Beschlussvorlage (Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
23. Januar 2023
23. Januar 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StM Sachbearbeitung: König Drucksache Nr.: 239/2022 Az.: 333.000 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 / EBM / ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.11.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 16.01.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 23.01.2023 beschließend öffentlich Betreff: Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr Beschlussvorschlag: I. Der Gemeinderat beschließt die Änderungen der Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Lahr (siehe Synopse). II. Der Gemeinderat beschließt die Änderungen der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr (siehe Synopse). Drucksache 239/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Seit der Corona-Pandemie konnte die Musikschule Erfahrungen im Online-Unterricht sammeln. Die daraus entstandenen Verbesserungen sollen dauerhaft erhalten bleiben und in den Allgemeinen Benutzungsbedingungen geregelt werden. Zielsetzung: Durch die sinnvolle Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Musikschularbeit soll das Gesamtangebot für die Nutzer:innen attraktiver und für die Mitarbeiter:innen effizienter werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Begründung: Ausgangslage: Die Städtische Musikschule Lahr ist ein wichtiger Partner in der kommunalen Bildungslandschaft und ermöglicht eine durchgehende musikalische Bildung vom Kleinkindes- bis ins Erwachsenenalter. Sie bietet von niederschwelligen bis hin zu berufsvorbereitenden Angeboten eine breitgefächerte Bildungspalette an. Ziel ist es auch, einer großen Bandbreite der Lahrer Bevölkerung bezahlbaren Musikschulunterricht zu ermöglichen. Dies wird einerseits über die Entgeltstruktur mit unterschiedlichen Ermäßigungen (z. B. berücksichtigt die Lahr-Pass-Ermäßigung die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nutzenden) wie auch durch eine auf hohe Belegungsquoten ausgerichtete Unterrichtsorganisation (Gruppenangebote oder Unterricht im Klassenverband) oder flexible personalwirtschaftliche Werkzeuge (nachfrageabhängiger Einsatz von Honorarkräften) erreicht. 1. Entgeltordnung (Anlage 1) 1.1 Allgemeine Erläuterungen Eine Erhöhung der Entgelte soll nicht vorgenommen werden, da die Entgelte der Musikschule Lahr über dem Durchschnitt der Entgelte deutscher Musikschulen liegt. Einrichtung Musikschule Lahr Musikschule Offenburg Musikschule Achern/Oberkirch Musikschule Freiburg Bundesdurchschnitt Landesdurchschnitt Entgelt Schüler 30 Min. Entgelt Schüler 45 Min. 84,00 € 126,00 € 85,00 € 113,00 € 78,00 € 104,00 € 79,50 € 119,25 € 61,00 € 69,95 € 88,00 € 100,40 € Drucksache 239/2022 Seite 3 1.2 Erläuterungen zum Textteil Entgeltordnung Die Entgeltübersicht wurde überarbeitet und dem jetzigen Stand der Unterrichtsangebote angepasst. Unter anderem wurden die Angebote Werkstattangebote, Cajon Kids und Drum Kids herausgenommen und ein Großgruppentarif für Gruppen ab vier Schüler:innen aufgenommen. Die Vermietung von Leihinstrumenten wird eingestellt, somit soll die Instrumentenmiete entfallen. 1.3 Als öffentliche Musikschule soll entsprechend den VDM-Richtlinien die Musikschule Ensemblearbeit anbieten. Künftig soll die Ensemblearbeit in den großen Ensembles der Musikschule für externe Schüler und Schülerinnen geöffnet und kostenfrei angeboten werden. Diese Maßnahme führt nicht zu einem höheren Zuschussbedarf der Musikschule, da diese Angebote sowieso vorgehalten werden. Es werden aber die Ensemblearbeit sowie die Kooperation und Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen gestärkt. 2. Allgemeine Benutzungsbedingungen (Anlage 2) 2.1 Erläuterung zu den Allgemeinen Benutzungsbedingungen In Bezug auf die Allgemeinen Benutzungsbedingungen von 2019 wurden kleinere redaktionelle Änderungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen (u. a. geschlechterneutraler Schreibstil, musikalische Früherziehung ersetzt durch elementare Musikpädagogik). 2.2 Unter § 4 Unterrichtsformen und digitale Angebote sollen Onlineunterricht und Blended Learning in den Benutzungsbedingungen geregelt werden. In Zeiten von Schulschließungen kann somit der Unterricht online erfolgen bzw. kann Präsenzunterricht mit Online-Unterricht unterstützt werden. Die Nummerierung ändert sich somit ab § 4. 2.3 Weiter wurden die Anmelde- und Kündigungsmodalitäten den Wünschen unserer Nutzenden angepasst. Anmeldungen sollen künftig auch zum 15. eines Monats ermöglicht werden (§ 10). Kündigungen werden auch per Email angenommen (§ 12). 2.4 Der Instrumentenverleih wird zum 31.12.2022 von der Musikschule eingestellt. Inzwischen steht auf dem freien Markt ein breitgefächertes Angebot mit besserem Serviceleistungen zur Verfügung. Die Einstellung des Instrumentenverleihs führt zu einer Kostenersparnis, da sich der Aufwand für die Instrumentenversicherung reduziert. Der Bestand an Instrumenten für den Verleih wurde seit Jahren nicht mehr ausgebaut. Die bestehenden Instrumente sollen veräußert werden. § 17 Lehrmittel soll entsprechend angepasst werden. ________________________ Guido Schöneboom Erster Bürgermeister _______________________ Tobias Meinen Leiter Musikschule Anlage(n): Synopse Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.