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Beschlussvorlage (Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr)

25. September 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 112/2023
Az.: 62/622/Br

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.06.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen

11.09.2023

0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Gemeinderat

25.09.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft
(AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023.

Zusammenfassende Begründung:
Das AfW ist Fachaufsichtsbehörde des Forstbetriebes der Stadt Lahr. Die Daten für das Forstwirtschaftsjahr 2023 werden für die Genehmigung gesondert aufbereitet und dem AfW vorgelegt.

Drucksache 112/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach wie vor kann der Forstbetrieb Stadt Lahr nur ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaften. Dies
hängt u.a. damit zusammen, dass der Forstbetrieb außer der Wirtschaftsfunktion des Waldes noch
weitere Tätigkeiten im Stadtwald durchzuführen hat, die allesamt unwirtschaftlich sind aber für das Gemeinwohl unabdingbar. Hierzu gehören Tätigkeiten für die Freizeitnutzung, der Erholungsfürsorge, der
Verkehrssicherung an Waldrändern, Bebauungen, Erholungseinrichtungen, Themenpfade, sowie der
waldpädagogischen Bildung, des Gewässer- und Grundwasserschutzes, des Luft- und Bodenschutzes
sowie weiteren ökologischen Funktionen und der Sozialfunktion des Stadtwaldes.

Zielsetzung:
Da die o.g Funktionen des Stadtwaldes nachhaltig für die Allgemeinheit aufrecht erhalten werden müssen soll die wirtschaftliche Funktion (Gewinnerzielungsabsicht) weiterhin nicht im Vordergrund stehen.
Das dabei unvermeidliche Defizit soll so gering wie möglich gehalten werden.

Maßnahmen:
Bewirtschaftung des Stadtwaldes nach den Vorgaben des Gemeinderates im Forsteinrichtungswerk.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 112/2023

Seite 3

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:

1. Betriebsplan
Das Jahr 2023 ist das vierte Jahr der neuen 10-jährigen Forsteinrichtungsplanung.
Nach wie vor hat auch der Stadtwald mit starken Trockenschäden und Käferbefall zu kämpfen
und es müssen auch im Jahr 2023 weiterhin Fremdleistungen in Anspruch genommen werden,
um die Hölzer zeitnah aus dem Wald zu verbringen. Auch im Bereich der Holzernte werden
die Forstmitarbeiter des BGL durch Dienstleister unterstützt (Holzrückmaschinen, Holzerntemaschinen, manuelle Arbeitskräfte). Die Holzerntearbeiten im Schwachholzbereich werden,
wo möglich, teilmechanisiert ausgeführt. Der geplante Einschlag beträgt entsprechend dem
vom Gemeinderat festgestellten Forsteinrichtungswerk die dort vorgesehenen 10.000 Festmeter.
Es werden in allen Bereichen die gleichen Erlöse angenommen wie im Vorjahr.
Der Holzerlös wurde mit 62,09,- € pro Festmeter (2022: 60,- €; 2021: 60,- €) kalkuliert. Insgesamt ergeben sich für den Holzverkauf (A), Einnahmen in Höhe von ca. 652.000,- € (Vorjahr
600.000,- €).
Es werden geringere Fördermittel als im Vorjahr erwartet. Für Kulturen (B) werden 5.000,- €,
für den Waldschutz (C) 5.000,- € und für den Mehrbelastungsausgleich (N) weitere 17.600,- €
angesetzt. Somit kann mit Fördermittel von insgesamt 27.600,- € gerechnet werden.
Die Einnahmen aus Mieten und Pachten (H), Wegenutzungsgebühren (E) und aus der Hüttenvermietung (K) werden mit 27.300,- € erwartet. Die Einnahmen aus den Jagdpachten werden mit 28.800,- € angesetzt und werden unverändert erwartet.
Die Leistungen für andere Betriebsteile (sonst. Einzelaufträge und Dauerauftrag Wasserpfad
(K99 + T30) entsprechen mit 11.000,-€ wieder dem Vorjahresniveau.
Die Aufwendungen in Gesamthöhe von 964.000,- € (Vorjahr 898.700,- €) sind im Vergleich
zum Vorjahr etwas erhöht. Dies rührt hauptsächlich von der Erhöhung der Personal- und Maschinenkostensätzen bei BGL, durch erhöhten Ausstattungsaufwand (Helmfunk und Funkfällkeil), was jedoch aufgrund einer zeitgemäßen Sicherheitsausstattung unabdingbar ist.

Drucksache 112/2023

Seite 4

Der Aufwand für die Holzernte (A) wird 180.000,- € in Anspruch nehmen (Vorjahr 150.000,- €).
Der Aufwand für die Kulturen (B) wird sich leicht auf 55.000,- € erhöhen (Vorjahr 50.000,- €).
Der Aufwand für Waldschutz (C) beträgt 15.000,- € (Vorjahr 20.000,- €).
Der Aufwand für die Bestandspflege (D) wird auf 15.000,- € erhöht (Vorjahr 10.000,- €). Die
Ansätze für die Erschließung (E), Die Regiemaschinen (G), die Nebenbetriebe (H), die Schutzfunktion (J) und die Erholungsvorsorge (K) werden in Summe mit 79.000,- € angenommen.
Die Gemeinkosten (L) in Höhe von 16.000,- € (Vorjahr 9.000,-€) beinhalten unter anderem
Mitglieds- und Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge und die Grundsteuer. Zusätzlich wird
hier der erhöhte Aufwand für die Verkehrssicherungspflicht gebucht.
Die Verwaltungskosten (N) in Höhe von 225.000,- € (Vorjahr 230.000,- €) sind ca. auf Vorjahresniveau. Die Verwaltungskosten setzten sich zusammen aus Personalkosten der Förster
(181.000,- €), den sonstigen Verwaltungsaufwendungen inkl. Fahrzeugkosten und Abschreibung der Fahrzeuge für die Förster (34.300,- €) und der Verwaltungskostenumlage an die
Stadt Lahr (9.700,- €).
Die Löhne (P) der 5 Forstwirte werden mit 309.000,- € (Vorjahr 300.000,- €) angesetzt.
Der Waldarbeiter bezogene Aufwand (P10) in Höhe von 44.000,- € (wie Vorjahr) beinhaltet
unter anderem 12.000,- € für die Berufsgenossenschaft und 9.000,- € für Dienst- und Schutzkleidung. Darin sind ebenso die Kosten (Betrieb und Abschreibung) für die Fahrzeuge der
Forstwirte in Höhe von 23.000,- € enthalten.
Der Ausbildungskosten (U 31) für den Auszubildenden werden mit 25.000,- € (Vorjahr 17.700,€) eingeplant. Aufgrund des immer noch vorherrschenden Fachkräftemangels möchte der
Forstbetrieb ab September 2023 zwei neue Fachkräfte selbst ausbilden. Hier sieht sich der
Forstbetrieb in der Pflicht dem allgemeinen Trend mit verstärkter Ausbildung entgegen zu wirken.
Mit Gesamteinnahmen in Höhe von 802.300,- € (Vorjahr 772.300,- €) und Gesamtausgaben
von 964.000,- € (Vorjahr 898.700,- €) schließt das Wirtschaftsjahr 2023 vermutlich mit einem
Verlust in Höhe von 161.700,- € (Vorjahr 126.400,- €) ab.
Die Verrechnung in Höhe von 50.000 € bei der Erholungsvorsorge (K) spielt lediglich bei der
Betrachtung durch das Landratsamt eine Rolle. Für die Stadtverwaltung Lahr ist das Jahresergebnis von -211.700,- € (Vorjahr 176.400,- €) ausschlaggebend.
Im Haushaltsplan ist für den Bereich des Stadtwaldes ein Defizit von 77.850,- € eingeplant und genehmigt. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass für die Aufstellung für das AfW andere Positionen mit
aufzuführen sind, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle im Stadtwald bebucht werden. So sind
z.Bsp. Lohnkosten, Fremdleistungen und Material mit aufgeführt, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle Stadtwald gebucht werden (z.Bsp. Wasserpfad Sulz).

1.1 Nutzungsplan
Für das Jahr 2023 ist ein Holzeinschlag von 10.740 Fm (Vorjahr 10.040 Fm) vorgesehen,
hiervon entfallen 10.360 Fm (Vorjahr 9.040 Fm) auf den Bergwald und 400 Fm
(Vorjahr 1.000 Fm auf den Auewald. Im Detail sieht der Nutzungsplan folgendes vor:

Drucksache 112/2023

Vornutzung
Hauptnutzung

Seite 5

Bergwald
ha
Fm
76,7
3.660
64,1
6.700

Auewald
ha
Fm
5,0
0
2,5
1.000

0
400

Fm
Fm

1.2. Kulturplan
Im Kulturplan ist auf 5,3 ha (Vorjahr 4,1 ha) die Kulturvorbereitung geplant. Hierbei sind auf
6,12 ha Anbaufläche 6.229 Neupflanzen (16 Baum- und 4 Straucharten) vorgesehen
(2022: 5.490 2021: 9.650; 2020: 9.600). Davon werden 3.250 (Vorjahr 3.750) Neupflanzungen
mit Wuchshüllen versehen (2021: 6950 Stück; 2020: 7.750 Stück).
Auf 20 ha (2022: 10 ha; 2021: 10 ha; 2020: 5 ha) soll durch Schlagpflege die Naturverjüngung
gefördert werden. Im Jahr 2023 stehen 40 ha (Vorjahr: 25 ha) zur mechanischen Kultursicherung an. Auf 35 ha (2022: 22 ha) sind Jungbestandspflegearbeiten erforderlich. Es ist die
Wertastung an 1.210 Douglasien (Vorjahr: 520 Stck.) auf 5 Meter und an 450 Douglasien (Vorjahr 150 Stck.) auf 10 Meter vorgesehen. Der Wildschutz wird von den Jagdpächtern durchgeführt.

Tilman Petters

Herbert Schneider

Ralph Brucker

Anlage(n):
Jahresübersichten 2020-2023
KW_31_2023_Vorlage
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.