Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
17. Juli 2023
17. Juli 2023
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 132/2023 Az.: Federführende Stelle: 101 Sachbearbeitung: Kettenacker An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 17.07.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Besetzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht Unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Seite 2 Drucksache 132/2023 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und Ratsmitgliedern be schlossen. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten, VertreterZ-innen und StellvertreterZ-innen für die betreffenden Gremien zu benennen, die der Gemeinderat im Anschluss gewählt hat. Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Das Deutsche Rote Kreuz wurde bisher von Frau Nathalie Arnos als sachkundiges Mitglied im Aus schuss für Soziales, Schulen und Sport vertreten. Die Stellvertretung wurde von Herrn Tobias Horn übernommen. Für Frau Nathalie Arnos wird nun Herr Tobias Horn im Ausschuss mitwirken. Frau Nathalie Arnos übernimmt die Stellvertretung. Es findet somit ein Tausch zwischen dem bisherigen Mitglied und der Stellvertretung statt. Beide werden deshalb zur Wahl vorgeschlagen. Institution Mitglied Stellvertretung Deutsches Rote Kreuz bisher: Nathalie Arnos Okenstraße 13 77654 Offenburg bisher: Tobias Horn Zum Mühlgut 19 77933 Lahr Deutsches Rote Kreuz neu: neu: Tobias Horn Zum Mühlgut 19 77933 Lahr Nathalie Amos Okenstraße 13 77654 Offenburg Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: KI Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Oberbürgermeister Friederike Ohnemus Abteilungsleitung 101 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.