Gesamthöhe von 898.700,- € entsprechen in nahezu allen Bereichen den Vorjahreswerten. Der Aufwand für die Holzernte (A) bleibt wie im Vorjahr bei 150.000,- €. Der Aufwand für die Kulturen (B) sinkt auf 50.000,- € (2021: 60.000,-€). Der Aufwand für Waldschutz (C) beträgt weiterhin 20.000,- € Auch der Aufwand für die Bestandspflege (D) entspricht mit 40.000,- € dem Vorjahreswert. Ebenso die Ansätze für die Erschließung (E), Die Regiemaschinen (G), die Nebenbetriebe (H), die Schutzfunktion (J) und die Erholungsvorsorge (K). Die Gemeinkosten (L) in Höhe von 9.000,- € beinhalten unter anderem Mitglieds- und Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge und die Grundsteuer. Die Verwaltungskosten (N) in Höhe von 230.000,- € sind deutlich höher als im Vorjahr (2021: 169.000,- €), da ein weiterer Revierförster als Nachfolger für den erkrankten Forstrevierleiter zusätzlich, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates, eingestellt wurde. Aktuell sind 3 Förster, die bezahlt werden. Der damalige Forstrevierleiter, derzeit im dauerhaften Krankenstand, erhält auf Grundlage seines Beamtenstatus weiterhin volle Bezüge. Die Verwaltungskosten setzten sich zusammen aus Personalkosten der Förster (181.000,- €), den sonstigen Verwaltungsaufwendungen (32.300,- €), der Verwaltungskostenumlage an die Stadt Lahr (9.700,- €) und den Kosten für die Fahrzeuge der Förster in Höhe von 7.000,- €. Die Löhne (P) der 6 Forstwirte werden mit 300.000,- € angesetzt. Der Waldarbeiterbezogene Aufwand (P10) in Höhe von 44.000,- € beinhaltet unter anderem 12.000,- € für die Berufsgenossenschaft und 9.000,- € für Dienst- und Schutzkleidung. Darin sind ebenso die Kosten für die Fahrzeuge der Forstwirte enthalten. Der Ausbildungskosten (U 31) für den Auszubildenden wurden mit 17.700,- beziffert. Mit Gesamteinnahmen in Höhe von 772.300,- € und Gesamtausgeben von 898.700,- € schließt das Wirtschaftsjahr 2022 mit einem Verlust in Höhe von 126.400,- € ab. Die Verrechnung in Höhe von 50.000 € bei der Erholungsvorsorge (K) spielt lediglich bei der Betrachtung durch das Landratsamt eine Rolle. Für die Stadtverwaltung Lahr ist das Jahresergebnis von -176.400,- € ausschlaggebend. Im Haushaltsplan ist für den Bereich des Stadtwaldes ein Defizit von 77.800,- € eingeplant und genehmigt. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass für die Aufstellung für das AfW andere Positionen mit aufzuführen sind, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle im Stadtwald bebucht werden. So sind z.Bsp. Lohnkosten, Fremdleistungen und Material mit aufgeführt, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle Stadtwald gebucht werden (z.Bsp. Wasserpfad Sulz). Drucksache 92/2022 Seite 5 1.1 Nutzungsplan Für das Jahr 2022 ist ein Holzeinschlag von 10.040 Fm vorgesehen, hiervon entfallen 9.040 Fm auf den Bergwald und 1.000 Fm auf den Auewald. Im Detail sieht der Nutzungsplan folgendes vor: Vornutzung Hauptnutzung Bergwald ha Fm 59,9 3.240 35,0 5.800 Auewald ha Fm 5,0 0 5,0 1.000 3.240 6.800 Fm Fm 1.2. Kulturplan Im Kulturplan ist auf 4,1 ha die Kulturvorbereitung geplant. Hierbei sind auf 3,6 ha Anbaufläche 5.490 Neupflanzen vorgesehen (2021: 9.650; 2020: 9.600). Davon werden 3.750 Neupflanzungen mit Wuchshüllen versehen (2021: 6950 Stück; 2020: 7.750 Stück) Auf 10 ha (2021: 10 ha; 2020: 5 ha) soll durch Schlagpflege die Naturverjüngung gefördert werden. Im Jahr 2022 stehen 25 ha zur mechanischen Kultursicherung an (2020: 20 ha). Auf 22 ha (2021: 20 ha) sind Jungbestandspflegearbeiten erforderlich. Es ist die Wertastung an 520 Douglasien auf 5 Meter und an 150 Douglasien auf 10 Meter vorgesehen. Der Wildschutz wird von den Jagdpächtern durchgeführt. Drucksache 92/2022 Seite 6 3-Jahres - Übersicht BGL - Bereich Stadtwald A Holzernte Maibaum Fördermittel B Kulturen C Waldschutz E Erschließung F Verwaltungsjagd und Fischerei G Regiemaschinen H Nebenbentriebe (Mieten und Pachten) K Erholungsvorsorge K allg.Rückerstattung aus Sozialfunktion K 99 Wasserpfad N Mehrbelastungsausgleich T10 Dienstleistungen an Dritte T30 Leistungen für andere Betriebszweige Summe Erlöse A B C D E G H J K L Holzernte Kulturen Waldschutz Bestandspflege Erschließung Regiemaschinen Nebenbetriebe und Nebennutzungen Schutzfunktionen Erholungsvorsorge Gemeinkosten Forstbetrieb Verkehrssicherungspflicht L51 Forsteinrichtung N Verwaltungskosten P Personalkosten P10 Waldarbeiterbezogener Aufwand U31 Forstwirtausbildung Abschreibungen Summe Aufwand vorläufiges Ergebnis Verrechnung vorläufiges Ergebnis Tilman Petters Plan 2022 600.000 0 0 15.000 17.000 4.600 28.800 0 27.300 1.000 50.000 10.000 17.600 0 1.000 Plan 2021 600.000 0 0 15.000 17.000 4.600 10.000 0 27.300 1.000 50.000 10.000 17.600 0 1.000 772.300,00 150.000 50.000 20.000 10.000 40.000 2.000 3.000 1.000 22.000 9.000 753.500,00 150.000 60.000 20.000 10.000 40.000 2.000 3.000 1.000 22.000 9.000 0 230.000 300.000 44.000 17.700 0 169.000 300.000 44.000 17.700 Stand 03.03.2022 627.179,54 80,00 35.217,84 15.838,00 33.901,75 4.603,00 28.866,70 0,00 28.444,67 650,00 53.971,75 34.896,00 17.572,10 624,00 312,00 JA 2020 571.946,79 0,00 0,00 6.111,20 2.289,15 4.603,00 12.745,00 0,00 40.320,15 650,00 53.866 12.276 17.572,10 0,00 5.423,00 882.157,35 172.379,81 72.409,45 17.901,84 12.559,11 31.750,31 2.566,25 951,51 6.639,85 17.239,11 14.840,92 522,24 0,00 197.982,35 291.885,81 23.430,98 385,81 8.910,17 727.802,36 155.763,45 70.609,12 28.312,84 7.687,78 36.835,09 3.273,77 1.578,73 0,00 20.600,33 14.016,65 0,00 0,00 205.548,80 260.113,09 36.998,00 5.591,87 13.708,27 898.700,00 847.700,00 872.355,52 860.637,79 126.400,00 -94.200,00 9.801,83 132.835,43 -50.000,00 -50.000,00 -53.865,97 -176.400,00 -144.200,00 -186.701,40 Herbert Schneider Ralph Brucker Drucksache 92/2022 Seite 7 Anlage(n): Formblatt KW 31 Formblatt KW 32 für 2022 (AfW) Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.