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Personalangelegenheiten (Nutzung des Dienstwagens durch den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin)

21. November 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Brandenburger

Drucksache Nr.: 171/2022
Az.: 045.590

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2022

vorberatend

nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

21.11.2022

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

19.12.2022

beschließend

öffentlich

Abgesetzt

Betreff:
Nutzung des Dienstwagens durch den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin

Beschlussvorschlag:
1. Das Dienstfahrzeug wird dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin auch für
außerdienstliche / private Fahrten gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.
2. Außerdienstliche / private Fahrten des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin
innerhalb des Stadtgebietes werden unentgeltlich zugelassen.
3. Die private Nutzung ist weiterhin anhand von Eintragungen im Fahrtenbuch zu dokumentieren und wird auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes in Verbindung
mit den Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums für den Kfz-Betrieb des Landes (VwVKfz) abgerechnet.
4. Kostenerstattungen Dritter sind an die Stadt abzuführen.

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 14. Juli 2003 beschlossen, dem Oberbürgermeister das Dienstfahrzeug für gelegentliche private Fahrten zur Verfügung zu stellen. Eine Aktualisierung
des Beschlusses insbesondere mit Aufnahme der Fahrten innerhalb des Stadtgebietes
(Nr. 2) wird empfohlen. Für kommunale Wahlbeamte geht das Innenministerium davon
aus, dass die Kommunen eine unentgeltliche Nutzung für außerdienstliche Fahrten im
Stadtgebiet zulassen können. Diese Vorgehensweise wird in vergleichbaren Städten angewandt.
Die Differenzierung von dienstlichen und außerdienstlichen / privaten Fahrten erfolgt in einem Fahrtenbuch. Außerdienstlich sind alle Zwecke, die nicht mit der Erledigung von

Drucksache 171/2022

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Dienstgeschäften des jeweiligen Amts zusammenhängen wie beispielsweise die Wahrnehmung von Aufgaben in der Funktion als Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse
Offenburg/Ortenau und bei Aufsichtsrats-Mandaten.
Das Entgelt wird weiterhin – wie im oben genannten Gemeinderatsbeschluss als Grundlage festgelegt – gemäß dem Landesreisekostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes (VwVKfz)
abgerechnet. Zum damaligen Zeitpunkt wurden zunächst 0,45 Euro/km (Selbstfahrer)
bzw. 0,75 Euro/km (mit Fahrer) zugrunde gelegt. Seit Dienstantritt des derzeitigen Amtsinhabers werden 0,53 Euro/km bei Fahrten ohne bzw. 0,88 Euro/km mit Fahrer in Rechnung gestellt. Dies entspricht 150 % bzw. 250 % des Kilometersatzes von 0,35 Euro/km
gemäß VwVKfz, Anlage 3 zu Nummer 8.3. Dabei handelt es sich um Höchstsätze. Bei Anpassung des Kilometersatzes in den rechtlichen Grundlagen wird künftig auch das abzurechnende Entgelt aktualisiert, so dass keine erneute Beschlussfassung erforderlich wird.

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die letzte Beschlussfassung erfolgte bereits im Juli 2003.
Zielsetzung:
Die Vorgaben sollen aktualisiert werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:

Friederike Ohnemus
Abteilungsleitung Ratsarbeit,
Marketing und Internationales

Simone Brandenburger
Sachgebietsleitung
Ratsarbeit

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Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.