Beschlussvorlage (Abschluss eines Gestattungsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Anschluss einer großflächigen PV-Anlage an die Umspannanlage des Stromnetzbetreibers)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
23. Oktober 2023
23. Oktober 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 155/2023 Az.: 811.96 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 20.09.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 09.10.2023 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 23.10.2023 beschließend öffentlich Betreff: Abschluss eines Gestattungsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Anschluss einer großflächigen PV-Anlage an die Umspannanlage des Stromnetzbetreibers Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der MOSOLF Logistics & Services GmbH (MLS), Kippenheim über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Anschluss einer auf Gemarkung der Gemeinde Kippenheim gelegenen großflächigen PV-Anlage an die im Stadtgebiet gelegene Umspannanlage des Stromnetzbetreibers zu. Zusammenfassende Begründung: Auf Gemarkung der Gemeinde Kippenheim soll eine großflächige PV-Freiflächenanlage errichtet werden, deren erwartete Stromproduktion den Eigenbedarf übersteigt. Aus diesem Grunde ist die Anlage an die nächstgelegene Umspannanlage anzuschließen. Die nächstgelegene Umspannanlage liegt im Gebiet der Stadt Lahr. Zum Anschluss an die Umspannanlage müssen städtische Wegegrundstücke in Anspruch genommen werden. Drucksache 155/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Um die städtischen Wegegrundstücke in Anspruch nehmen zu können ist eine vertragliche Grundlage erforderlich. Zielsetzung: Abschluss eines Gestattungsvertrages. Maßnahmen: Abschluss eines Gestattungsvertrages Alternativ geprüfte Maßnahmen: Keine Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2022 2023 2024 2025 in EUR 8.250 € Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 155/2023 Seite 3 Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Firma MOSOLF Logistics & Services GmbH betreibt in Kippenheim, unmittelbar an die Lahrer Gemarkung angrenzend, eine der größten Fahrzeugabstellflächen Deutschlands. Das Unternehmen beabsichtigt zusammen mit einem Projektentwickler, der Axpo Solar Deutschland GmbH Teile der Fahrzeugabstellflächen zu überdachen und darauf eine der größten PV-Freiflächenanlagen im Südwesten zu errichten. Der erwartete Stromertrag übersteigt den Bedarf des Platzbetreibers deutlich und es ist deshalb erforderlich, den erzeugten Strom an eine Übergabestation des Stromnetzbetreibers zu übergeben. In den Presseveröffentlichungen zum Projekt wurde verschiedentlich berichtet, dass der produzierte Strom an einen nahegelegenen Freizeitpark geliefert werde. Eine physikalische Lieferung durch einen direkten Anschluss des Freizeitparks ist jedoch - noch - nicht vorgesehen. Dieser könnte nach Aussage des Projektentwicklers zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden. Die nächstgelegenen Umspannanlagen des Netzbetreibers liegen auf dem Gebiet der Stadt Lahr. Hierfür käme grundsätzlich die Umspannanlage im Industriegebiet in Frage. Diese ist jedoch an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt und scheidet demnach als Übergabepunkt aus. Die Umspannanlage im Stadtgebiet hingegen ist aufnahmefähig und ein entsprechender Anschlussantrag bereits gestellt. Um die Umspannanlage des Stromnetzbetreibers im Stadtgebiet zu erreichen, sind städtische Wegegrundstücke über eine Länge von mehr als 3 Kilometer zu in Anspruch zu nehmen. Als bestgeeignetste Anschlussstrecke hat sich die Radwegeverbindung entlang der B415 herausgebildet. Nach der Brücke über die Schutter verschwenkt die Leitung dann in Richtung der Umspannanlage. Mittels einer Übergabestation wird letztlich in unmittelbarer Nähe ein Anschluss an die Umspannanlage hergestellt. Für die Regelung der Inanspruchnahme der städtischen Grundstücke ist ein Gestattungsvertrag zu schließen. Darin sind die Grundsätze der Grundstücksnutzung inklusive der Vergütung und die Vertragsdauer zu vereinbaren. Drucksache 155/2023 Seite 4 In den Verhandlungen konnten schnell einvernehmliche Regelungen gefunden werden. Der verhandelnde Projektentwickler zeigte dabei großes Verständnis und Offenheit für den gesteigerten Baumschutz und akzeptierte weitreichende vertragliche Schutzregelungen. Der Vertrag läuft grundsätzlich 20 Jahre. Es gibt vertraglich die Möglichkeit die Vertragsdauer dreimal für jeweils 5 Jahre zu verlängern. Im Falle der Verlängerung fällt jeweils ¼ der ursprünglichen Vergütung für die Grundstücksinanspruchnahme an. Die Verlängerungsoption ist eingeräumt worden, da solche Anlagen üblicherweise deutlich länger als 20 Jahre betrieben werden, ermöglichen es aber durch Nichtausübung den späteren Direktanschluss an den Freizeitpark zu verwirklichen. Der Vertrag ist aus Sicht der Verwaltung ausgewogen und erfüllt die beiderseitigen Belange in gutem Maße. Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss des Gestattungsvertrages. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Gestattungsvertrag Anlage zum Gestattungsvertrag Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.