Beschlussvorlage (Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße: - Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlungen im LOS 1 für das Haushaltjahr 2023 -…
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
25. September 2023
25. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Misic Drucksache Nr.: 145/2023 Az.: 60/605 Kr/Mi An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 19.07.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 11.09.2023 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Technischer Ausschuss 13.09.2023 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 25.09.2023 beschließend öffentlich Betreff: Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße: - Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlungen im LOS 1 für das Haushaltjahr 2023 - Genehmigung zur Erweiterung von Aufträgen LOS 1 Beschlussvorschlag: • Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden – Württemberg überplanmäßige Auszahlungen für die Maßnahme - Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße – beim Investitionsauftrag I54103020000 in Höhe von rund 100.000,00 EUR. Die entstandenen Mehrkosten / Planabweichungen können durch die Umschichtungen bzw. Einsparungen aus dem laufenden Haushalt der Abteilung Tiefbau gedeckt werden. • Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des Auftrages der Firma Knäble für das LOS 1 in Höhe von 83.000 EUR • Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des Auftrages des Ingenieurbüros Boos für das LOS 1 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 17.000,00 EUR. Drucksache 145/2023 Seite 2 Drucksache 145/2023 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Stadt Lahr beabsichtigt die Erschließung des Wohngebietes „Ortsmitte“ im östlichen Teil vom Ortsteil Kuhbach unmittelbar an der B415. Die Maßnahme wurde in 2 Lose geteilt: LOS 1 „Erschließung Ortsmitte Kuhbach“ beinhaltet Ausbau der Verkehrsanlagen, sowie den Neubau der Entwässerungs- und Versorgungseinrichtungen. Die Maßnahme ist fertiggestellt. Im Rahmen der Ausführung hat sich herausgestellt, dass die zusätzlichen Leistungen bzw. Mehrmengen notwendig wurden. LOS 2 „Hochwasserschutz Brudertalbach“ beinhaltet der Ersatzneubau eines zu klein dimensionierten Einlaufbauwerks durch ein größeres Bauwerk im Brudertalbach entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes Nr. 62 der Gemarkung Lahr – Kuhbach. Durch den Ersatzneubau soll der Hochwasserschutz in diesem Bereich verbessert werden. Die Maßnahme gilt als Voraussetzung für die Erschließung des Wohngebietes „Ortsmitte“. Die aktuelle Planung sieht vor, dass der Brudertalbach im Bereich des neuen Einlaufbauwerks mit einer 20 m langen Betonmauer eingefasst wird. Obwohl sich ein Teil des vorhandenen Bachbeetes im Bestand bereits auf dem Flurstück Nr.62 befindet, sollte die Lage des Baches unverändert bleiben. Um das zu erreichen, musste ein zusätzliches Teil des Nachbargrundstückes, gemäß aktueller Planung, teilweise dauerhaft und teilweise vorübergehend während der Bauphase, für die Herstellung der neuen Betonmauer in Anspruch genommen werden. Die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für diese Nutzung wurde uns kurzfristig entzogen. Die Sachlage und möglichen Ausführungsvarianten werden durch die Verwaltung geprüft. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 145/2023 Seite 4 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 435.000 67.920 367.080 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Mittelverfügung Für die Umsetzung der Maßnahme (Haushaltsjahr 2017 – 2023) wurden auf dem Investitionsauftrag Nr. I54103020000 insgesamt die Mittel in Höhe von 665.000,00 EUR (davon LOS 1, ohne Entwässerung, 335.000,00 EUR) zur Verfügung gestellt. Bedarfsermittlung LOS 1: Baukosten: 315.000,00 EUR (ohne Entwässerung) Planungskosten: 50.000,00 EUR Sonstige Kosten: 70.000,00 EUR Es wurde ein gegenwärtiger Gesamtmittelbedarf (ab Haushaltjahr 2017), unter Berücksichtigung der entstandenen Mehrkosten, in Höhe von rund 435.000,00 EUR ermittelt. Planabweichung LOS 1 Somit ergab sich eine Planabweichung in Höhe von rund: 100.000,00 EUR Begründung: LOS 1 „Erschließung Ortsmitte Kuhbach“ • Im Rahmen der Ausführung wurden teileweise nicht geplante Massen verarbeitet. Hierbei handelt es sich um vertraglich vereinbarte Leistungen jedoch mit einer höheren Masse (Massen- Drucksache 145/2023 Seite 5 mehrung). Für die Abrechnung dieser Mehrmenge. wurden vertraglich vereinbarte Einheitspreise verwendet. • Außerdem wurden, um Planungsziel zu erreichen, zusätzlichen. Leistungen, wie unten beschrieben, notwendig: 1. Im Rahmen der Ausführung wurde festgestellt, dass bis zu 100 cm Tiefe (geplant 30 cm) die Bodenverbesserung notwendig war. 2. Der Untergrund war mit Steinen und Abbruchmaterial sowie Müll vom Auffüllen durchsetzt. Die Bodenverbesserung konnte nicht, wie geplant, mit einer Fräse durchgeführt werden. In einigen Bereichen (ca. 25 % der Gesamtfläche) musste die Bodenverbesserung mit dem Bagger durchgeführt werden. 3. Der Hang hinter dem Parkplatzbereich konnte wegen der Eidechsenschutzzaun nicht, wie geplant wie die restliche Planie abgetragen werden. Hier musste im Nachgang noch angepasst werden. 4. Im Rahmen der Bodenbeprobung wurde festgestellt, dass der Oberboden eine höhere Belastung aufweist als erwartet. Somit konnte diese Menge des Oberbodens nicht wie geplant wieder eingebaut werden und musste neu geliefert werden. 5. Durch den Auftraggeber wurde die Herstellung der Baumquartiere zusätzlich angeordnet. Für die Verfüllung wurde ein tragfähiges Baumsubstrat zusätzlich geliefert und eingebaut. • Durch die o.g. Nachträge und Massenmehrungen erhöhen sich die anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung und somit auch die vereinbarte Vergütung der örtlichen Bauleitung (Ingenieurbüro Boos). Die Gesamtsumme der Mehrkosten im LOS 1 beträgt: 100.000,00 EUR (brutto inkl. MwSt.) Diese Gesamtsumme besteht aus teilweise geschätzten Mehrkosten im Bau in Höhe von 83.000,00 EUR – Auftragserweiterung Firma Knäble -, geschätzten Mehrkosten der örtlichen Bauleitung in Höhe von 10.000,00 EUR - Auftragserweiterung Ingenieurbüro Boos - und geschätzten sonstigen Mehrkosten in Höhe von 7.000,00 EUR - ausführende Firmen für diese sonstigen Mehrkosten z .Zt. unbekannt -. Deckungsvorschlag (Mehrkosten LOS 1): Die entstandenen Mehrkosten / Planabweichungen i. H. v. 100.000,00 EUR können durch die Umschichtungen bzw. Einsparungen aus dem laufenden Haushalt der Abteilung Tiefbau wie folgt gedeckt werden: • I54106020000 „Erschließung des Baugebiets Heubühl“ (Planungsmittel): 100.000,00 EUR Drucksache 145/2023 Seite 6 Für die Planung der Maßnahme „Erschließung des Baugebiets Heubühl“ (Straßenendausbau) werden die angemeldeten Mittel, im Jahr 2023, in dieser Höhe nicht benötigt und können für die Deckung der Mehrkosten bei der Maßnahme „Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach (LOS1)“ umgeleitet werden. Für die Durchführung der Planungsphase der Maßnahme „Erschließung des Baugebiets Heubühl“ (Straßenendausbau) stehen im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 200.000,00 EUR bereit. Die tatsächlichen Planungskosten des Straßenendausbaus wurden bereits auf Grundlage eines vorhandenen Angebotes ermittelt. Das Angebot wurde auf Grundlage der Kostenschätzung der anrechenbaren Kosten des Endausbaus erarbeitet und beträgt rund 40.000,00 EUR brutto inkl. MwSt. Die Planung der Maßnahme „Erschließung des Baugebiets Heubühl“ (Straßenendausbau) startet im September 2023 und die Umsetzung (Bauphase) ist im Mai 2024 geplant. Zuwendung: Gemäß Zuwendungsbescheid im Rahmen des Entwicklungsprogrammes ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden – Württemberg erhält die Stadt Lahr auf die anrechenbaren Kosten aus dem LOS 1 eine Zuwendung in Höhe von 67.920,00 EUR. Markus Ibert Melanie Krug Oberbürgermeister Abteilungsleitung Tiefbau Anlage(n): Anlage_0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.