Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat)
25. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 150/2023 Az.: 922.5113 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Gemeinderat 25.09.2023 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch Wahl zu ermitteln sind. Zusammenfassende Begründung: Durch Zeitablauf scheiden vier Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Wohnbau Stadt Lahr aus. Die Mandate sind durch Beschluss des Gemeinderats für weitere drei Jahre neu zu bestimmen. Die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats können wiedergewählt werden. Drucksache 150/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Amtszeit von vier Aufsichtsratsmandaten läuft ab. Um die Vollzähligkeit des Aufsichtsrats wiederherzustellen sind Wahlen erforderlich. Zielsetzung: Besetzung aller Aufsichtsratsmandate bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH Maßnahmen: Wahl in der Gesellschafterversammlung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Begründung: Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Von den 14 Aufsichtsratsmandaten stehen demnach den Fraktionen 11 Sitze zu. Die Fraktionen Freie Wähler, Grüne, SPD und CDU besetzen jeweils 2 Sitze. Den Fraktionen FDP, AfD und Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere stehen jeweils 1 Sitz zu. Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zurzeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 18.07.2022; Beschlussvorlage Nr. 157/2022): 1 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Oberbürgermeister Ibert –kraft Amtes Erster Bürgermeister Schöneboom StR Roth StRin Deusch StR Täubert StRin Thi-Dai-Trang Nguyen StR Hirsch StR Kleinschmidt StRin Rompel StR Dörfler StR Uffelmann StRin Amann-Vogt StR Oßwald Stadtkämmerer Wurth -kraft Amtes Drucksache 150/2023 Seite 3 Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus: 1. 2. 3. 4. StRin Deusch StR Täubert StRin Thi-Dai-Trang Nguyen StR Oßwald Eine Wiederwahl ist möglich. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat geeinigt. Bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH stehen nicht alle Mandate in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubesetzung. In einem ersten Schritt wurde am 22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD besetzt. In einem weiteren Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem Vertreter der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei (jetzt: Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere) besetzt. Entsprechend der Einigung standen in 2021 noch zwei Mandate durch die SPD und zwei Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an. Damit war die erzielte Einigung zur Mandatsbesetzung nach der Kommunalwahl umgesetzt. Von den 14 Aufsichtsratsmandaten stehen demnach den Fraktionen 11 Sitze zu. Die Fraktionen Freie Wähler, Grüne, SPD und CDU besetzen 2 Sitze. Den Fraktionen FDP, AfD und Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere stehen jeweils 1 Sitz zu. Bei der Wahl zum Aufsichtsrat sind die zu wählenden Personen jeweils befangen und dürfen sich daher nicht an der Wahl beteiligen. In öffentlicher Sitzung müssen sie sich deutlich sichtbar vom Ratstisch entfernen. Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten und durch Wahl zu ermitteln. Tilman Petters Bürgermeister Dieter Singler Abteilungsleiter Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.