Beschlussvorlage (Einführung einer Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten der Stadt Lahr/Schwarzwald)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
17. Juli 2023
17. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 101 Sachbearbeitung: Mundinger Drucksache Nr.: 124/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 302 / ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 03.07.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 17.07.2023 beschließend öffentlich Betreff: Einführung einer Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten der Stadt Lahr/Schwarzwald Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten der Stadt Lahr/Schwarzwald. Im Rahmen der neuen Benutzungssatzung wird der Preis von 6 Euro auf 10 Euro pro Nacht und Wohnmobil erhöht. Als Handhabe gegen Dauerparker wird die Anzahl der Nächtigungen pro Wohnmobil auf max. drei aufeinanderfolgenden Übernachtungen und 10 Übernachtungen pro Monat begrenzt. Zusammenfassende Begründung: Der Wohnmobilstellplatz Breitmatten ist seit Inbetriebnahme ein großer Anziehungspunkt für Wohnmobilisten und hat einen sehr guten Ruf erworben. Der Platz wird das gesamte Jahr hinweg sehr gut besucht – in der Urlaubszeit und während der Chrysanthema kommt es zu Überbelegungen. Ein immer wiederkehrendes Problem sind Dauerparker. Seit Einrichtung des Wohnmobilstellplatzes im Jahr 2016 wurden weder die Standplatzpreise noch die Wasser- und Stromgebühren erhöht. Mit der Satzung soll eine rechtliche Grundlage für die Anpassung der Entgelte und die Möglichkeit der Ahndung von Dauerparkern geschaffen werden. Die Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten legt die Parkdauer eindeutig fest, so dass ein Dauerparken begrenzt und touristisches Parken auf den zur Verfügung stehenden Plätzen ermöglicht wird. Eine angepasste Kostenkalkulation soll den gestiegenen Personalkosten beim BGL sowie Preissteigerungen bei Wasser und Strom Rechnung tragen. Im Vorfeld wurden Vergleichspreise vergleichbarer Wohnmobilstellplätze in der Region eingeholt. Mit dem neuen Preisgefüge liegt der Lahrer Wohnmobilstellplatz im Durschnitt kommunaler Wohnmobilplätze in der Region. Drucksache 124/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Übernachtungszahlen sind seit Einrichtung des Wohnmobilstellplatzes im Jahr 2016, bis auf die beiden Pandemiejahre, stetig gestiegen. Im Jahr 2019 nächtigten an 2.907 Tagen Wohnmobilisten auf dem Wohnmobilstellplatz Breitmatten. Im Jahr 2022 verzeichnete der Wohnmobilstellplatz eine Steigerung der Übernachtungen um 17 Prozent auf 3.481 Nächtigungen. Die Einnahmen (ÜB, Strom, Wasser) ergaben im vergangenen Jahr rund 25.751 Euro. Die Ausgaben für die Pflege (BGL), Strom und Wasser beliefen sich auf 19.473 Euro im Jahr 2022. Zielsetzung: 1. Anpassung der Entgelte an die gestiegenen Personal- und Infrastrukturkosten. 2. Ahndungsmöglichkeit von Dauerparkern durch die Beschränkung der Parkdauer. Maßnahmen: 1. Benutzungsordnung Wohnmobilstellplatz. 2. Sporadische Kontrollen der Einhaltung der Benutzungsordnung durch den kommunalen Ordnungsdienst. Vergleich der Standgebühren mit entsprechenden Wohnmobilstellplätzen: Stellplatz PLZ Ort Wohnmobilstellplatz Durbach Festplatz 77770 Durbach Wohnmobilstellplatz DurbachEbersweier 77770 Durbach Anzahl Stellplätze 2023 Preis Nacht u. Fahrzeug 15 Plätze / Schotterplatz Stromsäule 1 ÜB = 8 € für max. 8 zzgl. 1,90 € Kurtaxe Fahrzeuge 6 Plätze / Schotterplatz Wohnmobilstellplatz Oberkirch 77704 Oberkirch Wohnmobilstellplatz GengenGengenbach 77723 bach 37 Plätze / Schotterplatz Wohnmobilstellplatz Lahr 77933 Lahr 15 Plätze / Rasensteine 40 Plätze / Schotterplatz Kontrolle Versorgung Stadt Stromver1 ÜB = 8 € sorgung, zzgl. 1,90 € Kurtaxe Wasser 1 ÜB = 10 € Stromversorgung, 3 ÜB = 25 € zzgl. 2 € Kurtaxe Wasser Stromver1 ÜB = 10 € sorgung, zzgl. 2,15 € Kurtaxe Wasser 1 ÜB = 6 € (bis 2023) Stromver1 ÜB = 10 € (ab sorgung, Wasser 2023) Kontrollfahrten Kontrollfahrten tägliche Kontrolle tägliche Kontrolle Kontrollfahrten Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Es handelt sich um eine vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenverrechnung. Abschreibungen, Personalkosten, etc. sind deshalb nicht berücksichtigt. ____________________________ Markus Ibert ____________________________ Friederike Ohnemus Drucksache 124/2023 Seite 3 Anlage(n): Benutzungsordnung WoMo 2023 Geltungsbereich Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.