Beschlussvorlage (Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Müllerleile Drucksache Nr.: 145/2022 Az.: 60/603GM-Ka/Mü An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 15.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 22.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 05.07.2022 vorberatend nichtöffentlich 5 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium - Projektmanagement - Bericht 13, Stand Juni 2022 Beschlussvorschlag: Dem Projektmanagement-Bericht 13, Stand Juni 2022 zur Sanierung des ScheffelGymnasiums wird zugestimmt Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 145/2022 Seite 2 Sachdarstellung Um die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit des Projektverlaufs zu gewährleisten, wir im Rahmen des vom Gemeinderat am 27.01.2014 beschlossenen Projektmanagements der Abteilung Gebäudemanagement über die Sanierung des Scheffel-Gymnasiums berichtet. Der Projektmanagement-Bericht 13 in der Anlage stellt den Sachstand vom Juni 2022 dar. Tilman Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 145/2022 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Anlage(n): Projektbericht_13_Scheffel Anlage_0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.