Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Mittelübertragungen 2022 nach 2023)
25. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Lehmann Drucksache Nr.: 154/2023 Az.: 922.6023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.09.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 25.09.2023 beschließend öffentlich Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Mittelübertragungen 2022 nach 2023 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr der weiteren Mittelübertragung in Höhe von 10.749.903,89 € von 2022 nach 2023 gem. § 2 Abs.4 EiGBVO alt zu. Zusammenfassende Begründung: Ein formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist erforderlich, da der Jahresabschluss 2022 erst im Jahr 2024 angefertigt werden kann. Normalerweise erfolgen die Mittelübertragungen zusammen mit dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2022 werden hiermit beschlossen und somit vorgezogen. Drucksache 154/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Investitionsmaßnahmen, die in 2022 oder davor begonnen worden sind und noch nicht abgeschlossen werden konnten, müssen in 2023 weiterlaufen können. Auch ohne Jahresabschluss 2022 müssen diese umgesetzt bzw. beauftragt werden können. Ziel/e Formeller Beschluss der Mittelübertragungen 2022 nach 2023. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Begründung: Im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr waren Investitionen mit einem Betrag von 6.675.000 € veranschlagt worden. Des Weiteren wurden Haushaltsmittel von Jahr 2021 nach 2022 für die Fortführung der mehrjährigen Maßnahmen in Höhe von 4.615.308,99 € übertragen. Zudem wurden noch Mehrausgaben in Höhe von 2.205.000 € bewilligt. Tatsächlich verausgabt im Jahr 2022 wurden jedoch nur 1.930.267,74 €. Zur Fortführung der bereits begonnenen mehrjährigen Maßnahmen sind noch Haushaltsmittel vom Jahr 2022 nach 2023 in Höhe von 10.749.903,89 € zu übertragen. In der im Vorjahr vom Gemeinderat am 21.11.2022 beschlossenen Mehrausgabenbewilligung waren Mehrausgaben für den GEP Kernstadt in Höhe von 835.000 € enthalten. Die Maßnahme konnte im vergangenen Jahr aufgrund der zu kurzen Zeitspanne bis zum neuen HH-Jahr 2023 nicht mehr beauftragt werden, da aufgrund der Auftragshöhe für die Beauftragung ein Beschluss notwendig wird, und dieser in 2022 nicht mehr herbeigeführt werden konnte. Die Maßnahme ist für die Erneuerung der Einleitgenehmigungen dringend erforderlich und muss im Jahr 2023 außerplanmäßig bewilligt werden. Die dadurch in 2023 entstehenden Mehrausgaben lassen sich durch die eingangs beschriebene Mittelübertragung decken. Selbst wenn der erforderliche Auftrag bereits 2022 erteilt worden wäre, wären für die dafür im Jahr 2023 entstehenden Ausgaben eine Mittelübertragung aus dem Jahr 2022 erforderlich geworden. Drucksache 154/2023 Seite 3 Im Zuge des Austausches mit der Genehmigungsbehörde zeigte sich die Notwendigkeit für das Flughafenareal Ost gemeinsam mit dem Ortsteil Hugsweier einen eigenständigen GEP aufzustellen. Dieser wurde in 2022 noch als Teil des GEP Flugplatz (einschließlich IGP) betrachtet und muss nun aufgrund einer eigenständigen Einleiterlaubnis vom bereits beauftragten Gesamtauftrag separiert werden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Untere Wasserbehörde dem bislang als Entwässerungsgraben deklarierten Ostgraben ein Gewässer mit untergeordneter Bedeutung zugewiesen hat. Die Mittel des GEP Hugsweier in Höhe von 75.000 € wurden im Beschluss 183/2022 dem GEP Flugplatz zugewiesen und müssen zur Ausgabendeckung nach 2023 übertragen werden. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Melanie Krug Abteilungsleitung Tiefbau Anlage(n): Anlage Beschluss Mittelübertragungen 2022nach 2023 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.