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Informationsvorlage (Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2021/22)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Baumann

Drucksache Nr.: 55/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 22.03.2023
renz

beschließend

nichtöffentlich

Umweltausschuss

zur Kenntnis

öffentlich

28.03.2023

Abstimmung

Betreff:
Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2021/22

Mitteilung:
Sachstandsbericht des neu bestellten Gewässerschutzbeauftragten für die Jahre 2021/22

Drucksache 55/2023

Seite 2

Sachdarstellung

Bericht des Gewässerschutzbeauftragten der Stadt Lahr
Die Stelle des Gewässerschutzbeauftragten ist in der Abteilung Tiefbau verortet und war bis Ende 2021 durch
Herrn Birk wahrgenommen. Auf Grund seines Ruhestandes wurde die Stelle neu ausgeschrieben. Während der
Vakanz wurde die Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten durch Herrn Banholzer kommissarisch übernommen. Anfang August 2022 konnte die Stelle von Herrn Birk mit Herrn Baumann neu besetzt werden. Nach einer fachtechnischen Fortbildung wurde er im Anschluss ab dem 01.11.2022 zum Gewässerschutzbeauftragten
der Stadt Lahr bestellt.
Da durch die Vakanz und Neubesetzung der Stelle des GSB leider keine Jahresberichte für die Jahre 2021 und
2022 erstellt werden konnten, wurde die Feuerwehr und das Landratsamt zur Erstellung dieser Information
befragt.
Gemeldete Fälle:
Am Montag, den 05.12.2022 erreichte uns die Nachricht der Feuerwehr, dass es am Sonntag, den 04.12.2022
zu einer Gewässerverunreinigung mit ölhaltiger Flüssigkeit gekommen war. Im genannten Fall wurde über die
Oberflächenentwässerung eines privaten Grundstückes in der Reckenmattenstraße Flüssigkeit über ein Straßeneinlauf illegal entsorgt.
Am Donnerstag, den 22.12.2022 um 12:40 Uhr, wurden wir von der Polizei benachrichtigte, dass ein Fußgänger eine bläulich-trübe Verfärbung des Muserebachs gemeldet hatte, beginnend ab Ortsausgang Langenwinkel in Richtung Westen. Durch die Feuerwehr wurden bereits Ölsperren gesetzt, wodurch die ölartigen Bestandteile der unbekannten Substanz wirksam aufgehalten bzw. gebunden wurden. Unsererseits wurde die
umliegende Kanalisation als auch die Einläufe überprüft. Es konnte dabei kein Verursacher bzw. keine Hinweise auf die Herkunft ausfindig gemacht werden. Die eingetragene Menge konnte nicht ermittelt werden,
wobei bereits um 14:15 Uhr am Übergang des Kanals in den Muserebach keine Trübung mehr festzustellen
war und somit nicht von einem weiteren Eintrag auszugehen war. Die Feuerwehr beließ die eingebrachten Ölsperren noch einige Zeit vor Ort und entfernte diese nach einigen Tagen. Es wurden keine weiteren Schritte
eingeleitet.
Von der Feuerwehr und vom Landratsamt wurde bestätigt, dass es im Jahre 2022 zu keinen weiteren Vorfällen
gekommen sei.
Auch für das Jahr 2021 sind wir lediglich auf einen marginalen Vorfall gestoßen welcher aus den Akten hervorging. Dies konnten die oben genannten Stellen auch so bestätigen.
Im genannten Fall in 2021 kam es zu einem Ölunfall im Gewässerrandstreifen entlang des Muserebachs. Hier
war das Gewässer nicht in Mitleidenschaft gezogen worden und es musste lediglich das Gras an der betroffenen Stelle abgemäht werden.
Indirekteinleiter:
Gemäß § 7 (Eigenkontrolle) und § 8 (Abwasseruntersuchungen) der Abwassersatzung der Stadt Lahr hat die
Stadt Lahr das Recht, Untersuchungen bzw. Messungen bei gefahrenträchtigem Abwasser vornehmen zu lassen.
Diese Untersuchungen lagen der Abteilung nur analog vor und wurden nach einer kurzen Vorstellung des
neuen GSB bei den relevanten Betrieben digital nachgereicht und vervollständigt.
Das vorhandene GIS-System der Stadt Lahr namens Terraweb, welches allen betroffenen Stellen der Stadtverwaltung zur Verfügung steht, wird unter Zusammenarbeit mit der Abt. 621 / Geoinformation um die „kleineren“ Indirekteinleiter ergänzt.
Hierzu wird ein Erhebungsbogen auf den Weg gebracht, der den potenziellen gewässergefährdenden Gewerbetreibenden zugeht und diese zur Auskunft auffordert.
Eigenkontrollverordnung
Wie in den Jahren zuvor, wurde im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) das öffentliche Kanalnetz
mittels TV-Befahrung, im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 inspiziert. Hierbei wurden 21.647m untersucht und ausgewertet bzw. klassifiziert. Anschließend wurden und werden die Abschnitte prioritär saniert
oder instandgesetzt.

Drucksache 55/2023

Seite 3

Gewässerschau:
Auch die vorgeschriebene gemeinsame Gewässerschau mit dem Landratsamt, welche durch Corona und die
Vakanz der Stelle in den letzten Jahren nicht stattfinden konnte, wird im April 2023 am Scheidgraben in Langenwinkel als auch am Neugraben in Kippenheimweiler wieder stattfinden können.
Sonstiges:
Ein weiteres Thema, welches uns im Rahmen der Tätigkeit als GSB tangierte, war ein Termin beim Landratsamt am 02.03.2023 zu einer Informationsveranstaltung mit dem Titel:
„Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur im Ortenaukreis Erstellung einer Machbarkeitsstudie“.
Hier werden die Folgen des Klimawandels mit Zunahme von Spätfrostgefahr, Trockenschäden, Hitzeschäden
ins Auge gefasst.
Hierzu kann ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur „Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur“ genutzt werden.
Im Vortrag des Landratsamtes wurde auf die zunehmende durch den Klimawandel induzierte Trockenheit und
ihre Folgen eingegangen.
Es wurde ein in Zukunft höherer Bedarf an Wasser in der Landwirtschaft prognostiziert und dies bei einer zunehmenden Verknappung der Ressource Wasser.
Um hier also den Bedarf und die monetären Aufwendungen ermitteln zu können, um daraus eine gerechte
Verteilungsinfrastruktur zu gestalten, soll die Machbarkeitsstudie die nötigen Ergebnisse zu Tage fördern.

Wir bitten um Kenntnisnahme
Tilman Petters
Bürgermeister

Anlage(n):
Anlage 0

Udo Lau
Abteilungsleitung Tiefbau