Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2021)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 165/2022 Az.: 922.5314 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2021 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt • die Bilanz zum 31.12.2021 • die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2021, • den Lagebericht 2021 und • den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 zuzustimmen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung, b) der Entlastung des Geschäftsführers und c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 165/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zielsetzung: Maßnahmen: Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 165/2022 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Allgemeines: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) ist aber noch nicht endgültig terminiert, findet aber vermutlich Ende Juli/Anfang August statt. Für eine vorherige Befassung im Haupt- und Personalausschuss am 04.07.2022 gingen der Verwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss nicht mehr rechtzeitig zu. Daher erfolgt die Behandlung im Gemeinderat. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der IGZ GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 94.313,98 €. Aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 1.267.949,86 € ergibt sich zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung ein neuer Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 1.362.263,84 € Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferkanzlei Dr. Holger Sachs, Offenburg, geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn 2021 in Höhe 1.362.263,84 € auf neue Rechnung vorzutragen. Als Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 soll auf Vorschlag der Geschäftsführung wiederum die Kanzlei von Dr. Sachs bestellt werden. Markus Ibert Oberbürgermeister Dieter Singler Abteilungsleiter Drucksache 165/2022 Seite 4 Anlage(n): Bilanz 2021 Gewinn- und Verlustrechnung 2021 Lagebericht 2021 Anhang 2021 Bestätigungsvermerk Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.