Beschlussvorlage (- Anlage 9 Übersicht von Arbeitsaufträgen, die noch nicht zugeteilt sind)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
6. April 2022
Beschlussvorlage (Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes
- Aufstellung nach Prioritäten)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1 Übersicht über Bebauungspläne und sonstige Projekte, aufgelistet nach Prioritäten und Zielgruppen)
Beschlussvorlage (- Anlage 2 Übersicht der Erledigungen von Bebauungsplänen und sonstigen Projekten (seit 1.4.2019))
Beschlussvorlage (- Anlage 3 Übersicht Bebauungspläne und sonstige Projekte, aufgelistet nach Ingenieur/innen)
Beschlussvorlage (- Anlage 4 Übersicht über ruhende, nicht abgeschlossene Bebauungspläne und Projekte)
Beschlussvorlage (- Anlage 5 Übersicht über Bebauungspläne zur Sicherung der Sozialwohnungsquote)
Beschlussvorlage (- Anlage 6 Prioritäten in den Stadtteilen)
Beschlussvorlage (- Anlage 7 Anträge auf Änderungen von Bebauungsplänen)
Beschlussvorlage (- Anlage 8 Anträge auf Änderungen des Flächennutzungsplanes FNP-Änderungen)
Beschlussvorlage (- Anlage 9 Übersicht von Arbeitsaufträgen, die noch nicht zugeteilt sind)
6. April 2022
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Beschlussvorlage (Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes
- Aufstellung nach Prioritäten)
Beschlussvorlage (- Anlage 1 Übersicht über Bebauungspläne und sonstige Projekte, aufgelistet nach Prioritäten und Zielgruppen)Beschlussvorlage (- Anlage 2 Übersicht der Erledigungen von Bebauungsplänen und sonstigen Projekten (seit 1.4.2019))Beschlussvorlage (- Anlage 3 Übersicht Bebauungspläne und sonstige Projekte, aufgelistet nach Ingenieur/innen)Beschlussvorlage (- Anlage 4 Übersicht über ruhende, nicht abgeschlossene Bebauungspläne und Projekte)Beschlussvorlage (- Anlage 5 Übersicht über Bebauungspläne zur Sicherung der Sozialwohnungsquote)Beschlussvorlage (- Anlage 6 Prioritäten in den Stadtteilen)Beschlussvorlage (- Anlage 7 Anträge auf Änderungen von Bebauungsplänen)Beschlussvorlage (- Anlage 8 Anträge auf Änderungen des Flächennutzungsplanes FNP-Änderungen)Beschlussvorlage (- Anlage 9 Übersicht von Arbeitsaufträgen, die noch nicht zugeteilt sind)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Anlage 9 Stadt Lahr Stadtplanungsamt 10. Februar 2022 Az.: Fk Arbeitsaufträge, die noch nicht zugeteilt sind: Störfallkonzept Das Regierungspräsidium Freiburg regt dieses mit Nachdruck für die Stadt an. Vorteile sind, dass Bauanträge nicht mehr zur Beurteilung ans RP geschickt werden müssen, sondern die Bauordnung dies auf der Grundlage eines Konzeptes eigenständig bewerten könnte. Bei Bebauungsplanverfahren im Umfeld der Störfallbetriebe gäbe es durch das Konzept eine Benennung des Rahmens, was die Stadt planungsrechtlich festsetzen kann ohne in Konflikt zu geraten. Unter Federführung der Abteilung Bauordnung soll eine externe Konzepterstellung erfolgen. Das Stadtplanungsamt wird zuarbeiten. Mustervertrag zur Sozialwohnungsquote Es gibt den politischen Wunsch, die u.U. im Raum stehende Vertragsstrafe höher anzusetzen, um die Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung zu befördern. Es ist zu ermitteln, ob die Verwaltungskostenpauschale von 600 Euro pro Verfahrensschritt zu gering ist. Grundsätzlich besteht der Wunsch, in Städtebaulichen Verträgen auch energetische Anforderungen aufzunehmen. Dies ist noch vorzubereiten und politisch zu behandeln. Kommunale Stellplatzsatzung Diese ist ein Baustein im Verkehrsentwicklungsplan. Die einmalige politische Diskussion und Entscheidung hätten Vorteile für die Bauherren und für die Verwaltung. Bei jeder Projektentwicklung wäre von Anfang klar, welche Stellplatzanzahl nachzuweisen ist. Das städtebauliche Konzept hätte somit auch einen limitierenden Faktor in Bezug auf die mögliche Dichte. Für das gesamte Stadtgebiet wäre eine transparente Forderung definiert, die damit auch die Verwaltungsarbeit erleichtern würde. Wenn projektbezogen ein Bebauungsplan aufgestellt wird, wäre dieser Aspekt bereits geklärt und nicht mehr zu diskutieren. Klinikum-Areal – Vorkaufsrechtsatzung und Bebauungsplan Für das Umfeld soll eine Möglichkeit geschaffen werden, weitere Grundstücke in öffentliches Eigentum zu bringen. Im Zusammenhang mit der Neuplanung ist zu prüfen, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig ist. 1 Wohnraumversorgung von Randgruppen Sowohl im Obdachlosenbereich als auch in der Anschlussunterbringung gibt es Bedarf, neue dauerhafte Einrichtungen zu schaffen. Baugrundstücke im Eigentum der Stadt stehen dafür nicht zur Verfügung. Es sind voraussichtlich mehrere Bebauungsplanverfahren dafür durchzuführen. Sinnvoll wäre, ein dezentrales Gesamtkonzept zu entwickeln und dieses im Gemeinderat zu behandeln, um die Akzeptanz für die einzelnen Standorte zu erhöhen. Vorkaufsrechtssatzung für die Erdaushubdeponie in Sulz Die kreiseigene Deponie muss erweitert werden, dafür ist in größerem Umfang Grunderwerb durchzuführen. Der Kreis bittet hier um Unterstützung. Mitarbeit an der Fachkonferenz Wirtschaft Ende März 2022 soll diese Fachkonferenz unter der Federführung des Wirtschaftsförderers stattfinden. Es wird mit einem höheren Zuarbeitungsbedarf seitens des Stadtplanungsamtes gerechnet. Bodenpolitik (Fachkonferenz Wohnen/GR-Klausur) Die Federführung liegt bei Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice, aber eine starke Verknüpfung mit der Stadtentwicklung ist gegeben. Soll es eine Bodenvorratspolitik geben? Wo sind Satzungen zur Schaffung weiterer Vorkaufsrechte notwendig? Werden zukünftig nur noch Flächen entwickelt, wenn sie sich im städtischen Eigentum befinden? Sollen somit stärker auch energie- und klimapolitische Zielsetzungen verfolgt werden? Rahmenplan Innenstadt (Fachkonferenz Innenstadt) Der Rahmenplan von 2003 hat gute Dienste geleistet. Angesichts der Entwicklungen im Handel – beschleunigt durch die Pandemie – soll dieser fortgeschrieben werden. Wichtig ist eine Gesamtbetrachtung und damit eine Abstimmung der zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen und Mitwirkenden. Gesamtstrategie Wohnen (GR-Klausur) Die Stadt tut sehr viel, um die Wohnraumversorgung zu verbessern. Die Politik wünscht einen Gesamtüberblick über die zahlreichen Facetten des Themas und Maßnahmen der Stadtverwaltung bevor politische Einzelentscheidungen getroffen werden, um diese besser auf ihre Wirkung beurteilen zu können. 2 Erstellung eines Bebauungsplanes auf der Grundlage eines Energiekonzepts (GR-Klausur) Energiekonzepte werden heute meist parallel zum Bebauungsplan geprüft und von den Investoren ausgewählt. Vorstellung ist, Vorgaben auch öffentlich-rechtlich zur Energieversorgung und zum Energiestandard festzusetzen. Diese Festsetzungen § 9 Abs. 1 Nr. 23b Baugesetzbuch müssen aber auch städtebaulich abgeleitet werden können. Ortsentwicklungskonzept für die Stadtteile (GR-Klausur) Die Stärkung der Ortsmitten kann auch dazu beitragen, die Potenziale für eine Innenentwicklung stärker nutzen zu können. Sie stammen von 1986 bis 1993 und zeigen somit einen deutlichen Aktualisierungsbedarf. Die Konzepte für Mietersheim und Kippenheimweiler wurden in Teilbereichen aktualisiert, um erfolgreiche Förderanträge im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) stellen zu können. Dies wurde mit großem Aufwand vom Fachamt selbst geleistet. In Kuhbach konnten erfreulicherweise ELR-Fördermittel ohne eine aufwändige Aktualisierung beantragt und bewilligt werden. Das Programm ist mittlerweile kommunalfreundlicher ausgerichtet. Qualitätssicherung bei Wohnbauvorhaben (GR-Klausur) Darum bemüht sich die Verwaltung bei jedem einzelnen Bauvorhaben. In vielen Fällen können Verbesserungen erreicht werden. Grundsätzlich können die Anforderungen noch stärker formuliert werden, auch in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Ebenso gilt es der Tendenz einer Renditemaximierung der Wohnbauprojekte durch Maßnahmen zur Sicherung von Wohn- und Freiraumqualitäten zu begegnen (z.B. geringere Dichte, mehr Grün). Allerdings gilt es, ein gesundes Maß zu finden, damit nach wie vor in Lahr investiert wird. Stadt- und Innenstadteingänge (Fachkonferenz Innenstadt) Die Lahrer Innenstadt möchte entdeckt werden. Wir wollen es den Besuchern erleichtern, diese zu finden. Die Ausschilderung ist nur punktuell vorhanden und nicht sehr nutzerfreundlich. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (Fachkonferenz Innenstadt) Das derzeitige Konzept stammt von 2017. Durch die Pandemie wurden vielfältige Entwicklungen im Handel extrem beschleunigt. Vor diesem Hintergrund sollte eine Aktualisierung mittelfristig erfolgen. 3 Vorkaufsrechtsatzung für die Innenstadt (Fachkonferenz Innenstadt) Das Beispiel Hanau zeigt auf, dass dieses Instrument zu einer intensiven Kommunikation zwischen Eigentümern und der Stadt geführt hat. Durch die flankierende Programmentwicklung der Stadt Hanau, nämlich Ladengründungen zu fördern – finanziell und mit Beratung – konnten einige Leerstände abgebaut werden. Voraussetzung ist allerdings eine Finanzausstattung, um auch exemplarisch das Vorkaufsrecht nutzen zu können. Eine Umsetzung in Lahr wäre auf alle Fälle eine Prüfung wert. Werbeanlagensatzung Sehr häufig müssen Anträge genehmigt werden, die nachteilig für das Stadtbild sind. Eine solche Satzung könnte hier helfen. Allerdings sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig – im Hinblick auf räumliche Abgrenzungen, Definitionen von Werbeanlagen und gestalterischen Anforderungen. Ortsmitte Sulz Zwischen Bach- und Waldstraße gibt es Nutzungsaufgaben und ein großes freigeräumtes Grundstück. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung könnte die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig werden. 4