Beschlussvorlage (Weiterbetrieb der Kita Bottenbrunnenstraße)
23. Oktober 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer Drucksache Nr.: 171/2023 Az.: 460.023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 30.08.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 27.09.2023 und Sport vorberatend nichtöffentlich 24 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Haupt- und Personalausschuss 09.10.2023 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 23.10.2023 beschließend öffentlich Betreff: Weiterbetrieb der Kita Bottenbrunnenstraße Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt den Weiterbetrieb der Kita Bottenbrunnenstraße ab dem Kita-Jahr 2024/2025 am bisherigen Standort mit mindestens drei Gruppen. 2. Die Trägerschaft übernimmt Vielfalt für Kinder gGmbH Zusammenfassende Begründung: Die Räume der Kita Bottenbrunnenstraße sollen nach dem Umzug des städtischen Personals in die neue Kita Dreyspring in vertretbarem Umfang ertüchtigt und in Trägerschaft der Vielfalt für Kinder gGmbH als mindestens dreigruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Quartier möglichst lange in Betrieb genommen werden. Drucksache 171/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die bisherigen Planungen und die damit begründete Kündigung gingen davon aus, dass die Kita Bottenbrunnenstraße aufgrund der Kliniksanierung kurzfristig abgerissen werden soll. Daher wird unter Hochdruck die neue Kita Dreysprig errichtet und soll im Frühling 2024 den Betrieb aufnehmen. Am 25. Juli 2023 wurde die Verwaltung vom Ortenauklinikum informiert, dass sich aufgrund der veränderten Planungen hinsichtlich eines Neubaus Änderungen ergeben haben und das Gebäude für die Kita Bottenbrunnenstraße nun doch weiterhin zur Verfügung stünde. Die Elternschaft hatte in der Vergangenheit immer den Wunsch geäußert, am Standort verbleiben zu können. Die Bedarfszahlen in diesem Quartier sind zudem hoch. Insofern möchte die Verwaltung eine möglichst lange Weiternutzung als Kindertageseinrichtung sicherstellen Das bisherige städtische Personal wird wie geplant im Frühling 2024 in die neue Kita Dreyspring umziehen. Anschließend soll die Kita Bottenbrunnenstraße in wirtschaftlich vertretbarem Umfang ertüchtigt werden, damit dort der Weiterbetrieb ab dem Kita-Jahr 24/25 möglich sein wird. Aufgrund der beengten Raumsituation müssen Plätze abgebaut werden, sodass der Betrieb mit mindestens drei Gruppen fortgeführt werden kann – zum einen, um eine neue Betriebserlaubnis erhalten zu können, zum anderen um den aktuellen räumlichen Standards in der Kinderbetreuung entsprechen zu können. Sollten nach Abzug des Platzbedarfs nach diesen aktuellen Standards noch einzelne Räume übrig sein, besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinwesenarbeit dort Angebote für das Quartier organisiert. Zielsetzung: Der Weiterbetrieb am bisherigen Standort soll die Bedarfsdeckung mit ca. 50 Plätzen für Kinder von drei bis sechs Jahren sowie 10 Krippenplätzen verbessern. Maßnahmen: Der Träger Vielfalt für Kinder gGmbH ist in Lahr durch die Übernahme der Kita Jammstraße bekannt und hatte sich bereits im zuständigen Fachausschuss vorgestellt. Die nötigen Haushaltsmittel für Sanierung und Betriebskosten 2024 sind im Haushaltsentwurf aufgenommen. Noch ausstehend ist die weitere Planung zur Kita Hosenmatten. Sollte diese nach wie vor unter den neuen Rahmenbedingungen realisiert werden, könnte der Träger mit Team und Kindern in die neue Einrichtung nach deren Fertigstellung umziehen. Andernfalls würde er am Standort in der Bottenbrunnenstraße verbleiben und den Betrieb dort dauerhaft fortführen. Wie lange der Betrieb am Standort Bottenbrunnenstraße weitergeführt werden kann, ist derzeit nicht klar und hängt von der weiteren Entwicklung des Quartiers ab. Das Fachamt versucht gemeinsam mit dem Träger weiterhin möglichst flexibel auf alle Veränderungen einzugehen und jeweils passende Lösungen zu finden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2022 2023 2024 in EUR 500.000 500.000 2025 2026 ff. Drucksache 171/2023 Seite 3 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag 200.000 Betriebskosten Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 200.000 Betriebskosten Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Verwaltung empfiehlt die Weiterführung des Betriebes am Standort unter der Trägerschaft der Vielfalt für Kinder gGmbH und dankt dieser ausdrücklich für die Flexibilität und Kooperationsbereitschaft. Markus Ibert Oberbürgermeister Harry Ott stv. Amtsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.