Beschlussvorlage (Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen)
26. Juni 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Moser Drucksache Nr.: 57/2023 Az.: - 454.4321 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 12.04.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 26.04.2023 und Sport vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 12.06.2023 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 26.06.2023 beschließend öffentlich Betreff: Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr fördert neue Einrichtungen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen mit einem monatlichen Zuschuss zur Kaltmiete in Höhe von maximal 1.200 €. Dieser Zuschuss wird nachrangig nach einer möglichen zusätzlichen Förderung des Ortenaukreises gewährt, wenn alle fachlichen sowie rechtlichen Voraussetzungen für einen Betrieb erfüllt sind. 2. Die Stadt Lahr gewährt jeder neuen Einrichtung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen einen einmaligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.000 €. 3. Sofern im Haushaltsplan 2023 unter der Kostenstelle 36505056 (Kindertagespflege) überplanmäßige Ausgaben entstehen, ist vom Fachamt ein Deckungsvorschlag zu erarbeiten. Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind unter der Kostenstelle 36505056 entsprechende Haushaltsmittel anzumelden. Zusammenfassende Begründung: Die Kindertagespflege ist eine wichtige Betreuungsoption für Kinder, insbesondere für unter 3-Jährige sowie ergänzend für über 3-Jährige und kann in vielen Fällen eine gute Alternative oder Ergänzung zur Betreuung in einer Kindertagesstätte darstellen. Die Betreuung in anderen geeigneten Räumen außerhalb des eigenen Haushalts einer Tagespflegeperson bietet zahlreiche Vorteile. Da der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen stetig steigt und sich der Bedarf mit den vorhandenen Kindergartenplätzen nicht decken lässt, weichen viele Eltern auf die gleichwertige Betreuung (vgl. § 24 SGB VIII) über die Kindertagespflege aus. In den letzten Jahren ist auch hier das Angebot an Kindertagespflegeeinrichtungen gewachsen. Deshalb wird auch mit weiteren Kindertagespflegeprojekten in Drucksache 57/2023 Seite 2 der Zukunft gerechnet. Bislang wurde die finanzielle Förderung durch die Stadt in Form eines Zuschusses zur Kaltmiete einzelfallbezogen beraten und beschlossen. Um das Verfahren künftig zu vereinfachen und einheitliche Förderregelungen zu treffen, soll nun ein Grundsatzbeschluss zur Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen getroffen werden. Drucksache 57/2023 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der aktuellen Bedarfsplanung fehlen in Lahr bei einem angenommen Betreuungsbedarf von 42,6 % 124 Plätze im U3-Bereich und 290 Plätze im Bereich der Kinder über 3 Jahre. Die Kindertagespflege ist ein ergänzender Baustein eines qualifizierten und vielfältigen Kinderbetreuungssystems, in dem vor allem Kinder unter drei Jahren betreut und gefördert werden. Sie kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen ausgeübt werden. Durch die Möglichkeit der Betreuung in anderen geeigneten Räumen tritt die Kindertagespflege als bisher familiennahe Form der Kinderbetreuung in einen Bereich ein, der in seiner Erscheinungsform einer Kindertageseinrichtung ähnelt. Sie zeichnet sich insbesondere durch die familienähnliche, individuelle Betreuungsform sowie die hohe Flexibilität des Betreuungskonzepts aus. Die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR – Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) ist eine gleichwertige alternative Betreuungsform, die einen wertvollen Beitrag zur stückweisen Verringerung des Mangels an Krippen- und Kindergartenplätzen im Bereich der Stadt Lahr leistet. Auch der Ortenaukreis hat sich im vergangenen Jahr zum Ziel gesetzt, die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen auszubauen, um so auf die enorm gestiegenen Bedarfe an Betreuungsplätzen zu reagieren sowie den Vorstellungen der Tagespflegepersonen entgegenzukommen. Im Ortenaukreis wurde der Bereich der Kindertagespflege vom Jugendamt an das Diakonische Werk delegiert. Das Diakonische Werk überprüft und begleitet Tagepflegepersonen und steht bei der Vermittlung von Betreuungsverhältnissen als Ansprechpartner zur Verfügung. Seit dem Jahr 2018 gewährt die Stadt Lahr Tagespflegepersonen im Stadtgebiet Lahr, ergänzend zu den laufenden Geldleistungen des Ortenaukreises von in der Regel 6,50 € pro Kind pro Stunde, einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Form einer monatlichen Platzpauschale für die Betreuung von Kindern in Randzeiten. Außerdem fördert die Stadt Lahr bereits die bestehende Kindertagespflege „Florentine“, welche sich in anderen geeigneten Räumen befindet, mit einem monatlichen Gesamtzuschuss in Höhe von 1.130 €. Ein geplantes Projekt für eine neue Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen scheiterte in der Vergangenheit an der baurechtlichen Zulässigkeit der Immobilie. Zielsetzung: Kindertagespflegepersonen, die in anderen geeigneten Räumlichkeiten, die ausschließlich für die Kindertagespflege genutzt werden, betreuen, erhalten zukünftig monatlich einen gedeckelten Mietzuschuss in Höhe von maximal 1.200 € zur Kaltmiete. Folgende Voraussetzungen sind hierbei einzuhalten: • • • • • Es handelt sich um eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen. Mindestens zwei Tagespflegepersonen betreuen gleichzeitig sieben bis neun Kinder (vgl. Nr. 1.2 c. der VwV Kindertagespflege). Es liegt eine gültige Kindertagespflegeerlaubnis vor. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Betreuung der 0 bis 3-jährigen Kinder. Die Geeignetheit der Räumlichkeiten (insbesondere die baurechtliche Zuverlässigkeit und ggf. Nutzungsänderung) wurde durch das Landratsamt Ortenaukreis festgestellt. Drucksache 57/2023 Seite 4 Der Mietzuschuss ist formlos zu beantragen. Als Nachweis ist der Mietvertrag, aus dem die Höhe der Miete und die Größe der Wohnung hervorgehen müssen, bei der Stadt einzureichen. Sollten sich vorrübergehende, kurzzeitige Vakanzen bei den Betreuungsplätzen ergeben, stellen diese die finanzielle Förderung nicht in Frage. Des Weiteren werden die Betreiber der Kindertagespflegeeinrichtungen in anderen geeigneten Räumen dazu aufgefordert im Rahmen einer vierteljährlichen Meldung die Zahlen der betreuten Kinder dem Fachamt offenzulegen. Beispiel Kindertagespflege „Kleine Elfen“ Die Kindertagespflege „Kleine Elfen“ ist als künftige Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen und als Großtagespflege von zwei pädagogischen Fachkräften mit der Zusatzqualifikation zur Tagesmutter konzipiert und geleitet. Unterstützt werden sollen sie von einer frei beruflichen Tagesmutter und einer Zusatzkraft (gefördert vom Jugendamt). Eine Reinigungskraft kümmert sich um die Sauberkeit der Kindertageseinrichtung. Die Räumlichkeiten und der Standort der Kindertageseinrichtung befinden sich in der Marktstraße 32 im Zentrum der Stadt. Die Wohnung hat eine Fläche von ca. 200 m². Durch die externen Betreuungsräume und den fachlichen Qualifikationen der Tagespflegepersonen soll der Betreuungsumfang vollständig mit maximal neun Kindern gleichzeitig und 15 Sharingplätzen ausgeschöpft werden. Durch die hohe Nachfrage an Krippenplätzen beläuft sich die Zielgruppe auf die 0 bis 3-jährigen Kinder. Ergänzend wäre auch eine Betreuung von Kindern über 3 Jahren möglich. Die Kindertagespflegeeinrichtung soll 30 Schließtage haben. Je nach Betreuungswunsch sind die gewählten Stunden in den Betreuungszeiten frei wählbar. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Stunden außerhalb der angegebenen Zeiten zu buchen, zum Beispiel auch am Wochenende. Mit den „Kleine Elfen“ möchten die Gründerinnen das Angebot der Kindertagesstätten ergänzen und weitere Betreuungsplätze schaffen. Das Projekt ist bereits fachlich vorgeprüft und soll noch im laufenden Jahr umgesetzt werden. Perspektivisch können sich die zwei Gründerinnen vorstellen weitere Tagesmütter bei sich einzustellen und das Betreuungsangebot in den nächsten Jahren weiter auszubauen. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Eine mögliche Alternative zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wäre der Neubau von neuen Kindertagesstätten mit einem Krippenangebot. Aufgrund der aktuellen finanzwirtschaftlichen Situation sind bei Neubauten mit hohen Investitionskosten zu rechnen. Die Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen setzt hier als kostengünstigere Maßnahme an, um in einem schnelleren und vereinfachteren Verfahren weitere Betreuungsplätze im U3-Bereich zu schaffen. Außerdem wirkt sie gleichzeitig dem Personalmangel entgegen, da die Tagespflegepersonen sich bewusst für die Selbstständigkeit und dieses Berufsfeld entscheiden. Drucksache 57/2023 Seite 5 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dar- gestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten. Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Die Verwaltung schlägt vor neue Einrichtungen der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen zukünftig mit einem Zuschuss zur Kaltmiete zu fördern. Der freiwillige Zuschuss ist auf maximal 1.200 € im Monat gedeckelt. Gleichzeitig wird ein einmaliger Zuschuss für Erstausstattungen in Höhe von 1.000 € gewährt. Mit der freiwilligen Leistung und der Stärkung der Kindertagespflege können für die derzeit noch nicht erfüllte Bedarfsdeckung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, hohe Investitionen in Kindertageseinrichtungen (Gebäude bzw. Mieten bei Investorenmodellen) eingespart werden. Die Kindertagespflege „Kleinen Elfen“ plant einen Betriebsbeginn noch im laufenden Jahr. Ab der Inbetriebnahme würden für die Stadt monatliche Aufwendungen in Höhe von 1.200 € sowie ein einmaliger Ausstattungszuschuss anfallen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wären unter der Kostenstelle 36505056 (Kindertagespflege) zusätzliche jährliche Ausgaben in Höhe von 14.400 € für die Kindertagespflege „Kleine Elfen“ zu berücksichtigen. Weitere neue Projekte der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wären frühestens ab 2024 genehmigungs- und förderfähig. Die Förderung der Kindertagespflege durch die Stadt Lahr ist nachrangig nach einer Förderung durch das Landratsamt Ortenaukreis bzw. weitere Fördermöglichkeiten zu sehen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Dewes Amtsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.