Beschlussvorlage (Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
25. September 2023
25. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brucker Drucksache Nr.: 112/2023 Az.: 62/622/Br An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 11.09.2023 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 25.09.2023 beschließend öffentlich Betreff: Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 für den Stadtwald Lahr, Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat genehmigt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (AfW) und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023. Zusammenfassende Begründung: Das AfW ist Fachaufsichtsbehörde des Forstbetriebes der Stadt Lahr. Die Daten für das Forstwirtschaftsjahr 2023 werden für die Genehmigung gesondert aufbereitet und dem AfW vorgelegt. Drucksache 112/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach wie vor kann der Forstbetrieb Stadt Lahr nur ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaften. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass der Forstbetrieb außer der Wirtschaftsfunktion des Waldes noch weitere Tätigkeiten im Stadtwald durchzuführen hat, die allesamt unwirtschaftlich sind aber für das Gemeinwohl unabdingbar. Hierzu gehören Tätigkeiten für die Freizeitnutzung, der Erholungsfürsorge, der Verkehrssicherung an Waldrändern, Bebauungen, Erholungseinrichtungen, Themenpfade, sowie der waldpädagogischen Bildung, des Gewässer- und Grundwasserschutzes, des Luft- und Bodenschutzes sowie weiteren ökologischen Funktionen und der Sozialfunktion des Stadtwaldes. Zielsetzung: Da die o.g Funktionen des Stadtwaldes nachhaltig für die Allgemeinheit aufrecht erhalten werden müssen soll die wirtschaftliche Funktion (Gewinnerzielungsabsicht) weiterhin nicht im Vordergrund stehen. Das dabei unvermeidliche Defizit soll so gering wie möglich gehalten werden. Maßnahmen: Bewirtschaftung des Stadtwaldes nach den Vorgaben des Gemeinderates im Forsteinrichtungswerk. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 112/2023 Seite 3 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: 1. Betriebsplan Das Jahr 2023 ist das vierte Jahr der neuen 10-jährigen Forsteinrichtungsplanung. Nach wie vor hat auch der Stadtwald mit starken Trockenschäden und Käferbefall zu kämpfen und es müssen auch im Jahr 2023 weiterhin Fremdleistungen in Anspruch genommen werden, um die Hölzer zeitnah aus dem Wald zu verbringen. Auch im Bereich der Holzernte werden die Forstmitarbeiter des BGL durch Dienstleister unterstützt (Holzrückmaschinen, Holzerntemaschinen, manuelle Arbeitskräfte). Die Holzerntearbeiten im Schwachholzbereich werden, wo möglich, teilmechanisiert ausgeführt. Der geplante Einschlag beträgt entsprechend dem vom Gemeinderat festgestellten Forsteinrichtungswerk die dort vorgesehenen 10.000 Festmeter. Es werden in allen Bereichen die gleichen Erlöse angenommen wie im Vorjahr. Der Holzerlös wurde mit 62,09,- € pro Festmeter (2022: 60,- €; 2021: 60,- €) kalkuliert. Insgesamt ergeben sich für den Holzverkauf (A), Einnahmen in Höhe von ca. 652.000,- € (Vorjahr 600.000,- €). Es werden geringere Fördermittel als im Vorjahr erwartet. Für Kulturen (B) werden 5.000,- €, für den Waldschutz (C) 5.000,- € und für den Mehrbelastungsausgleich (N) weitere 17.600,- € angesetzt. Somit kann mit Fördermittel von insgesamt 27.600,- € gerechnet werden. Die Einnahmen aus Mieten und Pachten (H), Wegenutzungsgebühren (E) und aus der Hüttenvermietung (K) werden mit 27.300,- € erwartet. Die Einnahmen aus den Jagdpachten werden mit 28.800,- € angesetzt und werden unverändert erwartet. Die Leistungen für andere Betriebsteile (sonst. Einzelaufträge und Dauerauftrag Wasserpfad (K99 + T30) entsprechen mit 11.000,-€ wieder dem Vorjahresniveau. Die Aufwendungen in Gesamthöhe von 964.000,- € (Vorjahr 898.700,- €) sind im Vergleich zum Vorjahr etwas erhöht. Dies rührt hauptsächlich von der Erhöhung der Personal- und Maschinenkostensätzen bei BGL, durch erhöhten Ausstattungsaufwand (Helmfunk und Funkfällkeil), was jedoch aufgrund einer zeitgemäßen Sicherheitsausstattung unabdingbar ist. Drucksache 112/2023 Seite 4 Der Aufwand für die Holzernte (A) wird 180.000,- € in Anspruch nehmen (Vorjahr 150.000,- €). Der Aufwand für die Kulturen (B) wird sich leicht auf 55.000,- € erhöhen (Vorjahr 50.000,- €). Der Aufwand für Waldschutz (C) beträgt 15.000,- € (Vorjahr 20.000,- €). Der Aufwand für die Bestandspflege (D) wird auf 15.000,- € erhöht (Vorjahr 10.000,- €). Die Ansätze für die Erschließung (E), Die Regiemaschinen (G), die Nebenbetriebe (H), die Schutzfunktion (J) und die Erholungsvorsorge (K) werden in Summe mit 79.000,- € angenommen. Die Gemeinkosten (L) in Höhe von 16.000,- € (Vorjahr 9.000,-€) beinhalten unter anderem Mitglieds- und Verbandsbeiträge, Versicherungsbeiträge und die Grundsteuer. Zusätzlich wird hier der erhöhte Aufwand für die Verkehrssicherungspflicht gebucht. Die Verwaltungskosten (N) in Höhe von 225.000,- € (Vorjahr 230.000,- €) sind ca. auf Vorjahresniveau. Die Verwaltungskosten setzten sich zusammen aus Personalkosten der Förster (181.000,- €), den sonstigen Verwaltungsaufwendungen inkl. Fahrzeugkosten und Abschreibung der Fahrzeuge für die Förster (34.300,- €) und der Verwaltungskostenumlage an die Stadt Lahr (9.700,- €). Die Löhne (P) der 5 Forstwirte werden mit 309.000,- € (Vorjahr 300.000,- €) angesetzt. Der Waldarbeiter bezogene Aufwand (P10) in Höhe von 44.000,- € (wie Vorjahr) beinhaltet unter anderem 12.000,- € für die Berufsgenossenschaft und 9.000,- € für Dienst- und Schutzkleidung. Darin sind ebenso die Kosten (Betrieb und Abschreibung) für die Fahrzeuge der Forstwirte in Höhe von 23.000,- € enthalten. Der Ausbildungskosten (U 31) für den Auszubildenden werden mit 25.000,- € (Vorjahr 17.700,€) eingeplant. Aufgrund des immer noch vorherrschenden Fachkräftemangels möchte der Forstbetrieb ab September 2023 zwei neue Fachkräfte selbst ausbilden. Hier sieht sich der Forstbetrieb in der Pflicht dem allgemeinen Trend mit verstärkter Ausbildung entgegen zu wirken. Mit Gesamteinnahmen in Höhe von 802.300,- € (Vorjahr 772.300,- €) und Gesamtausgaben von 964.000,- € (Vorjahr 898.700,- €) schließt das Wirtschaftsjahr 2023 vermutlich mit einem Verlust in Höhe von 161.700,- € (Vorjahr 126.400,- €) ab. Die Verrechnung in Höhe von 50.000 € bei der Erholungsvorsorge (K) spielt lediglich bei der Betrachtung durch das Landratsamt eine Rolle. Für die Stadtverwaltung Lahr ist das Jahresergebnis von -211.700,- € (Vorjahr 176.400,- €) ausschlaggebend. Im Haushaltsplan ist für den Bereich des Stadtwaldes ein Defizit von 77.850,- € eingeplant und genehmigt. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass für die Aufstellung für das AfW andere Positionen mit aufzuführen sind, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle im Stadtwald bebucht werden. So sind z.Bsp. Lohnkosten, Fremdleistungen und Material mit aufgeführt, die im Haushalt nicht bei der Kostenstelle Stadtwald gebucht werden (z.Bsp. Wasserpfad Sulz). 1.1 Nutzungsplan Für das Jahr 2023 ist ein Holzeinschlag von 10.740 Fm (Vorjahr 10.040 Fm) vorgesehen, hiervon entfallen 10.360 Fm (Vorjahr 9.040 Fm) auf den Bergwald und 400 Fm (Vorjahr 1.000 Fm auf den Auewald. Im Detail sieht der Nutzungsplan folgendes vor: Drucksache 112/2023 Vornutzung Hauptnutzung Seite 5 Bergwald ha Fm 76,7 3.660 64,1 6.700 Auewald ha Fm 5,0 0 2,5 1.000 0 400 Fm Fm 1.2. Kulturplan Im Kulturplan ist auf 5,3 ha (Vorjahr 4,1 ha) die Kulturvorbereitung geplant. Hierbei sind auf 6,12 ha Anbaufläche 6.229 Neupflanzen (16 Baum- und 4 Straucharten) vorgesehen (2022: 5.490 2021: 9.650; 2020: 9.600). Davon werden 3.250 (Vorjahr 3.750) Neupflanzungen mit Wuchshüllen versehen (2021: 6950 Stück; 2020: 7.750 Stück). Auf 20 ha (2022: 10 ha; 2021: 10 ha; 2020: 5 ha) soll durch Schlagpflege die Naturverjüngung gefördert werden. Im Jahr 2023 stehen 40 ha (Vorjahr: 25 ha) zur mechanischen Kultursicherung an. Auf 35 ha (2022: 22 ha) sind Jungbestandspflegearbeiten erforderlich. Es ist die Wertastung an 1.210 Douglasien (Vorjahr: 520 Stck.) auf 5 Meter und an 450 Douglasien (Vorjahr 150 Stck.) auf 10 Meter vorgesehen. Der Wildschutz wird von den Jagdpächtern durchgeführt. Tilman Petters Herbert Schneider Ralph Brucker Anlage(n): Jahresübersichten 2020-2023 KW_31_2023_Vorlage Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.