Beschlussvorlage (Erhöhung des Dozentenhonorars und des Teilnehmerentgeltes der VHS und Anpassung der Fahrtkostenpauschale für die Kursleitungen )
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
20. November 2023
20. November 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 504 Sachbearbeitung: Wenkert Drucksache Nr.: 205/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 24.10.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 06.11.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 20.11.2023 beschließend öffentlich Betreff: Erhöhung des Dozentenhonorars und des Teilnehmerentgeltes der VHS und Anpassung der Fahrtkostenpauschale für die Kursleitungen Beschlussvorschlag: 1) a. Das Dozentenhonorar für Kurse und Seminare wird um 10% von 22,- EUR pro Unterrichtseinheit (UE/45 Minuten) auf 24,- EUR pro UE zum Frühjahrssemester (26.02.2024) erhöht. b. Die Teilnehmerentgelte für Kurse und Seminare der VHS werden ebenfalls zum Frühjahrssemester 2024 um 10 % erhöht. c. Für Vorträge/ Einzelveranstaltungen wird das Teilnehmerentgelt auf 5,- EUR erhöht. 2) Die Kursleitungen erhalten eine Fahrtkostenpauschale ab 5 km bis 24 km. Ab 5 km wird eine Pauschale in Höhe von 2,90 EUR (bisher 2,58 EUR) gezahlt. Danach wird für jeden km 0,30 EUR erstattet bis zu 24 km mit 8,60 EUR (bisher 6,13 EUR). Drucksache 205/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Erhöhung der VHS-Dozentenhonorare: Die letzte Honorarerhöhung für VHS-Dozenten (außer BAMF-Kursleitungen) erfolgte am 1.09.2020. Es wird in allen Bereichen immer schwieriger neue qualifizierte und jüngere Dozenten zu gewinnen. Geeignete Kräfte sind gerade im Bereich „Arbeit, Beruf und EDV“ oft freiberuflich tätig und müssen betriebswirtschaftlich kostendeckend arbeiten. Aber auch im Gesundheits- und Sprachenbereich wird es immer schwieriger Ersatz für ausscheidende Dozenten / Kursleitungen zu finden. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise (hohe Inflation) ist eine Erhöhung der Honorare notwendig geworden. Hinzu kommt, dass benachbarte Volkshochschulen die Erhöhung schon vollzogen haben. Eine Reihe von Dozierenden der VHS Lahr sind bei benachbarten Volkshochschulen tätig. Um konkurrenzfähig zu bleiben, ist es notwendig das Honorar anzupassen. Vorschlag für die Erhöhung des Dozentenhonorars: Der bisherige Honorarsatz pro Unterrichtseinheit (UE/45 Min.) wird von 22,- EUR auf 24,- EUR erhöht und das Honorar im EDV-Bereich von aktuell 26,40 EUR auf 29,- EUR angehoben. Für die vollen Stundensätze (60 Min.) gelten 32,- EUR bzw. 38,50 EUR (EDV). Es handelt sich hierbei um eine Erhöhung von ca. 10%. Die bisherige Regelung, dass abweichend von diesen Standard-Sätzen im Einzelfall die VHS-Leitung andere Honorarvereinbarungen treffen kann, bleibt davon unberührt. Die Erhöhung der Dozentenhonorare wird durch die Erhöhung der Teilnahmeentgelte gedeckt. Die Honorarerhöhung kann somit kostenneutral erfolgen. Erhöhung der VHS-Entgeltsätze: Die VHS-Entgeltsätze für die Teilnehmenden wurden letztmalig zum 1.09.2020 erhöht (um 7%). Die zeitlich davor liegenden Erhöhungen fanden in den Jahren 2010 und 2004 statt. In der Vergangenheit wurden Entgelterhöhungen aus folgenden Gründen vorgenommen: - Entwicklung und Vergleichszahlen aus dem VHS-Bereich - Anpassung an die allgemeine Kostensteigerung - Anhebung der Dozentenhonorare - Ausgleich von Kürzungen des Kreises und des Landes Die jetzt beabsichtigte Entgelterhöhung erfolgt im Wesentlichen aus folgenden Gründen: - Die Mehreinnahmen sollen die Erhöhung der Dozentenhonorare kompensieren. - Die Kosten für die Aufrechterhaltung des VHS-Betriebes sind gestiegen (allgemeine Kostensteigerung wie z.B. Energiekosten, Verbrauchsgüter, Mieten). Die voraussichtlichen Mehreinnahmen durch die Entgelterhöhung betragen ca. 35.000,- EUR. Die voraussichtlichen Mehrausgaben betragen für die Honorare ca. 24.000,- EUR und für die Fahrtkosten ca. 5.500,- EUR. Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind für die Daseinsvorsorge wesentlich und unverzichtbar. Eine Teilnahme ist jedoch freiwillig und die Motivation zur Teilnahme hängt auch von der jeweiligen Entgelterhöhung ab. Es ist daher wichtig hier eine gute Balance zu finden. Zu hohe Entgelte führen auch zu Abmeldungen bzw. Abwanderungen von Teilnehmern (Kunden). Da jedoch die Erhöhung der Dozentenhonorare unbedingt notwendig ist, erfolgt eine Kompensation über die Entgelterhöhung. Drucksache 205/2023 Seite 3 Der Pädagogische Beirat wurde in der Sitzung vom 6. Dezember 2022 über die Absicht der Erhöhung informiert. Vorschlag für die Erhöhung der Teilnehmerentgelte: Die Entgelte für Kurse und Seminare der VHS werden um 10% erhöht. Beispiele: Entgelt bisher zzgl. 10% Im Vergleich (gerundet auf 0,50 EUR) Regelsatz 2,65 € 2,92 € 82,- EUR (bisher 74,50 EUR)* Regelsatz zzgl. Gema/KSK 2,70 € 2,97 € 59,50 EUR (bisher 55,50 EUR)** EDV 5,34 € 5,66 € 136,- EUR (128,50 EUR)*** *Bsp. Sprachkurs, 14 Termine (28 UE) **Bsp. Gitarre-Grundkurs, 10 Termine (20 UE) ***Bsp. Basiskurs EDV, 6 Termine (24 UE) Mindestteilnehmerzahl jeweils 10 Personen Außerdem wird empfohlen die Entgelte für Vorträge und Einzelveranstaltungen auf 5,- EUR zu erhöhen (bisher 4,- EUR). Anpassung der Fahrtkostenpauschale: Die letzte Anpassung der Fahrtkostenpauschale erfolgte 2011. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wird eine Anpassung notwendig. Die Kursleitenden erhalten ab 5 km eine Erstattung in Höhe von 2,90 EUR (bisher 2,58 EUR). Jeder weitere km wird mit 0,30 EUR vergütet. Es werden max. 24 km in Höhe von 8,60 EUR erstattet (bisher 6,13 EUR). (siehe Anlage) In besonderen Fällen z.B. Einzelveranstaltungen können die tatsächlichen Fahrtkosten mit 0,30 EUR pro km erstattet werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 205/2023 Seite 4 ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten Guido Schöneboom ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Carmen Wenkert Anlage(n): Fahrtkostenpauschale VHS Anlage_0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.