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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Hospital- und Armenfonds Lahr - Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen…

25. September 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Kopf

Drucksache Nr.: 159/2023
Az.: 095.51

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2023

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

25.09.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Hospital- und Armenfonds Lahr
- Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen
Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der
Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
Lahr – Spital - Wohnen und Pflege - zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von
9.633.044,90 EUR und einem Jahresüberschuss von 159.896,15 EUR gemäß den
gesetzlichen Vorschriften fest.
2. Nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 29.351,26 EUR (Verwendung
zweckgebundener Vermächtnisse) ergibt sich in 2021 ein Ergebnisvortrag in Höhe
von 189.247,41 EUR. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden.

Drucksache 159/2023

Seite 2

Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Hospital- und Armenfonds – Spital - Wohnen
und Pflege - für das Rechnungsjahr 2021 konnte nunmehr abgeschlossen werden. Das Ergebnis
der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs verwiesen.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit gegeben.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt

Anlage(n):
Spital Wohnen und Pflege - Jahresabschluss 2021
Spital - Wohnen und Pflege - Schlussbericht 2021
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.