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Beschlussvorlage (Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

13. September 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Löhr

Drucksache Nr.: 141/2023
Az.: - 0687 Lö/Sei

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 30.08.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Kuhbach

vorberatend

öffentlich

4 Ja-Stimmen

12.09.2023

2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Technischer Ausschuss

13.09.2023

vorberatend

öffentlich

10 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Gemeinderat

25.09.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 9. August 2023 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH wird in der beigefügten Fassung vom
9. August 2023 als Satzung beschlossen.

Zusammenfassende Begründung:
Der Bebauungsplan ist notwendig, um die beabsichtigte Erweiterung des Kuhbacher Friedhofes planungsrechtlich abzusichern.

Drucksache 141/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat beschloss am 27. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung für den Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH (Drucksache Nummer 280/2022) die Offenlage, welche vom 14. März bis zum 21. April
2023 stattfand.
Von den 33 angeschriebenen externen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gaben 7 eine inhaltliche Stellungnahme ab. Diese sind gemeinsam mit den jeweiligen Erwiderungen der Verwaltung
im beiliegenden Abwägungsspiegel aufgeführt. Signifikante Änderungen an den Bebauungsplan-Festsetzungen haben sich dadurch nicht ergeben.
Stellungnahmen aus der Bevölkerung gingen nicht ein.
Mit dem Beschluss zur Abwägung kann nun die Offenlage abgeschlossen und der Satzungsbeschluss
gefasst werden. Mit dessen öffentlicher Bekanntmachung wird dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten zur Erweiterung des Kuhbacher Friedhofes im September 2023 zu
beginnen und zumindest die baulichen Maßnahmen noch vor Weihnachten fertigzustellen. Die ergänzenden Pflanzungen sollen bis Anfang 2024 erfolgen.
Die Verwaltung bittet darum, den Beschlussvorschlägen zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens
zuzustimmen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Markus Ibert

Sabine Fink

Anlage(n):
- Abwägungstabelle
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht u. artenschutzrechtliche Prüfung
- Satzung
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.