Beschlussvorlage (Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung Schutterflöhe, Tramplerstraße 5)
20. November 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Rottenecker-Zerrer Drucksache Nr.: 221/2023 Az.: 462.90 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 102 / 603 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 24.10.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 06.11.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 20.11.2023 beschließend öffentlich Betreff: Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung Schutterflöhe, Tramplerstraße 5 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Lahr, nach Auflösung des Vereines Schutterflöhe e.V. und der damit einhergehenden zwangsläufigen Beendigung der Trägerschaft der Schutterflöhe e.V., die Kita Schutterflöhe in der Tramplerstraße 5 ab dem frühest möglichen Zeitpunkt als städtische Einrichtung betreibt. Hierzu werden außerplanmäßig 3,68 Fachkraftstellen S 8a sowie eine Stelle S 9 für pädagogisches Personal sowie 0,27 Stellen für Reinigung, 0,32 Stellen für Hauswirtschaft und 0,15 Stellen für Hausmeistertätigkeiten geschaffen. Zusammenfassende Begründung: Die Vorstandschaft des Vereins Schutterflöhe e.V. hat die Stadt Lahr darüber informiert, dass keine Perspektive mehr für die Weiterführung der Trägerschaft durch die Ehrenamtlichen des Vereins gesehen wird. Am 19.10.2023 wurde in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, den Verein zum 31.12.2023 aufzulösen. Da in der Einrichtung aktuell noch 19 Kinder betreut werden und das Gebäude in Eigentum der Stadt Lahr steht, wurde vom Verein die Übernahme der Trägerschaft für die zweigruppigen Einrichtung angefragt. Da kleine Einrichtungen bei Personalausfällen besonders von Einschränkungen und Stillstand bedroht sind und in Lahr eine erhebliche Unterversorgung mit Kita-Plätzen besteht, wird dies als sinnvoll angesehen. Drucksache 221/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Ursprünglich von den kanadischen Streitkräften genutzt, kaufte die Stadt Lahr das Gebäude Tramplerstraße 5 im Jahr 1995 vom Bund unter Inanspruchnahme des Verbilligungsgesetzes für eine Nutzung als Kindertagesstätte und vermietete es zunächst an die Kath. Kita St. Patrick. Als Folge rückläufiger Kinderzahlen wurde diese Einrichtung zunächst verkleinert und zum 31.03.2010 endgültig geschlossen. Zur Sicherstellung der Zweckbindung erfolgte daraufhin ein Umbau und der Abschluss eines Mietvertrags mit den Schutterflöhen e.V.. Im Jahr 2021 musste kurzfristig das Dach des Gebäudes saniert werden. Der Verein Schutterflöhe e.V. betreibt seit 1984 eine Kindertageseinrichtung jeweils in angemieteten Räumen und nutzt seit 2010 das städtische Gebäude Tramplerstraße 5. Seit dem Umzug der Schutterflöhe in die Tramplerstraße besteht eine Ganztagsgruppe für 20 Kinder von 3 bis 6 Jahren sowie eine Krippe mit 10 Plätzen und täglich 6 Stunden Öffnungszeit. Als Elterninitiative wird bei den Schutterflöhen sehr viel Wert auf die ehrenamtliche Mitarbeit der Elternschaft in vielfältiger Form u.a. in Kochdiensten, Garten-AG, monatlichen Elternabenden etc. gelegt. Bei diesem Konzept ist jedoch auch eine Bereitschaft der Eltern erforderlich, sich mit dieser Form der Mitarbeit zu identifizieren und sich entsprechend engagieren zu wollen. Dies gestaltete sich in den letzten Jahren zunehmend schwieriger. Mit der allgemein zunehmenden Personalknappheit sowie auch zunehmenden pädagogischen Herausforderungen sahen sich die Ehrenamtlichen schon seit einiger Zeit an ihre Grenzen gekommen. Mit dem Weggang einer Fachkraft ist der Betrieb der Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren zum Jahresende hin gefährdet und auch aktuell nur noch in einem verkürzten Umfang überhaupt möglich. In der Folge gab es bereits einige Abmeldungen. Zur Entlastung wird ab November auf die Belieferung mit Mittagessen umgestellt. Vor diesem Hintergrund ist in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19.10.2023 der Beschluss zur Auflösung des Vereins zum 31.12.2023 gefasst worden. Mit Auflösung des Vereines würde das aktuell in der Einrichtung vorhandene Personal arbeitslos werden (betriebsbedingte Kündigungen). Zielsetzung: Es geht um den Erhalt von 30 Kita-Plätzen, bei bestehendem erheblichem Platzmangel in Lahr. Die Einrichtung der Krippenplätze wurde aus Bundes-Investitionsmitteln gefördert. Hierfür gilt eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren, die noch bis November 2035 andauert. Maßnahmen: Mit einer städtischen Trägerschaft können die Plätze wahrscheinlich unterbrechungsfrei angeboten werden. Dem vorhandenen Personal kann bei Interesse ein Arbeitsvertrag bei der Stadt Lahr angeboten werden. Hierzu sind außerplanmäßig 4,68 Fachkraftstellen für pädagogische Fachkräfte sowie 0,32 Stellen für Hauswirtschaft, 0,27 Stellen für Reinigung sowie 0,15 Hausmeisterstellen bei der Stadt Lahr zu schaffen. Drucksache 221/2023 Seite 3 Alternativ geprüfte Maßnahmen: Der Verein hatte schon Kontakt mit anderen Trägern von Lahrer Kindertageseinrichtungen hinsichtlich eines Trägerwechsels. Die Mehrheit der Eltern bei den Schutterflöhen würde jedoch eine künftige Trägerschaft der Stadt Lahr begrüßen und das eigene Engagement ggf. in einem Förderverein weiterführen wollen. Beim Fachamt sind keine konkreten Interessensbekundungen anderer Träger eingegangen. Bei einer Interessensabfrage bei anderen Trägern im Sinne der Subsidiarität wäre ein nahtloser Betriebsbeginn voraussichtlich nicht mehr möglich. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Die Maßnahme ist voraussichtlich kostenneutral. Das Defizit für den Betrieb dieser Kindertageseinrichtung wird im Haushalt der Stadt Lahr nicht mehr als Zuschuss an einen freien Träger, sondern in gleicher Höhe für eine städtische Kindertageseinrichtung entstehen. Die Aufwendungen und Erträge für Personal-, Sachaufwand und Gebühren sind jedoch brutto und nicht als einzelner Netto-Betrag in den Haushalt aufzunehmen. Bei der Stadt Lahr sind außerplanmäßig 4,68 Fachkraftstellen für pädagogische Fachkräfte sowie 0,27 Stellen für Reinigung, 0,32 Stellen für Hauswirtschaft und 0,15 Stellen für Hausmeistertätigkeiten zu schaffen. Zu erwartende Personalkosten 2024 (basierend auf dem Arbeitgeberaufwand anhand der Entgelttabellen 2024): 3,68 Fachkraftstellen S 8a 1,00 Pädagogisches Personal S 9 0,32 Hauswirtschaft EG 2 0,27 Reinigung EG 2 0,15 Hausmeister EG 5 Gesamtpersonalkosten 2024 230.368 € 64.400 € 15.200 € 12.825 € 8.175 € 330.968 € Begründung: Laut der städtischen Bedarfsplanung mangelt es in Lahr an einer erheblichen Zahl von Kinderbetreuungsplätzen. Der Fortbestand vorhandener Angebote ist daher vordringlich, insbesondere auch durch die Bereitstellung von qualifiziertem Personal. Die geringe Vorlaufzeit, um rechtzeitig eine Betriebserlaubnis zu erhalten ist für die Stadt Lahr als Eigentümer des Gebäudes und Träger von mehreren Ein- Drucksache 221/2023 Seite 4 richtungen voraussichtlich ohne größere Unterbrechung möglich. Ein Startzeitpunkt nach dem Jahreswechsel ist vor diesem Hintergrund der frühest mögliche. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Dewes Amtsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.