Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße: - Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlungen im LOS 1 für das Haushaltjahr 2023 -…

25. September 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Misic

Drucksache Nr.: 145/2023
Az.: 60/605 Kr/Mi

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 19.07.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen

11.09.2023

0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Technischer Ausschuss

13.09.2023

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

25.09.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße:
- Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlungen im LOS 1 für das Haushaltjahr 2023
- Genehmigung zur Erweiterung von Aufträgen LOS 1

Beschlussvorschlag:
•

Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden – Württemberg überplanmäßige Auszahlungen für die Maßnahme
- Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach mit Hochwasserschutzmaßnahmen in der Brudertalstraße – beim Investitionsauftrag I54103020000 in Höhe von rund 100.000,00
EUR. Die entstandenen Mehrkosten / Planabweichungen können durch die Umschichtungen bzw. Einsparungen aus dem laufenden Haushalt der Abteilung Tiefbau
gedeckt werden.

•

Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des Auftrages der Firma Knäble für
das LOS 1 in Höhe von 83.000 EUR

•

Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des Auftrages des Ingenieurbüros
Boos für das LOS 1 einschließlich Baunebenkosten in Höhe von 17.000,00 EUR.

Drucksache 145/2023

Seite 2

Drucksache 145/2023

Seite 3

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Die Stadt Lahr beabsichtigt die Erschließung des Wohngebietes „Ortsmitte“ im östlichen Teil vom Ortsteil Kuhbach unmittelbar an der B415.
Die Maßnahme wurde in 2 Lose geteilt:
LOS 1 „Erschließung Ortsmitte Kuhbach“ beinhaltet Ausbau der Verkehrsanlagen, sowie den Neubau der Entwässerungs- und Versorgungseinrichtungen. Die Maßnahme ist fertiggestellt. Im Rahmen
der Ausführung hat sich herausgestellt, dass die zusätzlichen Leistungen bzw. Mehrmengen notwendig
wurden.

LOS 2 „Hochwasserschutz Brudertalbach“ beinhaltet der Ersatzneubau eines zu klein dimensionierten Einlaufbauwerks durch ein größeres Bauwerk im Brudertalbach entlang der nordwestlichen Grenze
des Flurstückes Nr. 62 der Gemarkung Lahr – Kuhbach. Durch den Ersatzneubau soll der Hochwasserschutz in diesem Bereich verbessert werden. Die Maßnahme gilt als Voraussetzung für die Erschließung des Wohngebietes „Ortsmitte“. Die aktuelle Planung sieht vor, dass der Brudertalbach im Bereich
des neuen Einlaufbauwerks mit einer 20 m langen Betonmauer eingefasst wird. Obwohl sich ein Teil
des vorhandenen Bachbeetes im Bestand bereits auf dem Flurstück Nr.62 befindet, sollte die Lage des
Baches unverändert bleiben. Um das zu erreichen, musste ein zusätzliches Teil des Nachbargrundstückes, gemäß aktueller Planung, teilweise dauerhaft und teilweise vorübergehend während der Bauphase, für die Herstellung der neuen Betonmauer in Anspruch genommen werden. Die Erlaubnis des
Grundstückseigentümers für diese Nutzung wurde uns kurzfristig entzogen. Die Sachlage und möglichen Ausführungsvarianten werden durch die Verwaltung geprüft.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Drucksache 145/2023

Seite 4
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

435.000
67.920
367.080

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Mittelverfügung
Für die Umsetzung der Maßnahme (Haushaltsjahr 2017 – 2023) wurden auf dem Investitionsauftrag
Nr. I54103020000 insgesamt die Mittel in Höhe von 665.000,00 EUR (davon LOS 1, ohne Entwässerung, 335.000,00 EUR) zur Verfügung gestellt.
Bedarfsermittlung LOS 1:
Baukosten:
315.000,00 EUR (ohne Entwässerung)
Planungskosten:
50.000,00 EUR
Sonstige Kosten: 70.000,00 EUR
Es wurde ein gegenwärtiger Gesamtmittelbedarf (ab Haushaltjahr 2017), unter Berücksichtigung der
entstandenen Mehrkosten, in Höhe von rund 435.000,00 EUR ermittelt.
Planabweichung LOS 1
Somit ergab sich eine Planabweichung in Höhe von rund: 100.000,00 EUR
Begründung:

LOS 1 „Erschließung Ortsmitte Kuhbach“
•

Im Rahmen der Ausführung wurden teileweise nicht geplante Massen verarbeitet. Hierbei handelt es sich um vertraglich vereinbarte Leistungen jedoch mit einer höheren Masse (Massen-

Drucksache 145/2023

Seite 5

mehrung). Für die Abrechnung dieser Mehrmenge. wurden vertraglich vereinbarte Einheitspreise
verwendet.
•

Außerdem wurden, um Planungsziel zu erreichen, zusätzlichen. Leistungen, wie unten beschrieben, notwendig:
1. Im Rahmen der Ausführung wurde festgestellt, dass bis zu 100 cm Tiefe (geplant 30 cm)
die Bodenverbesserung notwendig war.
2. Der Untergrund war mit Steinen und Abbruchmaterial sowie Müll vom Auffüllen durchsetzt. Die Bodenverbesserung konnte nicht, wie geplant, mit einer Fräse durchgeführt
werden. In einigen Bereichen (ca. 25 % der Gesamtfläche) musste die Bodenverbesserung mit dem Bagger durchgeführt werden.
3. Der Hang hinter dem Parkplatzbereich konnte wegen der Eidechsenschutzzaun nicht, wie
geplant wie die restliche Planie abgetragen werden. Hier musste im Nachgang noch angepasst werden.
4. Im Rahmen der Bodenbeprobung wurde festgestellt, dass der Oberboden eine höhere
Belastung aufweist als erwartet. Somit konnte diese Menge des Oberbodens nicht wie
geplant wieder eingebaut werden und musste neu geliefert werden.
5. Durch den Auftraggeber wurde die Herstellung der Baumquartiere zusätzlich angeordnet.
Für die Verfüllung wurde ein tragfähiges Baumsubstrat zusätzlich geliefert und eingebaut.

•

Durch die o.g. Nachträge und Massenmehrungen erhöhen sich die anrechenbaren Kosten der
Kostenfeststellung und somit auch die vereinbarte Vergütung der örtlichen Bauleitung (Ingenieurbüro Boos).

Die Gesamtsumme der Mehrkosten im LOS 1 beträgt: 100.000,00 EUR (brutto inkl. MwSt.)
Diese Gesamtsumme besteht aus teilweise geschätzten Mehrkosten im Bau in Höhe von 83.000,00
EUR – Auftragserweiterung Firma Knäble -, geschätzten Mehrkosten der örtlichen Bauleitung in Höhe
von 10.000,00 EUR - Auftragserweiterung Ingenieurbüro Boos - und geschätzten sonstigen Mehrkosten
in Höhe von 7.000,00 EUR - ausführende Firmen für diese sonstigen Mehrkosten z .Zt. unbekannt -.
Deckungsvorschlag (Mehrkosten LOS 1):

Die entstandenen Mehrkosten / Planabweichungen i. H. v. 100.000,00 EUR können durch die Umschichtungen bzw. Einsparungen aus dem laufenden Haushalt der Abteilung Tiefbau wie folgt gedeckt
werden:
•

I54106020000 „Erschließung des Baugebiets Heubühl“ (Planungsmittel):

100.000,00 EUR

Drucksache 145/2023

Seite 6

Für die Planung der Maßnahme „Erschließung des Baugebiets Heubühl“ (Straßenendausbau)
werden die angemeldeten Mittel, im Jahr 2023, in dieser Höhe nicht benötigt und können für die
Deckung der Mehrkosten bei der Maßnahme „Erschließung "Ortsmitte" Kuhbach (LOS1)“
umgeleitet werden. Für die Durchführung der Planungsphase der Maßnahme „Erschließung des
Baugebiets Heubühl“ (Straßenendausbau) stehen im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von
200.000,00 EUR bereit. Die tatsächlichen Planungskosten des Straßenendausbaus wurden bereits auf Grundlage eines vorhandenen Angebotes ermittelt. Das Angebot wurde auf Grundlage
der Kostenschätzung der anrechenbaren Kosten des Endausbaus erarbeitet und beträgt rund
40.000,00 EUR brutto inkl. MwSt. Die Planung der Maßnahme „Erschließung des Baugebiets
Heubühl“ (Straßenendausbau) startet im September 2023 und die Umsetzung (Bauphase) ist im
Mai 2024 geplant.

Zuwendung:

Gemäß Zuwendungsbescheid im Rahmen des Entwicklungsprogrammes ländlicher Raum (ELR) des
Landes Baden – Württemberg erhält die Stadt Lahr auf die anrechenbaren Kosten aus dem LOS 1 eine
Zuwendung in Höhe von 67.920,00 EUR.

Markus Ibert

Melanie Krug

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung Tiefbau

Anlage(n):
Anlage_0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.