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Beschlussvorlage (Einführung einer Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten der Stadt Lahr/Schwarzwald)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Mundinger

Drucksache Nr.: 124/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201 / 302 / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

03.07.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

17.07.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Einführung einer Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten der
Stadt Lahr/Schwarzwald

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten der Stadt Lahr/Schwarzwald. Im Rahmen der neuen Benutzungssatzung wird der Preis von 6 Euro auf 10 Euro pro Nacht und Wohnmobil erhöht.
Als Handhabe gegen Dauerparker wird die Anzahl der Nächtigungen pro Wohnmobil auf
max. drei aufeinanderfolgenden Übernachtungen und 10 Übernachtungen pro Monat begrenzt.

Zusammenfassende Begründung:
Der Wohnmobilstellplatz Breitmatten ist seit Inbetriebnahme ein großer Anziehungspunkt für Wohnmobilisten und hat einen sehr guten Ruf erworben. Der Platz wird das gesamte Jahr hinweg sehr
gut besucht – in der Urlaubszeit und während der Chrysanthema kommt es zu Überbelegungen.
Ein immer wiederkehrendes Problem sind Dauerparker.
Seit Einrichtung des Wohnmobilstellplatzes im Jahr 2016 wurden weder die Standplatzpreise noch
die Wasser- und Stromgebühren erhöht. Mit der Satzung soll eine rechtliche Grundlage für die Anpassung der Entgelte und die Möglichkeit der Ahndung von Dauerparkern geschaffen werden.
Die Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten legt die Parkdauer eindeutig fest, so dass ein Dauerparken begrenzt und touristisches Parken auf den zur Verfügung stehenden Plätzen ermöglicht wird. Eine angepasste Kostenkalkulation soll den gestiegenen Personalkosten beim BGL sowie Preissteigerungen bei Wasser und Strom Rechnung tragen.
Im Vorfeld wurden Vergleichspreise vergleichbarer Wohnmobilstellplätze in der Region eingeholt.
Mit dem neuen Preisgefüge liegt der Lahrer Wohnmobilstellplatz im Durschnitt kommunaler Wohnmobilplätze in der Region.

Drucksache 124/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Übernachtungszahlen sind seit Einrichtung des Wohnmobilstellplatzes im Jahr 2016, bis auf die
beiden Pandemiejahre, stetig gestiegen. Im Jahr 2019 nächtigten an 2.907 Tagen Wohnmobilisten auf
dem Wohnmobilstellplatz Breitmatten. Im Jahr 2022 verzeichnete der Wohnmobilstellplatz eine Steigerung der Übernachtungen um 17 Prozent auf 3.481 Nächtigungen. Die Einnahmen (ÜB, Strom, Wasser)
ergaben im vergangenen Jahr rund 25.751 Euro. Die Ausgaben für die Pflege (BGL), Strom und Wasser
beliefen sich auf 19.473 Euro im Jahr 2022.
Zielsetzung:
1. Anpassung der Entgelte an die gestiegenen Personal- und Infrastrukturkosten.
2. Ahndungsmöglichkeit von Dauerparkern durch die Beschränkung der Parkdauer.
Maßnahmen:
1. Benutzungsordnung Wohnmobilstellplatz.
2. Sporadische Kontrollen der Einhaltung der Benutzungsordnung durch den kommunalen Ordnungsdienst.
Vergleich der Standgebühren mit entsprechenden Wohnmobilstellplätzen:
Stellplatz

PLZ

Ort

Wohnmobilstellplatz Durbach
Festplatz
77770 Durbach
Wohnmobilstellplatz DurbachEbersweier
77770 Durbach

Anzahl Stellplätze

2023 Preis
Nacht u. Fahrzeug

15 Plätze /
Schotterplatz

Stromsäule
1 ÜB = 8 €
für max. 8
zzgl. 1,90 € Kurtaxe Fahrzeuge

6 Plätze /
Schotterplatz

Wohnmobilstellplatz Oberkirch 77704 Oberkirch
Wohnmobilstellplatz GengenGengenbach
77723 bach

37 Plätze /
Schotterplatz

Wohnmobilstellplatz Lahr
77933 Lahr

15 Plätze /
Rasensteine

40 Plätze /
Schotterplatz

Kontrolle
Versorgung Stadt

Stromver1 ÜB = 8 €
sorgung,
zzgl. 1,90 € Kurtaxe Wasser
1 ÜB = 10 €
Stromversorgung,
3 ÜB = 25 €
zzgl. 2 € Kurtaxe
Wasser
Stromver1 ÜB = 10 €
sorgung,
zzgl. 2,15 € Kurtaxe Wasser
1 ÜB = 6 € (bis
2023)
Stromver1 ÜB = 10 € (ab
sorgung,
Wasser
2023)

Kontrollfahrten
Kontrollfahrten
tägliche
Kontrolle
tägliche
Kontrolle
Kontrollfahrten

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Es handelt sich um eine vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenverrechnung. Abschreibungen,
Personalkosten, etc. sind deshalb nicht berücksichtigt.

____________________________
Markus Ibert

____________________________
Friederike Ohnemus

Drucksache 124/2023

Seite 3

Anlage(n):
Benutzungsordnung WoMo 2023
Geltungsbereich
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.