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Beschlussvorlage (Abgabe der Trägerschaft für die Kita Alleestraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Guth

Drucksache Nr.: 134/2023
Az.: 461.0

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.06.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ausschuss für Soziales, Schulen 28.06.2023
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

26 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

Haupt- und Personalausschuss

03.07.2023

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

17.07.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Abgabe der Trägerschaft für die Kita Alleestraße

Beschlussvorschlag:

Zusammenfassende Begründung:
Das DRK hat Interesse an einer Übernahme der städtischen Kita Alleestraße bekundet. Der
Träger hat sich an anderer Stelle bewährt und mit der freiwerdenden Leitungsstelle wäre
der Zeitpunkt für einen Trägerwechsel geeignet.

Drucksache 134/2023

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Kita Alleestraße ist eine Einrichtung mit sechs Gruppen in städtischer Trägerschaft. Die derzeitige
Leitung hat gekündigt. In diesem Zuge kam das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf die Stadtverwaltung
zu und bekundete Interesse an der Übernahme der Trägerschaft. Da gesetzlich eine Vorrangigkeit anerkannter Träger der Jugendhilfe bei der Vergabe von Kita-Trägerschaften im SGB VIII formuliert ist,
hat sich das zuständige Fachamt mit der Idee auseinandergesetzt und möchte die Übergabe der Trägerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorschlagen.

Zielsetzung:
Stimmt der Gemeinderat der Beschlussvorlage zu, werden im Anschluss umgehend alle formalen notwendigen Schritte eines Betriebsübergangs eingeleitet. Sobald diese abgeschlossen sind, soll der Trägerwechsel erfolgen und realisiert werden.
Maßnahmen:
Bereits bei der Kita Arche Noah konnten Erfahrungen bzgl. eines Trägerwechsels gesammelt werden.
Dies ist in Form eines Betriebsübergangs zu regeln. Die städtischen Beschäftigten können entweder in
der Einrichtung verbleiben und wechseln somit den Arbeitgeber. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim
Arbeitgeber Stadt Lahr zu verbleiben und in einer anderen städtischen Einrichtung eingesetzt zu werden. Für die Elternschaft zeichnen sich keine grundsätzlichen Veränderungen ab. Die ca. 100 Betreuungsplätze bleiben bei einem Trägerwechsel erhalten, ebenso die gewohnte Umgebung der Kinder. Je
nach Entscheidung der Mitarbeitenden kann auch das Team weiterhin als Bezugspersonen für die Kinder vor Ort bleiben. Ggf. können sich kleine Anpassungen des pädagogischen Konzeptes ergeben, die
aber ebenso Folge eines Leitungswechsels wären.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Kita Alleestraße verbleibt in der Trägerschaft der Stadt Lahr. Die Leitungsstelle wird ausgeschrieben.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Finanziell werden sich keine großen Änderungen ergeben. Die Kostenstelle zum Betrieb der Kita innerhalb des Amtes 50 wird aufgelöst und in eine neue Kostenstelle mit finanzieller Förderung über einen
Betriebskostenzuschuss für das DRK überführt. Mit dem neuen Träger wird der allgemein gültige Be-

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triebskostenvertrag abgeschlossen, im Rahmen dessen die Kitas in Lahr von anderen Trägern betrieben werden. Hier ergeben sich ggfs. sogar geringfügige Einsparungen, da das DRK mit derzeit 2,5 %
Verwaltungsoverhead günstiger liegt als die eigenen Verwaltungskosten der Stadt, würde man diese
umrechnen. Mit dem DRK würde zudem ein Mietvertrag zu den Räumlichkeiten abgeschlossen werden,
analog anderer Objekte.
Die Stadt Lahr vermietet das bebaute Grundstück entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen
Mustermietverträgen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in stadteigenen Gebäuden (vgl. GRBeschluss Drucksache Nr. 241/2019). Es sollen also die gleichen Mietbedingungen gelten wie bspw.
für den Martinskindergarten, die Kita St. Elisabeth in Sulz oder den Evangelischen Kindergarten in Langenwinkel.
Aufgrund der interdisziplinären Abhängigkeit zum Vertrag zur kommunalen Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in Lahr wird der Mietvertrag folgerichtig als erste Ergänzung geschlossen. Somit werden beide wesentlichen Vertragsgrundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Gebäuden
der Stadt Lahr zusammengefasst bzw. verknüpft.
Begründung:
Das DRK hat sich in der Lahrer Kita Landschaft als Träger etabliert und führt erfolgreich die siebengruppige Einrichtung (5 Kita- und 2 Hortgruppen) in der Geroldsecker Vorstadt. Einer Übernahme weiterer Einrichtungen steht daher nichts im Wege. Mit Blick auf den zunehmend ansteigenden Kita-Ausbau allgemein und die Übernahme der geplanten Sportkita an der Dammenmühle würde durch einen
Trägerwechsel in der Alleestraße die Anzahl der zu verwaltenden Plätze und Einrichtungen für die Verwaltung konstant bleiben. Eine stetige Zunahme an zu verwaltenden Plätzen inkl. Gebäudeunterhaltung, Personalakquise und -verwaltung, pädagogischer Begleitung etc. ist aus Sicht der Verwaltung
nicht erstrebenswert, da dadurch die notwendigen Ressourcen weiterhin ansteigen würden. Daher begrüßt die Verwaltung den Vorstoß des DRK.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Cornelia Guth
Leitung Abt. 502

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.