Beschlussvorlage (Geförderter Breitbandausbau in Lahr – Beauftragung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG mit der Abwicklung der Fördermittelbeantragung und der Ausschreibung der Netzplanung)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
17. Juli 2023
17. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 103 Sachbearbeitung: Mülhaupt Drucksache Nr.: 130/2023 Az.: 740.49 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 202 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023 renz beschließend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 03.07.2023 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 17.07.2023 beschließend öffentlich Betreff: Geförderter Breitbandausbau in Lahr – Beauftragung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG mit der Abwicklung der Fördermittelbeantragung und der Ausschreibung der Netzplanung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Stand der Planung zu und legt die Ausbaugebiete zum Breitbandausbau in den einzelnen Stadt-/Ortsteilen nach Beratung endgültig fest. 2. Der Gemeinderat stimmt der Erteilung einer Patronatserklärung in der Höhe von maximal 2.395.599 € gegenüber der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG für den Ausbau der in der als Anlage beigefügten Kartenausschnitte markierten Dunkelgrauen Flecken (< 200 MBit/s) in Lahr zu. Gleichzeitig verpflichtet sich der Gemeinderat die erforderlichen Haushaltsmittel in Haushalten der Stadt sowie im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr der Jahre 2025 – 2027 einzustellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Patronatserklärung erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. 4. Der Ausbau und die Kalkulation basiert auf dem ergänzenden Ausbau (hybriden Ausbau) mit dem EWA-Partner Deutsche Glasfaser (Eigenwirtschaftlicher Ausbau) 5. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG wird beauftragt, für die genannten Ausbaugebiete den Förderantrag für die Bundes- und Landesmittel zu stellen und nach Bewilligung die Netzplanung auszuschreiben. Zusammenfassende Begründung: Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur und die Verfügbarkeit von schnellen Internetanschlüssen ist heute für die meisten privaten Haushalte und Wirtschaftsunternehmen von zentraler Bedeutung und damit ein wichtiger Standortfaktor für die Attraktivität von Kommunen als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Manche Experten sprechen von der digitalen Infrastruktur als künftig wichtigstem Standortfaktor überhaupt. Angesichts der rasanten Entwick- Drucksache 130/2023 Seite 2 lung in Richtung Industrie 4.0 wird dabei nach vorherrschender Meinung längerfristig nur der Ausbau von Glasfasernetzen bis zum Endkunden den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft und dem digitalen Wandel der Wirtschaft gerecht. Als unterversorgt gelten Gebiete (sog. „dunkelgraue Flecken“) mit Übertragungsraten kleiner 200 Mbit/s. Die Versorgungsgrade mit schnellem Internet sind in der Stadt Lahr in den Außenbereichen ausbaufähig. Im Stadtbereich besteht eine sehr gute Versorgung mit DSL und Koaxial-Infrastruktur. Sofern private Telekommunikationsunternehmen, beispielsweise aus Gründen mangelnder Wirtschaftlichkeit, keinen Breitbandausbau in diesen Gebieten beabsichtigen, liegt ein sogenanntes Marktversagen vor, welches einen Ausbau mit öffentlichen (Förder-) Mitteln ermöglicht. Drucksache 130/2023 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Eine Markterkundung durch die Breitband Ortenau GmbH und Co KG (BOKG) hat ergeben, dass kein privates Telekommunikationsunternehmen in absehbarer Zeit einen hinreichenden Breitbandausbau in den Außenbereichen von Lahr plant. Vor diesem Hintergrund haben sich der Landkreis sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Städte in Wahrnehmung ihrer kommunalen Infrastrukturverantwortung zum Ziel gesetzt, in den unterversorgten Bereichen des Kreisgebietes ein nachhaltiges sowie zukunfts- und hochleistungsfähiges Breitbandnetz (NGA Netz) zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu gründeten sie eine gemeinsame Breitbandgesellschaft in der Form einer Einheitsgesellschaft mit der Firma „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“. Die Mitgliedschaft in der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ist dabei mit dem Vorteil verbunden, dass sich diese in Abstimmung mit und auf Antrag der jeweiligen Kommune (quasi als Auftraggeber) um den Ortsnetzausbau, dessen Bezuschussung sowie die spätere Verpachtung des Netzes an einen Betreiber kümmert. Abzüglich des Förderzuschusses erfolgt die Restfinanzierung des Ortsnetzes, das in die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG eingebracht wird, durch die jeweilige Kommune. Die mit der Einrichtung, dem Ausbau und dem Erhalt des Ortsnetzes verbundenen Einnahmen werden dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Zielsetzung: Die BOKG konzentriert sich seit 2020 auf die Akquisition von Bundesfördervorhaben. Die Zielsetzung der BOKG ist es bis 2027 alle Dunkelgraue Flecken in der Ortenau zu substituieren. Diesbezüglich forcierte die BOKG einen hybriden Ausbau. Einen geförderten Ausbau in den Außenlagen und einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den verdichteten Gebieten. Maßnahmen: Es wurde ein Phasenplan für die Umsetzung des Breitbandausbaus in der Ortenau aufgestellt. In drei Phasen inkl. dem eigenwirtschaftlichen Ausbau soll dann die komplette Ortenau mit Glasfaser versorgt sein. Das Investitionsvolumen für den geförderten Glasfaserausbau wird mit ca. 400 Mio. gerechnet. Lahr befindet sich mit den Schulen in der Phase 1a und mit dem finalen Glasfaserausbau in der Phase 3. Die Versorgungssituation nach der Marktanalyse in Lahr stellt sich wie folgt dar: ▪ Graue Flecken (< 100 Mbit/s) 772 Gebäude Durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau werden bereits mehrere hundert Gebäude, die bei der jetzigen Förderkulisse mit gefördert ausgebaut werden würde, durch den EWA-Partner Deutsche Glasfaser ausgebaut. Somit bleiben für 100 % Glasfaserversorgung (gefördert und Eigenwirtschaftlicher Ausbau - EWA) noch ▪ Unterversorgt Gebäude (< 200 Mbit/s) 518 Gebäude Die BOKG soll beauftragt werden, den Förderantrag für die Bundes- und Landesmittel zu stellen und nach Bewilligung die Netzplanung auszuschreiben. Drucksache 130/2023 Seite 4 Alternativ geprüfte Maßnahmen: [Alternative Maßnahmen zu der geplanten Vorgehensweise existieren derzeit nicht.] Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 120.000 21.190.500 18.914.901 120.000 2.275.599 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Das Investitionsvolumen für die Maßnahme in Lahr würde bei 21.310.500,- € liegen. Davon soll der Bund 50 % der förderfähigen Kosten (Investitionsvolumen abzgl. Barwert der geplanten Pachteinnahmen für die Dauer von 84 Monaten) übernehmen und das Land Baden-Württemberg im Rahmen einer Ko-Finanzierung des Bundesförderprogramms noch einmal 40%. Die Beträge werden mit den geplanten Pachteinnahmen konsolidiert. Dies bedeutet, dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil für die Ausbaugebiete in Höhe von 2.395.599 € zu leisten hat. Für die Beaufsichtigung und Prüfung der Bau- und Rückbaumaßnahmen gibt es einen vorrübergehenden Personalmehrbedarf. Es ist angestrebt, diesen Mehrbedarf über die Beauftragung eines externen Bauüberwachers abzudecken. Die BOKG stellt u. a. geeignete und erfahrene Bauüberwacher über einen Rahmenvertrag zur Beauftragung zur Verfügung. Die finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar: Die Kalkulation basiert darauf, dass eine Mitverlegung von Leerrohren mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau mit der Deutschen Glasfaser koordiniert werden kann. Dies bedeutet, dass der Förderbe- Drucksache 130/2023 Seite 5 scheid beschieden vor dem Baubeginn der Deutschen Glasfaser vorliegen muss, um die Straßen in bestimmten Bereichen nicht doppelt öffnen zu müssen. Für den Förderantrag ist es notwendig, dass die Kommune eine Patronatserklärung in Höhe von 10 % der Investitionssumme abgibt. Der Beschluss über die Patronatserklärung muss von der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 88 GemO genehmigt werden. Als Patronatserklärung wird die Zusicherung einer dritten Partei bezeichnet, um die Kreditwürdigkeit eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger abzusichern. Es handelt sich hierbei zwar um eine schuldrechtliche Erklärung, dennoch sind Patronatserklärungen nicht mit Bürgschaften oder anderen schuldrechtlichen Zusagen vergleichbar. Diese sichert die BOKG ab, welche in Vorleistung für die Stadt geht. Entsprechend der jeweiligen Investitionssumme errechnet sich auch die Summe des Betrages zu dem die Stadt Lahr eine Patronatserklärung abgeben muss. Der Geschäftsführer der BOKG wird den aktuellen Stand der Ausbauplanung und der Kostenkalkulation in der Sitzung vorstellen. Der Sitzungsvorlage ist eine Informationsbroschüre zum geplanten Ausbau des Glasfasernetzes als Anlage beigefügt. Die Maßnahme wird in 2025 bis 2027 umgesetzt. Den Investitionskosten stehen Pachteinnahmen für die Verpachtung der Infrastruktur an einen Netzbetreiber gegenüber. Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist, dass 10 % der Investitionskosten angefallen und bezahlt sind. Somit muss zunächst der volle Eigenanteil der Stadt Lahr erbracht werden. Die weiteren Baukosten werden dann durch den Abruf der Zuschüsse finanziert, wobei gegebenenfalls Zinsen für Zwischenfinanzierungen anfallen. Die Finanzmittel müssen im Wirtschaftsplan 2025 entsprechend veranschlagt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass ca. 5 % der Investitionssumme als Kassenmittel in 2024 benötigt werden. Die Restsumme wird laut BOKG im Jahr 2025 zur Auszahlung angefordert (= Verpflichtungsermächtigung). Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Drucksache 130/2023 Seite 6 Anlage(n): Kartenauszug_Polygone Kartenauszug_Breitbandversorgungslage Kostenkalkulation_BOKG Anlage0 Markus Ibert Peter Kees Oberbürgermeister Abteilungsleitung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.