Beschlussvorlage (Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim Max-Planck-Gymnasium)
21. November 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Winkler Drucksache Nr.: 127/2022 1. Ergänzung; Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 302 / 602 / 603 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 26.10.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss 09.11.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 21.11.2022 beschließend öffentlich Betreff: Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim Max-Planck-Gymnasium Beschlussvorschlag: 1. Mit der bereits beschlossenen Geh- und Radwegsanierung einher geht die Neugestaltung der südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der momentan ein Teil als Lehrerparkplatz genutzt wird, als Grünfläche. Zudem werden die Grünflächen südlich der Fahrradüberdachungen miteinander verbunden und der Abstellbereich der Mülltonnen neu geordnet. 2. Vorbehaltlich einer Aufnahme ins Förderprogramm 2023-2027 werden die Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums saniert. 3. Mittel-/langfristig soll das Gesamtkonzept Klostermatte umgesetzt werden, welches u.a. eine Neugestaltung des öffentlichen Parkplatzes am Ende der Max-Planck-Straße, eine Grünflächenschaffung und einen zusätzlichen Geh- und Radweg entlang der Schutter vorsieht. In diesem Zusammenhang soll auch die Anordnung einer Fahrradstraße vor dem Hintergrund der Stellplatzkompensation weiterverfolgt werden. Zusammenfassende Begründung: Wichtige Bestandteile der Radverkehrsförderung sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Komforts sowohl beim Fahren als auch beim Parken. Der Entfall des an den Friedhof angrenzenden Lehrerparkplatzes unterbindet zukünftig Konflikte zwischen den Kfz der Lehrer-/Schülerschaft und dem Fuß-/Radverkehr im Übergangsbereich zwischen MaxPlanck-Straße und Geh-/Radweg. Gleichzeitig wird eine Fläche entsiegelt und als Grünfläche neugestaltet. Die Sanierung der Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums sorgt für einen deutlichen Komfortgewinn. Durch das gesamte Maßnahmenpaket wird das Radfahren sicherer, komfortabler und attraktiver. Drucksache 127/2022 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 die Beschlussvorlage Nr. 127/2022 Geh- und Radwegsanierung inkl. Begleitmaßnahmen beim Max-Planck-Gymnasium beraten und einen abweichenden Beschluss gefasst. Der Beschlussvorschlag Nr. 1 zur Geh- und Radwegsanierung wurde einstimmig beschlossen, die Beschlussfassung der Beschlussvorschläge Nr. 2-4 hingegen vertagt. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag Nr. 2 zur Grünflächenschaffung und -umgestaltung wird bei dieser 1. Ergänzung den Gremien als Beschlussvorschlag Nr. 1 unterbreitet, der ursprüngliche Beschlussvorschlag Nr. 3 zu den Fahrradabstellanlagen als Beschlussvorschlag Nr. 2. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag Nr. 4 zur Prüfung der Anordnung einer Fahrradstraße in der Max-Planck-Straße stellte lediglich einen Arbeitsauftrag dar, dem sich die Verwaltung bereits angenommen hat. Im Beschlussvorschlag Nr. 3 dieser 1. Ergänzungsvorlage wird darauf Bezug genommen. Zur Klärung der offenen Fragen und Diskussionspunkte zum Lehrerparkplatz gab es weitere Gespräche mit der Schulleitung mit dem Ergebnis, dass der an den Friedhof angrenzende Lehrerparkplatz entfallen kann, sofern die Fläche hinter der Schule im Bereich der Schutter nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Gebäudefassade wieder zum Parken genutzt werden kann. Maßnahmen: Die bereits beschlossene Geh- und Radwegsanierung soll im Anschluss an die derzeitigen Sanierungsarbeiten an der Gebäudefassade des Max-Planck-Gymnasiums erfolgen. Bei den drei im Folgenden beschriebenen Maßnahmen handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um sinnvolle Ergänzungen. Lehrerparkplatz des Max-Planck-Gymnasiums (2022) Die südlich an den Friedhof angrenzenden Fläche, von der momentan ein Teil als Lehrerparkplatz mit ca. 8 Stellplätzen genutzt wird, wird entsiegelt und als Grünfläche neu gestaltet. Dort können Ersatzpflanzungen für die drei zu fällenden Bäume (siehe vorheriger Absatz) vorgenommen werden. Das Denkmal kann dort ebenfalls einen neuen Platz finden. Die bislang auf dem Lehrerparkplatz abgestellten Fahrzeuge müssen auf die beiden umliegenden öffentlichen Parkplätze, die morgens freie Kapazitäten aufweisen, sowie die Fläche hinter dem Max-Planck-Gymnasium im Bereich der Schutter ausweichen. Eine schulinterne Kommunikation/Regelung, dass diese primär den später ankommenden Lehrerinnen und Lehrern vorbehalten ist, ist empfehlenswert. Mit dem Entfall des Lehrerparkplatzes wird der Konflikt zwischen den Kfz der Lehrer-/Schülerschaft und dem Fuß-/Radverkehr im Übergangsbereich zwischen Max-Planck-Straße und Geh-/Radweg unterbunden und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Die Kosten werden auf EUR 62.000 geschätzt. Fahrradabstellanlagen des Max-Planck-Gymnasiums (frühestens 2023) Die bestehenden Fahrradständer werden durch ein neues Modell ersetzt, welches bereits beim Bahnhof zum Einsatz kommt und ein Anschließen am Fahrradrahmen ermöglicht. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Orte mit hoher Kapazitätserfordernis und wurde vom ADFC geprüft. Es ist nicht mit den einzelnen Fahrradbügeln in der Innenstadt vergleichbar. Der Abstand der Radeinstellungen (TiefHoch) vergrößert sich dennoch von 30 cm auf 50 cm. Die Fahrradüberdachungen werden neu gestri- Drucksache 127/2022 1. Ergänzung Seite 3 chen, damit insgesamt ein besseres Erscheinungsbild entsteht. Die Kosten für dieses Maßnahmenpaket belaufen sich auf ca. EUR 40.000. Fahrradstraße Max-Planck-Straße Die Anordnung einer Fahrradstraße in der Max-Planck-Straße stellt ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung dar, sowohl in Bezug auf die Geh- und Radwegsanierung als auch auf die Gesamtplanung mehrerer Fahrradstraßen auf der Hauptradverkehrsachse Innenstadt-Kuhbach-Reichenbach-Seelbach. Mit der Anordnung einer Fahrradstraße wäre eine Neuordnung der öffentlichen Stellplätze entlang der MaxPlanck-Straße in Längs- anstatt in Senkrechtaufstellung erforderlich, was einen deutlichen Stellplatzverlust bedeuten würde. Vor dem Hintergrund der bereits angestoßenen Diskussion diesbezüglich soll die Anordnung der Fahrradstraße erst im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesamtkonzeptes Klostermatte weiterverfolgt werden (Vorentwurf (!) siehe Anlage 3). Ein Bestandteil dieses Konzeptes ist die Neugestaltung des öffentlichen Parkplatzes am Ende der Max-Planck-Straße mit einem Zugewinn an Stellplätzen. Der Stellplatzverlust im Zusammenhang mit der Anordnung der Fahrradstraße könnte damit vollständig kompensiert werden. Ein Umsetzungszeitpunkt kann momentan nicht genannt werden. Es sind weitere Beschlussfassungen insbesondere hinsichtlich der Mittelbereitstellung erforderlich. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Lehrerparkplatz Eine Neuordnung der Stellplätze am momentanen Standort angrenzend an den Friedhof der Stiftskirche wäre möglich. Es könnten ca. sieben Stellplätze in Senkrechtaufstellung mit Zufahrt von der MaxPlanck-Straße und dem Weg „Bei der Stiftskirche“ entstehen. Dafür müssten die Sandsteinmauer bis zum Friedhof entfernt und ein Beleuchtungsmast versetzt werden. Da hinter dem Max-Planck-Gymnasium im Bereich der Schutter eine Fläche ausschließlich für die Schule zur Verfügung steht, die nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Gebäudefassade der Schule wieder genutzt werden kann, hat die Neugestaltung als Grünfläche einen höheren Stellenwert als der Erhalt des an den Friedhof angrenzenden Lehrerparkplatzes. Zudem würde der Kfz-Verkehr zu den Stellplätzen weiterhin den Radverkehr kreuzen und die Verkehrssicherheit damit beeinträchtigen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung 62.000 Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) 0 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2023-2026 -62.000 40.000 (Fahrradabstellanlagen) 20.000 (vorbehaltlich der Zustimmung zur Abweichung von den einzuhaltenden Standards) -20.000 Drucksache 127/2022 1. Ergänzung Seite 4 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Anmerkungen Die Maßnahmen zur Grünflächenschaffung und -umgestaltung würden mit Mitteln, die für die Geh- und Radwegsanierung zur Verfügung stehen, durchgeführt werden. Der Beschlussvorschlag Nr. 1 erfordert somit keine zusätzliche Mittelbereitstellung. Die Sanierung der Fahrradabstellanlagen ist momentan im Investitionsprogramm 2021-2026 (mehrjähriges Maßnahmenprogramm) unter dem Investitionsauftrag I21100010902 (lfd. Nr. 98) für das Jahr 2025 mit einem Betrag in Höhe von EUR 19.000 gelistet. Die zuständige Facheinheit hat Mittel für den Haushaltsplan 2023 der Stadt Lahr angemeldet. Aufgrund der laufenden Haushaltskonsolidierung wird die Maßnahme in der Gemeinderatsklausur im Oktober zur Diskussion gestellt. Im Beschlussvorschlag wurde deshalb kein Umsetzungszeitpunkt genannt. Förderung Das Land Baden-Württemberg fördert auch in der nächsten Programmlaufzeit 2023-2027 öffentliche Fahrradabstellanlagen. Zuwendungsfähig sind u.a. auch der Bau bzw. die Sanierung von Fahrradabstellanlagen an Schulen in kommunaler Trägerschaft. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 20.000 der zuwendungsfähigen Kosten. Voraussetzung ist die Auswahl eines Modells mit 80 cm Mindestabstand zwischen den einzelnen Radeinstellungen. Bei diesem Mindestabstand müssten zur Kapazitätswahrung mindestens drei weitere Fahrradüberdachungen gebaut werden, was aus Platzgründen nicht möglich ist. Zudem würden die zusätzlichen Investitionen die Förderung auffressen. Das Stadtplanungsamt hat deshalb Kontakt mit dem RP Freiburg aufgenommen. Man ist so verblieben, dass eine Anmeldung zur Programmaufnahme für die nächste Förderperiode 2023-2027 bis zum 30.09.2022 vorgenommen werden soll, was somit bereits geschehen ist, und dabei stichhaltig begründet werden soll, warum der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und welcher Abstand stattdessen vorgesehen ist. Sollte die Begründung akzeptiert und die Maßnahme nachrichtlich ins Förderprogramm aufgenommen werden (Info im Frühjahr 2023), muss die eigentliche Antragsstellung innerhalb eines Jahres erfolgen. Eine unverbindliche Rückmeldung bzw. Einschätzung des RP Freiburg nach der Programmanmeldung war positiv. Die Entscheidung obliegt aber dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Eine (ergänzende) Förderung durch den Bund ist momentan aussichtlos, da für das Förderprogramm „Stadt und Land“ bereits eine lange Warteliste existiert. Drucksache 127/2022 1. Ergänzung Tilman Petters Seite 5 Sabine Fink Anlage(n): - Anlage 0 - Anlage 1: Fotodokumentation - Anlage 2: Planung - Anlage 3: Vorentwurf Gesamtkonzept Klostermatte Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.