Beschlussvorlage (Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
13. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Löhr Drucksache Nr.: 141/2023 Az.: - 0687 Lö/Sei An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 30.08.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Kuhbach vorberatend öffentlich 4 Ja-Stimmen 12.09.2023 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Technischer Ausschuss 13.09.2023 vorberatend öffentlich 10 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Gemeinderat 25.09.2023 beschließend öffentlich Betreff: Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 9. August 2023 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH wird in der beigefügten Fassung vom 9. August 2023 als Satzung beschlossen. Zusammenfassende Begründung: Der Bebauungsplan ist notwendig, um die beabsichtigte Erweiterung des Kuhbacher Friedhofes planungsrechtlich abzusichern. Drucksache 141/2023 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat beschloss am 27. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung für den Bebauungsplan FRIEDHOF KUHBACH (Drucksache Nummer 280/2022) die Offenlage, welche vom 14. März bis zum 21. April 2023 stattfand. Von den 33 angeschriebenen externen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gaben 7 eine inhaltliche Stellungnahme ab. Diese sind gemeinsam mit den jeweiligen Erwiderungen der Verwaltung im beiliegenden Abwägungsspiegel aufgeführt. Signifikante Änderungen an den Bebauungsplan-Festsetzungen haben sich dadurch nicht ergeben. Stellungnahmen aus der Bevölkerung gingen nicht ein. Mit dem Beschluss zur Abwägung kann nun die Offenlage abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Mit dessen öffentlicher Bekanntmachung wird dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten zur Erweiterung des Kuhbacher Friedhofes im September 2023 zu beginnen und zumindest die baulichen Maßnahmen noch vor Weihnachten fertigzustellen. Die ergänzenden Pflanzungen sollen bis Anfang 2024 erfolgen. Die Verwaltung bittet darum, den Beschlussvorschlägen zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Markus Ibert Sabine Fink Anlage(n): - Abwägungstabelle - Bestandsplan - Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Begründung - Umweltbericht u. artenschutzrechtliche Prüfung - Satzung - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.