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Beschlussvorlage (Geförderter Breitbandausbau in Lahr – Beauftragung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG mit der Abwicklung der Fördermittelbeantragung und der Ausschreibung der Netzplanung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 103
Sachbearbeitung: Mülhaupt

Drucksache Nr.: 130/2023
Az.: 740.49

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
202 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023
renz

beschließend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen

03.07.2023

1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen
Gemeinderat

17.07.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Geförderter Breitbandausbau in Lahr – Beauftragung der Breitband Ortenau GmbH & Co.
KG mit der Abwicklung der Fördermittelbeantragung und der Ausschreibung der Netzplanung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Stand der Planung zu und legt die Ausbaugebiete zum Breitbandausbau in den einzelnen Stadt-/Ortsteilen nach Beratung
endgültig fest.
2. Der Gemeinderat stimmt der Erteilung einer Patronatserklärung in der Höhe von maximal 2.395.599 € gegenüber der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG für den Ausbau
der in der als Anlage beigefügten Kartenausschnitte markierten Dunkelgrauen Flecken (< 200 MBit/s) in Lahr zu. Gleichzeitig verpflichtet sich der Gemeinderat die erforderlichen Haushaltsmittel in Haushalten der Stadt sowie im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr der Jahre 2025 – 2027 einzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Patronatserklärung erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
4. Der Ausbau und die Kalkulation basiert auf dem ergänzenden Ausbau (hybriden Ausbau) mit dem EWA-Partner Deutsche Glasfaser (Eigenwirtschaftlicher Ausbau)
5. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG wird beauftragt, für die genannten Ausbaugebiete den Förderantrag für die Bundes- und Landesmittel zu stellen und nach Bewilligung die Netzplanung auszuschreiben.

Zusammenfassende Begründung:
Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur und die Verfügbarkeit von schnellen Internetanschlüssen ist heute für die meisten privaten Haushalte und Wirtschaftsunternehmen von
zentraler Bedeutung und damit ein wichtiger Standortfaktor für die Attraktivität von Kommunen als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Manche Experten sprechen von der digitalen Infrastruktur als künftig wichtigstem Standortfaktor überhaupt. Angesichts der rasanten Entwick-

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lung in Richtung Industrie 4.0 wird dabei nach vorherrschender Meinung längerfristig nur
der Ausbau von Glasfasernetzen bis zum Endkunden den Anforderungen einer modernen
Informationsgesellschaft und dem digitalen Wandel der Wirtschaft gerecht.
Als unterversorgt gelten Gebiete (sog. „dunkelgraue Flecken“) mit Übertragungsraten kleiner 200 Mbit/s.
Die Versorgungsgrade mit schnellem Internet sind in der Stadt Lahr in den Außenbereichen
ausbaufähig. Im Stadtbereich besteht eine sehr gute Versorgung mit DSL und Koaxial-Infrastruktur. Sofern private Telekommunikationsunternehmen, beispielsweise aus Gründen
mangelnder Wirtschaftlichkeit, keinen Breitbandausbau in diesen Gebieten beabsichtigen,
liegt ein sogenanntes Marktversagen vor, welches einen Ausbau mit öffentlichen (Förder-)
Mitteln ermöglicht.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Eine Markterkundung durch die Breitband Ortenau GmbH und Co KG (BOKG) hat ergeben, dass kein
privates Telekommunikationsunternehmen in absehbarer Zeit einen hinreichenden Breitbandausbau
in den Außenbereichen von Lahr plant. Vor diesem Hintergrund haben sich der Landkreis sowie die
kreisangehörigen Gemeinden und Städte in Wahrnehmung ihrer kommunalen Infrastrukturverantwortung zum Ziel gesetzt, in den unterversorgten Bereichen des Kreisgebietes ein nachhaltiges sowie zukunfts- und hochleistungsfähiges Breitbandnetz (NGA Netz) zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu gründeten sie eine gemeinsame Breitbandgesellschaft in der Form einer Einheitsgesellschaft mit der Firma „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“.
Die Mitgliedschaft in der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ist dabei mit dem Vorteil verbunden,
dass sich diese in Abstimmung mit und auf Antrag der jeweiligen Kommune (quasi als Auftraggeber)
um den Ortsnetzausbau, dessen Bezuschussung sowie die spätere Verpachtung des Netzes an einen
Betreiber kümmert. Abzüglich des Förderzuschusses erfolgt die Restfinanzierung des Ortsnetzes, das
in die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG eingebracht wird, durch die jeweilige Kommune. Die mit der
Einrichtung, dem Ausbau und dem Erhalt des Ortsnetzes verbundenen Einnahmen werden dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet.
Zielsetzung:
Die BOKG konzentriert sich seit 2020 auf die Akquisition von Bundesfördervorhaben. Die Zielsetzung
der BOKG ist es bis 2027 alle Dunkelgraue Flecken in der Ortenau zu substituieren.
Diesbezüglich forcierte die BOKG einen hybriden Ausbau. Einen geförderten Ausbau in den Außenlagen und einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den verdichteten Gebieten.
Maßnahmen:
Es wurde ein Phasenplan für die Umsetzung des Breitbandausbaus in der Ortenau aufgestellt. In drei
Phasen inkl. dem eigenwirtschaftlichen Ausbau soll dann die komplette Ortenau mit Glasfaser versorgt sein. Das Investitionsvolumen für den geförderten Glasfaserausbau wird mit ca. 400 Mio. gerechnet. Lahr befindet sich mit den Schulen in der Phase 1a und mit dem finalen Glasfaserausbau in
der Phase 3.
Die Versorgungssituation nach der Marktanalyse in Lahr stellt sich wie folgt dar:
▪

Graue Flecken (< 100 Mbit/s)

772 Gebäude

Durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau werden bereits mehrere hundert Gebäude, die bei der jetzigen Förderkulisse mit gefördert ausgebaut werden würde, durch den EWA-Partner Deutsche Glasfaser ausgebaut.
Somit bleiben für 100 % Glasfaserversorgung (gefördert und Eigenwirtschaftlicher Ausbau - EWA)
noch
▪ Unterversorgt Gebäude (< 200 Mbit/s)
518 Gebäude
Die BOKG soll beauftragt werden, den Förderantrag für die Bundes- und Landesmittel zu stellen und
nach Bewilligung die Netzplanung auszuschreiben.

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Alternativ geprüfte Maßnahmen:
[Alternative Maßnahmen zu der geplanten Vorgehensweise existieren derzeit nicht.]

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

120.000

21.190.500
18.914.901

120.000

2.275.599

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Das Investitionsvolumen für die Maßnahme in Lahr würde bei 21.310.500,- € liegen. Davon soll der
Bund 50 % der förderfähigen Kosten (Investitionsvolumen abzgl. Barwert der geplanten Pachteinnahmen für die Dauer von 84 Monaten) übernehmen und das Land Baden-Württemberg im Rahmen einer
Ko-Finanzierung des Bundesförderprogramms noch einmal 40%. Die Beträge werden mit den geplanten Pachteinnahmen konsolidiert. Dies bedeutet, dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil für die Ausbaugebiete in Höhe von 2.395.599 € zu leisten hat.
Für die Beaufsichtigung und Prüfung der Bau- und Rückbaumaßnahmen gibt es einen vorrübergehenden Personalmehrbedarf. Es ist angestrebt, diesen Mehrbedarf über die Beauftragung eines externen
Bauüberwachers abzudecken. Die BOKG stellt u. a. geeignete und erfahrene Bauüberwacher über einen Rahmenvertrag zur Beauftragung zur Verfügung.
Die finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar:

Die Kalkulation basiert darauf, dass eine Mitverlegung von Leerrohren mit dem eigenwirtschaftlichen
Ausbau mit der Deutschen Glasfaser koordiniert werden kann. Dies bedeutet, dass der Förderbe-

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scheid beschieden vor dem Baubeginn der Deutschen Glasfaser vorliegen muss, um die Straßen in
bestimmten Bereichen nicht doppelt öffnen zu müssen.
Für den Förderantrag ist es notwendig, dass die Kommune eine Patronatserklärung in Höhe von 10 %
der Investitionssumme abgibt. Der Beschluss über die Patronatserklärung muss von der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 88 GemO genehmigt werden.
Als Patronatserklärung wird die Zusicherung einer dritten Partei bezeichnet, um die Kreditwürdigkeit
eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger abzusichern. Es handelt sich hierbei zwar um eine
schuldrechtliche Erklärung, dennoch sind Patronatserklärungen nicht mit Bürgschaften oder anderen
schuldrechtlichen Zusagen vergleichbar. Diese sichert die BOKG ab, welche in Vorleistung für die
Stadt geht. Entsprechend der jeweiligen Investitionssumme errechnet sich auch die Summe des Betrages zu dem die Stadt Lahr eine Patronatserklärung abgeben muss.
Der Geschäftsführer der BOKG wird den aktuellen Stand der Ausbauplanung und der Kostenkalkulation in der Sitzung vorstellen.
Der Sitzungsvorlage ist eine Informationsbroschüre zum geplanten Ausbau des Glasfasernetzes als
Anlage beigefügt.
Die Maßnahme wird in 2025 bis 2027 umgesetzt. Den Investitionskosten stehen Pachteinnahmen für
die Verpachtung der Infrastruktur an einen Netzbetreiber gegenüber.
Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist, dass 10 % der Investitionskosten angefallen
und bezahlt sind. Somit muss zunächst der volle Eigenanteil der Stadt Lahr erbracht werden. Die weiteren Baukosten werden dann durch den Abruf der Zuschüsse finanziert, wobei gegebenenfalls Zinsen für Zwischenfinanzierungen anfallen.
Die Finanzmittel müssen im Wirtschaftsplan 2025 entsprechend veranschlagt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass ca. 5 % der Investitionssumme als Kassenmittel in 2024 benötigt werden. Die
Restsumme wird laut BOKG im Jahr 2025 zur Auszahlung angefordert (= Verpflichtungsermächtigung).
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

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Anlage(n):
Kartenauszug_Polygone
Kartenauszug_Breitbandversorgungslage
Kostenkalkulation_BOKG
Anlage0

Markus Ibert

Peter Kees

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.