Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Weiterbetrieb der Kita Bottenbrunnenstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer

Drucksache Nr.: 171/2023
Az.: 460.023

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 30.08.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ausschuss für Soziales, Schulen 27.09.2023
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

24 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2023

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

23.10.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Weiterbetrieb der Kita Bottenbrunnenstraße

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt den Weiterbetrieb der Kita Bottenbrunnenstraße ab dem
Kita-Jahr 2024/2025 am bisherigen Standort mit mindestens drei Gruppen.
2. Die Trägerschaft übernimmt Vielfalt für Kinder gGmbH

Zusammenfassende Begründung:
Die Räume der Kita Bottenbrunnenstraße sollen nach dem Umzug des städtischen Personals in die neue Kita Dreyspring in vertretbarem Umfang ertüchtigt und in Trägerschaft der
Vielfalt für Kinder gGmbH als mindestens dreigruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Quartier möglichst lange in Betrieb genommen werden.

Drucksache 171/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die bisherigen Planungen und die damit begründete Kündigung gingen davon aus, dass die Kita Bottenbrunnenstraße aufgrund der Kliniksanierung kurzfristig abgerissen werden soll. Daher wird unter
Hochdruck die neue Kita Dreysprig errichtet und soll im Frühling 2024 den Betrieb aufnehmen.
Am 25. Juli 2023 wurde die Verwaltung vom Ortenauklinikum informiert, dass sich aufgrund der veränderten Planungen hinsichtlich eines Neubaus Änderungen ergeben haben und das Gebäude für die
Kita Bottenbrunnenstraße nun doch weiterhin zur Verfügung stünde. Die Elternschaft hatte in der Vergangenheit immer den Wunsch geäußert, am Standort verbleiben zu können. Die Bedarfszahlen in
diesem Quartier sind zudem hoch. Insofern möchte die Verwaltung eine möglichst lange Weiternutzung
als Kindertageseinrichtung sicherstellen
Das bisherige städtische Personal wird wie geplant im Frühling 2024 in die neue Kita Dreyspring umziehen. Anschließend soll die Kita Bottenbrunnenstraße in wirtschaftlich vertretbarem Umfang ertüchtigt
werden, damit dort der Weiterbetrieb ab dem Kita-Jahr 24/25 möglich sein wird. Aufgrund der beengten
Raumsituation müssen Plätze abgebaut werden, sodass der Betrieb mit mindestens drei Gruppen fortgeführt werden kann – zum einen, um eine neue Betriebserlaubnis erhalten zu können, zum anderen
um den aktuellen räumlichen Standards in der Kinderbetreuung entsprechen zu können. Sollten nach
Abzug des Platzbedarfs nach diesen aktuellen Standards noch einzelne Räume übrig sein, besteht die
Möglichkeit, dass die Gemeinwesenarbeit dort Angebote für das Quartier organisiert.
Zielsetzung:
Der Weiterbetrieb am bisherigen Standort soll die Bedarfsdeckung mit ca. 50 Plätzen für Kinder von
drei bis sechs Jahren sowie 10 Krippenplätzen verbessern.
Maßnahmen:
Der Träger Vielfalt für Kinder gGmbH ist in Lahr durch die Übernahme der Kita Jammstraße bekannt
und hatte sich bereits im zuständigen Fachausschuss vorgestellt.
Die nötigen Haushaltsmittel für Sanierung und Betriebskosten 2024 sind im Haushaltsentwurf aufgenommen.
Noch ausstehend ist die weitere Planung zur Kita Hosenmatten. Sollte diese nach wie vor unter den
neuen Rahmenbedingungen realisiert werden, könnte der Träger mit Team und Kindern in die neue
Einrichtung nach deren Fertigstellung umziehen. Andernfalls würde er am Standort in der Bottenbrunnenstraße verbleiben und den Betrieb dort dauerhaft fortführen. Wie lange der Betrieb am Standort
Bottenbrunnenstraße weitergeführt werden kann, ist derzeit nicht klar und hängt von der weiteren Entwicklung des Quartiers ab. Das Fachamt versucht gemeinsam mit dem Träger weiterhin möglichst flexibel auf alle Veränderungen einzugehen und jeweils passende Lösungen zu finden.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:

Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2022

2023

2024
in EUR
500.000

500.000

2025

2026 ff.

Drucksache 171/2023

Seite 3
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

200.000 Betriebskosten

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

200.000 Betriebskosten

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Die Verwaltung empfiehlt die Weiterführung des Betriebes am Standort unter der Trägerschaft der Vielfalt für Kinder gGmbH und dankt dieser ausdrücklich für die Flexibilität und Kooperationsbereitschaft.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Harry Ott
stv. Amtsleitung

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.