Beschlussvorlage (Fachkräftemangel in Kitas – Verstetigung von Quereinsteigerprogrammen)
17. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Guth Drucksache Nr.: 117/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 102 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 28.06.2023 und Sport vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 03.07.2023 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 17.07.2023 beschließend öffentlich Betreff: Fachkräftemangel in Kitas – Verstetigung von Quereinsteigerprogrammen Beschlussvorschlag: Dem vorgeschlagenen Ausbau- und Verstetigungsprogramm wird zugestimmt. Alle Fördermöglichkeiten über die Arbeitsagentur werden ausgeschöpft. Zusammenfassende Begründung: Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels und den bisher positiven Erfahrungen mit der Qualifikation von Quereinsteiger*innen aus anderen Berufsgruppen sollen die bisherigen Programme ausgebaut und verstetigt werden. Drucksache 117/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Um dem steigenden Fachkräftemangel in den städtischen Kindertagesstätten zu begegnen, hat die Stadt Lahr bereits im September 2020 ein innovatives Konzept für Quereinsteiger*innen aus anderen Berufsgruppen aufgelegt. In Kooperation mit der Merian Schule in Freiburg konnten sich vier Quereinsteiger*innen im Rahmen eines 2-jährigen Kurses und paralleler Tätigkeit in den städtischen Kitas erfolgreich auf die Schulfremdenprüfung vorbereiten und stehen der Stadt Lahr nach dem Abschluss des Anerkennungsjahres ab dem Kitajahr 2023/2024 als staatlich anerkannte Fachkräfte zur Verfügung. Bereits im Anerkennungsjahr als Erzieherin sind die Beschäftigten als Fachkräfte entsprechend § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG BW) auf den Personalschlüssel anrechenbar und danach selbstverständlich als vollwertige Fachkräfte anerkannt. Während der beiden Vorbereitungsjahre wurden die Quereinsteigerinnen von der Stadt Lahr parallel in Teilzeit beschäftigt. Eine angemessene und adäquate Bezahlung nach TVÖD S4 wurde zu 100% durch die Stadt getragen. Parallel zu diesem Modell kooperiert die Stadtverwaltung seit 2020 mit der Arbeitsagentur Offenburg und der Elly-Heuss-Knapp Schule in Bühl. Weitere 7 Quereinsteigerinnen absolvieren im Rahmen der dreijährigen „Praxis-Integrierten-Ausbildung PIA“ ihre Praxistage in städtischen Kindertageseinrichtungen und besuchen parallel die Fachschule in Bühl. Die Kosten für die Ausbildung und Vergütung über die 3 Jahre trägt zu zwei Dritteln die Agentur für Arbeit und zu einem Drittel die Stadt Lahr. Voraussichtlich werden auch aus dieser Gruppe der Stadt Lahr weitere staatlich anerkannte Fachkräfte zum Kitajahr 2023/2024 zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund dieser positiven Erfahrungen hat die Stadt Lahr sich im Jahr 2021 erfolgreich um eine weitere Projektförderung bemüht, das im Förderprogramm „Trägerspezifische innovative Projekte“ des Landes Baden-Württemberg umgesetzt und aus Mitteln des Bundes im Rahmen des GuteKiTa-Gesetzes bis 31.05.2023 zu 100% gefördert wurde. Begleitet wurde die Stadt Lahr hierbei vom Städtetag Baden-Württemberg. Ziel der Stadtverwaltung war es, neue Impulse für die Kitas durch den Aufbau von multiprofessionellen Teams zu setzen. Es ist gelungen, 12 Projektmitarbeiter*innen für 7 städtische Kitas aus den Bereichen Sozialarbeit/Heilpädagogik, Natur, Sport/Bewegung sowie Musik/Kunst zu finden. Entsprechend des jeweiligen Erfahrungshintergrundes der Quereinsteigerinnen sollten gezielt zusätzliche pädagogische Projekte in den Kitas entwickelt und durchgeführt werden. Die Bedürfnisse und Herausforderungen der Kinder standen hierbei im Vordergrund. Parallel dazu besteht für die Projektmitarbeitenden, unterstützt durch die Stadt Lahr und die MerianSchule in Freiburg, auch hier die Möglichkeit einer Berufsqualifizierung als Erzieherin mit der Perspektive nachhaltig als Fachkraft beschäftigt zu werden. Diese Chance nutzen 5 der Projektmitarbeiterinnen, indem die den Kurs zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung bzw. ein Fernstudium in Kindheitspädagogik absolvieren. Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels und der bisher durchweg positiven Erfahrungen mit der Beschäftigung und Qualifizierung von Quereinsteiger*innen, gilt es nun die bisherigen Bemühungen zu verstetigen und mit den in Lahr ansässigen Bildungspartnern tragfähige Bildungspartnerschaften in Kooperation mit der Arbeitsagentur auf- und auszubauen. Drucksache 117/2023 Seite 3 Zielsetzung: Beschäftigung und Qualifizierung weiterer Quereinsteiger*innen zur Sicherung des Personalbedarfs in den Lahrer Kitas. Maßnahmen: • • • • • • Ab dem Kitajahr 2023/2024 wird jährlich für jede städtische Kita eine weitere Quereinsteigerstelle geschaffen. Die Stellen sind je nach Maßnahme und Programm in TVöD SuE 2 bis 4 eingruppiert. Die Möglichkeiten der Qualifizierung können je nach Bewerber*in aus folgenden Maßnahmen bestehen: Grundkurs Kita + Deutschkenntnisse (1 Jahr), PiA-Quereinstieg (3 Jahre), Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung (2 Jahre + Anerkennungsjahr), Direkteinstieg Kita (modular 12 Jahre). Die Stadt Lahr fördert darüber hinaus bei anderen Lahrer Kitaträgern die Schaffung einer Quereinsteigerstelle pro Einrichtung und Kitajahr über die Betriebskosten. Die Kooperation mit der Maria-Furtwängler-Schule und der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) werden auf- bzw. ausgebaut. Die Maria-Furtwängler-Schule plant perspektivisch den Ausbildungsgang „Direkteinstieg Kita“ und die DAA einen möglichen Grundkurs Kita + Deutschkenntnisse sowie einen Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung ab dem Kitajahr 2023/2024. Somit wäre gewährleistet, dass Lahrer Interessierte auch in Lahr qualifiziert werden können. Mit den weiteren Fachschulen: Regine Jolberg Schule in Lahr sowie Merianschule in Freiburg und Elly-Heuss-Knapp-Schule wird weiterhin kooperiert. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch über die Arbeitsagentur gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur werden soweit als möglich ausgeschöpft. Nach Möglichkeit und Eignung werden die Quereinsteiger*innen als Zusatzkräfte auf den Stellenschlüssel angerechnet, insbesondere dort wo Planstellen unbesetzt sind und ansonsten Betreuungszeiten eingeschränkt werden müssten. Beispiele möglicher Förderungen durch die Arbeitsagentur: Direkteinstieg Kita: Der Arbeitgeber bezahlt dem/der Arbeitnehmer*in ein übliches tarifliches Gehalt. Die Arbeitsagentur gewährt dem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 100% der Differenz zum üblichen Ausbildungsentgelt. Darüber hinaus übernimmt die Agentur 100% der Lehrgangskosten sowie ggf. Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten sowie eine Ausbildungsprämie. PiA-Quereinstieg: Die Arbeitsagentur beteiligt sich über 3 Jahre mit 75% an den Personalkosten und darüber hinaus an den Lehrgangskosten und ggf. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten sowie Ausbildungsprämie. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Wenn die Maßnahmen nicht ausgebaut und verstetigt werden, drohen in der Zukunft durch den größer werdenden Fachkräftemangel erhebliche Einschränkungen in den Betreuungsformen und -zeiten der Kitas. Drucksache 117/2023 Seite 4 Ergänzend strebt die Stadtverwaltung an, über eine breit angelegte Image- und Recruiting-Kampagne weiteres Fachpersonal für die städtischen Kitas zu gewinnen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Begründung: Je nach Qualifizierungsmodell und Eingruppierung nach TVöD liegen die jährlichen Mehrkosten pro Quereinsteigerstelle bei rund 42.000 Euro bis 48.000 Euro (Stand Mai 2023). Da die unterschiedlichen Programme teils umfangreich von der Arbeitsagentur gefördert werden und die zusätzlichen Stellen teilweise auf den verbindlichen Stellenschlüssel angerechnet werden können, ist von deutlich geringeren Mehrkosten auszugehen. Aus vorherigen Förderprogrammen ist ein Förderumfang von 2/3 abgeleitet. Für die 9 städtischen Einrichtungen bedeutet dies einen Mehraufwand von jährlich bis zu 144.000 Euro. Bei den 23 Einrichtungen der kirchlichen und freien Träger wären dies bis zu 368.000 Euro, die über die Betriebskosten abzurechnen wären. Dies stellt die voraussichtlich verbleibende Netto-Belastung dar. Im städtischen Stellenplan werden die oben aufgeführten Brutto-Personalkosten veranschlagt und die Erstattungen als Erträge gebucht. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Cornelia Guth Leitung Abt. 502 Anlage(n): Direkteinstieg_Kita_Factsheet Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.