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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Mittelübertragungen 2022 nach 2023)

25. September 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 154/2023
Az.: 922.6023

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

25.09.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Mittelübertragungen 2022 nach 2023

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr der weiteren
Mittelübertragung in Höhe von 10.749.903,89 € von 2022 nach 2023 gem. § 2 Abs.4
EiGBVO alt zu.

Zusammenfassende Begründung:
Ein formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist erforderlich, da der Jahresabschluss 2022 erst im Jahr 2024 angefertigt werden kann. Normalerweise erfolgen die
Mittelübertragungen zusammen mit dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2022 werden hiermit beschlossen und somit vorgezogen.

Drucksache 154/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Investitionsmaßnahmen, die in 2022 oder davor begonnen worden sind und noch nicht abgeschlossen werden konnten, müssen in 2023 weiterlaufen können. Auch ohne Jahresabschluss 2022 müssen
diese umgesetzt bzw. beauftragt werden können.

Ziel/e
Formeller Beschluss der Mittelübertragungen 2022 nach 2023.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen

☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle
dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

Begründung:
Im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr waren Investitionen mit einem Betrag von 6.675.000 € veranschlagt worden. Des Weiteren wurden Haushaltsmittel von Jahr
2021 nach 2022 für die Fortführung der mehrjährigen Maßnahmen in Höhe von 4.615.308,99 €
übertragen. Zudem wurden noch Mehrausgaben in Höhe von 2.205.000 € bewilligt. Tatsächlich verausgabt im Jahr 2022 wurden jedoch nur 1.930.267,74 €. Zur Fortführung der bereits begonnenen
mehrjährigen Maßnahmen sind noch Haushaltsmittel vom Jahr 2022 nach 2023 in Höhe von
10.749.903,89 € zu übertragen.
In der im Vorjahr vom Gemeinderat am 21.11.2022 beschlossenen Mehrausgabenbewilligung waren Mehrausgaben für den GEP Kernstadt in Höhe von 835.000 € enthalten. Die Maßnahme konnte
im vergangenen Jahr aufgrund der zu kurzen Zeitspanne bis zum neuen HH-Jahr 2023 nicht mehr
beauftragt werden, da aufgrund der Auftragshöhe für die Beauftragung ein Beschluss notwendig
wird, und dieser in 2022 nicht mehr herbeigeführt werden konnte. Die Maßnahme ist für die Erneuerung der Einleitgenehmigungen dringend erforderlich und muss im Jahr 2023 außerplanmäßig bewilligt werden. Die dadurch in 2023 entstehenden Mehrausgaben lassen sich durch die eingangs
beschriebene Mittelübertragung decken. Selbst wenn der erforderliche Auftrag bereits 2022 erteilt
worden wäre, wären für die dafür im Jahr 2023 entstehenden Ausgaben eine Mittelübertragung aus
dem Jahr 2022 erforderlich geworden.

Drucksache 154/2023

Seite 3

Im Zuge des Austausches mit der Genehmigungsbehörde zeigte sich die Notwendigkeit für das
Flughafenareal Ost gemeinsam mit dem Ortsteil Hugsweier einen eigenständigen GEP aufzustellen.
Dieser wurde in 2022 noch als Teil des GEP Flugplatz (einschließlich IGP) betrachtet und muss nun
aufgrund einer eigenständigen Einleiterlaubnis vom bereits beauftragten Gesamtauftrag separiert
werden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Untere Wasserbehörde dem bislang als Entwässerungsgraben deklarierten Ostgraben ein Gewässer mit untergeordneter Bedeutung zugewiesen hat. Die Mittel des GEP Hugsweier in Höhe von 75.000 € wurden im Beschluss 183/2022 dem
GEP Flugplatz zugewiesen und müssen zur Ausgabendeckung nach 2023 übertragen werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Melanie Krug
Abteilungsleitung Tiefbau

Anlage(n):
Anlage Beschluss Mittelübertragungen 2022nach 2023
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.