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Beschlussvorlage (Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 92/2022
Az.: 62/622/Br

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Vorlagenkonferenz

15.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Vorlagenkonferenz

22.06.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

04.07.2022

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimme
1 Enthaltung

Gemeinderat

18.07.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft
(AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022.

Zusammenfassende Begründung:
Das AfW ist Fachaufsichtsbehörde des Forstbetriebes der Stadt Lahr. Die Daten für das Forstwirtschaftsjahr 2022 werden für die Genehmigung gesondert aufbereitet und dem AfW vorgelegt.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 92/2022

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach wie vor kann der Forstbetrieb Stadt Lahr nur ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaften. Dies
hängt u.a. damit zusammen, dass der Forstbetrieb außer der Wirtschaftsfunktion des Waldes noch
weitere Tätigkeiten im Stadtwald durchzuführen hat, die allesamt unwirtschaftlich sind aber für das Gemeinwohl unabdingbar. Hierzu gehören Tätigkeiten für die Freizeitnutzung, der Erholungsfürsorge, der
waldpädagogischen Bildung, des Gewässer- und Grundwasserschutzes, des Luft- und Bodenschutzes
sowie weiteren ökologischen Funktionen und der Sozialfunktion des Stadtwaldes.

Zielsetzung:
Da die o.g Funktionen des Stadtwaldes nachhaltig für die Allgemeinheit aufrecht erhalten werden müssen soll die wirtschaftliche Funktion (Gewinnerzielungsabsicht) weiterhin nicht im Vordergrund stehen.
Das dabei unvermeidliche Defizit soll so gering wie möglich gehalten werden.

Maßnahmen:
Bewirtschaftung des Stadtwaldes nach den Vorgaben des Gemeinderates im Forsteinrichtungswerk.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2022

2023

2024
in EUR

126.400.-€

2025

2026 ff.

Drucksache 92/2022

Seite 3
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:

1. Betriebsplan
Das Jahr 2022 ist das dritte Jahr der neuen 10-jährigen Forsteinrichtungsplanung.
Auf Grund der starken Trockenschäden und Käferbefall im Stadtwald müssen im Jahr 2022
weiterhin Fremdleistungen in Anspruch genommen werden. Auch im Bereich der Holzernte
werden die Forstmitarbeiter des BGL durch Dienstleister unterstützt (Holzrückmaschinen, Holzerntemaschinen, manuelle Arbeitskräfte). Die Holzerntearbeiten im Schwachholzbereich werden, wo möglich, teilmechanisiert ausgeführt. Der geplante Einschlag beträgt entsprechend
dem vom Gemeinderat festgestellten Forsteinrichtungswerk die dort vorgesehenen 10.000
Festmeter.
Es werden in allen Bereichen die gleichen Erlöse angenommen wie im Vorjahr.
Der Holzerlös wurde mit 60,- € pro Festmeter (2021: 60,- €; 2020: 58,- €) kalkuliert. Insgesamt
ergeben sich für den Holzverkauf (A), Einnahmen in Höhe von ca. 600.000,- €.
Es werden Fördermittel wie im Vorjahr erwartet. Für Kulturen (B) wurden 15.000,- €, für den
Waldschutz (C) 17.000,- € und für den Mehrbelastungsausgleich (N) weitere 17.600,- € angesetzt. Somit kann mit Fördermittel von insgesamt 49.600,- € gerechnet werden.
Die Einnahmen aus Mieten und Pachten (H), Wegenutzungsgebühren (E) und aus der Hüttenvermietung (K) entsprechen mit 32.900,- € den Werten der Vorjahre. Die Einnahmen aus
den Jagdpachten werden mit 28.800,- € angesetzt.
Die Leistungen für andere Betriebsteile (sonst. Einzelaufträge und Dauerauftrag Wasserpfad
(K99 + T30) entsprechen mit 11.000,-€ ebenfalls dem Vorjahresniveau.

Drucksache 92/2022

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Die Aufwendungen in Gesamthöhe von 898.700,- € entsprechen in nahezu allen Bereichen
den Vorjahreswerten.
Der Aufwand für die Holzernte (A) bleibt wie im Vorjahr bei 150.000,- €.
Der Aufwand für die Kulturen (B) sinkt auf 50.000,- € (2021: 60.000,-€).
Der Aufwand für Waldschutz (C) beträgt weiterhin 20.000,- €
Auch der Aufwand für die Bestandspflege (D) entspricht mit 40.000,- € dem Vorjahreswert.
Ebenso die Ansätze für die Erschließung (E), Die Regiemaschinen (G), die Nebenbetriebe (H),
die Schutzfunktion (J) und die Erholungsvorsorge (K).
Die Gemeinkosten (L) in Höhe von 9.000,- € beinhalten unter anderem Mitglieds- und Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge und die Grundsteuer.
Die Verwaltungskosten (N) in Höhe von 230.000,- € sind deutlich höher als im Vorjahr (2021:
169.000,- €), da ein weiterer Revierförster als Nachfolger für den erkrankten Forstrevierleiter
zusätzlich, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates, eingestellt wurde. Aktuell sind
3 Förster, die bezahlt werden. Der damalige Forstrevierleiter, derzeit im dauerhaften Krankenstand, erhält auf Grundlage seines Beamtenstatus weiterhin volle Bezüge. Die Verwaltungskosten setzten sich zusammen aus Personalkosten der Förster (181.000,- €), den sonstigen
Verwaltungsaufwendungen (32.300,- €), der Verwaltungskostenumlage an die Stadt Lahr
(9.700,- €) und den Kosten für die Fahrzeuge der Förster in Höhe von 7.000,- €.
Die Löhne (P) der 6 Forstwirte werden mit 300.000,- € angesetzt.
Der Waldarbeiterbezogene Aufwand (P10) in Höhe von 44.000,- € beinhaltet unter anderem
12.000,- € für die Berufsgenossenschaft und 9.000,- € für Dienst- und Schutzkleidung. Darin
sind ebenso die Kosten für die Fahrzeuge der Forstwirte enthalten.
Der Ausbildungskosten (U 31) für den Auszubildenden wurden mit 17.700,- beziffert.
Mit Gesamteinnahmen in Höhe von 772.300,- € und Gesamtausgeben von 898.700,- €
schließt das Wirtschaftsjahr 2022 mit einem Verlust in Höhe von 126.400,- € ab.
Die Verrechnung in Höhe von 50.000 € bei der Erholungsvorsorge (K) spielt lediglich bei der
Betrachtung durch das Landratsamt eine Rolle. Für die Stadtverwaltung Lahr ist das Jahresergebnis von -176.400,- € ausschlaggebend.
Im Haushaltsplan ist für den Bereich des Stadtwaldes ein Defizit von 77.800,- € eingeplant und genehmigt. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass für die Aufstellung für das AfW andere Positionen mit
aufzuführen sind, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle im Stadtwald bebucht werden. So sind
z.Bsp. Lohnkosten, Fremdleistungen und Material mit aufgeführt, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle Stadtwald gebucht werden (z.Bsp. Wasserpfad Sulz).

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1.1 Nutzungsplan
Für das Jahr 2022 ist ein Holzeinschlag von 10.040 Fm vorgesehen, hiervon entfallen 9.040
Fm auf den Bergwald und 1.000 Fm auf den Auewald.
Im Detail sieht der Nutzungsplan folgendes vor:

Vornutzung
Hauptnutzung

Bergwald
ha
Fm
59,9
3.240
35,0
5.800

Auewald
ha
Fm
5,0
0
5,0
1.000

3.240
6.800

Fm
Fm

1.2. Kulturplan
Im Kulturplan ist auf 4,1 ha die Kulturvorbereitung geplant. Hierbei sind auf 3,6 ha Anbaufläche
5.490 Neupflanzen vorgesehen (2021: 9.650; 2020: 9.600). Davon werden 3.750 Neupflanzungen mit Wuchshüllen versehen (2021: 6950 Stück; 2020: 7.750 Stück)
Auf 10 ha (2021: 10 ha; 2020: 5 ha) soll durch Schlagpflege die Naturverjüngung gefördert
werden.
Im Jahr 2022 stehen 25 ha zur mechanischen Kultursicherung an (2020: 20 ha).
Auf 22 ha (2021: 20 ha) sind Jungbestandspflegearbeiten erforderlich.
Es ist die Wertastung an 520 Douglasien auf 5 Meter und an 150 Douglasien auf 10 Meter
vorgesehen.
Der Wildschutz wird von den Jagdpächtern durchgeführt.

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3-Jahres - Übersicht
BGL - Bereich Stadtwald
A

Holzernte
Maibaum
Fördermittel
B
Kulturen
C
Waldschutz
E
Erschließung
F
Verwaltungsjagd und Fischerei
G
Regiemaschinen
H
Nebenbentriebe (Mieten und Pachten)
K
Erholungsvorsorge
K
allg.Rückerstattung aus Sozialfunktion
K 99 Wasserpfad
N
Mehrbelastungsausgleich
T10 Dienstleistungen an Dritte
T30 Leistungen für andere Betriebszweige

Summe Erlöse
A
B
C
D
E
G
H
J
K
L

Holzernte
Kulturen
Waldschutz
Bestandspflege
Erschließung
Regiemaschinen
Nebenbetriebe und Nebennutzungen
Schutzfunktionen
Erholungsvorsorge
Gemeinkosten Forstbetrieb
Verkehrssicherungspflicht
L51 Forsteinrichtung
N
Verwaltungskosten
P
Personalkosten
P10 Waldarbeiterbezogener Aufwand
U31 Forstwirtausbildung
Abschreibungen

Summe Aufwand
vorläufiges Ergebnis
Verrechnung
vorläufiges Ergebnis

Tilman Petters

Plan 2022
600.000
0
0
15.000
17.000
4.600
28.800
0
27.300
1.000
50.000
10.000
17.600
0
1.000

Plan 2021
600.000
0
0
15.000
17.000
4.600
10.000
0
27.300
1.000
50.000
10.000
17.600
0
1.000

772.300,00
150.000
50.000
20.000
10.000
40.000
2.000
3.000
1.000
22.000
9.000

753.500,00
150.000
60.000
20.000
10.000
40.000
2.000
3.000
1.000
22.000
9.000

0
230.000
300.000
44.000
17.700

0
169.000
300.000
44.000
17.700

Stand
03.03.2022
627.179,54
80,00
35.217,84
15.838,00
33.901,75
4.603,00
28.866,70
0,00
28.444,67
650,00
53.971,75
34.896,00
17.572,10
624,00
312,00

JA 2020
571.946,79
0,00
0,00
6.111,20
2.289,15
4.603,00
12.745,00
0,00
40.320,15
650,00
53.866
12.276
17.572,10
0,00
5.423,00

882.157,35
172.379,81
72.409,45
17.901,84
12.559,11
31.750,31
2.566,25
951,51
6.639,85
17.239,11
14.840,92
522,24
0,00
197.982,35
291.885,81
23.430,98
385,81
8.910,17

727.802,36
155.763,45
70.609,12
28.312,84
7.687,78
36.835,09
3.273,77
1.578,73
0,00
20.600,33
14.016,65
0,00
0,00
205.548,80
260.113,09
36.998,00
5.591,87
13.708,27

898.700,00 847.700,00 872.355,52 860.637,79
126.400,00 -94.200,00
9.801,83 132.835,43
-50.000,00

-50.000,00

-53.865,97

-176.400,00

-144.200,00

-186.701,40

Herbert Schneider

Ralph Brucker

Drucksache 92/2022

Seite 7

Anlage(n):
Formblatt KW 31
Formblatt KW 32 für 2022 (AfW)
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.