Informationsvorlage (Planungen zur Tiefengeothermie im Raum Lahr)
26. Juni 2023
Informationsvorlage Federführende Stelle: St. Umwelt Sachbearbeitung: Kaiser Drucksache Nr.: 111/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 202 / 61 / ZS04 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Gemeinderat zur Kenntnis öffentlich 26.06.2023 Betreff: Planungen zur Tiefengeothermie im Raum Lahr Mitteilung: Die Informationen zu den aktuellen Planungen für Geothermie im Raum Lahr durch diese Vorlage und durch den Vortrag der badenovaWÄRMEPLUS in der Sitzung werden zur Kenntnis genommen. Drucksache 111/2023 Seite 2 Sachdarstellung Die Energieversorgung der Vergangenheit hat durch die intensive Nutzung von fossilen Energieträgern wie Torf, Kohle, Erdöl und Erdgas seit der Industrialisierung den menschengemachten Klimawandel verursacht. Die Energieversorgung der Zukunft ist daher auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger ausgerichtet, die nicht zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen beitragen. Zu den erneuerbaren Energieträgern zählen Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Geothermie oder Erdwärme bezeichnet die in der Erdkruste gespeicherte Energie. Sie ist eine nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche Energiequelle und kann je nach Temperaturniveau und Ergiebigkeit zum Heizen, Kühlen oder zur Stromerzeugung genutzt werden. Unterschiedliche Nutzungssysteme der geothermischen Energie © Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Der Oberrheingraben hat grundsätzlich gute geothermische Potentiale, insbesondere für eine hydrothermale Nutzung und kann daher einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Energieversorgung leisten. Das Gebiet um Lahr soll in den nächsten Jahren intensiver betrachtet werden, deshalb wurde von der badenova beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken beantragt (siehe Information der badenova vom 30.03.2023). In das Erlaubnisverfahren werden als Träger öffentlicher Belange – die betroffenen Kommunen, das Landratsamt Ortenaukreis und der Verband Südlicher Oberrhein – eingebunden und können eine Stellungnahme abgeben. Lahrer Untersuchungsfeld für Erdwärme, Lithium und Sole © badenovaWÄRMEPLUS Drucksache 111/2023 Seite 3 Eine mögliche Erlaubnis durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau bedeutet eine zeitlich begrenzte Reservierung des Gebietes zur Aufsuchung ausschließlich für die badenova und damit eine Absicherung ihrer unternehmerischen Interessen und Investitionen gegenüber der gewerblichen Konkurrenz. Wesentlicher Bestandteil des Aufsuchungsprozesses sind die Beschaffung, Auswertung und Modellierung vorhandener Daten. Technische Maßnahmen sind mit dieser Erlaubnis nicht verbunden; sie benötigen eine Zulassung im Rahmen eines bergrechtlichen Betriebsplanes. Phasen bei der Erkundung von Erdwärme © badenovaWÄRMEPLUS Der Technische Ausschuss wurde am 08.02.2023 im nichtöffentlichen Teil durch Vertreter der badenovaWÄRMEPLUS über den Aufsuchungsantrag und die Planungen zur Tiefengeothermie informiert. Über den Inhalt der Stellungnahme zum Aufsuchungsantrag wurde der Technische Ausschuss am 10.05.2023 informiert. Die Stellungnahme fällt in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung und wurde aus Fristgründen am 15.05.2023 versendet: „Gegen das oben genannte Vorhaben bestehen in diesem Stadium seitens der Stadt Lahr zunächst keine Bedenken, Anmerkungen oder Einwände. Eine gut abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit und Einbeziehung der Bürgerschaft von Seiten des Antragsstellers ist der Stadt Lahr ein besonderes Anliegen. Wir bitten weiterhin um Beteiligung am Verfahren.“ Diese Vorlage und der Vortrag der badenovaWÄRMEPLUS in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates dienen zur allgemeinen Information und als Ausblick auf das weitere Verfahren. Die Stadt Lahr unterstützt seit vielen Jahren aktiv die Energiewende und sieht die mögliche Nutzung der Geothermie – insbesondere der hydrothermalen Tiefengeothermie – für das Gebiet der Stadt Lahr als wichtige Zukunftschance. Für das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes kann die Geothermie als erneuerbare Energieträger einen wertvollen Beitrag leisten, bei einer geringen Flächennutzung hat sie eine hohe Effizienz, ist grundlastfähig und kann für Wärme- und Kältezwecke genutzt werden. Die Ziele des Landes Baden-Württemberg bei der Kommunalen Wärmeplanung und die Energie und Klima-Ziele der Stadt Lahr könnten damit klimafreundlich und nachhaltig erreicht werden. Bis zu einer möglichen Bohrung und Gewinnung von Hydrothermie sind weitere umfangreiche und mehrstufige behördliche Verfahren und Prüfungen zum Beispiel nach Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht erforderlich. Mögliche Risiken werden vor einer Genehmigung von den zuständigen Behörden gründlich bewertet und berücksichtigt. Soweit das Gebiet der Stadt Lahr im Verfahren weiter betroffen ist, wird die Stadt Lahr als Trägerin öffentlicher Belange auch weiter einbezogen werden. Neben dieser rechtlich vorgeschriebenen Beteiligung, wird es in Abstimmung zwischen der Stadt Lahr und der badenovaWÄRMEPLUS eine begleitende Bürgerinformation und -beteiligung geben, die derzeit noch abgestimmt wird. Tilman Petters Bürgermeister Anlage(n): Manfred Kaiser Leiter der Stabsstelle Umwelt Drucksache 111/2023 Anlage0 Seite 4