Beschlussvorlage (Abgabe der Trägerschaft für die Kita Alleestraße)
17. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Guth Drucksache Nr.: 134/2023 Az.: 461.0 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 28.06.2023 und Sport vorberatend nichtöffentlich 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Haupt- und Personalausschuss 03.07.2023 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 17.07.2023 beschließend öffentlich Betreff: Abgabe der Trägerschaft für die Kita Alleestraße Beschlussvorschlag: Zusammenfassende Begründung: Das DRK hat Interesse an einer Übernahme der städtischen Kita Alleestraße bekundet. Der Träger hat sich an anderer Stelle bewährt und mit der freiwerdenden Leitungsstelle wäre der Zeitpunkt für einen Trägerwechsel geeignet. Drucksache 134/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Kita Alleestraße ist eine Einrichtung mit sechs Gruppen in städtischer Trägerschaft. Die derzeitige Leitung hat gekündigt. In diesem Zuge kam das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf die Stadtverwaltung zu und bekundete Interesse an der Übernahme der Trägerschaft. Da gesetzlich eine Vorrangigkeit anerkannter Träger der Jugendhilfe bei der Vergabe von Kita-Trägerschaften im SGB VIII formuliert ist, hat sich das zuständige Fachamt mit der Idee auseinandergesetzt und möchte die Übergabe der Trägerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorschlagen. Zielsetzung: Stimmt der Gemeinderat der Beschlussvorlage zu, werden im Anschluss umgehend alle formalen notwendigen Schritte eines Betriebsübergangs eingeleitet. Sobald diese abgeschlossen sind, soll der Trägerwechsel erfolgen und realisiert werden. Maßnahmen: Bereits bei der Kita Arche Noah konnten Erfahrungen bzgl. eines Trägerwechsels gesammelt werden. Dies ist in Form eines Betriebsübergangs zu regeln. Die städtischen Beschäftigten können entweder in der Einrichtung verbleiben und wechseln somit den Arbeitgeber. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Arbeitgeber Stadt Lahr zu verbleiben und in einer anderen städtischen Einrichtung eingesetzt zu werden. Für die Elternschaft zeichnen sich keine grundsätzlichen Veränderungen ab. Die ca. 100 Betreuungsplätze bleiben bei einem Trägerwechsel erhalten, ebenso die gewohnte Umgebung der Kinder. Je nach Entscheidung der Mitarbeitenden kann auch das Team weiterhin als Bezugspersonen für die Kinder vor Ort bleiben. Ggf. können sich kleine Anpassungen des pädagogischen Konzeptes ergeben, die aber ebenso Folge eines Leitungswechsels wären. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Kita Alleestraße verbleibt in der Trägerschaft der Stadt Lahr. Die Leitungsstelle wird ausgeschrieben. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Finanziell werden sich keine großen Änderungen ergeben. Die Kostenstelle zum Betrieb der Kita innerhalb des Amtes 50 wird aufgelöst und in eine neue Kostenstelle mit finanzieller Förderung über einen Betriebskostenzuschuss für das DRK überführt. Mit dem neuen Träger wird der allgemein gültige Be- Drucksache 134/2023 Seite 3 triebskostenvertrag abgeschlossen, im Rahmen dessen die Kitas in Lahr von anderen Trägern betrieben werden. Hier ergeben sich ggfs. sogar geringfügige Einsparungen, da das DRK mit derzeit 2,5 % Verwaltungsoverhead günstiger liegt als die eigenen Verwaltungskosten der Stadt, würde man diese umrechnen. Mit dem DRK würde zudem ein Mietvertrag zu den Räumlichkeiten abgeschlossen werden, analog anderer Objekte. Die Stadt Lahr vermietet das bebaute Grundstück entsprechend den vom Gemeinderat beschlossenen Mustermietverträgen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in stadteigenen Gebäuden (vgl. GRBeschluss Drucksache Nr. 241/2019). Es sollen also die gleichen Mietbedingungen gelten wie bspw. für den Martinskindergarten, die Kita St. Elisabeth in Sulz oder den Evangelischen Kindergarten in Langenwinkel. Aufgrund der interdisziplinären Abhängigkeit zum Vertrag zur kommunalen Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in Lahr wird der Mietvertrag folgerichtig als erste Ergänzung geschlossen. Somit werden beide wesentlichen Vertragsgrundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Gebäuden der Stadt Lahr zusammengefasst bzw. verknüpft. Begründung: Das DRK hat sich in der Lahrer Kita Landschaft als Träger etabliert und führt erfolgreich die siebengruppige Einrichtung (5 Kita- und 2 Hortgruppen) in der Geroldsecker Vorstadt. Einer Übernahme weiterer Einrichtungen steht daher nichts im Wege. Mit Blick auf den zunehmend ansteigenden Kita-Ausbau allgemein und die Übernahme der geplanten Sportkita an der Dammenmühle würde durch einen Trägerwechsel in der Alleestraße die Anzahl der zu verwaltenden Plätze und Einrichtungen für die Verwaltung konstant bleiben. Eine stetige Zunahme an zu verwaltenden Plätzen inkl. Gebäudeunterhaltung, Personalakquise und -verwaltung, pädagogischer Begleitung etc. ist aus Sicht der Verwaltung nicht erstrebenswert, da dadurch die notwendigen Ressourcen weiterhin ansteigen würden. Daher begrüßt die Verwaltung den Vorstoß des DRK. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Cornelia Guth Leitung Abt. 502 Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.