Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) - Budgeteinheit BGL-Kostenerstattungen / Abt. Öffentliches Grün)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
15. Mai 2023
15. Mai 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 72/2023 Az.: 602 Sottru An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 24.04.2023 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 15.05.2023 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) - Budgeteinheit BGL-Kostenerstattungen / Abt. Öffentliches Grün Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 auf der Budgeteinheit „BGLKosten Grün“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 142.000 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in den Kostenstellen 2530 5001 (Stadtpark) in Höhe von 55.500 Euro, Kostenstelle 4240 5001 (Stegmattensee) in Höhe von 9.500 Euro, Kostenstelle 4241 5003 (Sportplätze Kernstadt) in Höhe von 16.500 Euro, Kostenstelle 5410 5003 (Brunnen) in Höhe von 13.500 Euro, Kostenstelle 5510 5621 (Minigolfanlage) in Höhe von 6.000 Euro und in der Kostenstelle 5540 5000 (Biotope) in Höhe von 41.000 Euro. Zusammenfassende Begründung: Im Haushaltsjahr 2022 sind die BGL Kosten für die Pflege und den Unterhalt der Grün- und sportflächen höher ausgefallen als erwartet. Der Planansatz von 3.203.000 Euro wurde um 141.218,66 Euro überschritten. Drucksache 72/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit sowie Zielsetzung und Maßnahmen: Deckung der Mittelüberschreitung Begründung: In der Budgeteinheit „BGL-Kosten Grün“ kam es im Jahr 2022 zu Mehraufwendungen bei den BGL Leistungen. Diese sind vor allem bedingt durch Nutzungsintensität der Anlagen, und der damit einhergehenden Pflege und Instandhaltungserfordernissen. Auch der Witterungsverlauf, hier insbesondere Bewässerungsaufwendungen haben einen deutlichen Einfluss auf die jährliche Kostenentwicklung. Hinzu kommet aber auch der ständige Flächenzuwachs durch die Entwicklung neuer Baugebiete und Infrastrukturprojekte. Deutliche Mehraufwendungen gab es vor allem bei der allgemeinen Pflege und Unterhaltung der Grünund Parkanlagen als auch bei der Sportplatzpflege in der Kernstadt. Auf anderen Kostenstellen im Querbudgetkonnten auch Einsparungen verzeichnet werden, welche den Fehlbetrag nur teilweise auffangen können. In Summe bleibt aber eine Planabweichung in Höhe von 141.218,66 € gegenüber einem Haushaltsansatz 2022 von 3.203.000,00 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in den Kostenstellen: Kostenstelle 2530 5001 (Stadtpark) in Höhe von 55.500 Euro Kostenstelle 4240 5001 (Stegmattensee) in Höhe von 9.500 Euro Kostenstelle 4241 5003 (Sportplätze Kernstadt) in Höhe von 16.500 Euro Kostenstelle 5410 5003 (Brunnen) in Höhe von 13.500 Euro Kostenstelle 5510 5621 (Minigolfanlage) in Höhe von 6.000 Euro Kostenstelle 5540 5000 (Biotope) in Höhe von 41.000 Euro Insgesamt Einsparungen in Höhe von 142.000 Euro Durch den Buchungsschluss und der Abrechnung von einigen BGL-Leistungen konnte die Vorlage erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Guido Schöneboom Richard Sottru Erster Bürgermeister Abteilungsleitung Anlage(n): Drucksache 72/2023 Seite 3 Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.