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Beschlussvorlage (Luisenschule Außenstelle, Industriehof 12 Errichtung von zwei Fluchttreppenanlagen - Vergabe der Stahlbauarbeiten - Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 603
Sachbearbeitung: Killius

Drucksache Nr.: 178/2022
Az.: 60/603TGM-Ka/KH

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

28.07.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Luisenschule Außenstelle, Industriehof 12
Errichtung von zwei Fluchttreppenanlagen
- Vergabe der Stahlbauarbeiten
- Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022)

Beschlussvorschlag:
Die Firma Steurer GmbH aus Kehl erhält den Auftrag für die Stahlbauarbeiten im Rahmen
der Errichtung von zwei Fluchttreppenanlagen in Höhe von 216.056,40 Euro inkl. MwSt.
Im Zuge der Vergabe der Stahlbauarbeiten für die zwei Fluchttreppenanlagen bewilligt der
Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das
Haushaltsjahr 2022 auf den Investitionsauftrag I21100010301 überplanmäßige Mittel in
Höhe von 103.000,- Euro.
Die Deckung erfolgt über den Investitionsauftrag I11240010003 (Rathaus Südflügel - Planung Erweiterung) in Höhe von 103.000,- Euro.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 178/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude und somit die Anpassung des Schulsanierungsprogrammes an die rechtskräftigen Verwaltungsvorschriften zur Schulsanierungsförderung
des Landes und des Bundes wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.03.2018 (Drucksache Nr. 50/2018) einstimmig beschlossen.
Für die Luisenschule-Außenstelle, Industriehof 12, beinhaltet dies unter anderem auch die Sanierung
der Gebäudehülle und den Einbau einer Pelletheizung.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 178/2022

Seite 3

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten

Ja, mit abweichenden Kosten

Nein

Begründung:
Die beschränkte Ausschreibung nach VOB/A der Stahlbauarbeiten erfolgte am 12.07.2022. Zur Submission am 19.07.2022 lagen vier Angebote vor.
Gemäß Kostenberechnung sind für die Stahlkonstruktion der beiden Fluchttreppenanlagen Mittel in
Höhe von 112.931,- Euro brutto vorgesehen. Dieser Betrag entspricht dem hierfür im Haushalt vorgesehenen Ansatz.
Die Arbeiten umfassen folgende Hauptbestandteile:
Tragkonstruktion ohne Umwehrung (beide Türme): ca. 8 Tonnen Stahl, verschieden Profilstähle
Hauptmassen Umwehrung (beide Türme):
ca. 180 m² (Fläche Füllung)
Hauptmasse Handlauf (beide Türme):
ca. 30 Meter
Ergebnis nach formeller und fachtechnischer Prüfung:
Bieter

Angebotssumme brutto

Steurer GmbH, 77694 Kehl

216.056,40 €

Bieter 2

248.466,05 €

Bieter 3

253.309,35 €

Bieter 4

261.551,29 €

Die zur Submission vorliegende Kostendifferenz von rund 103.000,- Euro brutto ist einzig der aktuellen
Marktlage und Preisentwicklung geschuldet.
Die nun zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 103.000,- Euro können über das zur Verfügung
stehende Budget nicht aufgefangen werden. Eine Deckung der Mittel soll über den Investitionsauftrag
I11240010003 (Rathaus Südflügel - Planung Erweiterung) in Höhe von 103.000,- Euro brutto erfolgen.
Die aus dem Investitionsauftrag I11240010003 (Rathaus Südflügel - Planung Erweiterung) zur Deckung
vorgeschlagenen Mittel, werden für den Haushalt 2023 erneut beantragt.
Die Abteilung Gebäudemanagement empfiehlt, den Auftrag zur Ausführung der Stahlbauarbeiten an
die Firma Steurer GmbH aus Kehl zum Angebotspreis in Höhe von 216.056,40 Euro inkl. MwSt. zu
vergeben.

Tilman Petters

Silke Kabisch

Bürgermeister

Abteilungsleitung

Drucksache 178/2022

Seite 4

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.