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Beschlussvorlage (Bebauungsplan NASSACKER-OST, 1. Erweiterung, im Stadtteil Kuhbach - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Löhr

Drucksache Nr.: 131/2023
Az.: - 0687 Lö/VD

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.06.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Kuhbach

20.06.2023

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

05.07.2023

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

17.07.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan NASSACKER-OST, 1. Erweiterung, im Stadtteil Kuhbach
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele

Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes NASSACKER-OST, 1. Erweiterung gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung
13a BauGB.

erfolgt

als

Bebauungsplan

der

Innenentwicklung

gemäß

3. Die Planungsziele vom 9. Juni 2023 werden gebilligt.

Zusammenfassende Begründung:
Die Bebauungsplan-Erweiterung ist notwendig, um für ein konkretes Bauvorhaben die
Sozialwohnungsquote und angemessene städtebauliche Qualitäten zu sichern.

Drucksache 131/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Für das Bestandsgebäude Kuhbacher Hauptstraße 31 (Flurstück Nummer 93) liegt ein Bauantrag vor,
welcher im Zusammenhang mit einem derzeit im Bau befindlichen Neunfamilienhaus auf dem gleichen
Grundstück die Kriterien der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen
erfüllt.
Geplant sind Umnutzung und Umbau (mit energetischer Sanierung) eines bestehenden Wohn- und
Geschäftshauses mit 10 Wohneinheiten in ein reines Wohngebäude mit künftig 16 Wohnungen. Der
Getränkehandel im Erdgeschoss soll dementsprechend zu Wohnen umgenutzt werden. Auf dem
Grundstück entstehen also in der Summe 15 neue Wohnungen. Außerdem ist anstatt des bisherigen
Satteldaches ein Staffelgeschoss mit unbegrüntem Flachdach mit Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Die Parkierung erfolgt oberirdisch mit 34 Stellplätzen für beide Gebäude mit insgesamt 25 Wohnungen.
Auf einem gut 8 m breiten Streifen des Flurstücks parallel zur südlichen Grundstücksgrenze gilt der seit
1976 rechtsverbindliche Bebauungsplan NASSACKER-OST. Er setzt hier eine (bislang nicht realisierte)
Straße fest. Ansonsten ist auf dem Grundstück kein Bebauungsplan vorhanden. Der bestehende Bebauungsplan soll nun mittels einer 1. Erweiterung auf das gesamte Grundstück ausgedehnt werden.
Gemäß § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. In einem
Städtebaulichen Vertrag müssen dann die entsprechenden Bindungen eingegangen werden, wie es
den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum entspricht.
In dem Bebauungsplan können weitere Festsetzungen getroffen werden. Die wesentlichen städtebaulichen Planungsziele sind als Anlage beigefügt.
Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan NASSACKER-OST, 1. Erweiterung gefasst werden. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst das oben genannte Grundstück mit
einer Gesamtgröße von ca. 2.500 m².
Die Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Tilman Petters

Sabine Fink

Drucksache 131/2023

Seite 3

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Planungsziele
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.