Informationsvorlage (Bericht zu den öffentlichen Grün- und Freiflächen)
14. Juli 2022
Informationsvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 96/2022 Az.: 60/602 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 11.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Vorlagenkonferenz 18.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Umweltausschuss 14.07.2022 zur Kenntnis öffentlich Betreff: Bericht zu den öffentlichen Grün- und Freiflächen Mitteilung: Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis Abstimmung Drucksache 96/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Auf Wunsch der Umweltausschusses informiert die Verwaltung seit 2020 jährlich zu den Bäumen in der Stadt. Die Verwaltung nimmt dies nun zum Anlass diese Information nicht auf die Bäume zu begrenzen, sondern insgesamt sozusagen einen Statusbericht über das öffentliche Grün der Stadt zu liefern. Gleichzeitig soll diese Vorlage auch einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben der Fachabteilung geben. Aufgabenspektrum der Fachabteilung • • • • • • • • • • • • • • Öffentliche Grün- und Parkanlagen / Verkehrsgrün Chrysanthema Stadtpark Stadtverschönerung (Wechselflor, Kübelpflanzen, Balkonpflanzen, Osterbeete) Freianlagen von städt. Gebäuden (Schulen, KiTa´s u.A.) Spielanlagen Sportanlagen Friedhöfe Stadtbäume Begleitung und Überwachung von sich aus dem Naturschutzgesetz ergebenden Auflagen bei Bauvorhaben. Biotopflächen und Ausgleichsflächen (gesonderte Vorlage zu den Aktivitäten des Natur- und Landschaftsschutzes und Artenschutzaktivitäten) Besondere Aufgaben wir Stadtgulden, Tierhaltung im Stadtpark, Wildtiermanagement in Parku. Grünanlagen. Bürgerberatung, Beratung in der Bauleitplanung. Begleitung von Veranstaltungen in den städtischen Parkanlagen, Vermietungen und Gestattungen. Öffentliche Grün- und Parkanlagen Eine wesentliche Veränderung im Bestand der Grünflächen hat die Stadt durch den Hinzugewinn der ehemaligen LGS-Flächen erfahren. Mit einem Schlag sind hiermit rund 34 ha Grünfläche hinzugekommen. Das Grünflächenkataster weist derzeit einen Bestand von insgesamt etwa 206 ha aus. Erfasst sind 560 Anlagen mit 12.005 Einzelflächen (Rasen, Wege, Hecken etc.). Die Pflege dieser Flächen wird in einem Jahresauftrag mit einem Gesamtbudget von 4.213.000 € an den BGL beauftragt. Lediglich für Ausgleichsflächen und Biotope werden die auf diese Arbeiten spezialisierten Firmen direkt beauftragt. Die Fachabteilung ist damit größter Auftraggeber für den BGL. Der Jahresauftrag beschreibt in umfassender Weise die jeweiligen Pflegeziele, Häufigkeiten einzelner Pflegearbeiten wie die besonderen Pflegeanforderungen einzelner Anlagen. Die Pflege der Anlagen beinhaltet auch die Aufwendungen für Sauberhaltung und Müllbeseitigung. Diese Kosten werden bisher nicht separat erfasst. Doch aus Erhebungen anderer Kommunen wird deutlich, dass hierfür bis zu 20 % des Gesamtetats anzusetzen sind. Der Flächenstandard begrenzt sich auf Gehölze (Sträucher, Bäume) und Krautflächen (Rasen, Wiese) Wechselflor mit pflegeintensiver Sommer- und Herbstpflanzung wurde im Laufe der Jahre reduziert auf eine Gesamtfläche von 1.461 qm (einschließlich Stadtpark und Stadtteile). Drucksache 96/2022 Seite 3 Im Hinblick auf Gestalt, Ökologie, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nutzbarkeit wurden in den in den letzten Jahren bei Neugestaltung und sofern Mittel vorhanden, auch bei Bestandsanlagen Optimierungen vorgenommen. Dies sind z.B.: • • • • • • Geschlossene Beläge – gute Begehbarkeit, geringster Reinigungsaufwand. Standardisierte Ausstattung – Wiedererkennungswert von Anlage zu Anlage -geringere Wartungskosten. Topographie und Flächenzuschnitte – Gewährleistung einer maschinellen Bewirtschaftung, Verzicht auf techn. Entwässerungseinrichtungen Transparenz der Anlagen Reduzierter Einsatz von Formgehölzen – nur wo die Formgebung zur Gestaltungsidee gehört. Langgrasflächen/Blühwiesen – wo mit dem Nutzungsdruck vereinbar. Bei den hierzu grundsätzlich erfolgenden Abwägungen, wurde in den letzten Jahren einerseits ein deutlicher Wunsch nach einem höheren Ökologisierungsgrad deutlich, gleichzeitig ist aber auch eine immense zunehmender Nutzungsdruck in den Grün- und Parkanlagen festzustellen. Beides ist nur schwer zu vereinbaren, wenn die Flächenzuschnitte der Anlagen zu gering sind. Eine Wiesenfläche steht per se für die Freizeitnutzung nicht zur Verfügung, sie ist vielmehr – um ihren ökologischen Nutzen zu entfalten – vor jedem Zutritt zu schützen. 206 Hektar städtische Grünflächen 2022 Straßenbegleitgrün 11,7% Sportflächen 18,2% Spielplätze 4,1% KiTa 0,7% Schulen 4,3% Ausgleichsflächen 5,3% Biotope 10,6% Friedhöfe 6,,3% Grün- u. Parkanlagen 38,8% Ausblick: • • • Wo immer es der Nutzungsdruck, oder andere Rahmenbedingungen zulassen, wird eine Extensivierung der Nutzung (vgl. Blühwiese) angestrebt. Neuschaffung von Grünflächen und Grünverbindungen gem. Grünflächenleitplan Flächenbevorratung Drucksache 96/2022 • • • • Seite 4 Blaues Band der Schutter o Uferweg MPG o Ufer DEKO-Gelände Bei Projekten der Bauleitplanung Sicherung ausreichender Grünflächen für die Niederschlagswasserrückhaltung. o Quartier Gartenhöfe Verbesserung der Niederschlagsresilienz vorhandener Anlagen o Wasserrückhaltung im Stadtpark Schaffung neuer Grünräume in der Innenstadt.(z.B. Hofbegrünung) o Innenhof Rathaus II Spielanlagen Für das spontane Spiel der Kleinkinder (Altersgruppe bis 3 Jahre) in hausnaher Umgebung hat lt. Landesbauordnung der Eigentümer bzw. Bauträger entsprechende Angebote zu schaffen. Für die folgenden Altersgruppen stellt die Kommune im Rahmen der Daseinsvorsorge Kinderspielangebote bereit. Diese sollen möglichst wohnortsnah und sicher erreichbar liegen. Derzeit unterhält die Stadt Lahr 37 Kinderspielplätze. Die verstärkten Investitionen der vergangenen Jahre in vorhandene Spielanlagen haben sich in der Qualität und Nutzbarkeit deutlich bemerkbar gemacht. (u.a. Spielplatz Bergstraße, Kleinfeldpark). Grundlage für die Verteilung der Anlagen im Stadtgebiet sind die Erhebungen aus dem Grünflächenleitplan von 2015. Demnach besteht gerade im Kernstadtbereich zwischen Arena und Martin-Lutherstraße noch Nachholbedarf. Spielplätze unterliegen in unserer sicherheitsorientierten Gesellschaft hohen Anforderungen. Dabei sind die deutschen Spielgerätehersteller weltmarktführend. Spielqualität und Sicherheit haben allerdings ihren Preis. Ungeachtet dessen bleibt die Nutzungsdauer der Geräte begrenzt, da Holz aus haptischen Gründen unverzichtbar ist. D.h. in der Regel wäre ein Spielplatz nach 20 Jahren grundlegend zu erneuern. (Abschreibungstabelle GemHVO 10 Jahre). Bei annähernd 40 Spielplätzen der Stadt Lahr sollten jährlich wenigstens 2 Plätze grundsaniert werden. Mit den vorhandenen Mitteln sind wir davon weit entfernt. Die Ausschreibung der neuer Spielplatzausstattungen erfolgt nach einer funktionalen Beschreibung der erwarteten Spieleigenschaften. Die Erarbeitung dieser Kriterien erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbüro sowie je nach Objekt mit Schule, KiTa, OV oder Nachbarschaft. In derAusschreibung und Auswertung erfordert dies zwar deutlich mehr Arbeit als früher, führt aber auch zu besseren Ergebnissen und einem aus Bietersicht transparenten Vergabeverfahren. Die vom Seniorenbeirat ins Leben gerufene Spielplatzpatenschaft soll zu einer breiteren Identifikation der Quartiersbewohner mit „ihrem“ Spielplatz führen. Die bisherige Resonanz war trotz guter Pressearbeit eher verhalten. Ausblick: • • • • Neuanlagen gem. Grünflächenleitplan Möglichst Einbettung in größere Grünanlagen Öffnung der Schulhöfe für das Kinderspiel Etat für Regelerneuerungen. Sportanlagen Drucksache 96/2022 Seite 5 Derzeit gibt es in Lahr 8 (vormals 10) Fußballvereine, den Hockeyclub und 5 (vormals 6) Tennisclubs, die auf großflächigen Anlagen Vereinssport betreiben. Mit Dammenmühle und Klostermatte verfügt die Stadt über zwei Sportstätten mit leichtathletischen Anlagen. Seit den Planungen zur LGS strebt die Verwaltung eine Bündelung des Vereinssports an, mit dem Ziel Flächenressourcen besser zu nutzen und dadurch zu sparen, als auch mitgliederstärkere und damit leistungs- und zukunftsfähigere Vereine als Partner zu generieren. Die Zusammenführung von Spielvereinigung Lahr und Lahrer FV zum SC Lahr ist dafür das beste Beispiel. Leider fehlt hier nach wie vor die räumliche Einheit. Mit der vorgesehenen räumlichen Vereinigung der beiden großen Kernstadtvereine würden im Bereich Klostermatte Sportflächen für anderweitige Nutzungen frei. Entsprechend den bundesweiten Entwicklungen besteht eine immer größer werdende Nachfrage nach vereinsungebundenen Sportangeboten. Dies wird in Lahr deutlich vor allem an der Nutzung der Flächen im Bürgerpark. Multisportanlagen finden sich derzeit noch an der Friedrichschule, und Th.Heuss Schule (DFB Minifeld). Neben der Ausstattung größerer Neubaugebiete (Gartenhöfe) mit diesem Angebot, sieht das Fachamt im Bürgerpark weiteren Bedarf. Dort könnten weitere Kleinspielfelder zu einer Entspannung des Nutzungsdrucks auf die vereinsgebundenen Flächen sorgen und die Attraktivität der Anlagen weiter steigern. Ausblick: • • • • Dammenmühle Fusion HC Lahr mit TC – Erneuerung HCL Platz Erweiterung von Vereinsungebundenen Sportangeboten (Multisportfelder, Minifussballfelder). Konzentration der Vereinssports durch Fusion und Modernisierung. Verbesserung der Erschließung (Dammenmühle) Friedhöfe Das operative Geschäft der Friedhofsverwaltung (Durchführung von Bestattungen, Abrechnung etc.) wurde im Jahr 2020 an den BGL als Dienstleister zugeordnet. In der Abteilung Öffentliches Grün ist die gestalterische Bearbeitung, sowie Bedarfs- und Belegungsplanung der Friedhofsflächen verblieben. Friedhöfe sind die dynamischsten öffentlichen Freiräume. Hier werden laufend neue Gräber belegt und nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfrist wieder zurückgegeben. Der Wandel in der Bestattungskultur (mehr Urnen- statt Erdbestattung; pflegearme Grabformen) wirkt sich auf das Erscheinungsbild des Friedhofs aus. Strukturelle Veränderungen benötigen hier einen langen Atem. Vielerorts sind bis heute nicht alle Gräber maschinell bedienbar. Umso wichtiger sind daher Gesamtkonzepte, die bestehende Gräber berücksichtigen und gleichzeitig die Weichen für eine Neuordnung von Grabfeldern stellen. Neben dem Friedhof an der Stiftkirche und Alt-Langenwinkel werden 9 aktive Friedhöfe betreut. Der zunehmende Wunsch nach – kostengünstigen – alternativen Bestattungsformen hat zu einem immer breiter gefächerten Angebot geführt. Der damit verbundene Bedarf an vorzuhaltenden Flächen erlaubt nicht überall das gleiche umfassende Angebot. Gleichzeitig sind stellen Friedhöfe wichtig Grünstrukturen im Siedlungsraum dar, der ökologischen Funktionen zu fördern sind. Ausblick: • • Erweiterung Friedhof Kuhbach und Neu Strukturierung der Bestandsflächen Neue Bestattungskonzepte Drucksache 96/2022 • • • Seite 6 Fortschreibung der Friedhofs- und Gebührensatzung Maßnahmen zur Pflegevereinfachung und Strukturierung am Bergfriedhof Vorplatz Bergfriedhof mit Parkplatzsituation im Zuge der Wohnbebauung dort. Stadtbäume Das Baumkataster weist derzeit einen Bestand von 15305. (Vorjahr 15.447) Bäumen aus. Vorrangige Baumart ist nach wie vor der Ahorn. Ahorn bietet mit seinen verschiedensten Unterarten ein sehr breites Spektrum an Bäumen, die für die unterschiedlichsten Anwendungen in der Stadt geeignet sind. Mehr und mehr Bedeutung erlangen aber auch bei uns bisher wenig bekannte Arten aus anderen Klimaregionen. Hier hat sich gezeigt, dass man sich bei dem Ziel ein klimatisch wirksames und resilientes Stadtgrün zu etablieren, keinesfalls nur auf „einheimische“ Gehölze verlassen kann. Der Stadtraum ist für Bäume generell ein schwieriger Standort. Abgase, Versiegelung, Leitungen, Wassermangel und nun auch die klimatischen Veränderungen lassen es immer schwieriger werden, den richtigen Baum zu finden, der möglichst auch noch in 20 bis 30 Jahren eine gute Figur macht und die ihm angedachten Wohlfahrtswirkungen entfaltet. Die Baumkontrolle für 2022 weist zur Gewährung der Verkehrssicherheit 227 Bäume zur Fällung aus. Davon wurden 142 vollzogen. Die überwiegende Zahl der zur Fällung vorgeschlagenen Bäume stellen mit 56% die Eschen dar. Das Eschentriebsterben ist eine seit 2007 bei uns nachgewiesene Pilzerkrankung an Eschen die zur Welke und zum Absterben der Krone führt. Vor allem in der Forstwirtschaft für das Eschentriebsterben zu großen – wirtschaftlichen- Schäden. Im öffentlichen Grün ist die Krankheit vor allem und dem Aspekt der Standsicherheit zu sehen. Durch Schnittmaßnahmen wird versucht dies zu gewährleisten und den Standort solange als möglich zu erhalten. Im Luftbild betrachtet ist Lahr eine im Grün gelegene und auch durchgrünte Stadt. Da scheint es zunächst verwunderlich, dass bei Veranstaltungen wie der Innenstadtkonferenz der Wunsch nach mehr Grün und Bäumen in der Stadt mit an vorderster Stelle steht. Andererseits lässt dieser Wunsch nachvollziehbar deutlich werden, welche Bedeutung Grün/Bäume als Heilmittel für architektonische-, gesellschaftliche- und seelische- Mangelerscheinungen hat. Genau eben die Wohlfahrtswirkung für einen als lebenswert empfundenen öffentlichen Raum. Dies bringt die zuständigen Fachämter mitunter in Schwierigkeiten. Denn längst nicht überall, wo sich die Bürger nach Grün sehnen, ist dies realisierbar. Zunächst fehlt meist ober- und vor allem unterirdisch (Wurzel-) Raum für einen Baum. In der Konkurrenz zwischen Parkplatz, Bauplatz oder Verkehrsweg, Feuerwehrflächen, rangiert der Baum dann immer noch an letzter Stelle. Auch rechtliche Einschränkungen wie das Nachbarrecht machen eine Pflanzung oft unmöglich. Und selbst nach erfolgreicher Pflanzung gilt es dann auch über die gesamte Lebenszeit des Baumes die Aufwendungen für die Pflege (Wässern, Kronenpflege, Laubbeseitigung etc.) durch entsprechendes Personal und Bereitstellung der Finanzmittel zu gewährleisten. Ausblick: • • • Weitere Baumpflanzung wenn ausreichender Wurzel- und Kronenraum eine habitusgerechte Entwicklung ermöglichen. Ausreichend große Flächen für Pflanzungen vorsehen. Keine Beschränkung des Artenspektrums auf nur „einheimische“ Bäume. Drucksache 96/2022 • • • • Seite 7 Bei Neupflanzungen und auch im Bestand begleitende bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserangebotes für die Bäume. (Wasserführung von Oberflächen, Entsiegelung, Rigolen etc.) Gemischte Alleen für mehr Resilienz. Erhebung möglicher Neustandorte im Stadtgebiet und Darstellung in einer Übersichtkarte. Bisher vorzuschlagen: o Fahrbahnteiler im Bereich Doler Platz o Rathausplatz (Vervollständigung Baumkante Ostseite) o Schillerstraße oberer Teil o Lotzbeckstraße (vor Rathaus II bis ehem. Post) o mobiles Grün auf Abruf in der Innenstadt. („Intermezzo“) Temporäre Begrünung von Baulücken „Tiny Forest“ auf dem Gelände Stadtbahnhof (Vorhaltefläche Stadthalle) Wald Über die städtischen Forste berichtet die Abteilung Liegenschaften, der dieser Arbeitsbereich zugeordnet ist regelmäßig über das Forsteinrichtungswerk. Der GR hatte das FEW am 19.10.2020 beschlossen. Laufzeit für die forstliche Planung ist 10 Jahre; d.h. von 2020 - 2029. Langfristige Entwicklung: Fläche ha Staatswald Körperschaftswald Privatwald Forstl. Betriebsfl. Bewaldung % 1978 (FNP) 6.982 430 (17%) 1.442 (58%) 632 (25%) 2.504 (100%) 36 2022 6.984 400 (15 %) 1.497 (58%) 694 (27%) 2591 (100%) 37,1 (incl.146 Kirche) Als Bannwald sind 88,4 ha klassifiziert. Fazit: Das hier beschriebene Aufgabenspektrum ist nicht abschliessend. Es soll dennoch eine Vorstellung der vielfältigen Aufgaben des Fachamtes geben, das sich diesen Aufgaben neben der Abteilungsleitung mit einem Stamm von derzeit 3 Mitarbeitern stellt. (Der Bereich Landschaftsplanung und Ökologie und Artenschutz wird aufgrund seiner Abgrenzbarkeit in einer eigenen Vorlage dargestellt werden). Eine Bemessung nach einem umgesetzten Finanzvolumen je Mitarbeiter kann hier nicht erfolgen. Da sehr viele Projekte gerade im Hinblick auf Ihre Öffentlichkeitswirksamkeit zu bearbeiten sind (Chrysanthema, Stadtgulden u.A.) besteht ein ungleich höherer Kommunikations- und Abstimmungsaufwand als beim reinen Haushaltsvollzug. Die Herausforderungen einer wachsenden Stadt treffen die öffentlichen Freiräume gleichermaßen wie alle anderen kommunalen Infrastrukturen. Hinzu kommen die berechtigten ökologischen und klimatischen Anforderung die heutzutage an das öffentliche Grün gestellt werden. Dabei wird immer wieder deutlich, dass noch vor finanziellen Handlungsspielräumen, vor allem eine langfristige Flächenbevorratung essentiell ist, um diese Herausforderungen so bewältigen zu können, dass eine lebenswerte, resiliente Stadtgestalt erhalten und fortentwickelt werden kann. Grün kann nur dort seine Wohlfahrtswirkung entfalten, wo es im Rahmen der Stadtentwicklung ganz frühzeitig mitgedacht wird, wo Ihm gegenüber anderen Interessen genügend Raum bereitgestellt und verteidigt wird. Drucksache 96/2022 Seite 8 Zielsetzung: Umfassende Information zum Status der öffentlichen Grünanlagen und Stadtbäume. Maßnahmen: Ausblick auf die Zielsetzungen der Arbeit der Fachabteilung Alternativ geprüfte Maßnahmen: Hier unmaßgeblich Tilman Petters Anlage(n): Anlage 0 Richard Sottru