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Beschlussvorlage (Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: StM
Sachbearbeitung: König

Drucksache Nr.: 239/2022
Az.: 333.000

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / EBM / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.11.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

16.01.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

23.01.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr

Beschlussvorschlag:
I. Der Gemeinderat beschließt die Änderungen der Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Lahr (siehe Synopse).
II. Der Gemeinderat beschließt die Änderungen der Allgemeinen Benutzungsbedingungen
der Städtischen Musikschule Lahr (siehe Synopse).

Drucksache 239/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Seit der Corona-Pandemie konnte die Musikschule Erfahrungen im Online-Unterricht sammeln. Die
daraus entstandenen Verbesserungen sollen dauerhaft erhalten bleiben und in den Allgemeinen Benutzungsbedingungen geregelt werden.

Zielsetzung:
Durch die sinnvolle Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Musikschularbeit soll das Gesamtangebot
für die Nutzer:innen attraktiver und für die Mitarbeiter:innen effizienter werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Begründung:
Ausgangslage:
Die Städtische Musikschule Lahr ist ein wichtiger Partner in der kommunalen Bildungslandschaft und
ermöglicht eine durchgehende musikalische Bildung vom Kleinkindes- bis ins Erwachsenenalter. Sie
bietet von niederschwelligen bis hin zu berufsvorbereitenden Angeboten eine breitgefächerte Bildungspalette an. Ziel ist es auch, einer großen Bandbreite der Lahrer Bevölkerung bezahlbaren Musikschulunterricht zu ermöglichen. Dies wird einerseits über die Entgeltstruktur mit unterschiedlichen Ermäßigungen (z. B. berücksichtigt die Lahr-Pass-Ermäßigung die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nutzenden) wie auch durch eine auf hohe Belegungsquoten ausgerichtete Unterrichtsorganisation (Gruppenangebote oder Unterricht im Klassenverband) oder flexible personalwirtschaftliche Werkzeuge (nachfrageabhängiger Einsatz von Honorarkräften) erreicht.
1. Entgeltordnung (Anlage 1)
1.1 Allgemeine Erläuterungen
Eine Erhöhung der Entgelte soll nicht vorgenommen werden, da die Entgelte der Musikschule Lahr
über dem Durchschnitt der Entgelte deutscher Musikschulen liegt.
Einrichtung
Musikschule Lahr
Musikschule Offenburg
Musikschule Achern/Oberkirch
Musikschule Freiburg
Bundesdurchschnitt
Landesdurchschnitt

Entgelt Schüler 30 Min. Entgelt Schüler 45 Min.
84,00 €
126,00 €
85,00 €
113,00 €
78,00 €
104,00 €
79,50 €
119,25 €
61,00 €
69,95 €

88,00 €
100,40 €

Drucksache 239/2022

Seite 3

1.2 Erläuterungen zum Textteil Entgeltordnung
Die Entgeltübersicht wurde überarbeitet und dem jetzigen Stand der Unterrichtsangebote angepasst.
Unter anderem wurden die Angebote Werkstattangebote, Cajon Kids und Drum Kids herausgenommen
und ein Großgruppentarif für Gruppen ab vier Schüler:innen aufgenommen. Die Vermietung von Leihinstrumenten wird eingestellt, somit soll die Instrumentenmiete entfallen.
1.3 Als öffentliche Musikschule soll entsprechend den VDM-Richtlinien die Musikschule Ensemblearbeit
anbieten. Künftig soll die Ensemblearbeit in den großen Ensembles der Musikschule für externe Schüler
und Schülerinnen geöffnet und kostenfrei angeboten werden. Diese Maßnahme führt nicht zu einem
höheren Zuschussbedarf der Musikschule, da diese Angebote sowieso vorgehalten werden. Es werden
aber die Ensemblearbeit sowie die Kooperation und Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen
gestärkt.
2. Allgemeine Benutzungsbedingungen (Anlage 2)
2.1 Erläuterung zu den Allgemeinen Benutzungsbedingungen
In Bezug auf die Allgemeinen Benutzungsbedingungen von 2019 wurden kleinere redaktionelle Änderungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen (u. a. geschlechterneutraler Schreibstil, musikalische
Früherziehung ersetzt durch elementare Musikpädagogik).
2.2 Unter § 4 Unterrichtsformen und digitale Angebote sollen Onlineunterricht und Blended Learning in
den Benutzungsbedingungen geregelt werden. In Zeiten von Schulschließungen kann somit der Unterricht online erfolgen bzw. kann Präsenzunterricht mit Online-Unterricht unterstützt werden.
Die Nummerierung ändert sich somit ab § 4.
2.3 Weiter wurden die Anmelde- und Kündigungsmodalitäten den Wünschen unserer Nutzenden angepasst. Anmeldungen sollen künftig auch zum 15. eines Monats ermöglicht werden (§ 10). Kündigungen
werden auch per Email angenommen (§ 12).
2.4 Der Instrumentenverleih wird zum 31.12.2022 von der Musikschule eingestellt. Inzwischen steht auf
dem freien Markt ein breitgefächertes Angebot mit besserem Serviceleistungen zur Verfügung.
Die Einstellung des Instrumentenverleihs führt zu einer Kostenersparnis, da sich der Aufwand für die
Instrumentenversicherung reduziert.
Der Bestand an Instrumenten für den Verleih wurde seit Jahren nicht mehr ausgebaut. Die bestehenden
Instrumente sollen veräußert werden. § 17 Lehrmittel soll entsprechend angepasst werden.

________________________
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

_______________________
Tobias Meinen
Leiter Musikschule

Anlage(n):
Synopse
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.