Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer
Drucksache Nr.: 169/2023
Az.: 460.15
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
ZS02
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 30.08.2023
renz
vorberatend
nichtöffentlich
Freigabe
Haupt- und Personalausschuss
11.09.2023
vorberatend
nichtöffentlich
Einstimmig
Gemeinderat
25.09.2023
beschließend
öffentlich
Betreff:
Beschluss über die Neufassung der Kinderbetreuungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Kinderbetreuungssatzung nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1)
Zusammenfassende Begründung:
Der Gemeinderat hat am 26.06.2023 eine Änderung der Kinderbetreuungssatzung beschlossen. Im Zuge der notwendigen Bekanntmachung ist aufgefallen, dass es sich inhaltlich nicht um eine Änderungssatzung, sondern um eine neue Satzung handelt. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, einen (erneuten) Beschluss zu fassen, der eine
Neufassung der Satzung zum Gegenstand hat.
Drucksache 169/2023
Seite 2
Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Verwaltung verweist dazu auf die Beschlussvorlage 74/2023 und den am 26.06.2023 vom Gemeinderat gefassten Beschluss.
Zielsetzung:
Es geht um Rechtssicherheit und -klarheit. Inhaltich bleiben die beschlossenen Regelungen unverändert.
Maßnahmen:
Die Verwaltung empfiehlt einen neuen Beschluss, der diesmal formal korrekt von einer Neufassung der
Satzung ausgeht. Die Neufassung tritt bei einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderats rückwirkend zum 01.09.2023 in Kraft, um das gesamte Kinderbetreuungsjahr 2023/24 abzudecken, so wie
es in der Beschlussfassung am 26.06.2023 geschehen ist.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Begründung:
Es geht um Rechtssicherheit bei den bestehenden Betreuungsverhältnissen in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der Erhebung von Kita-Gebühren auch bei den Kitas in kirchlicher und freier
Trägerschaft.
Markus Ibert
Oberbürgermeister
Harry Ott
stv. Amtsleitung
Anlage(n):
Anlage 1 - Kinderbetreuungssatzung
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.