Beschlussvorlage (Luisenschule Außenstelle, Industriehof 12 Errichtung von zwei Fluchttreppenanlagen - Vergabe der Stahlbauarbeiten - Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022))
Sitzung: Gemeinderat Sondersitzung (8. Sitzung)
28. Juli 2022
28. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Killius Drucksache Nr.: 178/2022 Az.: 60/603TGM-Ka/KH An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 28.07.2022 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Luisenschule Außenstelle, Industriehof 12 Errichtung von zwei Fluchttreppenanlagen - Vergabe der Stahlbauarbeiten - Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) Beschlussvorschlag: Die Firma Steurer GmbH aus Kehl erhält den Auftrag für die Stahlbauarbeiten im Rahmen der Errichtung von zwei Fluchttreppenanlagen in Höhe von 216.056,40 Euro inkl. MwSt. Im Zuge der Vergabe der Stahlbauarbeiten für die zwei Fluchttreppenanlagen bewilligt der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 auf den Investitionsauftrag I21100010301 überplanmäßige Mittel in Höhe von 103.000,- Euro. Die Deckung erfolgt über den Investitionsauftrag I11240010003 (Rathaus Südflügel - Planung Erweiterung) in Höhe von 103.000,- Euro. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 178/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude und somit die Anpassung des Schulsanierungsprogrammes an die rechtskräftigen Verwaltungsvorschriften zur Schulsanierungsförderung des Landes und des Bundes wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.03.2018 (Drucksache Nr. 50/2018) einstimmig beschlossen. Für die Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, beinhaltet dies unter anderem auch die Sanierung der Gebäudehülle und den Einbau einer Pelletheizung. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 178/2022 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Die beschränkte Ausschreibung nach VOB/A der Stahlbauarbeiten erfolgte am 12.07.2022. Zur Submission am 19.07.2022 lagen vier Angebote vor. Gemäß Kostenberechnung sind für die Stahlkonstruktion der beiden Fluchttreppenanlagen Mittel in Höhe von 112.931,- Euro brutto vorgesehen. Dieser Betrag entspricht dem hierfür im Haushalt vorgesehenen Ansatz. Die Arbeiten umfassen folgende Hauptbestandteile: Tragkonstruktion ohne Umwehrung (beide Türme): ca. 8 Tonnen Stahl, verschieden Profilstähle Hauptmassen Umwehrung (beide Türme): ca. 180 m² (Fläche Füllung) Hauptmasse Handlauf (beide Türme): ca. 30 Meter Ergebnis nach formeller und fachtechnischer Prüfung: Bieter Angebotssumme brutto Steurer GmbH, 77694 Kehl 216.056,40 € Bieter 2 248.466,05 € Bieter 3 253.309,35 € Bieter 4 261.551,29 € Die zur Submission vorliegende Kostendifferenz von rund 103.000,- Euro brutto ist einzig der aktuellen Marktlage und Preisentwicklung geschuldet. Die nun zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 103.000,- Euro können über das zur Verfügung stehende Budget nicht aufgefangen werden. Eine Deckung der Mittel soll über den Investitionsauftrag I11240010003 (Rathaus Südflügel - Planung Erweiterung) in Höhe von 103.000,- Euro brutto erfolgen. Die aus dem Investitionsauftrag I11240010003 (Rathaus Südflügel - Planung Erweiterung) zur Deckung vorgeschlagenen Mittel, werden für den Haushalt 2023 erneut beantragt. Die Abteilung Gebäudemanagement empfiehlt, den Auftrag zur Ausführung der Stahlbauarbeiten an die Firma Steurer GmbH aus Kehl zum Angebotspreis in Höhe von 216.056,40 Euro inkl. MwSt. zu vergeben. Tilman Petters Silke Kabisch Bürgermeister Abteilungsleitung Drucksache 178/2022 Seite 4 Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.