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Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)

                                    
                                        INGENIEURBÜRO

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Siebenmühlenstr. 36  70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 07 11 – 99 760 7 - 60  Fax: 07 11 – 99 760 7- 80  eMail: info@doerrib.de  Web: http://www.doerrib.de

Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler
UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Inhalt
1 Zu prüfendes Artenspektrum ....................................................................................................................................... 1
1.1 Methodik ................................................................................................................................................................. 5
1.2 Arten ohne geeigneten Lebensraum im UG ..................................................................................................... 5
1.3 Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten .......................................................................................... 5
1.3.1 Wasserorganismen (Baggersee) ................................................................................................................ 6
1.3.2 Libellen ........................................................................................................................................................ 6
1.3.3 Heuschrecken ............................................................................................................................................. 7
1.3.4 Tagfalter ....................................................................................................................................................... 7
1.3.5 Nachtfalter .................................................................................................................................................. 9
1.3.6 Totholzkäfer u.ä. ......................................................................................................................................10
1.3.7 Amphibien und Reptilien........................................................................................................................11
1.3.8 Fledermäuse ..............................................................................................................................................13
1.3.9 Sonstige Säugetiere...................................................................................................................................14
1.3.10 Höhere Pflanzen ......................................................................................................................................15
1.3.11 Krebse ........................................................................................................................................................16
1.3.12 Käfer-, Spinnenarten der Trockenstandorte ........................................................................................16
1.4 Vogelarten .............................................................................................................................................................16
1.5 Arten im Vorhabensbereich ...............................................................................................................................19
1.5.1 Springfrosch ..............................................................................................................................................19
1.5.2 Mauereidechse ..........................................................................................................................................20
1.5.3 Vögel ..........................................................................................................................................................21
2 Maßnahmen ...................................................................................................................................................................22
2.1 Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................................................................................23
2.2 CEF-Maßnahmen ................................................................................................................................................24
2.2.1 AMPH 2 – Jährliches Laichgewässerangebot ......................................................................................24
2.2.2 ME 2 –Ersatzhabitat für die Mauereidechse .......................................................................................24
2.2.3 ME 3 –Umsiedeln von Mauereidechsen ..............................................................................................29
2.2.4 FRP 1 – Jährliches Brutplatzangebot ....................................................................................................29
2.3 Monitoring ............................................................................................................................................................30
3 Prüfung der Verbotstatbestände ................................................................................................................................30

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Abbildungen
Abbildung 1: Teilhabitat 3 – dicht ruderal bewachsener Südwall ...............................................................................25
Abbildung 2: Teilhabitat 4 – noch junger Lebensraum, wenig Bewuchs ..................................................................26
Abbildung 3: Geplantes Ersatzhabitat Mauereidechse mit Totholzhäufen (braun), Kieswackenhäufen (rot) und
Lehmhäufen (blau) ...................................................................................................................................28

Anlagen
Prüfprotokolle ........................................................................................................................................................ Anlage 1

Pläne
Maßnahmen Artenschutz ............................................................... 1 : 2.500 ................................................ U20-0901/4

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

1 Zu prüfendes Artenspektrum
Die rechtliche Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung bildet das BNatSchG, insbesondere §44.
Vertiefende Vorgaben für die Durchführung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im Rahmen
von Eingriffsplanungen liegen z.B. in Bayern (STMI 2007)1 und Nordrhein-Westfalen (LANUV 20072) sowie
von Seiten der LANA (20063) und bei TRAUTNER (20084) vor.
Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (§44 (5) BNatSchG) werden bei Planungs- und Zulassungsvorhaben im Rahmen der saP die europäischen Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie sowie die Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie sowie darüber hinaus streng geschützte Arten bearbeitet. Die „nur“ besonders geschützten Arten sind von den artenschutzrechtlichen Verboten in diesem Fall pauschal freigestellt. Sie werden
in der Regel über die Eingriffsregelung mitberücksichtigt und sind nicht Gegenstand der saP.
Die in der folgenden Tabelle genannten Arten sind für den Naturraum „Südlicher Oberrhein“, in dem sich
das Vorhaben befindet, abzuprüfen. Die Liste orientiert sich an der im Zielartenkonzept Baden-Württemberg
(ZAK BW) dargestellten Verbreitung der Arten bzw. aktuellen Verbreitungskarten der LUBW (Fledermäuse,
Amphibien etc.).
-

Die Tabelle enthält keine Vogelarten, da diese bereits in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung bearbeitet
wurden. Mögliche Auswirkungen auf planungsrelevante Arten werden in der saP überprüft (s.u.). Als planungsrelevant wurden eingestuft: alle streng geschützten Vogelarten, Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie (Anhänge I, II/2) und andere Arten, für die in Baden-Württemberg Schutzgebiete eingerichtet wurden.

STMI (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN) (2007): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). In: www.stmi.bayern.de.
2 LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2007): Einführung
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. In: www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de.
3 LANA (2006): Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. In: Fachdienst Naturschutz: Naturschutz-Info 2/2006 /
3/2006, LUBW Baden-Württemberg.
4 TRAUTNER, J. (2008): Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche
Annäherung – In: Naturschutz in Recht und Praxis – online, Heft 1, 2008. www.naturschutzrecht.de
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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

FFH-Anhang-IV-Arten (IV) sowie darüber hinaus streng geschützte Arten (s) im Naturraum
und ihre Einordnung in den Roten Listen Baden-Württemberg (RL BW):
0 = verschollen/ausgestorben, 1= vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 5 = schonungsbedürftig, V = Vorwarnliste, ng = nicht gefährdet
D = Datenlage ungenügend
G = Gefährdung anzunehmen
R = seltene Art bzw. mit geografischer Restriktion
i = gefährdete wandernde Art
oE = ohne Einschätzung
u = unbeständig
Z = zweifelhaftes Vorkommen
Libellen
Lateinischer Name
Ophiogomphus cecilia
Coenagrion mercuriale
Leucorrhinia caudalis
Gomphus flavipes
Orthetrum albistylum
Heuschrecken
Lateinischer Name
Aiolopus thalassinus
Modicogryllus frontalis
Platycleis tessellata
Netzflügler
Lateinischer Name
Dendroleon pantherinus
Libelloides longicornis
Tagfalter
Lateinischer Name
Lycaena dispar
Maculinea nausithous
Maculinea teleius
Maculinea arion
Lopinga achine
Arethusana arethusa
Brenthis daphne
Hipparchia fagi
Nachtfalter
Lateinischer Name
Proserpinus proserpina (Sphingidae)
Eucarta amethystina (Noctuidae)
Luperina dumerilii (Noct.)
Shargacucullia caninae (Noct.)
Fagivorina arenaria (Geometridae)
Nola subchlamydula (Nolidae)
Hyles vespertilio (Sphingidae)
Gastropacha populifolia (Lasiocamp.)

Deutscher Name
Grüne Keiljungfer
Helm-Azurjungfer
Zierliche Moosjungfer
Asiatische Keiljungfer
Östlicher Blaupfeil

Schutzstatus
II/IV
II/s
IV
IV
s

RL BW
3
3
1
2R
D

Deutscher Name
Grüne Strandschrecke
Östl. Grille
Braunfleckige Beißschrecke

Schutzstatus
s
s
s

RL BW
2R
1
1

Deutscher Name
Panther-Ameisenjungfer
Langfühliger Schmetterlingshaft

Schutzstatus
s
s

RL BW
1
1

Deutscher Name
Großer Feuerfalter
Dunkler Wiesenkn.-Ameisenbläuling
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Schwarzfleckiger Ameisenbläuling
Gelbringfalter
Rotbindiger Samtfalter
Brombeer-Perlmutterfalter
Großer Waldportier

Schutzstatus
II/IV
II/IV
II/IV
IV
IV
s
s
s

RL BW
3
3
1
2
1
0
1
1

Deutscher Name
Nachtkerzenschwärmer
Amethysteule
Dumerils Graswurzeleule
Hundsbraunwurz-Mönch
Rotbuchen-Flechten-Baumspanner
Gamander-Kleinbärchen
Fledermausschwärmer
Pappelglucke

Schutzstatus
IV
s
s
s
s
s
s
s

RL BW
V
2
1
3
3
1
1
1

2

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Holzbewohnende Käfer
Lateinischer Name
Osmoderma eremita (Scarabaeidae)
Cerambyx cerdo (Cerambycidae)
Megopis scabricornis (Ceram.)
Necydalis ulmi (Ceram.)
Purpuricenus kaehleri (Ceram.)
Cucujus cinnaberinus (Cucujidae)
Scintillatrix mirifica (Bupr.)
Palmar festiva (Bupr)
Aesalus scarabaeoides (Lucanidae)
Gnorimus variabilis (Scarabaeidae)
Protaetia aeruginosa (Scarab.)
Sonst. Käfer
Lateinischer Name
Bolbelasmus unicornis (Geotrupidae)
Dytiscus latissimus(Dytiscidae)
Graphoderus bilineatus(Dytisc.)
Meloe autumnalis (Meloidae)
Meloe cicatricosus (Meloid.)
Meloe decorus (Meloid.)
Meloe rugosus (Meloid.)
Cylindera arenaria (Carabidae)
Cylindera germanica (Carab.)
Spinnen
Lateinischer Name
Arctosa cinerea
Dolomedes plantarius
Philaeus chrysops
Weichtiere
Lateinischer Name
Anisus vorticulus
Unio crassus
Pseudanodonta complanata
Krebse
Lateinischer Name
Astacus astacus
Branchipus schaefferi
Tanymastix stagnalis
Fische und Rundmäuler

Deutscher Name
Eremit
Heldbock
Körnerbock
Panzers Wespenbock
Purpurbock
Scharlachkäfer
Großer Ulmen-Prachtkäfer
Grüner Wacholder-Prachtkäfer
Kurzschröter
Veränd. Edelscharrkäfer
Großer Goldkäfer

Schutzstatus
II/IV
II/IV
s
s
s
II/IV
s
s
s
s
s

RL BW
2
1
1
1
1
oE
0
1
2
2
2

Deutscher Name
Vierzähniger Mistkäfer
Breitrand
Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer
Blauschillernder Maiwurmkäfer
Narbiger Maiwurmkäfer
Violetthalsiger Maiwurmkäfer
Mattschwarzer Maiwurmkäfer
Flussufer-Sandlaufkäfer
Deutscher-Sandlaufkäfer

Schutzstatus
II/IV
II/IV
II/IV
s
s
s
s
s
s

RL BW
oE
oE
oE
oE
oE
oE
oE
0
1

Deutscher Name
Flussufer-Wolfsspinne
Gerandete Wasserspinne
Goldaugen-Springspinne

Schutzstatus
s
s
s

RL BW
0
2
1

Deutscher Name
Zierliche Tellerschnecke
Kleine Flussmuschel
Abgeplattete Teichmuschel

Schutzstatus
II/IV
II/IV
s

RL BW
2
1
1

Deutscher Name
Edelkrebs
Echter Kiemenfuß
Sumpf-Feenkrebs

Schutzstatus
s
s
s

RL BW
oE
1
1

Lateinischer Name

Deutscher Name

Schutzstatus

Accipenser sturio
Coregonus oxyrhynchus
Amphibien und Reptilien
Lateinischer Name
Triturus cristatus
Bombina variegata
Alytes obstetricans

Atlantischer Stör
Nordseeschnäpel

II/IV
II/IV

RL Rheinsystem
0
oE

Deutscher Name
Kammmolch
Gelbbauchunke
Geburtshelferkröte

Schutzstatus
II/IV
II/IV
IV

RL BW
2
2
2

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Pelobates fuscus
Bufo viridis
Bufo calamita
Hyla arborea
Rana arvalis
Rana dalmatina
Rana lessonae
Coronella austriaca
Lacerta agilis
Podarcis muralis
Lacerta bilineata
Fledermäuse
Lateinischer Name
Barbastella barbastellus
Myotis bechsteinii
Myotis emarginatus
Myotis myotis
Rhinolophus ferrumequinum
Eptesicus serotinus
Myotis alcathoe
Myotis daubentonii
Myotis brandtii
Myotis mystacinus
Myotis nattereri
Nyctalus leisleri
Nyctalus noctula
Pipistrellus kuhlii
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus
Pipistrellus pipistrellus
Plecotus auritus
Plecotus austriacus
Sonst. Säugetiere
Lateinischer Name
Castor fiber
Lynx lynx
Felis silvestris
Muscardinus avellanarius
Pflanzen
Lateinischer Name
Apium repens
Bromus grossus
Cypripedium calceolus
Liparis loeselii
Marsilea quadrifolia
Lindernia procumbens
Spiranthes aestivalis
Luronium natans
Vitis vinifera sylvestris

Knoblauchkröte
Wechselkröte
Kreuzkröte
Laubfrosch
Moorfrosch
Springfrosch
Kleiner Wasserfrosch
Schlingnatter
Mauereidechse
Mauereidechse
Westliche Smaragdeidechse

IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV

2
2
2
2
1
3
G
3
V
2
1

Deutscher Name
Mopsfledermaus
Bechsteinfledermaus
Wimperfledermaus
Großes Mausohr
Große Hufeisennase
Breitflügelfledermaus
Nymphenfledermaus
Wasserfledermaus
Große Bartfledermaus
Kleine Bartfledermaus
Fransenfledermaus
Kleiner Abendsegler
Großer Abendsegler
Weißrandfledermaus
Rauhautfledermaus
Mückenfledermaus
Zweigfledermaus
Braunes Langohr
Graues Langohr

Schutzstatus
II/IV
II/IV
II/IV
II/IV
II/IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV

RL BW
1
2
R
2
1
2
?
3
1
3
2
2
i
D
i
G
ng
3
1

Deutscher Name
Biber
Eurasischer Luchs
Wildkatze
Haselmaus

Schutzstatus
II/IV
II/IV
IV
IV

RL BW
2
0
0
G

Deutscher Name
Kriech-Sellerie
Dicke Trespe
Frauenschuh
Sumpf-Glanzkraut
Kleefarn
Liegendes Büchsenkraut
Sommer-Drehwurz
Froschkraut
Wilde Weinrebe

Schutzstatus
II/IV
II/IV
II/IV
II/IV
II/IV
IV
IV
s
s

RL BW
1
2
3
2
1
2
1
u
1

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1.1 Methodik
Zur Methodik der Untersuchungen s. entsprechendes Kapitel 3 im Schutzgut „Flora und Fauna“ (Angaben zu
Untersuchungsgebiet (UG) sowie zu den 7 Untersuchungsterminen von März bis Juli).
Weitere Einzelheiten s.u. bei den einzelnen Arten.

1.2 Arten ohne geeigneten Lebensraum im UG
Für die im Folgenden genannten Arten aus der Tabelle liegen im Untersuchungsgebiet (UG) keine geeigneten
Lebensräume vor, sie werden deshalb durch das Vorhaben nicht betroffen:
-

typische Fließgewässerarten (Muscheln: Unio crassus, Libellen: Coenagrion mercuriale, Ophiogomphus cecilia. Fische: Stör, Schnäpel))

-

keine geeigneten Larvenfraßpflanzen für Falter- und Käferarten (Eucarta amethystina an Peucedanum sp.,
Shargacucullia caninae an Hunds-Braunwurz, Nola subchlamydula an Edel-Gamander).

-

keine geeigneten besonders wärmebegünstigten Biotoptypen betroffen. Aktuelle Nachweise am südlichen
Oberrhein nur vom Kaiserstuhl: Schmetterlingshaft Libelloides longicornis (Geröllhalden, Hangrasen, Rebgebiete, jew. mit Gehölzen), Gelbringfalter (Lopinga achine, lichte Wälder mit grasreicher Bodenvegetation),
Rotbindiger Samtfalter (Arethusana arethusa, lückig bewachsene Sandböden, ausgestorben), Großer Waldportier (Hipparchia fagi, Trockenwälder + Waldränder), Graswurzeleule (Luperina dumerilii, Lössböschungen).

1.3 Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten
Für die folgenden Arten(gruppen) konnte ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet (UG) nicht von vornherein ausgeschlossen werden:
-

Die Arten konnten aber im Rahmen der jeweiligen Geländeuntersuchungen nicht im UG nachgewiesen
werden und können somit durch das Vorhaben nicht betroffen werden.

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-

Die Arten kommen potenziell in Teilbereichen des UG vor, die nicht näher untersucht wurden, da eine
Betroffenheit durch die Abbauerweiterung auszuschließen ist (z.B. Waldflächen u.a. Gehölze, Grünland,
Ortschaft Kippenheimweiler).

1.3.1 Wasserorganismen (Baggersee)
Bei einem Schnorchelgang Ende Juli 2021 wurde ein naturnäherer Uferabschnitt auf artenschutzrelevante Arten geprüft. Eine Untersuchung des Eingriffsufers (Südufer) war aus Sicherheitsgründen nicht möglich
(Uferabbruchgefahr). Stattdessen wurde benachbart das renaturierte SW-Ufer untersucht (hergestellte Flachwasserzone). Untersuchte Arten:
-

Weichtiere: Anisus vorticulus, Pseudanodonta complanata

-

Schwimmkäfer:: Graphoderus bilineatus, Dytiscus latissimus

-

Wasserspinnen: Dolomedes plantarius.

-

Krebse: Astacus astacus.

Die Flachwasserzone (Substrat: kiesig, Wasserstandsschwankungen), gestaltet sich noch vegetationslos, auch
Makrophyten oder andere Wasserpflanzen sind selten (Mentha aquatica). Es bestehen keine geeigneten Habitate
für die oben genannten Arten. Die Tiere wurden nicht nachgewiesen. Auch bei zahlreichen Uferbegehungen
wurden nie Muschelschalen entlang der Wasserkante festgestellt.
Was für das SW-Ufer gilt, gilt in noch ausgeprägterem Maße für das Südufer (Eingriffsufer): Der Ufer ist
ebenfalls jung und vegetationslos, dabei durch aktuelle Baggerungen gestört. Ein Vorkommen der Arten ist
auszuschließen.
Ein kleines Vorkommen der Zierlichen Tellerschnacke (Anisus vorticulus) ist in der weiter westlich gelegenen
Rheinaue bekannt: FFH-Gebiet „Taubergießen“ (Mapl 2019, INULA).

1.3.2 Libellen
Bei den Untersuchungen wurden 9 Libellenarten nachgewiesen. Speziell wurde auf Vorkommen der potenziell
möglichen Arten geachtet (Baggerseeufer + Kleingewässer):
-

Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis): Habitat Altarme, Baggerseen mit Tauchblattvegetation
(Flachwasserzonen)

-

Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes): Habitat langsam fließende Flüsse, Altarme, Auskiesungen

-

Östlicher Blaupfeil (Orthetrum albistylum): Habitat häufig flache Pioniergewässer in Abbaustätten

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Die Arten wurden nicht festgestellt. Die z.T. anspruchsvollen Arten waren an den noch jungen oder gestörten
Ufern des Baggersees nicht zu erwarten. O. albistylum war an den Amphibienlaichgewässern nicht nachweisbar.

1.3.3 Heuschrecken
Bei den Kartierarbeiten wurden 9 Schreckenarten festgestellt. Dabei wurden die 4 artenschutzrelevanten Arten
(Aiolopus thalassinus, Platycleis tessellata, Modicogryllus frontalis) bei der Sommerbegehung der ufernahen Sukzessionsflächen auf Rohkies nicht nachgewiesen. Beim Absuchen der vegetationsarmen Kies- und Sandflächen
wurden die Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans) und die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda
caerulescens) festgestellt.
Vorkommen sind variabel, in Abbaustandorten oft abhängig vom Sukzessionsgeschehen.

1.3.4 Tagfalter
Im Untersuchungsgebiet wurden 14 Tagfalterarten nachgewiesen, darunter keine artenschutzrelevante Art.
-

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar):
Die Art ist derzeit in BW in Ausbreitung vom Rhein / Kraichgau in Richtung nördliches Baden-Württemberg begriffen. Raupenfraßpflanzen sind nichtsaure Ampferarten, wie sie an Gewässerufern oder auf
Ruderalstellen vorkommen. Im UG sind dies v.a. der Stumpfblättrige und der Krause Ampfer (Rumex obtusifolius, R. crispus).
Als Flugzeit wird für die Oberrheinebene der Juni und der August angegeben (2 Generationen). Dies
kann je nach Witterung variieren. Die Eiablage findet jeweils zum Ende der Flugzeit statt.
Ampfer kommen im UG verbreitet, aber selten gehäuft vor (Grünland, Ackerränder, Ödland im Kiesabbau). 1 gehäuftes Vorkomme auf Rapsacker an der Westgrenze der Süderweiterung.
Im Juni / Juli wurden keine fliegenden Falter nachgewiesen. Auch die Untersuchungen an Ampferpflanzen (Blätter) im Juli ergaben keinen Nachweis von Eiern oder Raupen des Feuerfalters (stattdessen Nachweis von Lochfraß durch andere Arten, Rehfraß, z.T. stark gekräuselte Blätter, meist aber frisch und unbefressen). Untersucht wurden jew. frische Blätter:
-

10* Rumex obtusifolius Tabakacker Erweiterung

-

25* Rumex obtusifolius Rapsacker Erweiterung

-

1* Rumex crispus Rapsacker Erweiterung

-

1* Rumex crispus Westufer Baggersee

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Ein größeres Vorkommen des Großen Feuerfalters in der weiteren Umgebung ist z.B. vom NSG „Elzwiesen“
bekannt (Mapl FFH-Gebiet „Taubergießen“ 2019, INULA).
-

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous):
Art der Feuchtwiesen und –brachen. In der Flugzeit (Juli bis Mitte August) Eiablage in Blüten des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis). Die Jungraupe lässt sich ab Ende August/ Anfang September
auf den Boden fallen und verbringt den Rest der Larvalzeit im Ameisennest.

-

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius): In der Flugzeit (ein bisschen früher als nausithous,
Eiablage in knospige Blütenstände; die Art besiedelt i.d.R. größere Wiesenknopf-Bestände (z.B. Feucht/Streuwiesen) und ist empfindlicher gegen eine Verbrachung als M. nausithous (andere Wirtsameise). Sie ist
deshalb an Gräben und allgemein seltener.

Die Eiablagepflanze (für beide Arten: Großer Wiesenknopf) kommt im UG nur auf Grünlandflächen vor, rel.
häufig sogar auf den beiden großen Wiesen am Mittelgraben. Ameisenbläulinge wurden hier zur Flugzeit Ende
Juli jedoch nicht nachgewiesen. Die Flächen liegen außerhalb des geplanten Eingriffs.
In den umliegenden FFH-Gebieten kommen die beiden Arten z.T. noch vor: Durchschnittliche Vorkommen
im FFH-Gebiet „Taubergießen“ (Mapl 2019, INULA), vom Aussterben bedroht im FFH-Gebiet „Reinniederung Wittenweier bis Kehl“ (Mapl 2020, bhmp).
-

Schwarzfleckiger Ameisenbläuling (Maculinea arion):
Art der Magerrasen. Im Raum existieren neuere Funde nur für den Kaiserstuhl (www.schmetterlinge-bw).
Hauptverbreitungsgebiete in BW sind aktuell die Schwäbische Alb, der Südschwarzwald und der Kaiserstuhl (+ Einzelfunde).
Raupenfraßpflanzen sind Thymian und Oregano. Beide kommen im UG nicht vor. Der Falter wurde zur
Flugzeit (Juli) nicht am Standort nachgewiesen.

-

Brombeer-Perlmutterfalter (Brenthis daphne): Die Art ist gegenwärtig von SW aus in Ausbreitung begriffen
und im südlichen Oberrheintal mittlerweile schon recht weit verbreitet (www.terragraphie.de), stellenweise auch am nördlichen Oberrhein (www.schmetterlinge-bw.de). Als Larvalstandort kommen besonnte
Brombeerbestände in Frage.
Größere besonnte Brombeerbestände finden sich insbesondere auf dem Randwall südlich des Kieswerks,
an der Ostgrenze der Erweiterung. Larvensuche im April/Mai bzw. Faltersuche im Juli ergaben jeweils
keinen Nachweis.

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1.3.5 Nachtfalter
-

Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina):
Die Art besiedelt (landesweit) Ruderalfluren und Feuchtbrachen mit Vorkommen der Raupenfraßpflanzen: v.a. Weidenröschen (Epilobium), daneben Nachtkerze (Oenothera), seltener Blut-Weiderich (Lythrum).
Die Nachtkerze (Oenothera biennis) kommt auf der trocken-ruderalen Kiesvegetation am Ost- und Westufer des Baggersees rel. häufig vor. Weidenröschen (Epilobium sp.) kommen sehr zerstreut im UG, sind
aber punktuell gehäuft. Die Erweiterungsfläche spielt für diese Pflanzenarten keine Rolle.
Untersuchungen fanden zur Raupenzeit statt: Hochsommer (2021: Juli, Raupenfunde auf wanderfalter.org): Am 27.07. gelang kein Raupennachweis im UG: Stichprobenuntersuchungen ergaben keinen
Hinweis auf Raupenbesatz (Pflanzen weitgehend vital, unbefressen bzw. Fraß durch andere Arten, keine
charakteristischen Fraßspuren, Kotballen oder Raupennachweise an der Pflanze oder in der Bodenstreu).
Untersuchte Pflanzen:
-

20* Oenothera biennis SW-Ufer (Kies)

-

25 + 10* Oenothera biennis Ost-Ufer (Kies)

-

3* Oenothera biennis südlicher Randwall

-

15* Epilobium hirsutum Ackerrand Tabak

-

5* Epilobium hirsutum Mittelgraben am Kieswerk

-

1* Epilobium hirsutum südlicher Randwall

-

1* Epilobium hirsutum Ost-Ufer (Kies)

-

3* Epilobium parviflorum südlicher Randwall

-

1* Epilobium parviflorum SW-Ufer (Kies)

Oenothera waren meist ohne jegliche Schadstellen, Epilobium z.T. mit Käferbesatz, Gespinsten oder mit
verbrannten Blättern.
-

Rotbuchen-Flechten-Baumspanner (Fagivorina arenaria):
Die Raupe besiedelt Rindenflechten an Bäumen. Nennenswerte, untersuchbare Flechtenbestände auf
Baumrinde kommen, zumindest innerhalb der Eingriffsfläche, nicht vor. Die Art wird nicht betroffen.

-

Fledermausschwärmer (Hyles vespertilio): Art der Schotterflächen (Alpenflüsse), ggf. auch im Kiesabbau;
Raupenfraßpflanze: Rosmarin-Weidenröschen (Epilobium dodonaei, Raupen im Sommer). In BaWü überwiegend alte Funde im Südwesten bekannt (www.schmetterlinge-bw), ein neuer Fund im Hegau.
Im UG war nur 1 Ex. des Rosmarin-Weidenröschens auffindbar (ohne Befund).

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

-

Pappelglucke (Gastropacha populifolia): Vom Aussterben bedrohte Art der Auwälder. Nahrungspflanze der
Raupe: Populus nigra. Neuere Nachweise nur für das nördliche Oberrheintal (www.schmetterlinge-bw.de).
Im UG fehlen ausgeprägte Auewaldbereiche. Pappeln wurden jedoch an Waldrändern, entlang von Gräben und Wegen häufig gepflanzt (Populus x canadensis, Populus nigra italica) und verjüngen sich z.B. am Baggerseeufer. Auf der Erweiterungsfläche kommen keine Pappeln vor. Die Art wird daher nicht betroffen.

1.3.6 Totholzkäfer u.ä.
Die Eingriffsfläche (v.a. Ackerland) ist arm an Gehölzen (1 Walnussbaum). Einen besseren Standort für Totholzbewohner stellen die umliegenden naturnahen Waldflächen dar (Unterwald, Kaiserswald).
Der Walnussbaum auf der Erweiterungsfläche ist vital, weist keine Höhlungen oder Ausborlöcher auf.
Für folgende Arten bestehen zumindest auf der Vorhabensfläche keine geeigneten Habitate (falsches Baumartenspektrum):
-

Eremit (Osmoderma eremita): Hauptbaumart Eiche, daneben a. andere Arten; hohle Bäume mit großen
Mulmhöhlen auf der Erweiterung nicht vorhanden (Nussbaum vital).

-

Großer Goldkäfer (Protaetia aeruginosa): Hauptbaumart Eiche (Linde), entsprechendes Alt-/Totholz
kommt auf der Vorhabensfläche nicht vor.

-

Heldbock (Cerambyx cerdo): In Deutschland nur Vorkommen an Eichen bekannt (Artensteckbrief LWF
Bayern). Die Art wurde auch im FFH-Gebiet „Reinniederung Wittenweier bis Kehl“ nachgewiesen (Mapl
2020, bhmp).

-

Purpurbock (Purpuricenus kaehleri): In Baden-Württemberg nur noch bedrohtes Restvorkommen am Kaiserstuhl.

-

Ulmen-Prachtkäfer (Scintillatrix mirifica): Ulmen auf der Eingriffsfläche nicht vorkommend.

-

Körnerbock (Megopis scabricornis): polyphag, z.B. in Obstbäumen; Larven in morschem, feuchten Holz absterbender oder noch lebender Bäume (www.entomologie-stuttgart.de). In Baden-Württemberg nur wenige Vorkommen entlang des Rheins. Charakteristische Ausbohrlöcher wurden am Walnussbaum nicht
gefunden.

-

Panzers Wespenbock (Necydalis ulmi): polyphag, z.B. in Buchen; Larven in abgestorbenem Stammholz. In
Baden-Württemberg nur wenige Vorkommen entlang des Rheins. Entsprechende Ausbohrlöcher wurden
am Walnussbaum nicht gefunden

-

Kurzschröter (Aesalus scarabaeoides): polyphag, z.B. in Eichen; Larven in bodennahem braunfaulem Holz.
In Baden-Württemberg zerstreute Vorkommen in tieferen Lagen. Entsprechendes Faulholz besteht auf
der Erweiterungsfläche nicht.

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

-

Edelscharrkäfer (Gnorimus variabilis): polyphag, z.B. in Eichen; Larven in Mulmhöhlen, liegenden Stämmen / starken Ästen. In Baden-Württemberg zerstreute Vorkommen. Entsprechende Mulmhöhlen bestehen am vitalen Walnussbaum nicht.

-

Grüner Wacholder-Prachtkäfer (Palmar festiva): Raupenfraßpflanze ursprünglich Wacholder (Schwäbische
Alb), in diesem Jahrtausend auch Thuja und Scheinzypresse, die häufig als Gartenpflanzen verwendet
werden. Ausbreitung der wärmeliebenden Art aus dem Mittelmeerraum über die Schweiz ins baden-württembergische Rheintal, häufig über Gartenpflanzen.
Auf der Erweiterungsfläche kommen keine Fraßpflanzen vor (Thuja am Westufer des Baggersees 8Anglerbereich)).

-

Veränderlicher Edelscharrkäfer (Cucujus cinnaberinus): Nachweise bisher zwischen Offenburg und Karlsruhe (Steckbrief LUBW). Die Larve frisst fast ausschließlich an toten Pappeln (Silber-Weide, Rot-Buche,
Berg-Ahorn). Diese Baumarten kommen auf der Erweiterungsfläche nicht vor.
Die Art wurde auch im FFH-Gebiet „Reinniederung Wittenweier bis Kehl“ nachgewiesen (Mapl 2020,
bhmp).

-

Panther-Ameisenjungfer (Dendroleon pantherinus): polyphag, z.B. in Eichen; Larven in Mulmhöhlen, hohlen
Bäumen. In Baden-Württemberg auf die Tieflagen beschränkt (Oberrhein); hohle Bäume mit Mulmhöhlen sind auf der Erweiterung nicht vorhanden.

1.3.7 Amphibien und Reptilien
Bei den Kartierarbeiten 2021 wurden lediglich 2 Amphibien- und 2 Reptilienarten festgestellt, darunter 2 artenschutzrelevante Arten: Mauereidechse und Springfrosch. Diese werden im Kapitel 1.5 „Arten im Vorhabensbereich“ separat behandelt.
Alle weiteren relevanten Arten konnten im Kiesabbaugebiet nicht nachgewiesen werden:
-

Kammmolch: Nach Landesweiter Artenkartierung (LAK) ist der Kammmolch entlang des Rheins verbreitet, auch im Raum Lahr. Nächster aktuelle Nachweis nach LAK sind die Gebiete Rust, Ettenheim
und Seelbach (2015-2020). Die Art ist auch für die beiden benachbarten FFH-Gebiete in der Rheinaue
belegt („Taubergießen“, „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“).
Im Kiesabbaugebiet liegen eher ungeeignete Gewässer vor (pflanzenarme Pioniergewässer, zu kleine /
flache / junge Gewässer; Baggersee mit Fischbestand).

-

Gelbbauchunke: Die Art ist im Rheintal und den angrenzenden Schwarzwaldvorbergen stellenweise verbreitet. Sie ist auch für das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee belegt (LAK: 2014, Raum Wittenweier/Langenwinkel/Kippenheimweiler/Kippenheim/Mahlberg), wurde jedoch am Baggersee nicht

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nachgewiesen (geeignete Tümpel vorhanden).
Die Art ist auch für die beiden benachbarten FFH-Gebiete in der Rheinaue belegt („Taubergießen“,
„Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“).
-

Geburtshelferkröte: Hauptverbreitungsgebiet ist der Südschwarzwald, nördlichster Fundpunkt südöstlich
Schuttertal (LAK).

-

Knoblauchkröte: Hauptverbreitung am nördlichen Oberrhein; am südlichen Oberrhein nur 1 aktueller
Fundpunkt östlich Ettenheim (2018, LAK).

-

Wechselkröte: Die Art ist im nördlichen Oberrheintal verbreitet (nördlich Achern) + 1 Fundpunkt bei
Freiburg (LAK). Sie war daher im Kiesabbaugebiet nicht zu erwarten.

-

Kreuzkröte: Die Art ist entlang des gesamten Rheintals verbreitet. Sie ist auch für das UTM5-Blatt mit
dem Waldmattsee belegt (LAK: 2014, Raum Wittenweier/Langenwinkel/Kippenheimweiler/Kippenheim/Mahlberg), wurde jedoch am Baggersee nicht nachgewiesen (geeignete Tümpel vorhanden). Sie ist
Zielart der Rekultivierung. Der letzte gesicherte Nachweis datiert von 1995.

-

Laubfrosch: Die Art ist entlang des gesamten Rheintals verbreitet (mit Verbreitungslücken). Sie ist auch
für das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee belegt (LAK: 2014, Raum Wittenweier/Langenwinkel/Kippenheimweiler/Kippenheim/Mahlberg), wurde jedoch am Baggersee nicht nachgewiesen (geeignete
Tümpel vorhanden).

-

Moorfrosch: Die Art ist aktuell am südlichen Oberrhein verschollen; noch wenige Fundpunkte am nördlichen Oberrhein.

-

Kleiner Wasserfrosch: Die Art ist entlang des gesamten Rheintals und im Südschwarzwald lückig nachgewiesen. Die nächsten Fundpunkte liegen in der Rheinebene NW Lahr (2014, LAK) und W Herbolzheim
(2017). Im Kiesabbaugebiet konnte anhand des Rufspektrums nur der nahe verwandte Teichfrosch festgestellt werden. Für „Grünfrösche“ stellt das Vorhaben „Baggerseeerweiterung nach Süden“ keine Beeinträchtigung dar.

-

Schlingnatter: Die Art ist über den gesamten Schwarzwald verbreitet, auch über die südliche Rheintalaue
(nördlich bis Lahr). Vorkommen sind für die umliegenden UTM5-Blätter belegt (LAK: Nonnenweier, SO
Lahr, Rust, östl. Ettenheim, 2011-2017). Das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee ist ohne Artnachweis
und liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Schlingnatter.
Die Habitatausstattung im UG ist für die Art unterdurchschnittlich. Es dominieren junge Trockenlebensräume (Rohbodensukzession auf Kies) und dichter bewachsene, ebenfalls junge Ruderalbereiche (Randwälle). Beide Biotoptypen waren in der Vergangenheit Störungen unterworfen.
Das Kiesabbaugebiet liegt isoliert von möglichen Habitaten der Schlingnatter (Magerrasen o.ä.). Eine Besiedlung war daher nicht zu erwarten. Im Gegensatz zur weit verbreiteten und daher ausbreitungsstärkeren Mauereidechse benötigt die Schlingnatter größere Habitatflächen zum Überleben.

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Unter den ausgelegten 10 Schlangenblechen im Bereich des Eingriffs (Randwälle im Süden, Kiesufer am
Förderband) wurde zu keinem Untersuchungstermin die Schlingnatter festgestellt.
-

Mauereidechse: Die Art ist im Rheintal weit verbreitet. Funde sind auch für das UTM5-Blatt mit dem
Waldmattsee belegt (LAK: 2014). Auch für das Kiesabbaugebiet war die Art nicht auszuschließen. Sie
kann ähnliche Habitate wie die Mauereidechse besiedeln. Beide Arten kommen auch zusammen vor. Bei
den Untersuchungen 2021 konnte jedoch nur die Mauereidechse nachgewiesen werden.

-

Smaragdeidechse: Begrenztes Vorkommen nur im Bereich des Kaiserstuhl. Für das Kiesabbaugebiet war
die Art nicht zu erwarten (kein Nachweis).

1.3.8 Fledermäuse
Nach den Ergebnissen des Scopings waren Fledermäuse nicht Gegenstand der Untersuchungen zum Erweiterungsvorhaben, da mit der Erweiterung überwiegend Ackerflächen betroffen werden.
Quartiermöglichkeiten:
Fledermäuse beziehen zu allen Jahreszeiten Quartiere in Hohlräumen, z.B. an Gebäuden oder in Baumhöhlen.
Unterschieden werden z.B. Überwinterungsquartiere, Wochenstuben, Balzquartiere etc.
Auf der Vorhabensfläche bzw. der Eingriffsfläche bestehen keine Quartiermöglichkeiten: 1 Walnussbaum
weist keine geeigneten Höhlungen auf (Baumhöhlen, abgeplatzte Rinde o.ä.).
Nahrungshabitate:
Mit den Ackerflächen auf der Erweiterung werden keine bedeutsamen Nahrungshabitate betroffen (Insektenarmut angenommen). Ähnliche Flächen sind in der weiteren Umgebung noch häufig.
Mögliche Nahrungshabitate sind z.B. der Baggersee und angrenzende Ödlandflächen. Diese bleiben mit dem
geplanten Kiesabbau erhalten, werden verschoben bzw. vergrößert.
Transferstrecken:
Lineare Strukturen wie Gehölzsäume, bewachsene Graben o.ä. können Fledermäusen als Flugrouten dienen
und werden bei der Jagd abgeflogen.
Im UG sind der Baggersee und die an den Ufern und im südlichen Randbereich aufgewachsenen Ödländer für
die Arten als Nahrungshabitat interessant (Insekten), während Fledermausquartiere eher im Ort Kippenheimweiler oder in den umliegenden Waldflächen zu erwarten sind.
Flugroten liegen dann z.B. entlang der Waldränder, der Uferlinien, des Mittelgrabens oder auch entlang der
südlichen Randwälle.

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Mit der Erweiterung werden der südliche Randwall und das Südufer durchbrochen. Diese Strukturen entstehen aber am wieder neu am geplanten Ufer. Eine Betroffenheit von Transferstrecken von Fledermäusen
ergibt sich dadurch nicht.

1.3.9 Sonstige Säugetiere
-

Biber: Die Art ist am Oberrhein nur spärlich verbreitet. Das nächste Vorkommen findet sich im FFHGebiet „Taubergießen“ (Mapl 2019, Verbreitungskarte des bfn). Die Art ist möglicherweise im Rheingebiet derzeit in Ausbreitung begriffen. Im Kiesabbaugebiet Kippenheimweiler fanden sich keine Hinweise
auf Vorkommen des Bibers (Biberbauten, Fraßspuren, Biberpfade, -„rutschen“).

-

Haselmaus: Lebensraum: Laub-/Mischwälder mit dichtem Unterholz, nahrungsreiche Hecken und undurchdringliches Gesträuch. Wichtig sind außerdem fruchttragende Gehölze (Brombeere, Hasel,
Schlehe).
Auf der Erweiterungsfläche sind keine Gehölzflächen betroffen. Bei den zuletzt durchgeführten Untersuchungen 2008/09 wurden Fraßspuren der Haselmaus (an Haselnuss) am Waldrand des Unterwaldes festgestellt (hier Haseln häufig). Auf der Eingriffsfläche (Südwall) und ähnlichen Habitaten (nördlicher Bereich des Kieswerks) wurden deshalb Haselmaus-tubes zur Feststellung der Art angebracht (aufgrund Gehölzmangel nur 5 tubes).
In den tubes konnten keine Haselmäuse festgestellt werden. Durch die Abbauerweiterung wird die Art
nicht betroffen.

-

Luchs:
Die nächstgelegenen Population liegt in den Vogesen, u.a. von dort aus könnten größere Waldgebiete
(Schwarzwald) in Südwestdeutschland besiedelt werden. Nach Verbreitungskarten der AG Luchs
(www.ag-luchs.de) konzentrierten sich gesicherte Nachweise bis 2009 auf die Bereiche Südschwarzwald
die Obere Donau. In den letzten Jahren konnte der Luchs auch landesweit auftreten, meist handelt es sich
dabei um wandernde Tiere und nicht gesicherte Nachweise. Die meisten Nachweise liegen in einem breiten Band vom Schwarzwald über die Alb, mit nur wenig Nachweisen im Randbereich der Oberrheinebene.

-

Wildkatze:
Die nächstgelegenen Population liegt in den Vogesen, u.a. von dort aus könnten größere Waldgebiete in
Südwestdeutschland besiedelt werden. Gesicherte Nachweise für die Wildkatze liegen nahezu für die ge-

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samte Oberrheinebene vor (Verbreitungskarte FVA 2019). Überwiegend handelt es sich um durchziehende Tiere. Lebensstätten werden vermutet (Population am Kaiserstuhl, 2009 Fortpflanzungsnachweis
bei Bühl, ob auch in den Rheinauen? www.waldwissen.net).
Vorkommen der Wildkatze in Unterwald / Kaiserswald sind nicht auszuschließen („2 Nachweise zwischen Ettenheim und Nonnenweier“, Lahrer Zeitung vom 03.03.16). Störend ist die Autobahn A5.
Nach Generalwildwegeplan (2010) führt ein Wildtierkorridor internationaler Bedeutung vom Schwarzwald zum Rhein durch die geplante Süderweiterung. Der Korridor ist 1 km breit und verläuft zwischen
Kippenheimweiler und Kippenheim im Osten über den Unterwald und die Autobahn N des Rasthofs
Mahlberg zum Rhein S Wittenweier.
Es gibt mehrere Korridore vom Schwarzwald zum Rhein, die so gewählt wurden, dass sie möglichst viel
Waldfläche abdecken. Im Bereich des UG sind dies Unterwald / Kaiserswald entlang der Autobahn A5.
Der Korridor verläuft bereits heute über genehmigte Abbaufläche.
Durch geplante Abbauerweiterung verschiebt sich der Waldmattsee weiter in den Korridor. Die Veränderung ist allerdings relativ zur Breite des Korridors kleinflächig. Der Korridor bleibt für Wildtiere weiterhin
nutzbar.
Vorkommen von Wildkatze und Luchs bzw. deren Wandermöglichkeiten (z.B. von den Vogesen nach
SW-Deutschland) werden durch die Abbauerweiterung nicht betroffen.

1.3.10 Höhere Pflanzen
Die floristischen Untersuchungen ergaben keine Vorkommen der genannten Pflanzenarten im UG. Auf diese
Arten wurde besonders geachtet (z.B. Ackerwildkräuter: Bromus grossus).
Aufgrund der Lebensraumausstattung im Gebiet war mit einem Vorkommen der meisten Arten, zumindest im
Eingriffsbereich, auch nicht zu rechnen (fehlende hochwertige Feuchtlebensräume und Trockenstandorte).
Für das Stadtgebiet Lahr liegen keine Nachweise für die gelisteten Arten vor (Datenbank der floristischen
Kartierung Baden-Württembergs am Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart 1999-2000, LUBW Zielartenkonzept bzw. www.flora.naturkundemuseum-bw.de/verbreitungskarten).
Liparis loeselii und Marsilea quadrifolia (sehr kleines Vorkommen) wurden im FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“ nachgewiesen (Mapl 2020).

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1.3.11 Krebse
-

Kiemenfußkrebse (Tanymastix stagnalis, Branchipus schaefferi):
Lebensraum: Pioniergewässer, Gießen, auch nicht ausdauernde Gewässer bis Wagenspuren.
Die Arten wurden zusammen mit den Amphibien untersucht. In den Kleingewässern des Kiesabbaugebiets (gut einsehbar) konnten keine Kiemenfußkrebse nachgewiesen werden. Die Erweiterungsfläche
spielt für diese Arten keine Rolle.

1.3.12 Käfer-, Spinnenarten der Trockenstandorte
Im Zusammenhang mit den Kartierungen zur Mauereidechse und der Erfassung von Sandlaufkäfern und Ödlandschrecken wurden geeignete reife, +/- bewachsene Trockenstandorte begangen. Dabei wurde jeweils
auch auf Vorkommen der gelisteten sonstigen Arten geachtet (Sandlaufkäfer, Mistkäfer, Ölkäfer, Springspinnen, Wolfsspinnen):
-

Ostuferstreifen: Sukzession auf Rohkies zwischen Ufer und Förderband: Begehung April-Juli je 30 Minuten.

-

Westuferstreifen: Sukzession auf Rohkies zwischen Ufer und Bewaldung: Begehung April-Juli je 20 Minuten.

-

Abräumfläche: Pioniervegetation auf Rohkies: Begehung April-Juli je 20 Minuten.

Es wurden keine Sandlaufkäfer festgestellt, auch keine häufigeren Arten. Möglicherweise sind die Standorte zu
grobkiesig, zu jung oder schon zu weit in der Sukzession fortgeschritten.
Auch alle weiteren relevanten Arten wurden nie nachgewiesen (Bolbelasmus unicornis, Meloe spp, Philaeus chrysops,
Arctosa cinerea). Häufig waren Bienen-, Ameisen-, Heuschrecken-, Fliegen- und sonstige Spinnenarten.

1.4 Vogelarten
Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (Anhang I), streng geschützte (s) und andere Arten (a), für die in BadenWürttemberg Schutzgebiete eingerichtet wurden, incl. Arten der Roten Liste Baden-Württemberg (RLBW).
Alle anderen Arten sind weit verbreitet oder noch häufig bzw. in den Beständen nicht zurückgehend (u.a. „Allerweltsarten“ wie Kohlmeise, Buchfink etc.), so dass von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Vorhabens
auf die ökologische Funktion der jeweiligen Arten ausgegangen wird.
Bei den Kartierarbeiten 2021 konnten die folgenden relevanten Vogelarten festgestellt werden:

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Vögel
Lateinischer Name Deutscher Name Schutzstatus RL BW
Ciconia ciconia
Weißstorch
I
V
Anas platyrhynchos
Stockente
V
Charadrius dubius
Flussregenpfeifer
s
V
Vanellus vanellus
Kiebitz
s
1
Tringa ochropus
Waldwasserläufer
s
Milvus milvus
Rotmilan
I
Milvus migrans
Schwarzmilan
I
Buteo buteo
Mäusebussard
s
Falco tinnunculus
Turmfalke
s
V
Apus apus
Mauersegler
V
Picus viridis
Grünspecht
s
Picus canus
Grauspecht
I
2
Alauda arvensis
Feldlerche
3
Motacilla flava
Wiesenschafstelze
a
V
Hirundo rustica
Rauchschwalbe
3
Delichon urbicum
Mehlschwalbe
V
Luscinia svecica
Blaukehlchen
I
3
Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz
V
Locustella naevia
Feldschwirl
2
Muscicapa striata
Grauschnäpper
V
Lanius collurio
Neuntöter
I
Oriolus oriolus
Pirol
3
Passer domesticus
Haussperling
V
Passer montanus
Feldsperling
V
Carduelis cannabina
Bluthänfling
2
Emberiza citrinella
Goldammer
V
Für folgende Gruppen liegt jedenfalls keine Verletzung der Verbotstatbestände vor:
-

Arten wurden lediglich als Durchzügler festgestellt, keine essentiellen Rastplätze betroffen:
-

-

Waldwasserläufer, Wiesenschafstelze, Blaukehlchen, Gartenrotschwanz, Feldschwirl.

Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet (UG), keine Brutvorkommen oder essentiellen Nahrungshabitate
betroffen:
-

Weißstorch (selten im UG), Rotmilan (zeitweise), Schwarzmilan (nur im Frühjahr), Mäusebussard
(Brut in der weiteren Umgebung anzunehmen), Mauersegler, Rauchschwalbe (verbreitet und regelmäßig), Mehlschwalbe.
Diese Vogelarten besitzen großräumige Nahrungshabitate, dabei kann auch das Kiesabbaugebiet
mitgenutzt werden (Sukzessionsflächen, z.T. Wasserflächen); eine Kiesabbauerweiterung ist unerheblich. Brutvorkommen liegen außerhalb des UG, in mind. 300 m Entfernung vom Vorhaben.

-

Neuntöter: 1 Männchen Ende Juli 2021 (nach der Brutzeit) auf dem südlichen Randwall zwischen
Acker/Fahrradweg und Abräumfläche Baggersee. Dies lässt eine Einstufung als Brutvorkommen

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nicht zu. Das Habitat „schmaler Randwall“ zwischen Acker und Abräumfläche, direkt am Radweg,
ist für den Neuntöter nicht geeignet.
-

Brutvorkommen außerhalb des UG, durch Kiesabbauerweiterung nicht betroffen:
-

Turmfalke: Brut möglich an Gebäuden des Kieswerks oder in Kippenheimweiler; Kiesabbauerweiterung in südliche Richtung für das Brutvorkommen unerheblich.

-

Grauspecht: Im Unterwald nördlich der Kreisstraße 5342 balzend, Abstand > 650 m zum Vorhaben.

-

Brutvorkommen im UG, Abbauerweiterung (zukünftiger Abbau in Richtung Süden) entfernt sich vom
Brutvorkommen:
-

Stockente: Das Brutrevier liegt am Westrand des bestehenden Baggersees. Ohne den See wäre hier
eine Brut nicht getätigt worden.

-

Grauschnäpper: Brutrevier im Norden des Kieswerks, Abstand der Erweiterungsfläche mind.
380 m.

-

Brutvorkommen im UG, Abbauerweiterung (zukünftiger Abbau) nähert sich dem Brutvorkommen an
(bzw. bleibt konstant), bleibt aber in ausreichendem Abstand:
-

Grünspecht: 2021 Revierzentrum im SW (Wald), Abstand 325 m zur Erweiterungsfläche. Die Art
gilt als schwach lärmempfindlich, die Effektdistanz an stark befahrenen Straßen ist 200 m (BMV
20105), d.h. innerhalb dieses Abstands käme es bei Straßenneubau zu erheblichen Störungen.

-

Feldlerche: 1 Revier im Süden (Ackerland); durch die Erweiterung findet eine Annäherung an das
aktuelle Revierzentrum von 300 m auf 145 m statt. Die Art brütet oft auf Ackerflächen in unmittelbarer Umgebung von Abbaustätten (eigene Beobachtungen). Sie gilt als Art mit schwacher Lärmempfindlichkeit und reagiert eher auf optische Störungen (BMV 2010).

-

Pirol: 2 Reviere in den umliegenden Wäldern; durch die Erweiterung findet eine Annäherung an das
südliche Revierzentrum von 250 m auf 150 m statt. Die Effektdistanz nach BMV (2010) beträgt
400 m (Art mittlerer Lärmempfindlichkeit). Die Annäherung ist dennoch unerheblich, da die Art
bereits heute näher am Kiesabbau brütet (Abstand westliches Revier zum Kiesabbau: 85 m). Störungen durch den viel leiseren und störungsärmeren Kiesabbau sind im Vergleich einer stark befahrenen Straße als deutlich geringer einzuschätzen.

-

Haussperling: Im UG häufiger Gebäudebrüter (mind. 9 Brutstellen), u.a. auch im lärmvorbelasteten
Kieswerk (Aufbereitungsanlagen). Mit der Süderweiterung bleibt der Abstand zum nächstgelegenen

5

Bundesministerium für Verkehr (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Ergebnis des Forschungs- und Ent-

wicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB.

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Brutvorkommen konstant (45 m, Kieswerk). Die Art gilt als nicht lärmempfindlich (BMV 2010), sie
brütet regelmäßig in vom Menschen beeinflussten Plätzen (z.B. Siedlungen, Gewerbe).
-

Feldsperling: Brutvogel in Feldgehölzen im SO des UG; Abstand 330 m zur Erweiterungsfläche.
Die Art gilt als nicht lärmempfindlich (Effektdistanz 100 m, BMV 2010).

-

Bluthänfling: 2021 1 Revier nahe des Kiesabbaus (Abstand 150 m), am Rand der Werksanlagen (Störungen). Mit der Süderweiterung findet eine schwache Annäherung auf 125 m an. Die Art gilt als
schwach lärmempfindlich, die Effektdistanz an stark befahrenen Straßen beträgt 200 m (BMV
2010). Die Art brütet regelmäßig am Rand von Abbaustätten bzw. sogar darin (eigene Beobachtungen, Nutzung von Ödländern / Sukzessionsflächen nahe von menschlichen Aktivitäten). Die Annäherung ist daher unerheblich.

-

Goldammer: 2021: Im UG 5 Reviere, davon 1 direkt am Rand des bestehenden Kiesabbaus, mehrere Reviere im Süden (Waldrand). An die Reviere im Süden findet eine max. Annäherung von 250
m auf 130 m statt. Die Art gilt als schwach lärmempfindlich, die Effektdistanz an stark befahrenen
Straßen beträgt 100 m (BMV 2010). Die Art brütet regelmäßig am Rand von Abbaustätten bzw. sogar darin (eigene Beobachtungen, Nutzung von Ödländern / Sukzessionsflächen nahe von menschlichen Aktivitäten). Die Annäherung ist daher unerheblich.

Alle anderen gelisteten Arten werden im Kapitel 1.5 näher betrachtet, da eine Betroffenheit nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann:
-

Kiebitz: Brutvorkommen auf der Erweiterungsfläche (1 Revier)

-

Flussregenpfeifer: Brutvorkommen im Kiesabbau (1 Revier).

1.5 Arten im Vorhabensbereich
Im Folgenden wird die artenschutzrechtliche Betroffenheit der einzelnen Arten kurz und übersichtlich beschreiben. Die ausführlichen Prüfprotokolle sind in der Anlage 1 enthalten.

1.5.1 Springfrosch
Im Sommer 2021 wurde im Kieswerk (= bestehendes Abbaugebiet) ein junger Springfrosch aufgefunden. Ein
Ablaichen, wie für den Teichfrosch nachgewiesen, im Absetzbecken an der Kieswaschwassereinleitung ist
möglich (kleine Laichpopulation).
Durch die Abbauerweiterung in die Ackerflächen im Süden wird die Art nicht betroffen.

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Die Art ist aber allgemein im Zuge des Betriebs zu beachten.
Für die Population soll weiter ein Laichgewässer vorgehalten werden. Entweder durch Schonen des südlichen
Bereiches des Absetzbeckens während der Laichzeit (Ende Februar bis September) und/oder durch Beibehalten des Laichtümpels, der regelmäßig für die Kreuzkröte vorgesehen ist. Dieser ist auch für den Springfrosch
geeignet. Der Laichtümpel kann im Verlaufe des Abbaus in seiner Lage veränderlich sein.
Ziel ist die mögliche Erhaltung einer Population vor Ort. Der Springfrosch ist (neben der Kreuzkröte) Zielart
der Renaturierung.

1.5.2 Mauereidechse
Die Mauereidechse kommt rel. häufig in den südlichen Randbereichen des Kieswerks vor, u.a. auch am Ostufer entlang des Förderbands. Von dort ausstrahlend besiedelt sie auch die Randwälle im Süden bzw. diese dienen ihr zur Biotopvernetzung und möglichen weiteren Ausbreitung.
Die höchsten Funddichten wurden am Ostufer und auf einem Bodenlager im Süden der Werksflächen erreicht:
Deutlich weniger Nachweise gelangen entlang der südlichen Abbaugrenze bzw. der südlichen Werksgrenze
(Randwälle). Hier handelt es sich überwiegend noch um sehr junge Lebensräume, die nährstoffreich sind und
schnell zuwachsen. Wegen des dichten Bewuchses sind die Habitate schlechter geeignet bzw. die Art ist hier
auch schlechter nachweisbar. Die Randwälle können im Verlaufe der Sukzession wegen des zunehmenden Bewuchses wohl nur temporär als Fortpflanzungsstätte genutzt werden, eignen sich aber zur Ausbreitung der Art
(Biotopvernetzung). Sie fangen wohl Populationsüberschüsse vom Ostufer auf (trockene Jahre 2018-20).
Keine Nachweise gelangen im nördlichen Kieswerksbereich (überwiegend verbaut) sowie am Westufer (überwiegend bewaldet bzw. nur kleinflächig geeignet).
Im Falle einer Süderweiterung werden 16 (von 47) Fundpunkte der Mauereidechse im südlichen Randbereich
des Abbaugebiets betroffen.
Auf der Erweiterungsfläche kommt die Mauereidechse nicht vor.
Die betroffenen Teilhabitate müssen frühzeitig ersetzt und umgesiedelt werden. Alle anderen Habitate werden
geschont.
Ziel ist, die vorhanden Population bis Vorhabensende zu erhalten. Die Mauereidechse ist Zielart der Renaturierungsplanung, sie soll über das Abbauende hinaus Lebensräume im renaturierten Abbaugebiet vorfinden.

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1.5.3 Vögel
1.5.3.1 Kiebitz
Das Kiebitzvorkommen südlich des Waldmattsees ist seit mehreren Jahren bekannt.
Dabei ist der Brutplatz (Kolonie: 2021 3 Brutpaare) variabel, aber an den Hackfruchtanbau (hier v.a. Mais, daneben auch Bruten in Soja oder Tabak möglich), da hier der Boden im Frühjahr zu Brutbeginn (im Gegensatz
zu Getreide und Winterraps) noch offen genug ist.
Der Verbreitungsschwerpunkt der Brut liegt südlich des Kiesabbaus. Die Nähe zum Kiesabbau scheint dabei
vorteilhaft (Rast-, Nahrungshabitat).
2021 wurde die Brut von 3 Paaren zunächst auf dem sehr großen Maisacker südlich der Erweiterung versucht.
Erst später wurde ersatzweise der Maisacker auf der Erweiterungsfläche versucht (1 Paar). Offenbar ist durch
Störungen (Landbearbeitung der Bruterfolg meist gering. 2021 erfolgte kein Nachweis einer erfolgreichen
Brut.
Mit der Erweiterungsfläche wird aktuell 1 von 3 Revieren des Kiebitzes betroffen.
Aufgrund der Variabilität der Brutplätze und wechselnder Fruchtfolge können auch zukünftig Brutplätze
(Umfang: 3) außerhalb der Erweiterungsfläche belegt werden. Verantwortlich für den Bruterfolg ist insbesondere die Landwirtschaft.
Maßnahmen sind damit vorerst nicht angezeigt. Das Kiebitzvorkommen soll durch ein Monitoring begleitet
werden. Zeichnet sich ab, dass das Kiebitzvorkommen abnimmt, sollen in der Umgebung des Kiesabbaus geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Aussetzen einer Bearbeitung von Teilen von Hackfruchtäckern im
Frühjahr.

1.5.3.2 Flussregenpfeifer
Die Art kann jeweils auf der Abräumfläche, im Vorlauf zum Kiesabbau) oder ähnlichen störungsarmen / vegetationsarmen Uferabschnitten brüten (2021 1 Brutpaar). Habitatansprüche sind: Nähe zu Gewässern, Vegetationsarmut, Habitatgröße 0,5-1 ha störungsarm.
Der Flussregenpfeifer brütet ursprünglich in naturnahen Flussauen (z.B. vom Hochwasser aufgeschüttete
Rohkiesflächen), kommt aber aktuell überwiegend nur noch in Abbaustätten vor. Die Art profitiert vom Kiesabbaubetrieb. Sie kann jährlich wechselnder Stelle brüten.
Durch die Abbauerweiterung in die Landwirtschaftsfläche im Süden wird der Flussregenpfeifer nicht betroffen.
Die Art ist aber allgemein im Zuge des Abbaubetriebs zu beachten.

21

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Das Vorkommen im Kiesabbau wird seit der letzten Planfeststellung 2016 begleitet (Monitoring). Es werden
jährlich Rohkiesflächen als Brutmöglichkeit angeboten. Dieses Vorgehen soll fortgeführt werden. Notwendig
sind frühzeitig abgeräumte Flächen in Vorbereitung für den Abbau (Mindestgröße 0,5-1 ha, störungsarm).
Eine geeignete vegetationsarme Fläche soll daher jeweils für die kommenden Jahre festgelegt und geschont
werden.
Die Art wird mit Beendigung des Kiesabbaus wieder verschwinden, da dann keine Flächen mehr abgeräumt
werden. Es ist davon auszugehen, dass dann andere Kiesabbaustellen die ökologische Funktion übernehmen.
Ziel ist, die Art parallel zum Betrieb bis zum Vorhabensende vor Ort zu erhalten.

2 Maßnahmen

Art(engruppe)

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah-

Zeitpunkt

men

der Maßnahme

Schonen von Laichgewässern während der Laichzeit

Ab Genehmigung

AMPH 1

Amphibien

ME 1

Mauereidechse

VÖG 1

Kiebitz

VÖG 2

Flussregenpfeifer

Schonen von Brutplätzen während der Brutzeit

Art(engruppe)

CEF-Maßnahmen6

AMPH 2

Amphibien

Jährliches Anbieten von Laichgewässern

Ab Genehmigung

ME 2

Mauereidechse

Schaffung von Ersatzhabitaten

Ab Genehmigung

ME 3

Mauereidechse

Umsiedeln

FRP 1

Flussregenpfeifer

Schonen bestehender Teilhabitate (3 Habitate, im genehmigten Abbaugebiet)
Abräumen von Bruthabitaten / Feldwegebau außerhalb der Brutzeit

Ab Genehmigung
Im Winter vor dem Eingriff
Ab Genehmigung

Zeitpunkt
der Maßnahme

Im Frühjahr vor dem jeweiligen Eingriff

Jährliches Anbieten ungestörter vegetationsarmer Flächen (mind. 0,5 ha)

Ab Genehmigung

Die Maßnahmen sind im Plan U20-0901/4 „Maßnahmen Artenschutz“ verzeichnet. Sie laufen bis zum Ende
des Vorhabens (Herstellung der renaturierten Kiesgrube).
6

CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality-measures): Übersetzung etwa Maßnahmen zur dauerhaften Siche-

rung der ökologischen Funktion; bereits vor Eingriff wirksam!

22

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Mauereidechse und Springfrosch sind auch Zielarten des Landschaftspflegerischen Begleitplans.
Der Flussregenpfeifer ist auf die Pionierhabitate im laufenden Kiesabbau angewiesen. Er wird mit Einstellung
des Kiesabbaus (Vorhabensende) wieder verschwinden.

2.1 Vermeidungsmaßnahmen
-

AMPH 1:
Vorab festgelegte Laichgewässer (s. Maßnahme AMPH 2 - Kapitel 2.2.1) werden über die Laichzeit (Ende
Februar bis September) geschont: d.h. nicht verschüttet, durchfahren oder bebaggert.
Für 2022 und 2023 sind dies:
-

Südlicher Bereich des Absetzbeckens

-

Krötentümpel im Südosten der bestehenden Abräumfläche

Das Absetzbecken ist daher, soweit notwendig, bereits im Winterhalbjahr (bzw. im Herbst) auszubaggern.
-

ME 1:
Die bestehenden Mauereidechsenhabitate werden bis auf Weiteres geschont.
Es handelt sich dabei um (s.a. Plan „Maßnahmen Artenschutz“)

-

-

das Baggersee-Ostufer, zwischen Wasserlinie und Förderband

-

den westlichen Südrand des bestehenden Kieswerks

-

das Bodenlager im Südwesten des Kieswerks.

VÖG 1:
Im Falle der betroffenen Brutreviere des Kiebitzes (1 Revier) ist zu beachten, dass der Eingriff in diese
Flächen (i.d.R. „Abräumen“ des Bodens und der Vegetation in Vorbereitung für den Abbau) sowie der
Wegebau (Verlegung des Feldwegs) nur außerhalb der jeweiligen Brutzeit stattfinden darf (i.d.R. Winterhalbjahr). Damit wird eine Tötung (etwa von Jungvögeln im Nest) vermieden. Daraus resultiert:
-

Abräumen von Hackfruchtäckern südlich des Kiesabbaus + Verlegung des Feldwegs nur im Zeitraum August bis Februar.

-

VÖG 2:
Vorab festgelegte Bruthabitate (s. Maßnahme FRP 1 - Kapitel 2.2.4) werden über die Brutzeit (April bis
September) geschont: I.d.R. werden die Flächen möglichst abseits des zu erwartenden innerbetrieblichen
Verkehrs gelegt.

23

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

2.2 CEF-Maßnahmen
2.2.1 AMPH 2 – Jährliches Laichgewässerangebot
Für den Springfrosch standen 2021 2 Laichgewässer zur Verfügung. Dies soll bis Vorhabensende beibehalten
werden.
Die bestehenden Laichgewässer werden für mind. die kommenden beiden Jahre (2022-23) übernommen:
-

Südlicher Bereich des Absetzbeckens

-

Krötentümpel im Südosten der bestehenden Abräumfläche

Sollte ein Gewässer seine Funktion nicht mehr erfüllen können, wird es im Jahr davor adäquat ersetzt (z.B.
Verlegen des Krötentümpels von der heutigen auf eine zukünftige Abräumfläche.

2.2.2 ME 2 –Ersatzhabitat für die Mauereidechse
Für die Teilhabitate am betroffenen Südrand des Kieswerks werden Ersatzhabitate geschaffen. Betroffen sind:
-

4 Fundpunkte am Ostufer des Baggersees (trocken-ruderale Kiesvegetation)

-

3 Fundpunkte an brombeerreichem älterem Randwall südlich des Kieswerks

-

6 Fundpunkte auf angesätem Randwall südlich des Baggersees (Südseite)

-

3 Fundpunkte am Fuß des hohen Abraumhügels in der SW-Ecke des Kiesabbaugebiets

2.2.2.1 Berechnung des Ausgleichsbedarfs
Die Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgt entweder über
a)

den Flächenansatz (SCHNEEWEISS 20147): Ausgleichsfläche mind. so groß wie Eingriffsfläche

b)

den Individuenansatz (LAUFER (20148)): pro Individuum wird eine Mindestfläche wiederhergestellt

(inkl. Korrekturfaktoren).

7

SCHNEEWEISS, N., BLANKE, I., KLUGE, E., HASTEDT, U., BAIER, R. (2014): Zauneidechsen im Vorhabensge-

biet – was ist bei Eingriffen und Vorhaben zu tun? Rechtslage, Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der aktuellen
Vollzugspraxis in Brandenburg. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 23 (1) 2014, S. 4-22.
8

H. LAUFER (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidech-

sen. Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg“, Band 77 der LUBW

24

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Im vorliegenden Fall ergibt a):
Teilhabitat
Nr.

Teilhabitat

Fläche in

Flächenkor-

m²

rektur

1

Ostufer

465

-

2

brombeerreicher älterer Randwall S des Kieswerks

354

-

3

angesäter Randwall südlich des Baggersees

2.044

* 0,33 = 675

342

*0,33 = 113

3.205

1.607

4

Fuß des hohen Abraumhügels in der SW-Ecke des Kiesabbaugebiets

Summe

Für die Teilhabitate 3 und 4 wird die tatsächliche Habitatfläche reduziert, da es sich aktuell um eher ungeeignete Eidechsenhabitate handelt und die vorgefundenen Tiere wahrscheinlich überwiegend wandernde Tiere
waren. Fortpflanzungsstätten sind an diesen Stellen nur eingeschränkt möglich. Es wird ein Korrekturfaktor
von 0,33 angesetzt:
Teilhabitat 3:

Abbildung 1: Teilhabitat 3 – dicht ruderal bewachsener Südwall

25

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Im Teilhabitat 3 ist der Bewuchs zu dicht. Offene Stellen ergeben sich z.B. an Kaninchenbauten.
Teilhabitat 4:

Abbildung 2: Teilhabitat 4 – noch junger Lebensraum, wenig Bewuchs

Im Teilhabitat 4 ist der Bewuchs (noch) zu licht. Es ergeben sich zu wenig Versteck- und Nahrungsmöglichkeiten für die Tiere.

26

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UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Bewertungsansatz b) ergibt:
Teilhabitat Nr.
1
2
3

Teilhabitat

Individuenzahl /
Untersuchungstag

Ostufer
brombeerreicher älterer
Randwall S des Kieswerks
angesäter Randwall südlich
des Baggersees

Korrek-

Flächen-

turfaktor 1

bedarf in
m²

gels in der SW-Ecke des

turfaktor 2

0-2

*4=8

640

-

0-2

*4=8

640

-

0-3

* 4 = 12

960

0-2

*4=8

640

Fuß des hohen Abraumhü4

Korrek-

Kiesabbaugebiets
Summe

2.880 m²

* 0,33 =
319
*0,33 =
211
1.810

Erläuterungen:
-

Spalte 3: In die Bewertung geht ein die max. pro Untersuchungstag im Teilhabitat festgestellte Anzahl
adulter Eidechsen (nach LAUFER 2014): Im vorliegenden Fall: 2-3 Eidechsen / Teilhabitat.

-

Spalte 4: LAUFER (2014) korrigiert die tatsächliche vorgefundene Maximalzahl an Eidechsen hoch mit
dem Korrekturfaktor (mind.) * 4 für nicht gefundene (aber mutmaßliche vorhandene) Eidechsen; ergibt
im vorliegenden Fall „geschätzte“ 8-12 Eidechsen pro Habitat.

-

Spalte 4: LAUFER (2014) setzt den Ausgleichsflächenbedarf pro Mauereidechse mit mind. 80 m² an.

-

Spalte 5: Hier wird die oben genannte Korrektur verwendet, um der schlechten Habitateignung Rechnung
zu tragen.

Es ergibt sich zwischen den Berechnungsmethoden a) und b) ein vergleichbares Ergebnis. Das Ersatzhabitat
soll eine Größe von 1.800 m² erreichen.

2.2.2.2 Ersatzhabitat
Zur Erstellung eines Ersatzhabitats wird der bestehende Abraumhügel am SW-Rand des Abbaugebiets an den
neuen SW-Rand verlegt (s. Plan „Maßnahmen“):
-

Höhe des neuen Abraumhügels: 2,5 m, Länge ca. 135 m, Breite 10-30 m.

Der neue Hügel wird sobald als möglich nach Genehmigung hergestellt.

27

Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler
UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Abbildung 3: Geplantes Ersatzhabitat Mauereidechse mit Totholzhäufen (braun), Kieswackenhäufen (rot) und Lehmhäufen
(blau)

Bei der Hügelausformung müssen keine glatten Böschungen hergestellt werden. Je bewegter das Gelände,
desto größer der Strukturreichtum.
Für eine schnellstmögliche Besiedlung des Hügels (Umsiedeln von Eidechsen aus betroffenen Habitaten) werden weitere Strukturelement eingesetzt (Totholz-, Kieswacken-, Lehmhaufen) und der Hügel wird eingesät
(Magerrasenmischung Rieger-Hofmann, wie bereits auf dem heutigen Südwall).
Bei optimaler Entwicklung ist die so hergestellte Fläche schon nach 1 Jahr besiedelbar (Prognose).
Dimensionen, Anzahl und Verteilung der Totholz-, Lehm und Kieswackenhaufen:
-

15-20 Totholzhäufen à 3x3 m:

28

Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler
UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

-

20-25 Lehmhäufen à 2,5x2,5 m

-

15-20 Kieswackenhäufen à 2,5x2,5 m, Einbau in Mulden für größere Stabilität

Dabei handelt es sich um grobe Anhaltswerte. Eine unregelmäßigere Anordnung wirkt natürlicher.
Totholz- und Kieswackenhäufen bilden schon frühzeitig geeignete Versteckmöglichkeiten. Die Lehmhäufen
sorgen für stellenweise schnelleren und dichteren Bewuchs.
Die Fläche wird der Sukzession überlassen. Weitere mögliche Pflegemaßnahmen regelt das Monitoring (s. Kapitel 2.3). Ggf. ist die Fläche im Abstand von 10 Jahren vor aufkommendem Gehölzbewuchs freizuhalten.

2.2.3 ME 3 –Umsiedeln von Mauereidechsen
Um die Tötung von Eidechsen soweit als möglich zu minimieren, müssen die Tiere aus den betroffenen Teilhabitaten umgesiedelt werden. Es handelt sich (geschätzt) um bis zu 25 adulte Tiere.
Eine Vergrämung der Tiere ist in diesem Fall nicht zweckmäßig, da das verfügbare Zielhabitat überwiegend zu
weit entfernt liegt.
Die Umsiedlung erfolgt kurz vor Eingriff bzw. nach genügender Reife des Zielhabitats (ab 2023?9). Im Winter
vor dem Eingriff wird krautige und strauchige Vegetation in den Ausgangshabitaten kurz geschnitten (ebenerdig) sowie oberirdische Versteckmöglichkeiten abgeräumt (Steine, Totholz o.ä., falls vorhanden). Die genannten vorbereitenden Maßnahmen erleichtern den Fang der Tiere, der in der Aktivitätszeit im März / April stattfindet (ersatzweise August / September). Die Tiere werden ins Ersatzhabitat verbracht. Die Umsiedlung wird
durch einen Fachmann durchgeführt.
Möglichst zeitnah nach der Umsiedlung werden die Habitate 1-4 abgegraben bzw. anderweitig für die Mauereidechse unattraktiv gemacht, um eine erneute Besiedlung zu verhindern.

2.2.4 FRP 1 – Jährliches Brutplatzangebot
Ein ausreichendes Brutplatzangebot für das jeweils kommende Jahr bzw. ggf. für mehrere Jahre wird vorab
festgelegt. Das Bruthabitat für 2022 und 2023 ist im Plan „Maßnahmen Artenschutz“ dargestellt.
Es handelt sich um das bestehende Brutgebiet im Südosten, das noch einige Jahre bestehen bleiben kann, da
der Abbau nach Süden langsam vorankommt.

9

Eine alsbaldige Umsiedlung ist anzuraten, bevor sich das Zielhabitat „von selbst“ durch andere Mauereidechsen besie-

delt.

29

Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler
UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

Anforderungen an das jeweilige Habitat:
-

Mindestgröße 0,5 ha, vegetationsarm, weitgehend ungestört (v.a. innerbetrieblicher Verkehr), vegetationsarm, vorteilhaft: Gewässernähe).

Finden sich mittelfristig keine ausreichend großes Abräumflächen mehr am Südufer des Sees, sollen Teile der
Erweiterung frühzeitig abgeräumt werden.

2.3 Monitoring
Nachdem Planfeststellungsbeschluss 2016 wird bezüglich des Naturschutzes ein Monitoring durchgeführt.
Inhalt des Monitorings:
-

Maßnahmenkontrolle Renaturierung

-

Laichgewässer Kreuzkröte

-

Bruthabitat Flussregenpfeifer

-

Steilwände Uferschwalbe.

Aus den aktuellen artenschutzrechtlichen Gegebenheiten soll das Monitoring um folgende Aspekte erweitert
werden:
-

Vorkommen von Amphibien in den Laichgewässern (Springfrosch?)

-

aktuelle Verbreitung der Mauereidechse

-

Kiebitzvorkommen südlich des Kiesabbaus.

Das Monitoring soll wie bisher alle 2 Jahre stattfinden, jeweils mit 2 Begehungen (April / Mai statt Mai / Juni)

3 Prüfung der Verbotstatbestände
Der Verbotstatbestand nach §44 (1) BNatSchG (2010)
„Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn
sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Teile oder Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

30

Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler
UVP-Bericht – Artenschutzprüfung

(Zugriffsverbote)“

ist mit Verwirklichung der Abbauerweiterung nicht erfüllt für folgende Arten(gruppen):
-

die im Kapitel 1.2 genannten Arten, da sie im UG keinen geeigneten Lebensraum vorfinden können.

-

die im Kapitel 1.3 genannten Arten, da sie im UG nicht nachgewiesen wurden bzw. nicht betroffen werden

-

im Kapitel 1.4 genannte Vogelarten ohne Prüfprotokoll, da ihre Brutplätze zu weit entfernt sind oder sie
nur sporadisch oder als Nahrungsgäste in großräumigen Nahrungshabitaten vorkommen.

-

im Kapitel 1.5 genannte Arten mit Prüfprotokoll; Verbotstatbestände können durch Vermeidungs- und
CEF-Maßnahmen ausgeräumt werden:
-

Springfrosch: CEF-Maßnahme „Jährliches Laichgewässerangebot“.

-

Mauereidechse: CEF-Maßnahmen „Bereitstellung von Ersatzhabitaten“ + „Umsiedeln“.

-

Kiebitz: „Monitoring“

-

Flussregenpfeifer: CEF-Maßnahme „Jährliches Brutplatzangebot“

In den Prüfprotokollen (s. Anlage 1) ist dargestellt, dass die Verbotstatbestände (insbesondere Habitatvernichtung und Tötung) für diese Arten nicht erfüllt werden.
Ein Ausnahmeverfahren nach §45 (7) BNatSchG wird nicht notwendig.

31

Amtswe
g

2125

Legende

22
8

4

Wassereinleitstelle

20

2123

83

Kiesaufbereitung

4
208

Bestehende Konzessionsgrenze

Werksflächen

9
208

Amtsweg

Lgb.Nr.2114

Abl

42
53

Wald Gemarkung Mahlberg

K

24

8
208

Mais

1
209

0
09

2

Mais
2
209
3
209 4
0
2 9

Abbausohle
-60,00m =99,00+NN

2
211

ke
H1e1c1

Wald

6

221

227

2

221

6
222
5
222
4
222
3
222

3957

fläche
Abräum
219
2
0
222

2A8
87

2
87

6

203

dichte Ruderalflur
lückige trockenwarme Ruderalvegetation
2038

Mais

Pioniervegetation
1

207

8
215
9
215 0
216
1
216

Wintergetreide

2176

1130

Röhricht

Wgerst

Mais
0
207

2
216

1131

9
206

8707

8708

8709

8710

Mais

8697

Mais

Maßstab:

8
206
7
206

W

0m

S

6

eg
2076 W
2165

2166

2167

2168
2169
21701
217
2171/1

2172

2173

2174

8688

87

4
206
3
206

2

8689

8690

8691

8692

8693

8694

8695

8696

86

5
206

206

1

Mais

WGerst

Mais

brach

206
0
206

Siebenmühlenstrasse 36, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel. 07 11 - 99 760 7-60, Fax. 07 11 - 99 760 7-80
EMail: info@doerrib.de
Maßstab:

Mais

Vogel-Bau GmbH
Dinglinger Hauptstr. 28, 77933 Lahr

Waldmattsee Kippenheimweiler
Erweiterung des Kiesabbaus - UVP-Bericht

Biotoptypen 2021

1126

3952

l

mpf

/1

Mais

Wildschutzgebiet
Bau

85

8665

33

Mais

Mais

O

250 m

206

87

Mais

N

Mais

3
216
4
216

18
13

vegetationsarme Rohkiesflächen

Mais

2
207

7
215

2178

2179

87
16

Mais

5
215

Raps
8711

3951

17

2180

8698

8699

8700
8701
8702
8703
8704
8705
8706

5

2
87

21

87

19

5

2037

6
215

2177

7

26
87
24
87

23
87 722
8
20
87

87

Flachwasserzone Baggersee, Tiefe 0-4 m

4

203

5
207

4
207

Raps
12

87

Mais

Soja

Raps

Raps
g

87

87

1129

Gewässer

203

Scheune

1
215
2
215
3
215
4
215

1

2

We

3950

7
207

Mais

210

2
203
3
203

3
210

Mais

1

222

222

9
214

4
218
3
218
2
218 1
1
2 8

8
221

3958

3960

7

b

4
210

0
215

Befestigte Straßen und Wege

0

2055

8

222

Siedlungs-, Werksfläche (Bebauung)
210

5
2150
210

Mais

8

9
209

en

9

222

ab

3
221
4
221
5
221

209

6
210A

8
214

2175

2207

0

223

7
214

Gehölzbestände im Offenland

7
209

lgr

2

g

231

Tabak

7
210

We

1

4
214
5
214
6
214

8
219
7
219 6
9
21 5
219
4
219
3
219 2
21991
21 0
219
9
218
8/1
218 88
21 7
218 6
218 Lager
5
218

2
223

2/00

3959

13
2113
21

2207

2203

9
219

3
223

Rogg

8
210

2210

5
223
4
223

112

9
210

3
214

6
223

Wgerst
02
2012
21

8

223

1123/000

Lager für1mineralische
2
2 4
Körnungen

2
220

79
20

Band

Ackerbrache

5
209

tte
Mi

1123/001

2204

0
211

1
214

Acker

Grünland

2
9
223

Alternative Südosterweiterung

g r
un ile
au we
eb im
nb he
oh en
W pp
Ki

21

3458
3458

5
208 6
208
7
208

4
211

Geplante Süderweiterung

42
53
K21
4
2201
20

Unterwald

1
23

Baggersee "Waldmatt"

gezeichnet:

L. Schmelzle, 10.09.2021

gesehen:

1 : 2.500
a
b
c
d
e
f
Plannummer:

U20-0901/2

Baggersee "Waldmatt"

Unterwald

4

Amtsweg

H

1

209

Lp

90

Gc

20

2
211

H1e1c1

1631

At

3
209 4
209

H

Cp

ke

5

2203

01
22/0

11

1

223

P

230

3
221
4
221
5
221

9

222

G
8
222

6

221

7
222
6
222Sc
5
222
4
222

8

Abräum1fläche
9
22
0
222

3

Lc
2A8
87

2
222 Sc

1129

Mais

Mais

8
215
9
215 0
6
1
2
1
216

1130

Lc
Lp

1131

Feldgrille
Gryllus campestris (3)
Blauflügelige Ödlandschrecke
Oedipoda caerulescens (1)

9
206

Blauflügelige Sandschrecke
Sphingonotus caerulans (5)

Hirschkäfer
Lucanus cervus (1)
Kleiner Feuerfalter
Lycaena phlaeas (2)

Xv

Blauschwarze Holzbiene
Xylopaca violacea (1)

N

206

2

6

Maßstab:

WGerst

Mais

4
206
3
206

Siebenmühlenstrasse 36, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel. 07 11 - 99 760 7-60, Fax. 07 11 - 99 760 7-80
EMail: info@doerrib.de
Maßstab:

Vogel-Bau GmbH
Dinglinger Hauptstr. 28, 77933 Lahr

0
206

brach

Fe

G

Waldmattsee Kippenheimweiler
Erweiterung des Kiesabbaus - UVP-Bericht

Rote-Liste-Arten 2021

l

mpf

250 m
S

Wildschutzgebiet

/2

Mai
s

Bau

O

Gc

1126

WGerst

W

0m

065

1
206

8
345

Fe

Sc

7

Mais

Ma
is

Springfrosch (1)

8

2166

/1

85

8665

33

Mais

Sf

206

2167

2168
2169
21701
217
2171/1

2172

2173

Fl

Mais

3952

Gü

0

Mais

G

Mais

Stockente (1)

Tagfalter und andere Insekten (Anzahl Findorte)
207

2
216

2174

Mais

87

Sto

Ringelnatter (1)

2

8688

86

Grünspecht (1)

206

8689

8690

P

8691

13

8692

8693

8694

8695

8696

Ki

G

87

Gü

Oc

Wgerst

eg
2076 W
2165

20

17

Pirol (2)

Gc

206

18

P

1
207

Mais

87

Goldammer (4 von 5)

Rn

Gc

8697

3951

G

Mauereidechse (47)

2
207

Mais

6
215

Ki

Kiebitz (3)

Heuschrecken (Anzahl Fundorte)

5
215

2176

87
16

3
215
4
215

7
215

2178

2179

8707

8708

8709

8710

8711

21
87

87
19

Ki

5

4
207

Pp
12

Flussregenpfeifer (1)

207

1
215
2
215

Raps

87

2

3
216
4
216

Mais

Frp

Amphibien und Reptilien (Anzahl Fundorte)

Scheune

077

Mais

Raps

87

3961

2180

8698

24

87
23
87 722
8
87

3950

8699

8700
8701
8702
8703
8704
8705
8706

26
87
25
87

Pp

Lp

b

2

0
215

2177

27

Ki

g
We

Bluthänfling (2)

1
210

3

Raps

Raps

105
1205

210

Sc At

87

Rogg

222

Hä

2

9
214

Soja

Feldlerche (1)

Fl

9
209

4
210

Mais

1

3958

3959

7

221

222

3957
Xc

1634

221

Haussperling (5 von 9)

8

209

6
210A

Mais

H

100

8
214

2175

2

2207

3385/3

7
214

Feldsperling (1 von 2)

Fe

2055

7
219 6
9
1
2 5
219
4
219
3
219 2
21991
21 0
219
9
218
8/1
218 8
218 7
218 6
218 Lager
5
218
Frp
4
8
21
3
218
2
218 1
218

2

223

g

2

Tabak

7
210

We

2207
3

Hä

4
214
5
214
6
214

Cp

198

223

Sc

3960

9

219

Sprossende Felsennelke
Petrorhagia prolifera (3)

7

209

en
ab

2210

Pp
Oc

8
210

13
2113
21

6
223
5
223
4
223

1123/000

9
210

3
214

Sm

Vögel: Brutvorkommen (Anzahl im Bereich des Vorhabens)

79

2

220

8
223

Rn

Lager für1mineralische
2
2 4
Körnungen

Wgerst
02
2012

1123/001

Band

0
211

1

20

2204

2

214

21 lgr
t te
Mi

239

Färber-Hundskamille
Anthemis tinctoria (1)
Kleines Tausendgüldenkraut
Centaurium pulchellum (2)

209

2

Sto

Alternative Südosterweiterung

Pflanzenarten (Anzahl Standorte)

Mais
2

209
Abbausohle
-60,00m =99,00+NN

Geplante Süderweiterung

H

42

Wald Gemarkung Mahlberg

53

Sc
Abl

Mais

9
208

Lgb.Nr.2114

Sf

Bestehende Konzessionsgrenze

g r
un ile
au we
eb im
nb he
oh en
W ipp
K

K

24

8
208

4
211

H

42
153

Werksflächen

K2
2201
20

Cp

5
208 6
208
7
208

21

3458
3458

Legende

1
23

H

Hä
2056

Mais
gezeichnet:

L. Schmelzle, 13.09.2021

gesehen:

1 : 2.500
a
b
c
d
e
f
Plannummer:

U20-0901/3